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335_1984 AT

335. Verordnung: Änderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 335. Verordnung: Änderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981

Auf Grund des § 2 des Dienstrechtsverfahrensgesetzes,

BGBl. Nr. 54/1958, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1982, wird verordnet

Die Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981,

BGBl. Nr. 162, wird wie folgt geändert

Artikel I

1. § 2 Z 1 und 2 lautet

„1. im Bereich des Bundeskanzleramtes

das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei;

2. im Bereich des Bundesministeriums für Bauten

und Technik

a) die Bundesbaudirektion Wien für Wien,

Niederösterreich und Burgenland,

b) das Bundesstrombauamt,

c) das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen;"

2. Im § 3 Abs. 1 werden das Wort „Vorständen"

durch das Wort „Leitern" und das Wort „Vorstände"

durch das Wort „Leiter" ersetzt.

3. Im § 3 Abs. 3 wird das Wort „Vorstand"

durch das Wort „Leiter" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1984 in

Kraft.

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