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339_1986 AT

339. Verordnung: Umsatzsteuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zur Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 339. Verordnung: Umsatzsteuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zur Republik Finnland

Auf Grund des § 48 Bundesabgabenordnung,

BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet

Beförderungen von Personen (samt Gepäck) im

grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch finnische

Unternehmer mit Kraftfahrzeugen (einschließlich

Anhängern) mit finnischen Kennzeichen sind

ab 1. Juli 1986 von der Umsatzsteuer befreit. Hiedurch

tritt gemäß § 12 Abs. 3 Z 1 und 2 des

Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 645/1977

der Ausschluß vom Vorsteuerabzug ein.

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