33. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern durch Dänemark und Schweden
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung
haben Dänemark und Schweden das
Übereinkommen über die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet
der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
(BGBl. Nr. 294/1961, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 347/1965)
ratifiziert.
Das Übereinkommen ist für Dänemark am
1. Jänner 1966 und für Schweden am 1. März
1966 in Kraft getreten.
Dänemark hat folgende Mitteilung gemäß Artikel
13 dieses Übereinkommens gemacht
„1. In Dänemark werden Entscheidungen auf
dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
von folgenden Behörden erlassen
a) ordentliche Gerichte (Gerichte erster
Instanz, Berufungsgerichtshöfe und Oberster
Gerichtshof),
b) Amtmann (amtmend), in Kopenhagen der
Oberpräsident von Kopenhagen (Overpresidenten
i Kobenhavn), deren Entscheidungen
durch das Justizministerium abgeändert
werden können.
2. In Dänemark ist der Polizeikommissar des
Ortes, in welchem der Unterhaltspflichtige seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat oder mangels eines
solchen sich aufhält, zur Vollstreckbarerklärung
ausländischer Entscheidungen, die unter dieses
Übereinkommen fallen, zuständig. In Kopenhagen
ist jedoch der Oberpräsident (overprsesident)
für solche Erklärungen zuständig.
3. Daher ist ein Antrag auf Vollstreckung einer
ausländischen Entscheidung an den Polizeikommissar
des Ortes zu richten, in welchem der
Unterhaltspflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat oder mangels eines solchen sich aufhält.
In Kopenhagen ist der Antrag an den Oberpräsidenten
zu richten. Im Falle dem Unterhaltsberechtigten
nicht bekannt ist, in welchem Polizeidistrikt
der Unterhaltspflichtige wohnt oder
sich aufhält, kann der Antrag an den Chef der
dänischen Reichspolizei (Rigspolitichefen), Kopenhagen,
mit der Bitte um Weiterleitung an die
zuständige Behörde gerichtet werden."