339. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 77/2001, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Berufsschulen,
BGBl. Nr. 430/1976, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 334/2001, wird wie folgt
geändert
1. Im § 1 Z 2 wird die Zeile
„Oberteilherrichter, Orthopädieschuhmacher,
Schuhmacher, Schuhfertigung: Anlage A/2/10“
durch die Zeile
„Oberteilherrichter, Schuhmacher,
Schuhfertigung, Orthopädieschuhmacher: Anlage A/2/10“
ersetzt.
2. § 1 Z 4 lautet
„4. für die Lehrberufe des Elektrotechnik- und Elektronikbereiches, und zwar für
Elektrobetriebstechnik (mit dem Schwerpunkt Prozessleittechnik), Elektroenergietechnik,
Elektroinstallationstechnik (mit dem Schwerpunkt Prozessleit-
und Bustechnik): Anlage A/4/1
Kommunikationstechniker-Audio- und Videoelektronik, -Bürokommunikation,
-EDV und Telekommunikation, -Nachrichtenelektronik: Anlage A/4/2
Elektromaschinentechnik: Anlage A/4/3
Elektronik: Anlage A/4/4
Fernmeldebaumonteur: Anlage A/4/5
Prozessleittechniker: Anlage A/4/6
Elektroanlagentechnik: Anlage A/4/7
Anlagenelektriker: Anlage A/4/8
EDV-Techniker: Anlage A/4/9“
3. § 1 Z 8 lautet
„8. für die Lehrberufe grafischer Richtung, und zwar für
Drucker, Flachdrucker: Anlage A/8/1
Tiefdruckformenhersteller: Anlage A/8/2
Siebdrucker, Kupferdrucker: Anlage A/8/3
Reprografie: Anlage A/8/4
Kartograf: Anlage A/8/5
Stempelerzeuger und Flexograf: Anlage A/8/6
Druckvorstufentechniker: Anlage A/8/7
Medienfachmann-Mediendesign, -Medientechnik: Anlage A/8/8“
4. § 1 Z 9 lautet
„9. für die Lehrberufe des kaufmännischen Bereiches, und zwar für
Einzelhandel, Waffen- und Munitionshändler: Anlage A/9/1
Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2
Bürokaufmann, Industriekaufmann, Verwaltungsassistent, Immobilienkaufmann,
Kanzleiassistent-Notariat, -Rechtsanwaltskanzlei: Anlage A/9/3
Bankkaufmann: Anlage A/9/4
Drogist: Anlage A/9/6
Fotokaufmann: Anlage A/9/7
Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent: Anlage A/9/8
Reisebüroassistent: Anlage A/9/9
Speditionskaufmann: Anlage A/9/10
Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12
Berufskraftfahrer: Anlage A/9/13
EDV-Kaufmann: Anlage A/9/14
Gartencenterkaufmann: Anlage A/9/15“
5. § 1 Z 15 lautet
„15. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Mechanikerberufe), und zwar für
Maschinenfertigungstechnik: Anlage A/15/1
Büchsenmacher, Waffenmechaniker: Anlage A/15/2
Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugelektriker: Anlage A/15/3
Baumaschinentechnik, Landmaschinentechniker: Anlage A/15/4
Waagenhersteller: Anlage A/15/5
Uhrmacher: Anlage A/15/6
Verpackungsmittelmechaniker: Anlage A/15/7
Chirurgieinstrumentenerzeuger: Anlage A/15/8
Leichtflugzeugbauer: Anlage A/15/9
Luftfahrzeugmechaniker: Anlage A/15/10
Textilmechanik: Anlage A/15/11
Kälteanlagentechniker: Anlage A/15/12
Maschinenmechaniker: Anlage A/15/13
Werkzeugmechaniker: Anlage A/15/14“
6. § 1 Z 16 lautet
„16. für die Lehrberufe der Bereiche Metallveredelung und Schmuckherstellung, und zwar für
Gold- und Silberschmied und Juwelier, Edelsteinschleifer: Anlage A/16/1
Oberflächentechnik: Anlage A/16/2
Gold-, Silber- und Metallschläger: Anlage A/16/3
Metalldesign: Anlage A/16/4“
7. § 1 Z 19 lautet
„19. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (übrige Berufe), und zwar für
Physiklaborant, Werkstoffprüfer: Anlage A/19/1
Technischer Zeichner: Anlage A/19/2
Vermessungstechniker: Anlage A/19/3“
8. Dem § 3 wird folgender Abs. 10 angefügt
„(10) Die Landesschulräte werden ermächtigt, für körper- und sinnesbehinderte Schüler unter Bedachtnahme
auf die Behinderung und die Förderungsmöglichkeiten sowie auf die grundsätzliche Aufgabe
der Berufsschule Abweichungen von den Lehrplänen vorzunehmen.“
9. Dem § 4 wird folgender Abs. 14 angefügt
„(14) Die nachstehenden genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie die Anlagen zu dieser
Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 339/2002 treten wie folgt in Kraft bzw. außer
Kraft
1. Die §§ 1, 3 und 4 sowie die Anlagen A, A/1/7, A/1/10, A/2/10, A/4/1, A/8/4, A/8/7, A/8/8, A/9/1,
A/9/9, A/15/3, A/16/3, A/16/4, A/19/1 und A/21/1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung
BGBl. II Nr. 339/2002 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2002, der 2. Klas-
se mit 1. September 2003, der 3. Klasse mit 1. September 2004 und der 4. Klasse mit 1. September
2005 in Kraft;
2. die Anlagen A/8/9, A/8/10, A/8/11, A/9/5 und A/9/11 in der Fassung vor dem In-Kraft-Treten
der Verordnung BGBl. II Nr. 339/2002 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August
2002, der 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2003, der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August
2004 und der 4. Klasse mit Ablauf des 31. August 2005 außer Kraft;
3. die Änderungen betreffend die Abhaltung von Schularbeiten treten in allen Anlagen sowie in den
Anlagen dieser Verordnung mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in
Kraft.
Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung erlassen
werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem In-Kraft-Treten der betreffenden Anlage in Kraft gesetzt
werden.“
10. In Anlage A (Allgemeine Bestimmungen, allgemeines Bildungsziel, allgemeine didaktische Grundsätze,
Unterrichtsprinzipien und gemeinsame Unterrichtsgegenstände der Berufsschulen) Abschnitt I (Allgemeine
Bestimmungen, allgemeines Bildungsziel, allgemeine didaktische Grundsätze und Unterrichtsprinzipien)
wird im Unterabschnitt D (Unterrichtsprinzipien)
nach dem Unterrichtsprinzip
„Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern“
das Unterrichtsprinzip
„Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln“
eingefügt.
11. In Anlage A Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der einzelnen
gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) wird im Lehrstoff des Unterabschnittes C (Berufsbezogene
Fremdsprache)
die Zeile
„Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/11):“
durch die Zeile
„Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/8):“
ersetzt.
12. In Anlage A Abschnitt III entfallen im Lehrstoff des Unterabschnittes C die die Anlagen A/9/5 und
A/9/11 betreffenden Abschnitte.
13. In Anlage A Abschnitt III wird im Lehrstoff des Unterabschnittes C nach dem die Anlagen A/16/1 und
A/16/3 betreffenden Abschnitt folgender Abschnitt eingefügt
„Beruf (für die Anlage A/16/4)
Grundbegriffe der Metalldesigntechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Werkstücke und Erzeugnisse.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.“
14. In Anlage A Abschnitt III wird im Lehrstoff des Unterabschnittes H (Förderunterricht)
die Wendung
„Pflichtgegenstände des betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes ausgenommen
Laboratoriumsübungen.“
durch die Wendung
„Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes
ausgenommen Laboratoriumsübungen.“
ersetzt.
15. In allen Anlagen sowie in den Anlagen dieser Verordnung werden die Wendungen
„Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe“ oder
„Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe“ oder
„Schularbeiten: zwei“
durch die Wendung
„Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.“
ersetzt.
16. In Anlage A/1/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Rauchfangkehrer) Abschnitt III (Bildungs- und
Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände) wird
die Überschrift „Praktische Arbeit“ in „Technisches Praktikum“ umbenannt.
17. Die Anlage A/1/10 lautet
„Anlage A/1/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
PFLASTERER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den rechtlichen Grundlagen, insbesondere den gewerberechtlichen Vorschriften,
vertraut sein.
Er soll Kenntnisse über die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, über Beton und bituminöses
Mischgut sowie über Natur- und Kunststeine haben.
Er soll gründliches Wissen über die Vorbereitungsarbeiten sowie über die Arbeiten am Bauplatz haben
und im Rahmen seines Lehrberufes über den Umweltschutz Bescheid wissen.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer,
ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen können.
Er soll Kenntnisse über die Farbenlehre, die Oberflächenentwässerung sowie eingehendes Wissen
über Pflasterungen haben.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Bearbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Beton und bituminöses Mischgut
Arten. Herstellung. Mischungen. Transport. Einbau und Verdichtung. Nachbehandlung.
Natur- und Kunststeine
Arten. Platten. Eigenschaften. Pflasterung, Verlegung und Versetzung.
Umweltschutz
Baurestmassentrennung. Recycling. Entsorgung. Gewässerschutz.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Rechtliche Grundlagen
Technische und gewerberechtliche Vorschriften. Vorschriften des Verkehrsrechts.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Vorbereitungsarbeiten
Mess- und Anlegearbeiten. Herstellung von Auf- und Abstichen. Höhenbestimmung und Nivellierung.
Vermessungsarbeiten.
Bauplatz
Bodenarten. Erdbau. Geländemodellierungen. Herstellung von Oberbauarten. Aushub von Gruben
und Künetten. Herstellung von Verbau und Stützungen. Aufbau, Profilierung, Planierung und Verdichtung
des Ober- und Unterbaues. Fundierung. Herstellung von Schalungen und Schächten. Herstellung von
Fluchten. Durchführung von Einspannarbeiten. Herstellung von Rinnen, Trapez- und Spitzgraben. Abschluss-
und Komplettierungsarbeiten. Erstellung von Bauberichten.
Farbenlehre
Physikalische, biologische und psychologische Grundlagen.
Oberflächenentwässerung
Dränagierungen. Rinnen, Rigole und Schächte.
Pflasterungen
Vorbereitung des Untergrundes. Zurichtung der Werkstoffe. Pflasterung, Verlegung und Versetzung
von Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener und ungebundener Bettung. Pflasterung, Verlegung
und Versetzung von Randbegrenzungen in Mörtel- und Betonbettungen. Herstellung von gepflasterten
Stiegen, Trögen. Böschungspflasterungen. Herstellung der für die Straßenerhaltung relevanten Lärmschutzwände,
Profile und Böschungssicherungen. Fugenfüllungen. Oberflächenbehandlungen. Sonderverlegungen.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Lehrstoff
Größen
Maße und SI-Einheiten.
Berufsspezifische Berechnungen
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.
Vermessungstechnische Berechnungen
Winkelfunktionen. Berechnungen zu Steigung und Gefälle. Bogenberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie bautechnische Zeichnungen normgerecht
und sauber ausführen können.
Er soll Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer
Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Normen. Symbole. Bemaßung.
Bautechnische Zeichnungen
Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Lesen und Anfertigen von Skizzen und Bauzeichnungen
zu den Bereichen Querprofile, Längsschnitte, Plateau, Großsteinpflaster, Kleinsteinpflaster und Mosaik
sowie Plattenpflasterungen. Zeichnungen für Sonderverlegungen.
Vermessungstechnische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll am Bauplatz Vermessungsaufgaben ausführen können.
Lehrstoff
Bauaufnahme
Skizzen von Objekten. Bemaßen und Beschriften.
Situieren
Anlegen. Abstecken.
Vermessen mit optischen und elektronischen Geräten
Lagemessung, Höhenmessung. Längen- und Querprofile.
Verlegetechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden
und instandhalten können sowie im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den
Schutzmaßnahmen vertraut sein.
Er soll die Vorbereitungsarbeiten, die Arbeiten am Bauplatz sowie die zeitgemäßen Pflasterungsarbeiten
sorgfältig ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Verwenden. Verarbeiten. Transportieren. Lagern. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Vorbereitungsarbeiten
Messen und Anlegen. Herstellen von Auf- und Abstichen. Bestimmen der Höhen. Nivellieren. Vermessen.
Arbeiten am Bauplatz
Aufbauen, Profilieren, Planieren und Verdichten des Ober- und Unterbaues. Fundieren. Herstellen
von einfachen Schalungen und Schächten. Fluchten und Einspannen.
Pflasterung
Vorbereiten des Untergrundes. Zurichten der Werkstoffe. Pflastern, Verlegen und Versetzen von
Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener und ungebundener Bettung. Pflastern, Verlegen und
Versetzen von Randbegrenzungen in Mörtel- und Betonbettungen. Herstellen von gepflasterten Stiegen,
von Trögen und Böschungspflaster. Füllen von Fugen. Behandeln von Oberflächen. Rammen und Rütteln.
Durchführen von Sonderverlegungen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Die „Vermessungstechnischen Übungen“ und das „Verlegetechnische Praktikum“ sollen dem Schüler
die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind
in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen
der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Bauökologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer
Verhinderung und Beseitigung kennen.
Lehrstoff
Ökobaustoffe
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Verwertung bzw.
Entsorgung.
Umweltschutz
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflussarten. Sanierung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge
sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund
stehen.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
16. Die Anlage A/2/10 lautet
„Anlage A/2/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
OBERTEILHERRICHTER, SCHUHMACHER, SCHUHFERTIGUNG,
ORTHOPÄDIESCHUHMACHER
I. STUNDENTAFEL
A. OBERTEILHERRICHTER
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
B. SCHUHMACHER, SCHUHFERTIGUNG
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
C. ORTHOPÄDIESCHUHMACHER
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens 360 und in der vierten Klasse mindestens
180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Anatomie und Physiologie
(nur für den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über den menschlichen Stütz- und Bewegungsapparat im Allgemeinen
und über die unteren Extremitäten im Speziellen haben.
Er soll insbesondere die Anomalien von Bein und Fuß kennen und über die orthopädieschuhtechnischen
Interventionen Bescheid wissen.
Der Schüler soll sich seiner Verantwortung als Mittler zwischen Arzt und Kunde bewusst sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Der menschliche Stütz- und Bewegungsapparat
Phasen der Entwicklung. Anatomie und Physiologie. Statik und Biomechanik des Körpers. Pathologische
Veränderungen.
Die unteren Extremitäten
Anatomie, Physiologie und Dermatologie von Bein und Fuß. Endokrinologische und neuronale Versorgung.
Statik und Biomechanik von Bein und Fuß. Hygienemaßnahmen.
Anomalien der unteren Extremitäten
Fehlstellungen und pathologische Veränderungen. Amputationen. Diabetisches Fußsyndrom. Infektionskrankheiten.
Allergien.
Orthopädieschuhtechnische Interventionen
Korrekturmöglichkeiten durch Heil- und Hilfsmitteln. Umsetzen ärztlicher Verordnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Der menschliche Stütz- und Bewegungsapparat
Anatomie und Physiologie. Statik und Biomechanik des Körpers.
Die unteren Extremitäten
Anatomie, Physiologie und Dermatologie von Bein und Fuß.
Anomalien der unteren Extremitäten
Fehlstellungen und pathologische Veränderungen. Amputationen.
Materialtechnologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere das Leder und die
Kunststoffe, kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Das Leder
Die tierische Haut. Lederarten. Eigenschaften. Verwendung. Be- und Verarbeitung. Gerbmethoden.
Zurichtung. Fehler.
Kunststoffe
Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung.
Weitere Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendung. Be- und Verarbeitung. Schuhpflegemittel. Entsorgung.
Schuhtechnologie
(nur für die Lehrberufe Oberteilherrichter, Schuhmacher, Schuhfertigung)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für diesen Lehrberuf erforderlichen anatomischen und physiologischen
Grundlagen Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und
über deren Einsatz, Verwendung und Instandhaltung Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Einbeziehung der Computerunterstützung
kennen und Kunden fachlich beraten können.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch planen
und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Anatomie, Physiologie und die unteren Extremitäten
Dermatologie von Bein und Fuß. Statik- und Biomechanik. Fußfehlstellungen.
Der Schuh
Geschichtliche Entwicklung. Schuharten.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Schnitt- und Macharten. Bodenbau. Schaftbau. Leistenbau. Trittspurabnahme. Herstellung
von Schuhbauteilen. Verbindungs- und Zusammensetzungstechniken. Reparaturtechniken.
Fachliche Kundenberatung
Materialberatung. Schuhartenberatung. Reparaturberatung.
Fachliches Rechnen
Längen- und Weitenmaße. Schuhmaße. Umrechnungen von Maßsystemen. Materialbedarf.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß
auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Orthopädieschuhtechnologie
(nur für den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen
und über deren Einsatz, Verwendung und Instandhaltung Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Einbeziehung der Computerunterstützung
kennen und Kunden fachlich beraten können.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch planen
und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Der Schuh
Geschichtliche Entwicklung. Schuharten.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Schnitt- und Macharten. Bodenbau. Schaftbau. Leistenbau. Trittspurabnahme. Gipstechniken.
Innenschuhtechniken. Bettungs- und Stützungsbau. Orthopädische Zurichtung von Konfektionsschuhen.
Herstellung von Schuhbauteilen. Verbindungs- und Zusammensetzungstechniken. Reparaturtechniken.
Fachliche Kundenberatung
Materialberatung. Schuhartenberatung. Reparaturberatung.
Fachliches Rechnen
Längen- und Weitenmaße. Schuhmaße. Umrechnungen von Maßsystemen. Materialbedarf.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Arbeitsverfahren und -techniken
Schnitt- und Macharten. Verbindungs- und Zusammensetzungstechniken.
Fachliches Rechnen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß
auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und berufsspezifische Zeichnungen unter Einbeziehung der Computerunterstützung
fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.
Er soll Entwürfe und Muster für modische Trends entwickeln und anpassen können.
Der Schüler des Lehrberufes „Orthopädieschuhmacher“ soll zusätzlich orthopädische Gehbehelfe
unter Berücksichtigung anatomischer Gegebenheiten skizzieren und zeichnen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Linienarten und Strichstärken. Beschriftungen.
Berufsspezifische Zeichnungen
Grundmuster. Oberteilzeichnungen nach Maßangaben. Bodenteile. Leistenkopie. Teil- und Ganzschnittzeichnungen
für das Praktikum. Mustergestaltung und Anpassung nach modischen Trends.
Zusätzlich für den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher
Orthopädische Gehbehelfe.
Schuhtechnologisches Praktikum
(nur für die Lehrberufe Oberteilherrichter, Schuhmacher, Schuhfertigung)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen,
handhaben, be- und verarbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten
können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken mittels Computerunterstützung ausführen
und Methoden der Unfallverhütung sowie Schutzmaßnahmen anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Zuschneiden. Material vorrichten und vorbereiten. Nähen. Kleben. Oberflächen behandeln.
Herrichten von Leisten. Herstellen von Schuhelementen und Schuhen. Ausputzen und Finishen.
Nageln. Fräsen. Schleifen. Reparieren.
Orthopädieschuhtechnologisches Praktikum
(nur für den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen,
handhaben, be- und verarbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten
können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken mittels Computerunterstützung ausführen
und Methoden der Unfallverhütung sowie Schutzmaßnahmen anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Zuschneiden. Material vorrichten und vorbereiten. Nähen. Kleben. Oberflächen behandeln.
Herrichten von Leisten. Herstellen von Schuhelementen und Schuhen. Ausputzen und Finishen.
Nageln. Fräsen. Schleifen. Herstellen von Gipsmodellen und Trittspuren. Herstellen von Einlagen, Gehbehelfen,
Bettungen, Stützungen und Ausgleichen. Schuhzurichtungen. Reparieren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Unterrichtsgegenstandes „Fachzeichnen“ für die Weiterbildung und Schulung
des modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
Die Pflichtgegenstände „Schuhtechnologisches Praktikum“ bzw. „Orthopädieschuhtechnologisches
Praktikum“ sollen dem Schüler Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis
und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren und -techniken
Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
17. Die Anlage A/4/1 lautet
„Anlage A/4/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
ELEKTROBETRIEBSTECHNIK (MIT DEM SCHWERPUNKT
PROZESSLEITTECHNIK), ELEKTROENERGIETECHNIK,
ELEKTROINSTALLATIONSTECHNIK (MIT DEM SCHWERPUNKT
PROZESSLEIT- UND BUSTECHNIK)
I. STUNDENTAFEL
A. ELEKTROBETRIEBSTECHNIK, ELEKTROENERGIETECHNIK,
ELEKTROINSTALLATIONSTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
B. ELEKTROBETRIEBSTECHNIK MIT DEM SCHWERPUNKT PROZESSLEITTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
C. ELEKTROINSTALLATIONSTECHNIK MIT DEM SCHWERPUNKT PROZESSLEIT-
UND BUSTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Elektrotechnik und Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen
und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen.
Er soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen
und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Elektrotechnik
Begriffe
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis
Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit,
Leistung, Wirkungsgrad.
Wirkungen des elektrischen Stromes
Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Elektromagnetische
Verträglichkeit.
Magnetisches Feld und Elektromagnetismus
Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Induktivität. Energie und Kraftwirkung.
Elektrisches Feld
Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität.
Wechselstromtechnik
Sinusförmige Größen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Leistung. Leistungsfaktor
und Kompensation.
Dreiphasenwechselstromtechnik
Erzeugung. Belastung. Drehstromleistung und Kompensation.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Stromkreis. Wechselstromtechnik. Dreiphasenwechselstromtechnik.
Angewandte Mathematik
Mathematische Grundlagen
Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen.
Vektorielle Darstellung.
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.
Rechenbeispiele aus „Fachkunde“.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.
Rechenbeispiele aus „Fachkunde“.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, mit
dem Einsatz und der Wirkungsweise der Maschinen und Geräte vertraut sein sowie die zeitgemäßen Arbeiten
und Arbeitsverfahren aus dem Bereich der Installationskunde, Energietechnik, Maschinen- und
Gerätekunde sowie Steuer- und Regeltechnik kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Installationskunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendung. Normung. Entsorgung.
Handelsübliches Elektromaterial
Arten. Verwendung. Entsorgung.
Unfallschutz
Unfallursachen. Elektrounfall. Vorschriften.
Leitungsschutz
Einrichtungen. Zuordnung.
Leitungen und Kabeln
Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung.
Schutzmaßnahmen
Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung und
deren Überprüfung. Erdungsanlagen.
Installationen in Gebäuden und im Freien
Anforderungen. Installationen in Räumen besonderer Art. Anlagen im Freien. Hausanschluss und
Verteilung. Gebäudeleittechnik. Blitzschutzanlagen. Überspannungsschutz. Überprüfung elektrischer
Anlagen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Schutzmaßnahmen.
Installationen in Gebäuden und im Freien
Überprüfung elektrischer Anlagen.
Energietechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Energie
Erzeugung. Versorgung. Verteilung. Hochspannungsschaltgeräte. Übertragungseinrichtungen.
Zusätzlich für den Lehrberuf Energietechnik
Mittel- und Hochspannungsanlagen.
Beleuchtungstechnik
Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Lichterzeugung. Leuchten. Planung und Berechnung
von Beleuchtungsanlagen. Sicherheitsbeleuchtung.
Wärmetechnik
Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Wärmequellen. Wärmebedarf.
Alternative Energieformen
Windkraft. Fotovoltaik. Wärmepumpe.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Beleuchtungstechnik
Planung und Berechnung von Beleuchtungsanlagen.
Maschinen- und Gerätekunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Transformatoren
Einphasen-, Dreiphasen-Wechselstrom- und Sondertransformatoren.
Elektrische Maschinen
Mechanische Grundlagen. Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen.
Sondermaschinen.
Schalteinrichtungen
Anlasseinrichtungen. Drehzahlsteuerungseinrichtungen. Motorschutz.
Zusätzlich für den Lehrberuf Elektrobetriebstechnik
Bauelemente und Baugruppen der Pneumatik
Betrieb. Funktion.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Elektrische Maschinen.
Steuer- und Regeltechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauelemente
Aktive und passive Elemente. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung.
Signal-, Ruf- und Sprechanlagen
Bauteile. Schaltungen.
Elektromagnetische Schalter
Relais. Schütz.
Messen, Steuern und Regeln
Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen. Sensorik in der Automatisierungstechnik. Elektropneumatik.
Leistungselektronik
Stromrichter. Wechselstromsteller.
Analog- und Digitaltechnik
Bauelemente. Logische Grundschaltungen.
Prozessleittechnik
Analoge und digitale Messwertübertragung.
Speicherprogrammierbare Steuerungen
Aufbau. Programmierung.
Gebäudeleittechnik
Alarm-, Brand- und Meldeanlagen. Gebäudesensorik. Bustechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Messen, Steuern und Regeln. Analog- und Digitaltechnik.
Prozessleittechnik
(nur für den Unterricht im Schwerpunkt)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Zusammenhänge in der Prozessleittechnik kennen.
Er soll gründliches Wissen über die Anlagen der Prozessleittechnik sowie deren Bauteile und Baugruppen
haben und über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauteile und Baugruppen
Arten. Wartung. Prüfung. Instandsetzung.
Anlagen der Prozessleittechnik
Arten. Vernetzung. Programmierung. Protokollierung. Inbetriebnahme. Instandhaltung. Wartung.
Fehlererkennung und -behebung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Anlagen der Prozessleittechnik.
Bustechnik
(nur für den Unterricht im Schwerpunkt)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Zusammenhänge in der Bustechnik kennen.
Er soll gründliches Wissen über die Anlagen der Bustechnik sowie deren Bauteile und Baugruppen
haben und über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauteile und Baugruppen
Arten. Wartung. Prüfung. Instandsetzung.
Anlagen der Bustechnik
Arten. Vernetzung. Programmierung. Protokollierung. Inbetriebnahme. Instandhaltung. Wartung.
Fehlererkennung und -behebung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Anlagen der Bustechnik.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll technisch richtige und saubere Skizzen sowie normgerechte Werkzeichnungen ausführen
können.
Er soll anhand von Plänen und Zeichnungen selbstständig arbeiten und die dafür notwendigen Materialzusammenstellungen
durchführen können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Normen. Symbole. Bemaßung.
Elektrotechnische Zeichnungen
Lesen von Bau- und Schaltplänen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen für elektrotechnische
Einrichtungen. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen. Entwicklung von Stromlaufplänen.
Übungen mit CAD-Programmen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll durch Mess- und Schaltübungen sowie durch Versuche elektrotechnische Vorgänge
verstehen und anwenden können.
Er soll Prozesse in elektrischen Anlagen simulieren und dadurch die Betriebsverhältnisse eingehend
erfassen können.
Er soll Fehler erkennen und beheben können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Geräte und Arbeitsbehelfe
Arten. Aufbau. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Mess- und Schaltübungen
Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Übungen an elektrischen Verbrauchern. Übungen
an Wechselstromwiderständen. Übungen im Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen an elektrischen
Maschinen, Transformatoren und Geräten. Übungen zur Licht- und Wärmetechnik. Übungen an elektronischen
und pneumatischen Bauelementen und Baugruppen. Übungen zur Steuer- und Regeltechnik.
Übungen zur Analog- und Digitaltechnik. Übungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen. Überprüfen
elektrischer Anlagen und Geräte.
Elektroinstallation
Aufbauen, Inbetriebnahme, Überprüfen von Installationsschaltungen. Suchen und Beheben von Fehlern.
Gebäudeleittechnik. Bussysteme.
Prozessleittechniklabor
(nur für den Unterricht im Schwerpunkt)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll durch Übungen an Prozessleittechniksystemen und deren Reglern und Stellgliedern
die Prozesse in der Prozessleittechnik simulieren und dadurch die Betriebsverhältnisse eingehend erfassen
können.
Er soll Fehler, Mängel und Störungen diagnostizieren und beheben können sowie über Unfallverhütung
und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Übungen an Reglern und Stellgliedern
Auswählen. Parametrieren. Einstellen. Anpassen an Regelstrecken. Fehler, Mängel und Störungen
diagnostizieren und beheben.
Übungen an Prozessleittechniksystemen
Auswählen und Anschließen. Vernetzen. Programmieren. Parametrieren. Inbetriebnehmen. Prüfen.
Warten. Instandhalten. Fehler, Mängel und Störungen diagnostizieren und beheben.
Prozessleit- und Bustechniklabor
(nur für den Unterricht im Schwerpunkt)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll durch Übungen an Prozessleit- und Bustechniksystemen und deren Reglern und
Stellgliedern die Prozesse in der Prozessleit- und Bustechnik simulieren und dadurch die Betriebsverhältnisse
eingehend erfassen können.
Er soll Fehler, Mängel und Störungen diagnostizieren und beheben können sowie über Unfallverhütung
und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Übungen an Reglern und Stellgliedern
Auswählen. Parametrieren. Einstellen. Anpassen an Regelstrecken. Fehler, Mängel und Störungen
diagnostizieren und beheben.
Übungen an Prozessleit- und Bustechniksystemen
Auswählen und Anschließen. Vernetzen. Programmieren. Parametrieren. Inbetriebnehmen. Prüfen.
Warten. Instandhalten. Fehler, Mängel und Störungen diagnostizieren und beheben.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Da „Elektrotechnik“ für ein erfolgreiches Wirken im Beruf von fundamentaler Bedeutung ist, muss
jedes Thema intensiv dargeboten und durch entsprechende Demonstrationen und Versuche veranschaulicht
werden. Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand
„Angewandte Mathematik“ zu behandeln, damit die Zusammenhänge klar verstanden werden können.
Für „Elektrobetriebstechnik“ ist bei der Vermittlung des Lehrstoffes auf die Bedeutung der facheinschlägigen
Reparaturarbeiten einzugehen.
Für „Elektroenergietechnik“ ist der Schwerpunkt des Lehrstoffes auf die Großanlagen zu legen.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, das einer zeichnerischen
Vorbereitung und Darstellung bedarf. Die Arbeit mit computerunterstützten Rechnern ist zu empfehlen.
„Laboratoriumsübungen“, „Prozessleittechniklabor“ bzw. „Prozessleit- und Bustechniklabor“ sind in
enger didaktischer Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den
individuellen Vorkenntnissen und Erfahrungen der Schüler anzupassen. Sie sollen dem Schüler die Möglichkeit
zum Üben jener Techniken geben, welche die betriebliche Ausbildung fördern und ergänzen. Die
Arbeiten an Reglern und Stellgliedern sind der Praxis des Lehrberufes Elektroinstallationstechnik entsprechend
nur grundlegend zu üben.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit sind die Probleme und die geltenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens und der Umwelt zu behandeln.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
18. Die Anlage A/8/11 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Reprografie) erhält die Bezeichnung „A/8/4“.
19. Die Anlage A/8/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Druckvorstufentechniker) erhält die Bezeichnung
„A/8/7“.
20. Die Anlage A/8/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Medienfachmann-Mediendesign, -Medientechnik)
erhält die Bezeichnung „A/8/8“.
21. In der Anlage A/9/1 lautet der Pflichtgegenstand „Warenspezifisches Verkaufspraktikum“
„Warenspezifisches Verkaufspraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll systematische Waren- und Branchenkenntnisse haben, den warenkundlichen
Sprachschatz beherrschen und Waren klassifizieren können.
Er soll seine theoretischen Kenntnisse über die Verkaufspsychologie beim Ablauf eines zielorientierten
Gespräches einsetzen können. Er soll insbesondere bei Kommunikationsübungen kritisch beobachten
und gezielt Rückmeldungen geben und aufnehmen können.
Er soll durch den Unterricht selbstständige Beratungs- und Verkaufsgespräche führen sowie passende
Seviceleistungen anbieten können.
Lehrstoff
Die folgenden Themen sind im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe flexibel und in
Verbindung mit den Inhalten der jeweiligen Branchenschwerpunkte zu behandeln
Kommunikation im Verkauf
Verbale Kommunikation. Nonverbale Kommunikation.
Beratungs- und Verkaufstechniken
Kunden ansprechen. Bedarf ermitteln. Präsentieren der Ware. Beraten und Argumentieren. Abschließen
und Verabschieden.
Spezielle Kommunikationstechniken
Einwände behandeln. Verkaufen von Ergänzungs- und Ersatzwaren. Behandeln von Reklamationen
und Umtauschen.
Situative Techniken
Verhalten am Telefon. Kommunizieren an der Kassa. Verhalten bei Ladendiebstahl.
Branchenschwerpunkte
Allgemeiner Einzelhandel
Rechtliche Bestimmungen
Gesetze. Verordnungen.
Handelswaren
Bezugsquellen, Zusammensetzung, Erzeugung und Gewinnung, Arten und handelsübliche Bezeichnungen,
Sorten und Ausführungen, Größen, Maße, Normen, Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten,
Lagerung und Pflege, Verarbeitung und Veredelung, Verwendung und Einsatzbereiche, Verpackung,
Entsorgung, Transport, Gebrauchsanweisungen sowie Warenkontrolle und -prüfung der Waren des allgemeinen
Einzelhandels.
Fleischfachhandel
Produktbezogene rechtliche Bestimmungen
Sicherheitsvorschriften. Frischfleischhygieneverordnung. Fleischverarbeitungsbetriebe-Hygieneverordnung.
HACCP. Lebensmittelgesetz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. EAN- bzw. Strichcode.
Kontrollen, Kontrollorgane.
Handelswaren
Bezugsquellen, Arten und handelsübliche Bezeichnungen, Sorten und Gruppeneinteilungen, Qualitäten
und Eigenschaften, Herstellung und Verarbeitung, Haltbarkeit und Frische, Verwendung und Zuberei-
tung (Rezepte, Kochtipps), Haltbarmachung, Lagerung und Präsentation, Verpackung und Ausfolgung,
Serviceleistungen sowie Warenkontrolle und -prüfung von Waren des Fleischfachhandels.
Lebensmittelhandel
Produktbezogene rechtliche Bestimmungen
Sicherheitsvorschriften. Lebensmittelgesetz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Qualitätsklassen.
Hygieneverordnung. EAN- bzw. Strichcode. HACCP. Kontrollen, Kontrollorgane.
Handelswaren
Bezugsquellen, Arten und handelsübliche Bezeichnungen, Sorten und Qualitäten, Größen und Maße,
Qualitäten und Eigenschaften, Herstellung und Verarbeitung, Haltbarkeit und Frische, Verwendung, Verarbeitung
und Zubereitung (Rezepte, Kochtipps), Haltbarmachung, Lagerung und Präsentation, Verpackung
und Ausfolgung, Serviceleistungen sowie Warenkontrolle und -prüfung von Waren des Lebensmittelhandels.
Textilhandel
Produktbezogene rechtliche Bestimmungen
Sicherheitsvorschriften. Textil-Kennzeichnungsverordnung. Pflegesymbole. Umweltverträglichkeit.
Typberatung
Stil- und Farbberatung. Zusammenstellung von Outfits. Modische Trends. Designerlinien.
