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339_1990 AT

339. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 339. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats

haben die Niederlande am 23. Mai 1990 ihre

Annahmeurkunde für das Königreich in Europa

zum Europäischen Übereinkommen über die

Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

über das Sorgerecht für die Kinder und die

Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl.

Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 523/1989) hinterlegt.

Gemäß den Bestimmungen des Art. 2 des

Übereinkommens haben die Niederlande für das

Königreich in Europa „The Ministry of Justice, The

Hague" als zentrale Behörde bestimmt.

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