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338_1968 AT

338. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße und Salzkammergut Straße auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 338. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße und Salzkammergut Straße auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

1. Die Straßenteilstücke der Mariazeller Straße

im Bereich der Gemeinde Annaberg von

km 61,940 (alt) bis km 61,980 (alt),

km 62,312 (alt) bis km 62,515 (alt),

km 62,675 (alt) bis km 62,830 (alt)

und

2. das Straßenteilstück der Salzkammergut

Straße im Bereich der Gemeinde Mitterndorf im

Steirischen Salzkammergut von

km 97,400 (alt) bis km 101,182 (alt)

werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und. die bisherigen Straßenteilstücke als

Bundesstraße aufgelassen.

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