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338_1963 AT

338. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung der Bundesregierung über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und der Truppendienstzulage.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 338. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung der Bundesregierung über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und der Truppendienstzulage.

Auf Grund des § 51 b des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung der

Gehaltsüberleitungsgesetz-Novelle 1956, BGBl.

Nr. 55, wird verordnet

Artikel I.

§ 1 Abs. 2 der Verordnung der Bundesregierung

vom 5. November 1957, BGBl. Nr. 229,

über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und

Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage,

der Wachdienstzulage und der

Truppendienstzulage in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 182/1960, BGBl. Nr. 180/1961

und BGBl. Nr. 205/1963 hat zu lauten

„(2) Das Ausmaß der Ruhegenußzulage beträgt

Artikel II.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1964 in

Kraft.

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