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340_1988 AT

340. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übernahme von Kontrollen durch die Zollämter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 340. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übernahme von Kontrollen durch die Zollämter

Auf Grund des § 22 a des Zollgesetzes 1955,

BGBl. Nr. 129, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 527/1974 wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

betreffend die Übernahme von Kontrollen

durch die Zollämter, BGBl. Nr. 614/1976, in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 522/1978,

156/1979, 139/1982, 218/1984 und 310/1986 wird

wie folgt geändert

1. Im § 1 wird nach der Z 6 ein Beistrich gesetzt

und angefügt

„7. Speisekartoffeln (Erdäpfel) nach Abschn. J

der Qualitätsklassenverordnung, BGBl.

Nr. 136/1968, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 141/1988"

2. In § 1 lit. a werden die Worte „Amstetten"

und „Krems" gestrichen.

Artikel II

Die Verordnung tritt mit 1. Juli 1988 in Kraft.

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