335_1983
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335. Verordnung: Besorgung der Buchhaltungsaufgaben des österreichischen Bundestheaterverbandes für die Ruhe- und Versorgungsgenüsse nach dem Bundestheaterpensionsgesetz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 335. Verordnung: Besorgung der Buchhaltungsaufgaben des österreichischen Bundestheaterverbandes für die Ruhe- und Versorgungsgenüsse nach dem Bundestheaterpensionsgesetz
1983_335_0 335. Verordnung: Besorgung der Buchhaltungsaufgaben des österreichischen Bundestheaterverbandes für die Ruhe- und Versorgungsgenüsse nach dem Bundestheaterpensionsgesetz
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Auf Grund des Artikels 5 Punkt I des Verwaltungsentlastungsgesetzes
(VEG), BGBl.
Nr. 277/1925, wird im Einvernehmen mit dem
Rechnungshof verordnet
Die im Artikel 5 Punkt II VEG angeführten
Buchhaltungsaufgaben der anweisenden Stelle
Österreichischer Bundestheaterverband sind für die
Ruhe- und Versorgungsgenüsse nach dem Bundestheaterpensionsgesetz,
BGBl. Nr. 159/1958, für die
Bediensteten des Ruhestandes und ihre Hinterbliebenen
von der Buchhaltung des Bundesrechenamtes
zu besorgen.