337_1972
AT
337. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 337. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1972_337_0 337. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des
Europarates hat Italien am 10. April 1972 seine
Ratifikationsurkunde und Frankreich am selben
Tag seine für das gesamte Hoheitsgebiet der Republik
einschließlich der Überseedepartements
und -gebiete als Annahmeurkunde geltende Genehmigungsurkunde
zum Europäischen Übereinkommen
betreffend Auskünfte über ausländisches
Recht, BGBl. Nr. 417/1971, hinterlegt.