336_1992
AT
336. Verordnung: Änderung eines Ausbildungsversuches im Lehrberuf Anlagenelektriker
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 336. Verordnung: Änderung eines Ausbildungsversuches im Lehrberuf Anlagenelektriker
1992_336_0 336. Verordnung: Änderung eines Ausbildungsversuches im Lehrberuf Anlagenelektriker
Originalquelle öffnen
Auf Grund des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 563/1986, insbesondere dessen § 8 Abs. 1 und § 24 wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Ausbildungsversuch im Lehrberuf Anlagenelektriker eingerichtet wird, BGBl. Nr. 306/1989, wird wie folgt geändert
1. § 2 Abs. 2 entfällt.
2. Im § 27 Abs. 1 entfallen die Worte „für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg".
Artikel II
1. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.
2. Lehrverträge können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Der Eintritt in die Ausbildung ist jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 festgelegten Zeitpunkt möglich.