334. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2001, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Berufsschulen,
BGBl. Nr. 430/1976, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 194/2001, wird wie folgt
geändert
1. Im § 1 Z 1 wird die Zeile
„Zimmerei: Anlage A/1/9“
durch die Zeile
„Zimmerei, Fertigteilhausbau: Anlage A/1/9“
ersetzt.
2. § 1 Z 3 lautet
„3. für die Lehrberufe chemischer Richtung, und zwar für
Chemielabortechnik, Chemieverfahrenstechnik: Anlage A/3/1
Entsorgungs- und Recyclingfachmann-Abfall, -Abwasser: Anlage A/3/2
Vulkanisierung: Anlage A/3/3
Brauer und Mälzer, Destillateur: Anlage A/3/4
Textilreiniger: Anlage A/3/5
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger: Anlage A/3/6
Präparator: Anlage A/3/7
Schädlingsbekämpfer: Anlage A/3/8
Gerberei, Rauwarenzurichter: Anlage A/3/9“
3. § 1 Z 4 lautet
„4. für die Lehrberufe des Elektro- und Elektronikbereiches, und zwar für
Elektrobetriebstechnik, Elektroenergietechnik, Elektroinstallationstechnik: Anlage A/4/1
Kommunikationstechniker-Audio- und Videoelektronik, -Bürokommunikation,
-EDV und Telekommunikation, -Nachrichtenelektronik: Anlage A/4/2
Elektromaschinentechnik: Anlage A/4/3
Elektronik: Anlage A/4/4
Fernmeldebaumonteur: Anlage A/4/5
Prozessleittechniker: Anlage A/4/6
Elektroanlagentechnik: Anlage A/4/7
Anlagenelektriker: Anlage A/4/8
EDV-Techniker: Anlage A/4/9“
4. Im § 1 Z 6 wird die Zeile
„Fleischer: Anlage A/6/2“
durch die Zeile
„Fleischverarbeitung, Fleischverkauf: Anlage A/6/2“
ersetzt.
5. Im § 1 Z 8 wird folgende Zeile angefügt
„Reprografie: Anlage A/8/11“
6. Im § 1 Z 9 wird die Zeile
„Einzelhandelskaufmann, Waffen- und Munitionshändler: Anlage A/9/1“
durch die Zeile
„Einzelhandel, Waffen- und Munitionshändler: Anlage A/9/1“
ersetzt.
7. Im § 1 Z 10 wird die Zeile
„Tischler: Anlage A/10/1“
durch die Zeile
„Tischlerei: Anlage A/10/1“
und die Zeile
„Holz- und Sägetechniker: Anlage A/10/3“
durch die Zeile
„Holz- und Sägetechnik: Anlage A/10/3“
ersetzt.
8. Im § 1 Z 15 wird die Zeile
„Landmaschinentechniker: Anlage A/15/4“
durch die Zeile
„Baumaschinentechnik, Landmaschinentechniker: Anlage A/15/4“
ersetzt.
9. Im § 1 Z 17 wird nach der Zeile
„Bauschlosser, Stahlbauschlosser: Anlage A/17/2“
folgende Zeile
„Zerspanungstechnik: Anlage A/17/3“
eingefügt.
10. Im § 1 Z 21 wird die Zeile
„Optiker, Feinoptiker: Anlage A/21/2“
durch die Zeile
„Augenoptik, Feinoptik: Anlage A/21/2“
ersetzt.
11. § 1 Z 24 lautet
„24. für die Lehrberufe des Bereiches Textilerzeugung, und zwar für
Stoffdrucker, Textilchemie: Anlage A/24/1
Fotogravurzeichner, Stickereizeichner, Textilmusterzeichner: Anlage A/24/2
Dessinateur für Stoffdruck: Anlage A/24/3“
12. Dem § 4 wird folgender Abs. 13 angefügt
„(13) Es treten in Kraft bzw. außer Kraft
1. § 1 sowie die Anlagen A, A/1/9, A/3/1, A/3/2, A/3/9, A/4/1, A/6/2, A/8/11, A/9/1, A/9/2, A/9/7,
A/10/1, A/10/3, A/15/4, A/17/3, A/21/2 und A/24/1 dieser Verordnung in der Fassung der
Verordnung BGBl. II Nr. 334/2001 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2001, der
2. Klasse mit 1. September 2002, der 3. Klasse mit 1. September 2003 und der 4. Klasse mit
1. September 2004 in Kraft;
2. die Anlagen A/1/9, A/3/1, A/3/2, A/3/9, A/3/10, A/4/1, A/6/2, A/9/1, A/9/2, A/9/7, A/10/1,
A/10/3, A/15/4, A/21/2 und A/24/1 in der Fassung vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung
BGBl. II Nr. 334/2001 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2001, der
2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2002, der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2003 und der
