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338_1978 AT

338. Bundesgesetz: Änderung der Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 338. Bundesgesetz: Änderung der Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen

Der Nationalität hat beschlossen

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 23. November

1965 über die Errichtung und den Betrieb

von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen,

BGBl. Nr. 333/1965, in der Fassung der

Verordnungen BGBl. Nr. 371/1967, BGBl.

Nr. 76/1968, BGBl. Nr. 420/1968 und BGBl.

Nr. 14/1969 und der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 267/1972 und BGBl. Nr. 345/1977 wird wie

folgt geändert

1. In § 4 Abs. 1 ist das Zitat „( § 8 Abs. 3)"

durch das Zitat „(§ 8 Abs. 4)" zu ersetzen.

2. Im § 8 hat der Abs. 2 wie folgt zu lauten

„(2) Auf Grund einer unbefristeten Hauptbewilligung

dürfen an dem darin angegebenen

Standort mehrere, und zwar

a) 70 von 100 der vorhandenen Rundfunk-

bzw. Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen in

Gästezimmern von gewerblichen Beherbergungsbetrieben

und

b) sämtliche vorhandenen Rundfunk- bzw.

Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen in Heimen

für ältere Menschen und in Anstalten

für die Rehabilitation oder Pflege

von Behinderten,

errichtet und betrieben werden.

3. Im § 8 erhalten die bisherigen Abs. 2 und 3

die neue Bezeichnung Abs. 3 und 4.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Verkehr betraut.

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