339_1986
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339. Verordnung: Umsatzsteuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zur Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 339. Verordnung: Umsatzsteuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zur Republik Finnland
1986_339_0 339. Verordnung: Umsatzsteuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zur Republik Finnland
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Auf Grund des § 48 Bundesabgabenordnung,
BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet
Beförderungen von Personen (samt Gepäck) im
grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch finnische
Unternehmer mit Kraftfahrzeugen (einschließlich
Anhängern) mit finnischen Kennzeichen sind
ab 1. Juli 1986 von der Umsatzsteuer befreit. Hiedurch
tritt gemäß § 12 Abs. 3 Z 1 und 2 des
Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 645/1977
der Ausschluß vom Vorsteuerabzug ein.