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338_1982 AT

338. Kundmachung: Ratifikation der Vereinbarung über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Luxemburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 338. Kundmachung: Ratifikation der Vereinbarung über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Luxemburg

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Luxemburg am 1. April 1982 seine Ratifikationsurkunde

zur Vereinbarung über die

Anwendung des Europäischen Übereinkommens

über die Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit

(BGBl. Nr. 19/1965, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 324/1976) hinterlegt.

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 4 für

Luxemburg am 24. Juni 1982 in Kraft getreten.

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