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342_1993 AT

342. Bundesgesetz: Änderung des Studentenheimgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 342. Bundesgesetz: Änderung des Studentenheimgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Bundesgesetz über das Wohnen in Studentenheimen (Studentenheimgesetz), BGBl. Nr. 291/1986, wird wie folgt geändert

1. § 4 erster Satz lautet

„Als Student im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt jeder an einer österreichischen Universität, einer Kunsthochschule oder der Akademie der bildenden Künste in Wien aufgenommene ordentliche Hörer sowie jeder Studierende eines Fachhochschul-Studienganges."

2. § 21 erhält die Bezeichnung Abs. 1. Dem § 21 wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) Der § 4 erster Satz und der § 21 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 342/1993 tritt mit 1. Oktober 1993 in Kraft."

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