338_1992
AT
338. Verordnung: Änderung des Ausbildungsversuches im Lehrberuf Werkzeugmechaniker
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 338. Verordnung: Änderung des Ausbildungsversuches im Lehrberuf Werkzeugmechaniker
1992_338_0 338. Verordnung: Änderung des Ausbildungsversuches im Lehrberuf Werkzeugmechaniker
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Auf Grund des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 563/1986, insbesondere dessen § 8 Abs. 1 und § 24 wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Ausbildungsversuch im Lehrberuf Werkzeugmechaniker eingerichtet wird, BGBl. Nr. 308/1989, wird wie folgt geändert
1. § 2 Abs. 2 entfällt.
2. Im § 27 Abs. 1 entfallen die Worte „für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg".
Artikel II
1. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.
2. Lehrverträge können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Der Eintritt in die Ausbildung ist jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 festgelegten Zeitpunkt möglich.