338_1963
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338. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung der Bundesregierung über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und der Truppendienstzulage.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 338. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung der Bundesregierung über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und der Truppendienstzulage.
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Auf Grund des § 51 b des Gehaltsüberleitungsgesetzes,
BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung der
Gehaltsüberleitungsgesetz-Novelle 1956, BGBl.
Nr. 55, wird verordnet
Artikel I.
§ 1 Abs. 2 der Verordnung der Bundesregierung
vom 5. November 1957, BGBl. Nr. 229,
über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und
Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage,
der Wachdienstzulage und der
Truppendienstzulage in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 182/1960, BGBl. Nr. 180/1961
und BGBl. Nr. 205/1963 hat zu lauten
„(2) Das Ausmaß der Ruhegenußzulage beträgt
Artikel II.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1964 in
Kraft.