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340_2001 AT

340. Verordnung: Verlegung einer Notarstelle von Dornbirn nach Lustenau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 340. Verordnung: Verlegung einer Notarstelle von Dornbirn nach Lustenau

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird der Amtssitz der Notarstelle Dornbirn II (derzeitiger

Amtsinhaber: öffentlicher Notar Dr. Gerhard Hammer) mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 nach

Lustenau verlegt.

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