338_1968
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338. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße und Salzkammergut Straße auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 338. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße und Salzkammergut Straße auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1968_338_0 338. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße und Salzkammergut Straße auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
1. Die Straßenteilstücke der Mariazeller Straße
im Bereich der Gemeinde Annaberg von
km 61,940 (alt) bis km 61,980 (alt),
km 62,312 (alt) bis km 62,515 (alt),
km 62,675 (alt) bis km 62,830 (alt)
und
2. das Straßenteilstück der Salzkammergut
Straße im Bereich der Gemeinde Mitterndorf im
Steirischen Salzkammergut von
km 97,400 (alt) bis km 101,182 (alt)
werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke
umgelegt und. die bisherigen Straßenteilstücke als
Bundesstraße aufgelassen.