Handelswaren
Bezugsquellen, Sortimente und handelsübliche Bezeichnungen, Materialien und Qualitäten, deren
Eigenschaften, Ausführungen und Kundennutzen, Größen und Maße sowie Warenkontrolle und -prüfung
von Waren des Textilhandels.
Baustoffhandel
Produktbezogene rechtliche Bestimmungen
Sicherheitsvorschriften. Normung. Güterprüfung und Zulassung von Baustoffen.
Bautechnische Grundlagen
Lesen von Bauplänen. Fachliteratur und Handbücher. Entwicklungen und Trends im Baustoffhandel.
Handelswaren
Bezugsquellen, handelsübliche Bezeichnungen, Sorten und Ausführungen, Größen und Maße, Qualitäten
und Eigenschaften, Verwendung und Verarbeitung, Lagerung und Transport, Transportwege,
Gebrauchsanweisungen sowie Warenkontrolle und -prüfung von Baustoffen, Bauhilfsstoffen, Werkzeugen
und Kleinmaschinen.
Einrichtungsberatung
Produktbezogene rechtliche Bestimmungen
Sicherheitsvorschriften. Normung. Brandschutzvorschriften.
Grundlagen der Innenarchitektur
Lesen von Plänen. Entwickeln von Einrichtungsvorschlägen. Wohnstile, Design und Trends.
Handelswaren
Bezugsquellen, handelsübliche Bezeichnungen, Ausführungen, Größen und Maße, Qualitäten und
Eigenschaften, Herstellung und Verarbeitung, Pflege und Lagerung, Verpackung, Transport, Gebrauchsanweisungen
sowie Warenkontrolle und -prüfung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Zubehör.
Elektro- und Elektronikberatung
Produktbezogene rechtliche Bestimmungen
Sicherheitstechnische Vorschriften. Schutzmaßnahmen. Kennzeichnung. Normung. Entsorgungs-
und Umweltschutzbestimmungen.
Elektrotechnik und Elektronik
Elektrotechnische Grundlagen. Analoge und digitale Bauelemente. Fachliteratur. Entwicklungen und
Trends im Elektro- und Elektronikfachhandel.
Handelswaren
Bezugsquellen, Arten und Ausführungen, handelsübliche Bezeichnungen, Größen und Maße, Qualitäten
und Eigenschaften, Funktionen und Verwendung, Lagerung, Transport und Entsorgung, Gebrauchsanweisungen
sowie Warenkontrolle und -prüfung von Elektromaterialien, Maschinen, Elektro- und Elektronikgeräten
bzw. -gegenständen und deren Zubehör.
Serviceleistungen
Beratung bei Inbetriebnahmen, Wartungen, Reparaturannahmen sowie bei Anschluss- und Einbaukriterien.
Kraftfahrzeuge und Ersatzteile
Produktbezogene rechtliche Bestimmungen
Sicherheitstechnische Vorschriften. Normung. Umweltbestimmungen.
Kraftfahrzeugtechnik
Arten, Baugruppen und Maschinenelemente. Motortechnik. Kraftübertragung. Fahrwerk und Karosserie.
Kfz-Elektrik und -Elektronik. Materialien und deren Eigenschaften. Fachliteratur und Handbücher.
Entwicklungen und Trends in der Kraftfahrzeugbranche.
Handelswaren
Bezugsquellen, Arten und Ausführungen, Marken und Typen, handelsübliche Bezeichnungen, Größen
und Maße, Logistik und Entsorgung, Gebrauchsanweisungen sowie Warenkontrolle und -prüfung von
ein- und mehrspurigen Kraftfahrzeugen, Motoren, Anhängern, Ersatzteilen, Bereifungen, Zubehör und
Werkzeugen sowie Kraft- und Schmierstoffen.
Schuhe
Produktbezogene rechtliche Bestimmungen
Sicherheitsvorschriften. Normung. Schuhkennzeichnung.
Anatomie und Physiologie
Fußformen. Biomechanik des Fußes. Fußfehlstellungen.
Der Schuh
Schuhbauteile. Schuhherstellung. Schuhreparaturen.
Typberatung
Farb-, Stil- und Fußformenberatung. Entwicklungen und Trends im Schuhhandel.
Handelswaren
Bezugsquellen, Sortimente und handelsübliche Bezeichnungen, Schuhmaterialien, deren Erkennungsmerkmale,
Eigenschaften und Ausführungen, Schuhmaße und Umrechnungen von Maßsystemen,
Lagerung, Gebrauchsanweisungen sowie Warenkontrolle und -prüfung von Schuhen, Schuhzubehör und
-pflegemitteln.
Eisen- und Hartwaren
Produktbezogene rechtliche Bestimmungen
Sicherheitsvorschriften. Normung. Kennzeichnung.
Materialienkunde
Arten von Materialien. Eigenschaften. Verwendung. Entsorgung.
Handelswaren
Bezugsquellen, Arten und handelsübliche Bezeichnungen, Sorten und Ausführungen, Größen und
Maße, Verwendung und Einsatzbereiche, Pflege, Lagerung, Gebrauchsanweisungen sowie Warenkontrolle
und -prüfung von Eisen- und Hartwaren.
Sportartikel
Produktbezogene rechtliche Bestimmungen
Sicherheitsvorschriften. Normung. Kennzeichnung. Branchenspezifische Verordnungen. Zivilrechtliche
Bestimmungen über Haftungen.
Sportwissenschaft
Einschlägige Sportarten. Trainingsformen zum Bereich Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit. Fachliteratur.
Entwicklungen und Trends im Sportartikelhandel.
Handelswaren
Bezugsquellen, Arten und Sortimente, handelsübliche Bezeichnungen, Aufbau und Ausführungen,
Größen und Maße, Gebrauch und Verwendung, Materialien, Pflege, Lagerung und Entsorgung, Gebrauchsanweisungen
sowie Warenkontrolle und -prüfung von Sportgeräten, Sportbekleidung, Schutz- und
Sicherheitsausrüstungen, Messgeräten, Zubehör und Accessoires.
Serviceleitungen
Montage, Einstellungsarbeiten, Wartung, Austausch schadhafter Bestandteile sowie Reparaturannahme.
Lehrstoffspezifikation
Waffen- und Munitionshändler
Rechtliche Bestimmungen
Gesetze. Verordnungen.
Waffen- und Munitionstechnik
Historische Entwicklung. Physikalische Grundlagen, insbesondere Ballistik. Materialien und deren
Eigenschaften.
Handelswaren
Bezugsquellen, Arten und Sortimente, handelsübliche Bezeichnungen, Ausführungen, Größen und
Maße, Gebrauch und Verwendung, Pflege und Lagerung, Gebrauchsanweisungen sowie Warenkontrolle
und -prüfung von Waffenarten, Munition und Zubehör für Schießsport und Jagd, Sport- und Jagdbekleidung
sowie Tiernahrungen.
Didaktische Grundsätze
Bei der Bildung der Klassen ist auf die jeweiligen Schwerpunkte Bedacht zu nehmen. Lässt dies die
Schülerzahl nicht zu, ist unter Berücksichtigung der Gruppenteilung, die das Praktikum vorsieht, ein
Unterricht in Schwerpunkten zu ermöglichen. Der Schwerpunkt „Allgemeiner Einzelhandel“ erlaubt auch
über die definierten Schwerpunkte hinaus die Bildung von branchenspezifischen Fachklassen. Bei Klassen
mit mehr als zwei Schwerpunkten richtet sich die Auswahl des Lehrstoffes an den Warensortimenten
der in der Klasse vertretenen Schwerpunkte.
Der Lehrstoff ist in integrativem Zusammenspiel zwischen der angewandten Verkaufstechnik und
den Branchenschwerpunkten zu sehen. Da die Übungen zu den Beratungs- und Verkaufsgesprächen
gründliches Wissen über die Waren und Warengruppen erfordert, empfiehlt es sich, die Warenkenntnisse
vor den Übungen zu vermitteln.
Bei der Erarbeitung der Warenkenntnisse ist auf die jeweiligen Besonderheiten der Schwerpunkte
einzugehen und das Grundlagenwissen auf das Verständnis für die Verkaufstätigkeit abzustimmen.
Bei allen Übungen für die Beratungs- und Verkaufstechnik empfiehlt sich, Sozialformen einzusetzen,
die den Dialog fördern.
Im Branchenschwerpunkt „Eisen- und Hartwaren“ ist insbesondere auf die Produktgruppen Beschläge,
Werkzeuge, Kleinmaschinen und Materialien zur Befestigungstechnik einzugehen.
Zur Förderung der Anschaulichkeit und Praxisnähe sind Waren, Warenproben, Produktdeklarationen,
Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.
Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Einblick in verschiedene Vertriebsformen des Handels.“
22. Die Anlage A/9/5 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Buchhändler, Musikalienhändler) entfällt.
23. Die Anlage A/9/9 lautet
„Anlage A/9/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
REISEBÜROASSISTENT
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache, insbesondere
unter Verwendung einschlägigen Fachvokabulars bewältigen können. Er soll – erforderlichenfalls unter
Verwendung eines Wörterbuches – Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich
angemessen ausdrücken können.
Er soll die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln
können.
Er soll sich der Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung ihrer persönlichen
und beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit bewusst sein.
Er soll Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten.
Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der
Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.
In der ersten Schulstufe soll der Schüler
das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können.
das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen
hervorheben können.
sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen
stellen können.
Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte den beruflichen
Erfordernissen gemäß umgestalten können.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Mündlicher und schriftlicher Ausdruck
Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption
und Ausarbeitung einfacher Texte).
In der zweiten Schulstufe soll der Schüler
das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten
können.
das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe
von Wörterbüchern weiterbearbeiten können.
sich themenbezogen einfach und verständlich ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen
können.
Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache
Mitteilungen verfassen können.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Mündlicher und schriftlicher Ausdruck
Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption
und Ausarbeitung von komplexen Texten).
In der dritten Schulstufe soll der Schüler
authentischen Hörtexten folgen, wichtige Details verstehen und im Klassengespräch bearbeiten können.
längere Lesetexte aus dem beruflichen Bereich lesen, verstehen und wichtige Informationen selbstständig
erschließen und bearbeiten können.
sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern
und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können.
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen und einfache Briefe nach Mustern verfassen
können.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Mündlicher und schriftlicher Ausdruck
Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium,
Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten).
Lehrstoff
Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe
mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.
Wirtschaft und Arbeitswelt
Travel Guides. Kataloge und andere authentische Informationsquellen.
Alltag und Aktuelles
Selbstdarstellung. Sport. Gesundheit. Essen und Trinken. Ortsangaben. Persönliche Interessen. Freizeit,
Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationale und internationale Ereignisse.
Beruf
Volks- und Betriebswirtschaft. Reisebüroeinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV- und Kommunikationssysteme.
Anfragen, Angebote, Bestellungen und Verträge. Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und
privaten Alltags des Schülers, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes.
Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgaben zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den
Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von
Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des
Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese
Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kulturkreisen
und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.
Auf die Inhalte des Fachunterrichts ist Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden
durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten
und Tonträgern und Filmen, von authentischen und simulierten Telefon- und Verkaufsgesprächen,
Radio- und Fernsehberichten, gefördert.
Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, zB Reiseprospekte, Inserate, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften,
fördert nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen.
Die Freude an der Mitteilungsleistung soll Vorrang vor der Sprachrichtigkeit haben.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Reisebüroassistenten betreffende Grundwissen über die Vorgänge und
Zusammenhänge der Wirtschaft in Österreich, in der EU und weltweit haben.
Er soll die Stellung des Reisebüros als Marktteilnehmer und die reisebürospezifischen Abwicklungsprozesse
kennen und dadurch Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung
ökologischer Aspekte haben.
Er soll die Organisation eines Reisebüros, die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs
sowie die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen kennen.
Er soll Schriftstücke aus dem Bereich des Kaufvertrages für das betriebswirtschaftliche Praktikum
konzipieren können.
Er soll die einschlägigen Konsumentenschutzbestimmungen sowie die Grundlagen des Österreichischen
Reiserechts kennen und auf Fallbeispiele aus der Praxis anwenden können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben der einzelnen Lehrstoffinhalte lösen
können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft. Interpretieren von einschlägigen
Wirtschaftsdaten. Umweltschutz und Ökologie im Tourismus.
Betrieb und Unternehmung
Rechtliche Grundlagen. Voraussetzungen und Risken bei Gründung und Führung touristischer Unternehmen.
Marketing
Preis-, Distributions-, Kommunikations- und Sortimentspolitik.
Vertragswesen
Rechtliche Grundlagen. Formen und Inhalt. Konsumentenschutz und Reiserecht. Konzeption von
Schriftstücken für das betriebswirtschaftliche Praktikum.
Geld- und Kreditwesen
Währung. Währungspolitik. Zahlungsverkehr. Finanzierungsformen.
Personalwesen
Organisation. Administration. Personalplanung. Entlohnungs- und Gehaltssysteme. Dienstzeugnis.
Lebenslauf. Stellenbewerbung.
Marktorganisationen
Messen. Börsen. Markt im Internet.
Steuern
Begriff. Arten. Steuerrecht.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft.
Betrieb und Unternehmung
Voraussetzungen und Risken bei Gründung und Führung touristischer Unternehmen.
Vertragswesen
Rechtliche Grundlagen. Konsumentenschutz und Reiserecht.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen
Zusammenhänge sowie die Förderung der fachlichen Qualifikation als zukünftiger Reisebüroassistent.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schüler in ihren Lehrbetrieben und von aktuellen wirtschaftspolitischen
Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten der Tourismusbranche
Schwerpunkte gesetzt werden sollen.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu
nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen“, „Politische Bildung“
sowie „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.
Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag.
Die Bedeutung ökologischer und sozialer Auswirkungen der Tourismuswirtschaft ist zu betonen.
Betriebswirtschaftliches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Personalcomputer in Betrieb nehmen, mit dem Tastenfeld arbeiten und Standardsoftware
verwenden können.
Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und
fehlerfrei abfassen können und sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.
Er soll die in der Berufspraxis eingesetzte Software kennen und berufsspezifische Informationen auf
elektronischem Weg beschaffen und bearbeiten können.
Er soll die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme
kennen und diese unter Einsatz der Internettechnologie bedienen können.
Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen der elektronischen Informationsverarbeitung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Personalcomputer
Inbetriebnehmen. Arbeiten mit dem Tastenfeld.
Schriftstückgestaltung
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten
Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Zusatzfunktionen.
Informations- und Kommunikationssysteme
Internet. Informationsbeschaffung. Suchbegriffe und -maschinen. Erstellen von E-Mails.
Berufsspezifisches Datenmanagement
Beschaffen und Bearbeiten externer und interner Datenbestände. E-Commerce.
Gesellschaftliche Aspekte
Datensicherung. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des
Reisebüroassistenten. Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für
das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems erforderlich ist.
Der komplexe Bereich der neuen Technologien bedarf kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
Bei den Übungen ist auf die Verwertbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten. Dem didaktisch
richtigen Einsatz der Internettechnologie kommt besondere Bedeutung zu.
Bei der Gestaltung von Schriftstücken sind die ÖNORMEN zu beachten.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Aufgaben der im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen lösen und typische
Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens beherrschen.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner optimal einsetzen und
die Rechenaufgaben richtig lösen können.
Der Schüler soll die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen kennen
und den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.
Er soll Buchführungskenntnisse haben, über die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen Bescheid wissen
und mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vertraut sein.
Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-
und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein.
Lehrstoff
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung. Währungsrechnung. Kassenabrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Kalkulation
Bezugskalkulation. Kosten. Absatzkalkulation.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Gehaltsabrechnung von Angestellten. Nebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.
Spar- und Finanzierungsformen
Erträge. Kosten.
Instrumente der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Kontieren und Buchen von Belegen. Formvorschriften. Belege.
Aktiva – Passiva. Aufwände – Erträge.
Aufzeichnungen der Buchführung
Kassenaufzeichnungen. Warenwirtschaftssysteme. Inventur. Anlagenverzeichnis.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutsamkeit im beruflichen Alltag.
Beim kaufmännischen Rechnen ist Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen
Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse
kommt große Bedeutung zu.
Um etwaige Mängel zu überwinden, sind Rechenfertigkeiten nicht isoliert, sondern im Rahmen der
in „Rechnungswesen“ vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Die Themenbereiche der Buchführung sind dem Stellenwert in der Praxis des Lehrberufes entsprechend
zu behandeln.
Der äußeren Form aller Arbeiten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Aufgaben aus dem Bereich der Reisebürobuchführung und Reisekalkulation unter
Verwendung von Standardsoftwarepaketen lösen können.
Er soll die Geschäftsvorgänge eines Reisebürobetriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie
Computerausdrucke lesen können.
Lehrstoff
Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens
Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.
Praxisbezogene Anwendung
Buchführung. Kalkulation. Personalverrechnung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der
Praxis des Lehrberufes.
Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit im Besonderen mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“
ist sehr wichtig.
Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen
gelegt werden. Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger belegunterstützter Geschäftsbeispiele erarbeitet werden.
Fachunterricht
Verkehrsgeografie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll karthografisches Material lesen können und eigenhändig Reiserouteninformationen
beschaffen und verwenden können.
Er soll Kenntnisse über die wichtigsten österreichischen, europäischen und außereuropäischen Verkehrswege
und Verkehrsarten haben.
Er soll komplexe Aufgaben im Bereich der Routenplanung lösen können.
Lehrstoff
Geografische Grundlagen
Die Erdoberfläche und ihre karthografische Abbildung. Lebens-, Wirtschafts- und Verkehrsräume
der Erde.
Österreich
Hauptverkehrswege und -verbindungen. Pass- und Mautstraßen. Aussichtspunkte und Grenzübergänge.
Historische Straßenzüge. Routen von touristischer Bedeutung.
Europa
Verkehrswege, Verkehrsarten und -mittel. Fernverkehrsstrecken und Hauptverkehrsachsen. Wasserstraßen.
Alpenübergänge, Pässe und Tunnels.
Außerhalb Europas
Verkehrswege, Verkehrsarten und -mittel.
Routenplanung
Erstellen von Verkehrsverbindungen unter Einbeziehung verschiedener Verkehrsarten und Aufgabenstellungen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht knüpft an die in den früher besuchten Schulen erworbenen geografischen Kenntnisse
an.
Auf die Bedeutung des Umweltschutzes, den Auswirkungen der Globalisierung und der Völkerverständigung
soll bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingegangen werden.
Selbstständiges Arbeiten mit karthografischem Material und anderen einschlägigen Informationsquellen
soll angestrebt werden. Es empfiehlt sich, aktuelle Ereignisse in den Unterricht einzubeziehen.
Die Querverbindung zu den Unterrichtsgegenständen „Touristik“, „Computerunterstützte Touristik“
und „Verkaufspraktikum“ sind herzustellen.
Touristik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Stellenwert der Touristik für den Menschen, die Wirtschaft und eine tolerante
und weltoffene Gesellschaft erkennen und sich kritisch mit Fragen des modernen Tourismus auseinandersetzen
können.
Er soll Kenntnisse über die in der Reisebürobranche üblichen Organisations- und Reiseformen, die
Systeme des Kurs- und Tarifwesens, die Dienstleistungen und den damit zusammenhängenden Fragen des
Konsumentenschutzes haben.
Er soll die für die Branche wichtigen Rechtsbestimmungen kennen und die erworbene Kenntnisse
unter Zuhilfenahme von Informationsquellen in der Kundenbetreuung umsetzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben der einzelnen Lehrstoffinhalte lösen
können.
Lehrstoff
Touristik
Bedeutung, Voraussetzung und Bedingungen. Freizeittrends. Tourismuseinrichtungen. Touristische
Angebote.
Marketing in der Touristik
Marktforschung. Analysen über Bedürfnisse und Motive von Reisenden. Tourismuspakete für verschiedene
Zielgruppen. Strategien der Verkaufsförderung. Werbung und Werbemedien. Kundenbindung.
Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle.
Touristische Organisationsformen
Arten und Betriebsformen von Reisebüros. Veranstalter. Callcenter. Nationale und internationale
Reisebüropartner. E-Commerce.
Reisearten
Individualreisen. Gesellschaftsfahrten. Sonderformen.
Verträge
Agenturvertrag. Versicherungen. Warschauer Abkommen. IATA.
Tarifwesen
Preisermittlung von Tickets für Bahn, Bus, Schiff und Flug, Gruppen- und Pauschalreisen.
Bahn und Bus
Sonderangebote. Gruppenreisen. Grenzüberschreitende Verbindungen. Nationale und internationale
Angebote.
Schiff
Aufbau und Wesen nationaler und internationaler Schiffsgesellschaften. Unterlagen zu Fähren und
Kreuzfahrten.
Flug
Arten von Flugtickets. Sonderformen von Tarifen. Airlineallianzen. Überseeflüge. Round-the-world-
Verbindungen.
Hotel
Hotel- und Beherbergungsbetriebe. Hotelketten. Interne Reservierungssysteme. Klassifizierung. Kooperationsbkommen.
Einzelverträge.
Tropenreisen
Gesundheitsvorschriften. Impfempfehlungen. Medizinische und hygienische Präventivmaßnahmen.
Reiserecht
Rechtsgrundlagen. Rechtsstellung und Rechtsordnung im Reisebüro. Grundbegriffe des ausländischen
Reiserechts. Spezielle Rechtsfragen in der Touristik.
Informationsquellen
Kompendien. Handbücher und andere Unterlagen internationaler Flug-, Schiff- und Bahngesellschaften.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Marketing in der Touristik. Bahn. Flug.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vermittlung von Kenntnissen, die zur Lösung von
typischen Aufgaben des Berufs nötig sind.
Im Hinblick auf die zentrale Stellung dieses Unterrichtsgegenstandes ist auf die Querverbindung zu
den anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichts besonders Bedacht zu nehmen. Insbesondere sind
vorbereitenden Qualifikationen für die Gegenstände „Computerunterstützte Touristik“ sowie „Verkaufpraktikum“
zu fördern.
Computerunterstützte Touristik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einen Computerarbeitsplatz mit Peripherie in Betrieb nehmen, bedienen und instandhalten
können. Er soll über den Datenschutz und ergonomische Aspekte Bescheid wissen.
Er soll Fertigkeiten bei der Informationsgewinnung im Internet und E-Mails haben und angebotene
Dienstleistungen globaler elektronischer Netze nutzen können.
Er soll mittels aktueller Software und den jeweils gängigen technischen Möglichkeiten die grundlegenden
praktischen Kenntnisse des Kurs- und Tarifwesens anwenden können.
Er soll neue Medien kennen, sich ihrer bedienen und sie für individuelle Problemstellungen verwerten
können.
Er soll unter Beachtung der für die Branche wichtigen Rechtsbestimmungen Tarife ermitteln, Bahn-,
Flug- und Schiffsverbindungen finden und Kunden ihren Bedürfnissen gemäß richtig beraten können.
Er soll neuen Herausforderungen flexibel begegnen und die erworbenen Kenntnisse situationsbezogen
anwenden können.
Lehrstoff
Computer und Peripherie
Inbetriebnehmen, Bedienen und Instandhalten. Ergonomie. Datenschutz.
Internet und E-Mail
Herstellen von Verbindungen. Abfragen von Informationen. Suchen mit Maschinen im World-Wide-
Web. Webbrowser. Informationsmanagement in betrieblichen Netzen.
Bahn
Lesen von Fahrplänen und Ermitteln von Bahnverbindungen. Berechnen von Fahrpreisen und Ausstellen
von Fahrausweisen auch für Sonderformen (Gruppenreisen, Sonderangebote u.a.). Eruieren von
Angeboten ausländischer Bahnverwaltungen, europäischen Schnellverbindungen sowie von Prestigezügen.
Flug
Lesen von Timetables und Interpretieren von Flight manuals. Durchführen von Tarifkalkulationen.
Buchen von Flügen und Ausstellen von Tickets. Ermitteln und Berechnen von Tarifen. Ausfüllen von
Dokumenten und Formularen. Ermitteln von Flugallianzen und Round-the-world-Verbindungen.
Schiffstouristik
Ermitteln von Preisen und Buchen von Fähren und Kreuzfahrten. Erstellen von Profilen europäischer
und internationaler Reedereien. Eruieren von Angeboten des Flussschifffahrts- und Yachtchartersektors.
CRS
Anwenden bei einfachen, erweiterten und projektbezogenen Problemstellungen. Suchen und Finden
von berufsrelevanten Informationen. Nutzen diverser Suchmaschinen und B2B-Links.
Touristik
Reservieren von Hotels, Veranstaltungen und Mietwagen. Berechnen von Pauschalreisen und Bausteinsystemen.
Lösen von Aufgaben im Zusammenhang mit der Informationspflicht im Reisebüro. Anwenden
der neuen Medien bei komplexen und innovativen Problemstellungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen sowie die
Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.
Die Fülle des Lehrstoffs bedingt eine exemplarische Behandlung, wobei der Begegnung mit der Realsituation
mittels Einbindung von Gastvorträgen und Lehrausgängen der Vorzug gegeben wird.
Das Hauptaugenmerk liegt in diesem Gegenstand auf der Vermittlung von Fertigkeiten im Bereich
der technischen Ausstattung des Reisebürogewerbes. (Computerreservierungssysteme, neue Medien,
elektronische Informationsquellen). Wesentlich sind daher komplexe Aufgabenstellungen sowie das
selbstständige Arbeiten der Schüler an den Geräten.
Verkaufspraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll theoretische Kenntnisse über die Verkaufspsychologie haben und selbstständig Beratungs-
und Verkaufsgespräche führen sowie passende Serviceleistungen anbieten können.
Er soll Sicherheit beim Umgang mit den berufsspezifischen Arbeitsunterlagen haben und spezielle
Kommunikationstechniken beherrschen.
Er soll touristische Kenntnisse über Österreich, Europa und Übersee haben, bei der Kundenberatung
einsetzen können und praxisbezogene Geschäftsfälle durchführen.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung notwendigen berufsspezifischen Kenntnisse und verkaufstechnischen
Fertigkeiten besitzen und in der Kundenberatung anwenden können.
Lehrstoff
Kommunikation im Verkauf
Verbale Kommunikation. Nonverbale Kommunikation.
Der Kunde
Erscheinungsbild. Verhalten. Reisewünsche. Reisemotive. Beschwerden.
Beratungs- und Verkaufstechniken
Bedarf ermitteln. Beraten und Argumentieren bei Inlands- und Auslandsreisen. Abschließen und
Verabschieden.
Spezielle Kommunikationstechniken
Einwände behandeln. Verkaufen von Ergänzungs- und Ersatzwaren. Behandeln von Reklamationen
und Umtauschen. Verkaufen am Telefon.
Österreich, Europa und Übersee
Geographische Kenntnisse und Kundenberatung über Klima. Sehenswürdigkeiten, Heilbäder, sportliche
und religiöse Zielorte, Veranstaltungen und landesübliche Gebräuche.
Durchführung und Finalisierung praxisbezogener Geschäfte.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Situation des beruflichen Alltags
der Schüler.
Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt sich, von den Vorkenntnissen
– insbesondere der Fremdsprachenfächer – aus anderen Pflichtgegenständen auszugehen.
Die kommunikativen Fertigkeiten und die simulierte Schalterpraxis werden durch den Einsatz von
Arbeitsunterlagen aus der Praxis gefördert. Informationen aus dem Internet und anderen neuen Medien
sind bevorzugt heranzuziehen.
Methoden wie Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen bieten sich besonders an. Videoaufzeichnungen
von Übungssequenzen veranschaulichen die Rückmeldungen über Kommunikations- und
Verhaltensbereiche.
Besonderes Augenmerk ist auf die aktuelle touristische Situation zu legen, unter Einbindung von
Gastvorträgen und Lehrausgängen sowie anderen Veranstaltungen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
24. Die Anlage A/9/11 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Binnenschiffer) entfällt.
25. Die Anlage A/15/3 lautet
„Anlage A/15/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
KRAFTFAHRZEUGTECHNIK, KRAFTFAHRZEUGELEKTRIKER
I. STUNDENTAFEL
A. KRAFTFAHRZEUGTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse mindestens
180 Unterrichtsstunden.
B. KRAFTFAHRZEUGELEKTRIKER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Kraftfahrzeugtechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik für das Verständnis der Zusammenhänge
der Kraftfahrzeugtechnik eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe haben sowie über
deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
vertraut sein und die grundlegenden Arbeitsverfahren und -techniken der Materialbearbeitung kennen.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Der Schüler des Lehrberufes Kraftfahrzeugtechnik soll gründliches Wissen über die Arten, Baugruppen
und Maschinenelemente des Kraftfahrzeuges haben und den Bau und die Funktion der technischen
Elemente, Anlagen und Systeme des Kraftfahrzeuges kennen.
Der Schüler des Lehrberufes Kraftfahrzeugelektriker soll Wissen über die Arten, Baugruppen und
Maschinenelemente des Kraftfahrzeuges und die Motortechnik haben sowie gründliche Kenntnisse über
die elektrischen, elektronischen und mechatronischen Systeme des Kraftfahrzeuges haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Elektrotechnik und Elektronik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Grundlagen der Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen Stromes.
Grundlagen der Elektronik
Bauelemente. Halbleitertechnik.
Mechanische Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Einsatz. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.
Arbeitsverfahren und -techniken der Materialbearbeitung
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Korrosions- und Oberflächenschutz.
Fahrzeugtechnik
(nur für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik)
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kraftfahrzeug
Arten. Baugruppen. Maschinenelemente.
Motortechnik
Bauelemente. Verbrennungskraftmaschinen und alternative Antriebe. Gaswechsel. Gemischaufbereitung.
Verbrennung. Abgaszusammensetzung und -behandlung. Hilfs- und Zusatzaggregate.
Kraftübertragung
Drehzahl- und Drehmomentwandler. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung.
Fahrwerk und Karosserie
Rahmen. Radaufhängung und Lenkung. Bremsanlagen. Aspekte der Fahrsicherheit, des Fahrkomforts
und der Fahrdynamik.
Elektrische, elektronische und mechatronische Systeme
Spannungserzeugung und -speicherung. Anlagen für die Zündung. Licht- und Signalanlagen. Anlagen
der Fahrzeugelektronik.
Fahrzeugtechnik
(nur für den Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker)
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kraftfahrzeug
Arten. Baugruppen. Maschinenelemente.
Motortechnik
Bauelemente. Verbrennungskraftmaschinen und alternative Antriebe. Gaswechsel. Gemischaufbereitung.
Verbrennung. Abgaszusammensetzung und -behandlung. Hilfs- und Zusatzaggregate.
Elektrische, elektronische und mechatronische Systeme
Spannungserzeugung und -speicherung. Anlagen für die Zündung. Licht- und Signalanlagen. Anlagen
zur Kraftstoffsteuerung, Abgasregelung und zum Motormanagement. Anlagen der Leistungselektronik
zur Fahrzeugs- und Antriebssteuerung. Systeme der Sicherheits-, Kommunikations- und Komfortelektronik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Grundlagen der Elektrotechnik
Gleich- und Wechselstromtechnik.
Arbeitsverfahren und -techniken der Materialbearbeitung
Korrosions- und Oberflächenschutz.
Motortechnik
Alternative Antriebe. Gaswechsel.
Kraftübertragung
Antriebstechniken und deren Steuerung.
Fahrwerk und Karosserie
Aspekte der Fahrsicherheit, des Fahrkomforts und der Fahrdynamik.
Elektrische, elektronische und mechatronische Systeme
Anlagen der Fahrzeugelektronik (für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik).
Anlagen der Leistungselektronik zur Fahrzeugs- und Antriebssteuerung. Systeme der Sicherheits-,
Kommunikations- und Komfortelektronik (für den Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker).
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelberechnungen.
Mechanik
Berechnungen zu Statik, Dynamik, Festigkeit und Wärmelehre.
Motortechnik
Berechnungen zu Motorkenngrößen, Motorleistungen, zum Drehmoment, zum Wirkungsgrad, zum
Kraftstoffverbrauch und zur Motorsteuerung.
Kraftübertragung
Berechnungen zu Baugruppen des Antriebsstranges und Fahrgeschwindigkeiten.
Fahrwerk
Berechnungen zu Achs- und Lenkgeometrie.
Fahrmechanik
Berechnungen zu Beschleunigung, Verzögerung, Fahrwiderständen und Bremsanlagen.
Kfz-Elektrik und -Elektronik
Berechnungen zu elektrotechnischen Grundgesetzen sowie zu elektrischen und elektronischen Schaltungen.
Berechnungen zu elektrischen und elektronischen Kfz-Einrichtungen und Leitungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mathematische Grundlagen
Volumsberechnungen. Winkelberechnungen.
Mechanik
Berechnungen zu Festigkeit und Wärmelehre.
Motortechnik
Berechnungen zu Motorkenngrößen, zum Kraftstoffverbrauch und zur Motorsteuerung.
Berechnungen zur Kraftübertragung.
Fahrmechanik
Berechnungen zu Fahrwiderständen und Bremsanlagen.
Berechnungen zur Kfz-Elektrik und -Elektronik.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und einfache technische Zeichnungen ausführen sowie lesen können, um
danach berufsspezifische Arbeiten ausführen zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung.
Technisches Zeichnen
Werkstattgerechte Skizzen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Darstellen von Diagrammen,
Schalt- und Stromlaufplänen sowie Funktions- und Blockschaltbildern. Lesen und Interpretieren von
kraftfahrzeugtechnischen Zeichnungen.
Kraftfahrzeugtechnisches Labor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente der fahrzeugtechnischen Diagnostik handhaben,
verwenden und instandhalten können.
Er soll durch Übungen Verständnis für physikalische Vorgänge entwickeln sowie fahrzeugtechnische
Messungen sicher und gewandt durchführen können.
Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Der Schüler des Lehrberufes Kraftfahrzeugtechnik soll darüber hinaus durch fahrzeugtechnische
Messungen das Betriebsverhalten von Baugruppen besser verstehen sowie Werkstoffe prüfen können.
Lehrstoff
(nur für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik)
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Messen und Schalten
Übungen zu elektrischen und elektronischen Schaltungen und zur analogen und digitalen Mess- und
Schalttechnik. Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen.
Fahrzeugtechnisches Messen
Übungen zur Kraftübertragung, zum Fahrwerk sowie zu mechanischen, hydraulischen und pneumatischen
Baugruppen.
Werkstoff prüfen
Übungen und Versuche zum Verhalten und zu den Eigenschaften von Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen.
Lehrstoff
(nur für den Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker)
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Messen und Schalten
Übungen zu elektrischen und elektronischen Schaltungen und zur analogen und digitalen Mess- und
Schalttechnik. Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen.
Computertechnisches Labor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit der Handhabung des Computers und den Peripheriegeräten vertraut sein und die
kraftfahrzeugspezifische Software verwenden können.
Er soll das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium nutzen können.
Er soll den Computer für messtechnische Untersuchungen und Übungen am Kraftfahrzeug einsetzen
und die Datenkommunikation der elektronischen Steuergeräte verstehen und verwenden können.
Lehrstoff
Computer und Peripheriegeräte
Inbetriebnehmen, Bedienen. Ergonomie. Datenschutz.
Computerbetriebssysteme
Übungen zu Desktop-Umgebungen, zu Dateienorganisationen und zur kraftfahrzeugspezifischen
Software.
Internet
Übungen zur Informationsbeschaffung und zu elektronischen Mails.
Computertechnik im Kraftfahrzeug
Messtechnische Untersuchungen und Übungen an elektronischen Bauteilen und Systemen im Bereich
Motor, Antrieb, Fahrwerk, Sicherheits-, Kommunikations- und Komforteinrichtungen. Übungen zur
Kommunikation verschiedener elektronischer Steuergeräte.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht
bearbeiten, handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen einsetzen und instandhalten
können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken der Materialbearbeitung ausführen können.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid
wissen.
Der Schüler des Lehrberufes Kraftfahrzeugtechnik soll die berufsspezifischen Mess-, Prüf-, Einstell-,
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Kraftfahrzeug sicher und sachgemäß durchführen und im
Bereich der elektrischen, elektronischen und mechatronischen Systeme Fehler diagnostizieren und Teilsysteme
reparieren können.
Der Schüler des Lehrberufes Kraftfahrzeugelektriker soll im Bereich der elektrischen, elektronischen
und mechatronischen Systeme Fehler diagnostizieren und Gesamtsysteme reparieren können. Er soll
insbesondere Leitungen im Kraftfahrzeug installieren und elektronische Systeme programmieren können.
Lehrstoff
(nur für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik)
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Einsetzen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanendes und spanloses Formen. Fügen und Trennen.
Messen, Prüfen, Einstellen, Warten und Instandsetzen
Arbeiten an Motoren, Trieb- und Fahrwerken, Karosserien, Bremsen, Rädern und Reifen.
Arbeiten an elektrischen, elektronischen und mechatronischen Systemen
Durchführen von Servicearbeiten, Diagnostizieren von Fehlern und Instandsetzen von Teilsystemen.
Lehrstoff
(nur für den Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker)
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Einsetzen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanendes und spanloses Formen. Fügen und Trennen.
Arbeiten an elektrischen, elektronischen und mechatronischen Systemen
Diagnostizieren spezieller Fehler und Reparieren gesamter Systeme. Programmieren elektronischer
Systeme. Verlegen und Verbinden elektrischer Leitungen.
Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische
Aufgaben als zusammenfassende Arbeiten projektieren, ausführen und präsentieren können.
Er soll dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung der technischen, mathematischen
und zeichnerischen Sachverhalte Analysen, Bewertungen und kundenorientierte Lösungen darstellen
können.
Lehrstoff
Projektieren von Arbeitsaufträgen
Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Erstellen, Beurteilen
und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe.
Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. Beschaffen und
Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung
der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß der festgelegten Arbeitsabläufe.
Präsentationen
Darstellen von Projektarbeiten. Präsentieren der Arbeitsergebnisse.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegen-
ständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Im „Praktikum“ sollen die in der Fachtheorie und in den Labors gewonnenen Kenntnisse unmittelbar
umgesetzt werden. Die inhaltliche und sachlogische Abfolge von Fachtheorie, Laboratoriumsübungen
und Praktikum soll zeitlich entsprechen.
Im „Projektpraktikum“ ist insbesondere beim Projektieren und Bearbeiten von Arbeitsaufträgen auf
die praxisbezogene Kundenbetreuung Wert zu legen. Es soll dem Schüler zum logischen und vernetztem
Denken führen und technische, mathematische und zeichnerische Fachgebiete verknüpfen. Dabei empfiehlt
sich, dass Schüler Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und differenten Schwierigkeitsgraden im
Team planen und erarbeiten.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
26. Die Anlage A/16/3 lautet
„Anlage A/16/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
GOLD-, SILBER- UND METALLSCHLÄGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf wichtigen Grundgesetze der Physik und Chemie kennen.
Er soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht
auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über Maschinenelemente
sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Physik
Aggregatzustände. Kraft. Moment. Energie. Kinetik.
Chemie
Grundstoffe und Verbindungen. Säuren, Laugen und Salze. Gemenge. Oxidation und Reduktion.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Sicherungselemente. Antriebe und Bauelemente.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken. CNC-Technik.
Schlagwerkzeuge und Vorrichtungen
Arten. Einsatz. Wirkungsweise. Prüfmethoden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die Punzierung haben, über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren
und -techniken und über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Er soll mit der Stilkunde, der Schriftkunde und der Heraldik vertraut sein.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Punzierung
Gesetzliche Symbole. Punzierungsgesetz.
Arbeitsverfahren und -techniken
Oberflächenbearbeitung und -gestaltung. Montage. Wiedergewinnung und -verwertung. Materialprüfung.
Qualitätssicherung.
Stilkunde
Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale. Ornamentik.
Schriftkunde
Historische Entwicklung. Schriftarten. Schriftformen.
Heraldik
Historische Entwicklung. Wappenaufbau. Wappengesetz.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Prozentrechnungen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung. Festigkeit.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll normgerechte Werkzeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes ausführen
können – auch unter Zuhilfenahme von CAD-Programmen – um danach selbstständig und ökonomisch
arbeiten zu können.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität unter Einbeziehung seiner Kenntnisse
aus der Stilkunde, Schriftkunde, Heraldik und Farbenlehre weiterentwickeln und sich des ästhetischen
Stellenwertes seiner Entwürfe bewusst sein.
Lehrstoff
Zeichennormen.
Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.
Werkzeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. CAD-Anwendungen.
Designs
Stilkundliche Entwürfe. Skizzen von Schriftarten. Heraldik. Farbkompositionen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Er soll berufsspezifische Werkstücke herstellen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Modellieren. Programmieren von CNC-Maschinen.
Werkstücke
Entwerfen von Designs. Stechen von Stahl- und Kupferstichen. Herstellen von Treibarbeiten und
Feinziselierungen. Anfertigen von Galvanoplasten. Ver- und Bearbeiten von Feinblechen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, das einer zeichnerischen
Vorbereitung und Darstellung bedarf.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
27. Der Anlage A/16/3 wird die folgende Anlage A/16/4 angefügt
„Anlage A/16/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
METALLDESIGN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf wichtigen Grundgesetze der Physik, der Elektrotechnik und der
Chemie kennen.
Er soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht
auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über Maschinenelemente
sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Physik
Aggregatzustände. Kraft. Moment. Energie. Kinetik.
Elektrotechnik
Grundbegriffe (Strom, Spannung, Widerstand). Ohmsches Gesetz. Schutzmaßnahmen.
Chemie
Grundstoffe und Verbindungen. Säuren, Laugen und Salze. Gemenge. Oxidation und Reduktion.
Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Sicherungselemente. Antriebe und Bauelemente.
Allgemeine Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken. CNC-Technik.
Metalldesigntechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über Arten sowie Arbeitsverfahren und -techniken der berufsspezifischen
Metalle haben und über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Er soll mit der für seinen Beruf notwendigen Stilkunde, Schriftkunde, Heraldik und Farbenlehre vertraut
sein.
Er soll über die Punzierung sowie über die für seinen Berufsschwerpunkt speziellen Arbeitstechniken
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Berufsspezifische Metalle
Arten. Oberflächenbearbeitung und -gestaltung. Montage. Wiedergewinnung und -verwertung. Materialprüfung.
Qualitätssicherung.
Stilkunde
Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale. Ornamentik.
Schriftkunde
Historische Entwicklung. Schriftarten. Schriftformen.
Heraldik
Historische Entwicklung. Wappenaufbau. Wappengesetz.
Farbenlehre
Physikalische, biologische und psychologische Grundlagen.
Punzierung
Gesetzliche Symbole. Punzierungsgesetz. Punzenarten.
Arbeitstechniken der Gürtlerei
Zurichtung von Werkstücken. Herstellung von Hilfswerkzeugen und Schablonen. Fertigungs- und
Verformungstechniken. Zusammenbau und Montage von Metallteilen.
Arbeitstechniken der Gravur
Vorbereitung von Gravuren. Handgravuren. Maschinengravuren. Laserbearbeitung. Digitaldruck und
Folienplotten. Gravurtechniken auf verschiedenen Untergründen.
Arbeitstechniken der Metalldrückerei
Modellherstellung durch Formdrehen in Holz, Metall und Kunststoff. Arten von Drückbänken. Gestaltende
Verformung von Blechen auf der Drückbank. Anwendung verschiedener Drücktechniken.
Rundschneiden.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Prozentrechnungen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung. Festigkeit.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachzeichnen und Designentwicklung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll normgerechte Werkzeichnungen – auch unter Verwendung von Computerprogrammen
– aus dem Bereich seines Lehrberufes ausführen können, um danach selbstständig und ökonomisch
arbeiten zu können.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität unter Einbeziehung seiner Kenntnisse
aus der Stilkunde, Schriftkunde, Heraldik und Farbenlehre weiterentwickeln und sich des ästhetischen
Stellenwertes seiner Entwürfe bewusst sein.
Lehrstoff
Zeichennormen.
Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.
Werkzeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.
Designs
Skizzen und Entwürfe zu den Bereichen Schrift, Ornamentik und Heraldik. Naturstudien. Übungen
zur Stilkunde und Farbenlehre.
Designtechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Er soll berufsspezifische Werkstücke herstellen können sowie mit der Unfallverhütung und den
Schutzmaßnahmen vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Herstellen von Schablonen und Modellen. Ver- und Bearbeiten von Feinblechen.
Arbeitsverfahren der Gürtlerei
Zurichten von Werkstücken. Herstellen von Hilfswerkzeugen und Schablonen. Fertigen von Galvanoplasten.
Fertigen von Treibarbeiten und Feinziselierungen. Zusammenbauen und Montieren von Metallteilen.
Arbeitsverfahren der Gravur
Vorbereiten von Gravuren. Gravieren von Hand. Gravieren mit Maschinen. Stechen von Stahl- und
Kupferstichen. Bearbeiten der Werkstücke mit dem Laser. Durchführen von speziellen Gravurtechniken.
Arbeitsverfahren der Metalldrückerei
Herstellen von Modellen durch Formdrehen aus Holz, Metall und Kunststoff. Gestaltendes Verformen
von Blechen auf der Drückbank. Anwenden verschiedener Drücktechniken. Rundschneiden.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen und Designentwicklung“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,
das einer zeichnerischen Vorbereitung und Darstellung bedarf.
Der Unterrichtsgegenstand „Designtechnisches Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben,
jene Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
28. Die Anlage A/19/1 lautet
„Anlage A/19/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
PHYSIKLABORANT, WERKSTOFFPRÜFER
I. STUNDENTAFEL
A. PHYSIKLABORANT
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden, davon in der ersten,
zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens
180 Unterrichtsstunden.
B. WERKSTOFFPRÜFER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden, davon in der ersten, zweiten
und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsrelevanten physikalischen Grundgesetze sowie die mess- und prüftechnischen
Grundlagen des Lehrberufes kennen.
Er soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren
vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen und über deren
Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte Bescheid
wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Physikalische Grundgesetze
SI-Einheitensystem. Mechanik. Wärmelehre. Elektrotechnik und Elektronik.
Mess- und/oder Prüftechnik
Normen. Messsysteme. Datenerfassung. Datenauswertung. Messfehler. Qualitätssicherung.
Werk- und Hilfsstoffe
Aufbau (chemische Grundgesetze). Arten. Analyse. Eigenschaften. Verwendung. Normung. Wärmebehandlung.
Prüfung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Anwendung. Wirkungsweise. Wartung. Entsorgung.
Lehrstoffspezifikationen
Physiklaborant
Physikalische Grundgesetze
Optik. Akustik.
Werk- und Hilfsstoffe
Einteilung. Gewinnung.
Werkstoffprüfer
Physikalische Grundgesetze
Magnetismus. Akustik (Ultraschall). Elektromagnetisches Spektrum (Optik, Röntgen- und Gammastrahlen).
Werk- und Hilfsstoffe
Einteilung. Gewinnung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Physikalische Grundgesetze
Mechanik. Elektrotechnik und Elektronik.
Lehrstoffspezifikation
Physiklaborant
Physikalische Grundgesetze
Wärmelehre. Optik. Akustik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll insbesondere jene Berechnungen selbstständig, logisch und ökonomisch planen und
lösen, die für die Ausübung seines Berufes erforderlich sind.
Er soll sich dabei der mathematischen und physikalischen Symbolik sachgemäß bedienen sowie
Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mess- und/oder Prüftechnik
Maße und SI-Einheiten. Diagramme (Werkstoffkenndaten, Auswertung). Mittelwert. Streuung.
Physikalische Berechnungen
Mechanik. Festigkeitsberechnungen. Wärmelehre. Elektrotechnik. Elektronik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoffspezifikationen
Physiklaborant
Physikalische Berechnungen
Optik. Akustik.
Werkstoffprüfer
Mess- und/oder Prüftechnik
Mischungsberechnungen. Winkelfunktionen.
Physikalische Berechnungen
Kinematik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mess- und/oder Prüftechnik
Diagramme (Werkstoffkenndaten, Auswertung).
Lehrstoffspezifikation
Werkstoffprüfer
Physikalische Berechnungen
Mechanik. Festigkeitsberechnungen. Wärmelehre. Elektrotechnik. Kinematik.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber
ausführen sowie lesen können.
Er soll insbesondere praxisrelevante Mess- und Prüfsysteme, deren Anordnungen sowie berufsspezifische
Schaubilder zeichnerisch darstellen und deren Ergebnisse grafisch auswerten können.
Lehrstoff
Technische Zeichennormen
Blattgrößen, Maßstäbe, Beschriftung.
Berufsorientierte Zeichnungen
Diagramme. Probenpläne.
Lehrstoffspezifikationen
Physiklaborant
Berufsorientierte Zeichnungen
Prüfanordnungen. Schaltpläne.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die praxisrelevanten Mess,- Prüf- sowie Steuerungs- und Regelaufgaben sicher
durchführen können.
Er soll insbesondere die mechanischen, elektrischen, hydraulischen, pneumatischen und optischen
Vorgänge nachvollziehend verstehen und sie anhand von Messungen überprüfen und auswerten können.
Er soll sich bei laboratoriumsmäßigen Aufgaben der Datenverarbeitungstechnologie bedienen können.
Lehrstoff
Messtechnik
SI-Einheitensystem. Handhabung und Pflege der Messsysteme. Messen von physikalischen Größen.
Prüftechnik
Werkstoffprüfung.
Steuerungs- und Regeltechnik
Mess-, Prüf-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an physikalischen Systemen und Anlagen.
Datenverarbeitung
Einführung. Anwendung.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Auf Grund des Urkundenwertes kommt insbesondere dem Prüfbefund im Zuge der Qualitätssicherung
große Bedeutung zu.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
30. Die Anlage A/21/1 lautet
„Anlage A/21/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
FOTOGRAF
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse mindestens
180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Chemie und Physik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie und Physik kennen.
Er soll insbesondere grundlegende physikalische Kenntnisse in den für den Beruf wichtigen Teilbereichen
Licht, Farbe und Optik haben.
Lehrstoff
Begriffe und Gesetze der Chemie
Atom und Molekül. Für die Fotografie wichtige Elemente und Prozesse. pH-Wert.
Begriffe und Gesetze der Physik
Lichtentstehung und Eigenschaften des Lichtes. Fotometrie. Sensitometrie. Densitometrische Größen.
Lichtempfindlichkeit. Schwärzungskurve. Gradation. Gradationskurven. Farbtheorien. Grundbegriffe
der Optik. Linsen und fotografische Linsensysteme. Filter.
Fotografie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der analogen und digitalen Fotografie verwendeten Materialien, Datenträger
und Hilfsstoffe kennen.
Er soll gründliches Wissen über die berufsspezifischen Geräte, Foto- und Videokameras, Einrichtungen
und Arbeitsbehelfe haben sowie die für die Aufnahme und Ausarbeitung notwendigen Arbeitsverfahren
und -techniken der analogen und digitalen Fotografie kennen.
Er soll die für den Fachbereich bedeutsamen Rechnungen beherrschen und über die rechtlichen Vorschriften
Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Rechtliche Vorschriften
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Einschlägige Berufsausübungsvorschriften. Urheber-
und Verwertungsrecht.
Die Fotografie
Geschichte der Fotografie. Arbeits- und Aufgabenbereiche. Entwicklungen und Trends.
Materialien, Datenträger und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Handhabung. Anwendungsmöglichkeiten. Entsorgung. Recycling.
Silberrückgewinnung.
Einrichtung, Geräte, Foto- und Videokameras und Arbeitsbehelfe
Arbeitsräume. Ausstattung. Arten, Funktion, Einsatz, Wirkungsweise und Instandhalten der Aufnahme-
und Laborgeräte.
Aufnahme
Beleuchtungstechnik. Belichtungsmessung. Filtertechnik. Spezialgebiete der Aufnahme. Aufnahmen
für den Druck. Videotechnik.
Ausarbeitung
Labortechniken für S/W und Color. Mechanische, chemische und elektronische Retuschen. Endfertigung
und Präsentation. Vorbereitung für den Druck. Densitometrische Auswertung.
Druckverfahren
Arten. Druckmaschinen.
Fachliches Rechnen
Englische Längen- und Volumsmaße. Fototechnische Berechnungen. Berechnungen zum Material-
und Arbeitszeitaufwand. Mischungsrechnungen. Belichtungsberechnungen. Berechnungen von Bildauflösungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Materialien, Datenträger und Hilfsstoffe
Eigenschaften. Anwendungsmöglichkeiten (insbesondere von Sondermaterialien).
Einrichtung, Geräte, Foto- und Videokameras und Arbeitsbehelfe
Arbeitsräume. Ausstattung.
Aufnahme
Beleuchtungstechnik. Belichtungsmessung.
Ausarbeitung
Labortechniken für S/W und Color. Vorbereitung für den Druck. Densitometrische Auswertung.
Fachliches Rechnen
Belichtungsberechnungen. Berechnungen von Bildauflösungen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß
auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Gestalten und Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Gestaltungsgrundsätze kennen und über die Wirkung von Schrift, Bild und Farbe
Bescheid wissen.
Er soll Multimediaprodukte eigenständig planen, entwerfen und ausarbeiten können.
Der Schüler soll sich des ästhetischen und künstlerischen Stellenwertes der fotografischen Produkte
bewusst sein.
Lehrstoff
Gestaltungsgrundsätze
Effekte der Wahrnehmung. Wirkung von Form und Gestalt. Der Goldene Schnitt und seine Anwendungen.
Kompositionsgesetze.
Entwurfstechniken
Scribble. Layout. Einsetzen von Bild, Farbe und Schrift.
Schriftgestaltungsübungen
Schriftstile. Schriftklassifikationen. Typografische Grundregeln. Wirkungsweise der Schriften. Gestaltungsübungen
mit Schrift und Text.
Bildgestaltungsübungen
Bildaufbau. Bildtiefe. Bildspannung. Perspektivische Darstellungen. Kompositionen mit Bildern.
Farbübungen
Farbenlehre. Farbkontrast. Farbpsychologische Wirkung von Farben. Gestaltungsübungen mit Farben.
Projektarbeit
Planen, Entwerfen und Ausarbeiten eines Multimediaproduktes.
Medienlabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einen Computerarbeitsplatz mit Peripherie in Betrieb nehmen, bedienen und instandhalten
können. Er soll über den Datenschutz und ergonomische Aspekte Bescheid wissen.
Er soll mit Betriebssystemen umgehen können und Fertigkeiten bei der Informationsgewinnung im
Internet haben.
Er soll durch Übungen zur computerunterstützten Schrift- und Bildbearbeitung und dem routinierten
Anwenden von Computerprogrammen multimediale Produkte herstellen und visualisieren können.
Er soll auch einfache Videobearbeitungen beherrschen.
Lehrstoff
Computer und Peripheriegeräte
Inbetriebnehmen, Bedienen und Instandhalten. Ergonomie. Datenschutz.
Betriebssysteme
Verwenden der Desktop-Umgebung. Organisieren von Dateien.
Internet
Herstellen von Verbindungen. Abfragen von Informationen. Suchen mit Maschinen im World-Wide-
Web.
Übungen zur Schrift- und Bildbearbeitung
Komponieren, Speichern, Bearbeiten und Wiedergeben von Schriften und Bildern.
Übungen mit Programmen
Anwenden von vektor- und pixelorientierten Programmen. Anwenden von Tonbearbeitungsprogrammen.
Anwenden von Scan- und Layoutprogrammen sowie zur Erstellung von Webseiten.
Übungen zur Videobearbeitung
Anwenden von Videoschnittprogrammen. Vertonen. Ausgeben von Videos. Qualitätsbeurteilung.
Erstellen eines medialen Projekts
Planen und Zusammenführen digitaler Daten verschiedener Programme und Plattformen zu einem
Multimediaprodukt. Erstellen von Webseiten. Drucken. Visualisieren der Arbeit.
Fotografisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der analogen und digitalen Fotografie verwendeten Materialien, Datenträger
und Hilfsstoffe nach dem Stand der Technik sicher handhaben, instandhalten sowie entsorgen können und
über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Geräte, Kameras, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben und
verwenden können sowie die für die Aufnahme, Aus- und Nacharbeitung notwendigen Arbeitsverfahren
und -techniken der analogen und digitalen Fotografie beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Materialien, Datenträger und Hilfsstoffe
Einsatz und Verarbeitung lichtempfindlicher Materialien für S/W und Color. Ansetzen und Verwenden
fotografischer Bäder für S/W und Color. Fachgerechtes Entsorgen.
Einrichtung, Geräte, Kameras und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben und Instandhalten der Aufnahme-, Aufzeichnungs-, Beleuchtungs-, Labor-,
Nachbearbeitungs- und Wiedergabegeräte. Zubehör.
Aufnahmetechnik
Gestalten und Schminken für Foto und Video. Beleuchten bei Foto-, Imaging- und Videosystemen.
Anwenden der Filter. Messen der Belichtung. Experimentieren und Arrangieren. Elektronische Aufnahmen.
Ausarbeitungstechnik
Entwickeln. Mechanisch, chemisch und digital retuschieren. Densitometrisches Kontrollieren von
Entwicklungsprozessen. Vergrößern und Verkleinern. Verarbeiten mit Entwicklungsmaschinen. Experimentieren
im Labor. Endfertigen.
Nachbearbeitungstechnik
Bearbeiten und Ausdrucken elektronischer Bilder.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis in der analogen und digitalen Fotografie.
Empfehlenswert sind insbesondere Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder
Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Da die Inhalte der „Chemie und Physik“ Grundlagenwissen für die Unterrichtsgegenstände „Fotografie“
und „Fotografisches Praktikum“ sind, muss die Querverbindung zu diesen Pflichtgegenständen
besonders beachtet werden. Dem Themenbereich der Entsorgung ist genügend Zeit einzuräumen.
In „Fachliches Rechnen“ liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang
und dem genauen Ermitteln der Ergebnisse. Rechner sowie Rechenhilfen sind zu verwenden.
In „Gestalten und Fachzeichnen“ ist bei der Lehrstoffauswahl auf die Anwendbarkeit des fotografischen
Schaffens sowie auf die Förderung der Ästhetik und der Kreativität des Schülers zu achten. Bildmaterial
sowie der Besuch von Ausstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Die Pflichtgegenstände „Medienlabor“ sowie „Fotografisches Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen
der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“