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339_1998 AT

339. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 339. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956

Auf Grund des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch BGBl. I

Nr. 123/1998, sowie des § 106 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302, zuletzt

geändert durch BGBl. I Nr. 123/1998, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes

1956, BGBl. Nr. 192/1966, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 719/1995, wird wie folgt geändert

1. Im § 2 Abs. 1 Z 7, erste Spalte, sowie im § 4 Z 1 und 2 wird die Wendung „Polytechnische Lehrgänge“

durch die Wendung „Polytechnische Schulen“ bzw. die Wendung „des Polytechnischen Lehrganges“

durch die Wendung „der Polytechnischen Schule“ ersetzt.

2. Im § 2 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt

3. Im § 2 Abs. 3 lautet die das Pädagogische Institut des Bundes für Kärnten betreffende Zeile der

Tabelle

4. Dem § 6 wird folgender Abs. 5 angefügt

„(5) § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 1a, § 2 Abs. 3 und § 4 Z 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. 339/1998 treten mit 1. September 1998 in Kraft.“

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