341_2001
AT
341. Verordnung: Errichtung einer fünften Notarstelle in Bregenz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 341. Verordnung: Errichtung einer fünften Notarstelle in Bregenz
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 eine weitere
Notarstelle mit dem Amtssitz in Bregenz errichtet.