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337_1973 AT

337. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 205 Hittisauer Straße im Bereich der Gemeinde Alberschwende

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 337. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 205 Hittisauer Straße im Bereich der Gemeinde Alberschwende

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 205 Hittisauer

Straße wird im Bereich der Gemeinde Alberschwende

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

östlich des Gasthauses Krönele bei km 14,29 der

B 200 Bregenzerwald Straße, überwindet sodann

mit zwei Kehren den Hang und führt unter

teilweiser Benützung der alten Trasse zur Einbindung

in die bestehende Trasse bei km 0,585

(neu)/0,470 (alt) zirka 120 m vor der Lingenauer

Hochbrücke.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung

und bei der Gemeinde Alberschwende

aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 :2880)

zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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