4. Klasse mit Ablauf des 31. August 2004 außer Kraft.
Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung erlassen
werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem In-Kraft-Treten der betreffenden Anlage in Kraft gesetzt
werden.“
13. In der Anlage A im Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff und didaktische Grundsätze
der einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) wird im Lehrstoff des Unterabschnittes C (Berufsbezogene
Fremdsprache)
die Zeile
„Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/10):“
durch die Zeile
„Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/9):“
und die Zeile
„Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/10):“
durch die Zeile
„Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/11):“
ersetzt.
14. Die Anlage A/1/9 lautet
„Anlage A/1/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
ZIMMEREI, FERTIGTEILHAUSBAU
I. STUNDENTAFEL
A. ZIMMEREI
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
B. FERTIGTEILHAUSBAU
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Computergestützte Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-
Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.
Lehrstoff
Grundlagen
Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensysteme.
Berufsbezogene EDV-Programme
Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung.
Maschinensteuerung
Programmerstellung. CNC-Simulation. Ausführung.
Fachkunde
(nur für den Lehrberuf Zimmerei)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz und die Holzwerkstoffe haben, die in diesem
Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid
wissen.
Er soll über die Ausstattung und die Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe
nach dem Stand der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer
und sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen können.
Er soll mit den Vorbereitungsarbeiten und den zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken vertraut
sein.
Er soll Kenntnisse über Dachkonstruktionen haben sowie die Grundgesetze der Bauphysik kennen.
Er soll mit dem konstruktiven Holzbau, dem Innenausbau sowie mit dem Stiegenbau vertraut sein.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Holz als Rohstoff
Ökonomische und ökologische Bedeutung des Waldes. Holzarten. Gewinnung. Erkennen der
Holzarten.
Holz und Holzwerkstoffe
Handelsformen. Eigenschaften. Normen. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung
und Lagerung. Pflege. Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Arbeitsplatz
Ausstattung. Ergonomie.
Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.
Vorbereitungsarbeiten
Mess- und Anlegearbeiten. Zurichtung der Hölzer. Aufstellung von Gerüsten, Absteifungen und
Schalungen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Holzauswahl. Zuschnitt. Verbindungstechniken. Montagetechniken. Oberflächengestaltung und
-behandlung.
Konstruktiver Holzbau
Normen. Hochbau. Brückenbau. Balkone. Zäune. Tore. Schindeldeckungen. Verbindungstechniken.
Materialauswahl. Oberflächengestaltung und -behandlung. Renovierungsarbeiten. Beschläge. Verglasung.
Dämmungen.
Dachkonstruktionen
Normen. Arten. Dachformen. Dachstühle. Dachausmittlungen. Schiftungen. Austragungen. Dachaufbauten.
Stiegenbau
Normen. Stiegenbauarten. Konstruktionsarten. Gestaltung. Oberflächenbehandlung. Materialauswahl.
Bauphysik
Schall- und Wärmetechnik. Feuchtigkeitsschutz. Belastungsfaktoren. Grundlagen der Statik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werk- und Hilfsstoffe. Konstruktiver Holzbau. Dachkonstruktionen.
Fertighaustechnik
(nur für den Lehrberuf Fertigteilhausbau)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über Holz und die Holzwerkstoffe haben, die weiteren in diesem Beruf
verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid
wissen.
Er soll über die Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe
nach dem Stand der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und
sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen können.
