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336_1981 AT

336. Bundesgesetz: Änderung der Bundesabgabenordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 336. Bundesgesetz: Änderung der Bundesabgabenordnung

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Die Bundesabgabenordnung, BGBl.

Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 151/1980, wird wie folgt geändert

§ 125 wind wie folgt geändert

1. In Abs. 1 lit. a und lit. b ist jeweils der Betrag

von „3000000 S" durch den Betrag von

„3500000 S" und in lit. d der Betrag von

„700000 S" durch den Betrag von „900000 S" zu

ersetzen.

2. In Abs. 1 lit. e ist der Betrag von „150000 S"

durch den Betrag von „195000 S" zu ersetzen.

3. In Albs. 2 und Albs. 3 ist jeweils der Betrag von

„700000 S" durch den Betrag von „900000 S" zu

ersetzen.

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1981 in

Kraft.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Finanzen betraut.

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