Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
338_1990 AT

338. Kundmachung: Notifikationen von zentralen Stellen gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 338. Kundmachung: Notifikationen von zentralen Stellen gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des

Europarates haben nachstehende Staaten ihre

Übermittlungs- und Empfangsstelle gemäß Art. 2

des Europäischen Übereinkommens über die

Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe

(BGBl. Nr. 190/1982, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 754/1988) notifiziert

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →