Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
338_1967 AT

338. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung betreffend überwachte Lufträume

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 338. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung betreffend überwachte Lufträume

Auf Grund des Luftfahrtgesetzes, BGBl.

Nr. 253/1957, insbesondere seiner §§ 3 und 124,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium

für Landesverteidigung verordnet

Artikel I

Die Verordnung betreffend überwachte Lufträume,

BGBl. Nr. 11/1966, in der Fassung der

Novelle BGBl. Nr. 57/1967, wird wie folgt geändert

1. Im § 3 ist die Höhenangabe „13.100 m"

durch die Höhenangabe „14.000 m" zu ersetzen.

2. Der Abs. 3 des § 5, betreffend die Luftstraße

G 4, hat zu lauten

„(3) Nach unten wird die Luftstraße G 4 durch

eine horizontale Fläche begrenzt, die wie folgt

verläuft

a) in 1350 m Höhe über dem mittleren

Meeresspiegel, soweit der Abstand zur Erdoberfläche

mindestens 300 m beträgt,

b) ansonsten in 300 m Höhe über Grund."

3. Der Abs. 2 des § 6, betreffend die Luftstraße A 12, hat zu lauten

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 19. Oktober 1967 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →