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336_1996 AT

336. Verordnung: Änderung der Pflanzenschutzverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 336. Verordnung: Änderung der Pflanzenschutzverordnung

Auf Grund des § 38 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Pflanzenschutzverordnung, BGBl. Nr. 253/1996, wird geändert wie folgt

Dem § 16 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt

„Für Untersuchungen anläßlich der Ausfuhr in Drittländer, bei denen die Sendung dem Kontrollorgan

vorgeführt wird, ist eine Grundgebühr von 8 Punkten und eine Gebühr für den Zeitaufwand von

16 Punkten je angefangene halbe Stunde zu entrichten.“

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