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342_1968 AT

342. Entschließung des Bundespräsidenten: Vorläufige Aufschiebung der Rückversetzung in die Reserve für bestimmte Wehrpflichtige

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 342. Entschließung des Bundespräsidenten: Vorläufige Aufschiebung der Rückversetzung in die Reserve für bestimmte Wehrpflichtige

Auf Vorschlag der Bundesregierung vom 10. September 1968 schiebe ich gemäß § 32 Abs. 2

des Wehrgesetzes, BGBl. Nr. 181/1955, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 221/1962, die

Rückversetzung in die Reserve für alle Wehrpflichtigen, die zwischen dem 26. und 30. September 1968

nach Ableistung ihres ordentlichen Präsenzdienstes in die Reserve rückzuversetzen wären, bis

28. Oktober 1968 vorläufig auf.

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