340_1990
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340. Verlängerung der teilweisen Aussetzung des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 340. Verlängerung der teilweisen Aussetzung des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
1990_340_0 340. Verlängerung der teilweisen Aussetzung des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
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Der Bundespräsident erklärt namens der Republik
Österreich das Europäische Abkommen über
die Regelung des Personenverkehrs zwischen den
Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember
1957 Kundgemacht in BGBl. Nr. 175/1958 gemäß Artikel 7 des Abkommens im
Verhältnis zur Republik Türkei weiterhin befristete Aussetzung BGBl. Nr. 67/1990 mit
Wirksamkeit vom 17. April 1990 zeitweise auszusetzen.
Geschehen zu Wien, am 10. April 1990
Der Bundespräsident
Waldheim
Der Bundeskanzler
Vranitzky
Die Erklärung wurde am 30. April 1990 beim
Generaldirektor des Europarates hinterlegt.