336_1982
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336. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch die Niederlande
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 336. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch die Niederlande
1982_336_0 336. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch die Niederlande
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Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige
Angelegenheiten der Niederlande haben die
Niederlande am 2. Juni 1982 ihre Ratifikationsurkunde
zum Übereinkommen über das auf die Form
letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
(BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des
Geltungsbereiches BGBl. Nr. 76/1979) für das
Königreich in Europa hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 15
für die Niederlande am 1. August 1982 in Kraft.
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde
haben die Niederlande den in Art. 10 des
Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalt erklärt.