338_1990
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338. Kundmachung: Notifikationen von zentralen Stellen gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 338. Kundmachung: Notifikationen von zentralen Stellen gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe
1990_338_0 338. Kundmachung: Notifikationen von zentralen Stellen gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des
Europarates haben nachstehende Staaten ihre
Übermittlungs- und Empfangsstelle gemäß Art. 2
des Europäischen Übereinkommens über die
Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe
(BGBl. Nr. 190/1982, letzte Kundmachung des
Geltungsbereiches BGBl. Nr. 754/1988) notifiziert