335_1994
AT
335. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 335. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen
1994_335_0 335. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben Trinidad und Tobago am 22. März 1994 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. Nr. 524/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 747/1993) hinterlegt.