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338_1993 AT

338. Bundesgesetz: 8. Novelle zum Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 338. Bundesgesetz: 8. Novelle zum Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, BGBl. Nr. 624/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 680/1991, wird wie folgt geändert

1. Im § 12 Abs. 1 wird der Ausdruck „§ 127 Abs. 3" durch den Ausdruck „§ 127 Abs. 2" ersetzt.

2. § 14 wird aufgehoben.

3. Nach § 21 wird folgender § 21 a angefügt

„§ 21 a. Die §§12 Abs. 1 und 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 338 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft."

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