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341_1990 AT

341. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 341. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes,

BGBl. Nr. 144/1983, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

die Anlage zur Verordnung des Bundesministers

für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen

von der Wochenend- und Feiertagsruhe,

BGBl. Nr. 149/1984, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 171/1990, wie folgt geändert

1. Dem Abschnitt III (Hüttenwerke und Metallverarbeitung)

wird folgende Z 19 angefügt

„19. Herstellung von Leiterplatten in Feinstleitertechnologie

Das Bohren der Leiterplatten, das galvanische

Aufbringen von Kupfer und die

Strukturierung der Leiterplatten mittels Fotoprozeß."

2. Abschnitt XV Z 4 lautet

„4. Zahntechniker

Dringend erforderliche Reparaturen von

Zahnprothesen und Zahnersatzstücken."

Die bisherigen Z 4 bis 8 erhalten die Bezeichnungen

„5 bis 9".

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