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335_2000 AT

335. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 335. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 7 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996, BGBl. Nr. 660, wird

kundgemacht

Die in den Z 1 bis 3 genannten Vorschriften werden wie folgt berichtigt

1. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Zollrechts-Durchführungsverordnung

geändert wird, BGBl. II Nr. 212/1999

In Z 1 der Novellierungsanleitung in § 24 lautet es statt „Abs. 4“ richtig „Abs. 6“ und die Absatzbezeichnung

statt „ „(4)“ richtig „ „(6)“.

2. Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie, mit der die Verordnung über die

Rücknahme und Schadstoffbegrenzung von Batterien und Akkumulatoren (Batterienverordnung) geändert

wird, BGBl. II Nr. 495/1999

Es lautet

a) die Novellierungsanordnung zu § 3 statt „§ 3 lautet:“ richtig „1. § 3 lautet:“;

b) in Z 3 das Zitat in § 5 Abs. 4 statt „BGBl. Nr. 3/1991“ richtig „BGBl. II Nr. 495/1999“.

3. Amtssprachenverordnung-Ungarisch, BGBl. II Nr. 229/2000

Im § 2 Abs. 1 Z 1 lautet es statt „Operpullendorf“ richtig „Oberpullendorf“.

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