337. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 205 Hittisauer Straße im Bereich der Gemeinde Alberschwende
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 205 Hittisauer
Straße wird im Bereich der Gemeinde Alberschwende
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
östlich des Gasthauses Krönele bei km 14,29 der
B 200 Bregenzerwald Straße, überwindet sodann
mit zwei Kehren den Hang und führt unter
teilweiser Benützung der alten Trasse zur Einbindung
in die bestehende Trasse bei km 0,585
(neu)/0,470 (alt) zirka 120 m vor der Lingenauer
Hochbrücke.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung
und bei der Gemeinde Alberschwende
aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 :2880)
zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.