339_1992
AT
339. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Betriebselektriker
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 339. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Betriebselektriker
1992_339_0 339. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Betriebselektriker
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Betriebselektriker, BGBl. Nr. 666/1988, wird wie folgt geändert
1. Im § 9 Abs. 1 wird der Lehrberuf „Anlagenelektriker" eingefügt.
2. Im § 9 Abs. 2 werden die Lehrberufe „Maschinenmechaniker" und „Werkzeugmechaniker" eingefügt.