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342_1965 AT

342. Kundmachung: Feststellung der Gesetzwidrigkeit des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 22. September 1951, Zl. 66.938-24/51, durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 342. Kundmachung: Feststellung der Gesetzwidrigkeit des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 22. September 1951, Zl. 66.938-24/51, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 wird

kundgemacht

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 1. Oktober 1965, V 10/65, festgestellt,

daß der Erlaß des Bundesministeriums für

Finanzen vom 22. September 1951, Zl. 66.938-

24/51, betreffend Anrechnung von Dienstzeiten

für die Vorrückung in höhere Bezüge oder für

die Bemessung des Ruhegenusses — Rückerstattung

von Abfertigungen, verlautbart im Amtsblatt

der österreichischen Finanzverwaltung

unter Nr. 231/1951, gesetzwidrig war.

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