Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
337_1972 AT

337. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 337. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates hat Italien am 10. April 1972 seine

Ratifikationsurkunde und Frankreich am selben

Tag seine für das gesamte Hoheitsgebiet der Republik

einschließlich der Überseedepartements

und -gebiete als Annahmeurkunde geltende Genehmigungsurkunde

zum Europäischen Übereinkommen

betreffend Auskünfte über ausländisches

Recht, BGBl. Nr. 417/1971, hinterlegt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →