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336_1982 AT

336. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch die Niederlande

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 336. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch die Niederlande

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige

Angelegenheiten der Niederlande haben die

Niederlande am 2. Juni 1982 ihre Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen über das auf die Form

letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

(BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 76/1979) für das

Königreich in Europa hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 15

für die Niederlande am 1. August 1982 in Kraft.

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde

haben die Niederlande den in Art. 10 des

Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalt erklärt.

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