Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
337_1974 AT

337. Verordnung: Festsetzung des Zeitpunktes für den Übergang der Zuständigkeit zur Durchführung bestimmter Angelegenheiten der Bauern-Pensionsversicherung auf die Landesstellen für Tirol und Vorarlberg der Sozialversicherungsanstalt der Bauern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 337. Verordnung: Festsetzung des Zeitpunktes für den Übergang der Zuständigkeit zur Durchführung bestimmter Angelegenheiten der Bauern-Pensionsversicherung auf die Landesstellen für Tirol und Vorarlberg der Sozialversicherungsanstalt der Bauern

Auf Grund des § 148 Abs. 4 des Bauern-

Krankenversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 219/

1965, in der Fassung der 6. Novelle BGBl.

Nr. 34/1973 wird verordnet

Der gemäß § 148 Abs. 4 B-KVG festzusetzende

Zeitpunkt wird mit 1. Juli 1974 festgelegt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →