336_1996
AT
336. Verordnung: Änderung der Pflanzenschutzverordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 336. Verordnung: Änderung der Pflanzenschutzverordnung
Auf Grund des § 38 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, wird im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Pflanzenschutzverordnung, BGBl. Nr. 253/1996, wird geändert wie folgt
Dem § 16 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt
„Für Untersuchungen anläßlich der Ausfuhr in Drittländer, bei denen die Sendung dem Kontrollorgan
vorgeführt wird, ist eine Grundgebühr von 8 Punkten und eine Gebühr für den Zeitaufwand von
16 Punkten je angefangene halbe Stunde zu entrichten.“