335. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 7 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996, BGBl. Nr. 660, wird
kundgemacht
Die in den Z 1 bis 3 genannten Vorschriften werden wie folgt berichtigt
1. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Zollrechts-Durchführungsverordnung
geändert wird, BGBl. II Nr. 212/1999
In Z 1 der Novellierungsanleitung in § 24 lautet es statt „Abs. 4“ richtig „Abs. 6“ und die Absatzbezeichnung
statt „ „(4)“ richtig „ „(6)“.
2. Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie, mit der die Verordnung über die
Rücknahme und Schadstoffbegrenzung von Batterien und Akkumulatoren (Batterienverordnung) geändert
wird, BGBl. II Nr. 495/1999
Es lautet
a) die Novellierungsanordnung zu § 3 statt „§ 3 lautet:“ richtig „1. § 3 lautet:“;
b) in Z 3 das Zitat in § 5 Abs. 4 statt „BGBl. Nr. 3/1991“ richtig „BGBl. II Nr. 495/1999“.
3. Amtssprachenverordnung-Ungarisch, BGBl. II Nr. 229/2000
Im § 2 Abs. 1 Z 1 lautet es statt „Operpullendorf“ richtig „Oberpullendorf“.