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33_1977 AT

33. Kundmachung: Annahme des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch die Niederlande

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 33. Kundmachung: Annahme des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch die Niederlande

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates haben die Niederlande ihre Annahmeurkunde

zum Europäischen Übereinkommen

betreffend Auskünfte über ausländisches

Recht (BGBl. Nr. 417/1971, letzte Kundmachung

über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 233/1976)

am 1. Dezember 1976 hinterlegt.

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