33_1977
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33. Kundmachung: Annahme des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch die Niederlande
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 33. Kundmachung: Annahme des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch die Niederlande
1977_33_0 33. Kundmachung: Annahme des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch die Niederlande
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des
Europarates haben die Niederlande ihre Annahmeurkunde
zum Europäischen Übereinkommen
betreffend Auskünfte über ausländisches
Recht (BGBl. Nr. 417/1971, letzte Kundmachung
über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 233/1976)
am 1. Dezember 1976 hinterlegt.