342_1968
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342. Entschließung des Bundespräsidenten: Vorläufige Aufschiebung der Rückversetzung in die Reserve für bestimmte Wehrpflichtige
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 342. Entschließung des Bundespräsidenten: Vorläufige Aufschiebung der Rückversetzung in die Reserve für bestimmte Wehrpflichtige
1968_342_0 342. Entschließung des Bundespräsidenten: Vorläufige Aufschiebung der Rückversetzung in die Reserve für bestimmte Wehrpflichtige
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Auf Vorschlag der Bundesregierung vom 10. September 1968 schiebe ich gemäß § 32 Abs. 2
des Wehrgesetzes, BGBl. Nr. 181/1955, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 221/1962, die
Rückversetzung in die Reserve für alle Wehrpflichtigen, die zwischen dem 26. und 30. September 1968
nach Ableistung ihres ordentlichen Präsenzdienstes in die Reserve rückzuversetzen wären, bis
28. Oktober 1968 vorläufig auf.