341. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes,
BGBl. Nr. 144/1983, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
die Anlage zur Verordnung des Bundesministers
für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen
von der Wochenend- und Feiertagsruhe,
BGBl. Nr. 149/1984, zuletzt geändert durch BGBl.
Nr. 171/1990, wie folgt geändert
1. Dem Abschnitt III (Hüttenwerke und Metallverarbeitung)
wird folgende Z 19 angefügt
„19. Herstellung von Leiterplatten in Feinstleitertechnologie
Das Bohren der Leiterplatten, das galvanische
Aufbringen von Kupfer und die
Strukturierung der Leiterplatten mittels Fotoprozeß."
2. Abschnitt XV Z 4 lautet
„4. Zahntechniker
Dringend erforderliche Reparaturen von
Zahnprothesen und Zahnersatzstücken."
Die bisherigen Z 4 bis 8 erhalten die Bezeichnungen
„5 bis 9".