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335_1962 AT

335. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1962 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 16/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich), gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 335. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1962 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 16/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich), gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 10/62

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES

Nr. 10/1962

(In der 15. Sitzung am 2. November 1962

gefaßt)

BESCHLEUNIGUNG DES ZEITPLANES DES

ÜBEREINKOMMENS: ÖSTERREICH

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs

-Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 16/1962 Der Beschluß Nr. 16/1962 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl.

Nr. 331/1962 verlautbart worden. ist auf die

Beziehungen zwischen Finnland und Österreich

anzuwenden.

2. Für die Zwecke dieses Beschlusses sind die

Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 4 des Assoziierungs-

Übereinkommens dort, wo der Zusammenhang

dies erfordert, sinngemäß auf den Ratsbeschluß

Nr. 16/1962 anzuwenden.

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