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336_1992 AT

336. Verordnung: Änderung eines Ausbildungsversuches im Lehrberuf Anlagenelektriker

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 336. Verordnung: Änderung eines Ausbildungsversuches im Lehrberuf Anlagenelektriker

Auf Grund des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 563/1986, insbesondere dessen § 8 Abs. 1 und § 24 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Ausbildungsversuch im Lehrberuf Anlagenelektriker eingerichtet wird, BGBl. Nr. 306/1989, wird wie folgt geändert

1. § 2 Abs. 2 entfällt.

2. Im § 27 Abs. 1 entfallen die Worte „für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg".

Artikel II

1. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.

2. Lehrverträge können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Der Eintritt in die Ausbildung ist jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 festgelegten Zeitpunkt möglich.

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