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339_1963 AT

339. Verordnung: Abänderung der Dienstordnung für Vertragslehrer und Lehrbeauftragte an Kunstakademien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 339. Verordnung: Abänderung der Dienstordnung für Vertragslehrer und Lehrbeauftragte an Kunstakademien.

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Kunstakademiegesetzes,

BGBl. Nr. 168/1948, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 160/1958, BGBl.

Nr. 117/1963 und BGBl. Nr. 317/1963, wird im

Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und

dem Bundesministerium für Finanzen verordnet

Artikel I.

§ 4 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministeriums

für Unterricht vom 4. Juni 1959, BGBl.

Nr. 144, in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 39/1962 und BGBl. Nr. 241/1963 hat zu

lauten

„(2) Als Mindest- und Höchstsätze der Jahresentlohnung

für eine Unterrichtsstufe pro Woche

gelten

Artikel II.

§ 4 Abs. 2 der Dienstordnung für Vertragslehrer

und Lehrbeauftragte an Kunstakademien

in der Fassung des Artikels I ist auf Bezugsansprüche

anzuwenden, die nach dem 1. Jänner

1964 liegende Zeiträume betreffen.

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