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339_1980 AT

339. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Mürzsteg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 339. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Mürzsteg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 23

Lahnsattel Straße wird im Bereich der Gemeinde

Mürzsteg wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 17,400, verläuft in gestreckter Linienführung,

den bestehenden Straßenverlauf durch

Ausschaltung der vorhandenen Bögen korrigierend,

unter teilweiser Mitbenützung der bestehenden

Straße und endet bei km 19,100.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der beim

Bundesministerium für Bauten und Technik, beim

Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie

bei der Gemeinde Mürzsteg aufliegenden Planunterlage

(Planzeichen BO-23-12; Maßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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