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335_1983 AT

335. Verordnung: Besorgung der Buchhaltungsaufgaben des österreichischen Bundestheaterverbandes für die Ruhe- und Versorgungsgenüsse nach dem Bundestheaterpensionsgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 335. Verordnung: Besorgung der Buchhaltungsaufgaben des österreichischen Bundestheaterverbandes für die Ruhe- und Versorgungsgenüsse nach dem Bundestheaterpensionsgesetz

Auf Grund des Artikels 5 Punkt I des Verwaltungsentlastungsgesetzes

(VEG), BGBl.

Nr. 277/1925, wird im Einvernehmen mit dem

Rechnungshof verordnet

Die im Artikel 5 Punkt II VEG angeführten

Buchhaltungsaufgaben der anweisenden Stelle

Österreichischer Bundestheaterverband sind für die

Ruhe- und Versorgungsgenüsse nach dem Bundestheaterpensionsgesetz,

BGBl. Nr. 159/1958, für die

Bediensteten des Ruhestandes und ihre Hinterbliebenen

von der Buchhaltung des Bundesrechenamtes

zu besorgen.

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