Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
33_1949 AT

33. Bundesgesetz: Abänderung des Arbeitsinspektionsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 33. Bundesgesetz: Abänderung des Arbeitsinspektionsgesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Im § 30, Abs. (1), des Bundesgesetzes

vom 3. Juli 1947, B. G. Bl. Nr. 194, über die

Arbeitsinspektion (Arbeitsinspektionsgesetz —

ArbIG.) haben an Stelle der Worte „31. Dezember

1948" die Worte „31. Dezember 1949"

zu treten.

§ 2. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 31. Dezember

1948 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung

im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →