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340_1990 AT

340. Verlängerung der teilweisen Aussetzung des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 340. Verlängerung der teilweisen Aussetzung des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

Der Bundespräsident erklärt namens der Republik

Österreich das Europäische Abkommen über

die Regelung des Personenverkehrs zwischen den

Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember

1957 Kundgemacht in BGBl. Nr. 175/1958 gemäß Artikel 7 des Abkommens im

Verhältnis zur Republik Türkei weiterhin befristete Aussetzung BGBl. Nr. 67/1990 mit

Wirksamkeit vom 17. April 1990 zeitweise auszusetzen.

Geschehen zu Wien, am 10. April 1990

Der Bundespräsident

Waldheim

Der Bundeskanzler

Vranitzky

Die Erklärung wurde am 30. April 1990 beim

Generaldirektor des Europarates hinterlegt.

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