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335_1967 AT

335. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1968

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 335. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1968

Auf Grund des § 11 a Abs. 1 und 3 des

Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, in

der Fassung des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1967,

BGBl. Nr. 259, wird verordnet

Artikel I

Der im Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung vom 29. Juni 1967,

BGBl. Nr. 210, für das Kalenderjahr 1968 mit

1,064 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem

Ausmaß für das Kalenderjahr 1968 auch im Bereich

des Opferfürsorgegesetzes verbindlich.

Artikel II

Die Beträge, die für das Jahr 1968 an die Stelle

der im Opferfürsorgegesetz genannten Beträge

treten, werden wie folgt festgestellt

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