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341_1969 AT

341. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

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BGBlPdf 341. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen

und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

verordnet

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Dezember

1968, BGBl. Nr. 436, über die Ermächtigung

der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form, in der Fassung der

Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 2. Juli 1969, BGBl.

Nr. 232, wird abgeändert wie folgt

1. Im § 1 hat es anstelle von „Anlagen I, II,

und IV" zu lauten: „Anlagen I und 11".

2. In den Anlagen I und II sind folgende Änderungen

vorzunehmen: Nach „Algerien" ist einzufügen

„Äquatorial-Guinea". Unter den abhängigen

Gebieten Spaniens ist zu streichen „Spanisch-

Guinea mit Fernando Po und Rio Muni".

3. Die Anlage IV entfällt.

4. In der Warenliste sind zu streichen

5. Die Zolltarifnummern 56.05 A und 56.05 B

haben zu lauten

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