Er soll Kenntnisse über den Bauplatz, die Zimmerei und den Innenaus- und Stiegenbau haben.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken des Fertigteilhausbaus kennen sowie mit
den Grundgesetzen der Bauphysik und Elektrotechnik vertraut sein.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Holz und Holzwerkstoffe
Holzarten. Handelsformen. Eigenschaften. Normen. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler.
Trocknung und Lagerung. Pflege. Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung und
Recycling.
Kunststoffe, Metalle und Hilfsstoffe
Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Normen. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung.
Pflege. Entsorgung und Recycling.
Arbeitsplatz
Ausstattung. Ergonomie.
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe
Arten. Funktion. Einsatz. Instandhaltung und Pflege.
Maschinen, Einrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Schutzausrüstungen. Einsatz. Wirkungsweise. Instandhaltung und Pflege.
Arbeitsverfahren und -techniken
Werkstoffauswahl. Zuschnitt. Bearbeitungstechniken. Verbindungstechniken. Montagetechniken.
Oberflächenbehandlung.
Bauplatz
Vermessungsarbeiten. Erdarbeiten. Fundierung. Absicherung.
Fertighausbau
Hausarten. Stilarten und Stilelemente. Aufbau eines Hauses. Bauelemente. Bauteile. Konstruktionen.
Bauablauf und Handwerkereinsatz beim Fertighausbau. Transportlogistik.
Zimmerei
Normen. Arten. Oberflächengestaltung und -behandlung. Materialauswahl. Verbindungstechniken.
Einbau. Montage von Bauteilen. Abdichtung. Beschläge. Verglasung. Baubiologische Grundlagen.
Innenausbau
Normen. Türen und Fenster. Wände, Decken. Böden. Verlegung von Leichtbauplatten. Oberflächengestaltung
und -behandlung. Befestigungstechniken.
Stiegenbau
Normen. Grundrissformen. Konstruktionsarten. Gestaltung. Oberflächenbehandlung.
Bauphysik
Schall- und Wärmetechnik. Feuchtigkeitsschutz. Belastungsfaktoren. Grundlagen der Statik.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Stromarten. Stromkreis. Wirkungen des elektrischen Stromes. Sicherheitsvorschriften.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Fertighausbau. Bauphysik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundrechenoperationen
Rechengesetze. Gleichungen. Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Winkelfunktionen.
Bautechnische Berechnungen
Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Steigungen. Statik. Festigkeitslehre. Stiegenberechnungen.
Bauphysikalische Berechnungen. Bauabrechnung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Bautechnische Berechnungen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll – auch unter Verwendung der computergestützten Technologie – holztechnische
Zeichnungen normgerecht unter Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen herstellen und lesen
sowie Materiallisten erstellen können.
Er soll Freihandskizzen anfertigen, Naturmaße aufnehmen und daraus Maßskizzen anfertigen können
sowie perspektivische Darstellungen und Dachausmittlungen ausführen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Bogenkonstruktionen.
Parallelprojektion
Baukörper. Holzverbindungen.
Dachausmittlungen
Durchdringungen. Verschneidungen.
Konstruktionszeichnungen
Profile. Werksatz. Austragungen. Wände. Decken. Balkone. Stiegen. Fußböden. Gauben. Träger.
Fachwerke.
Praktikum
(nur für den Lehrberuf Zimmerei)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht lagern, auswählen, bearbeiten und entsorgen
können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben und
instandhalten können.
Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken unter sachgemäßer und wirtschaftlicher Verwendung des
Materials anwenden können.
Er soll Werkstücke und Konstruktionen an- und ausfertigen können.
Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Lagern. Auswählen. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Holzverbindungen. Messen, Aufreissen, Anreissen, Zurichten. Sägen. Hobeln.
Behauen. Stemmen. Behandeln von Oberflächen. Nageln. Schrauben. Fräsen. Verleimen. Bohren. Dübeln.
Profilieren.
Stiegenbau
Aufreissen von Stiegen, Krümmlingen und Lehrbögen.
Konstruktionen
Austragen von Graten, Kehlen, Schiftern und Dachaufbauten. Anfertigen von Flächenschiftungen
und Austragungen. Vorrichten von Schindeln. Aufdecken von Dächern.
Praktikum
(nur für den Lehrberuf Fertigteilhausbau)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, bearbeiten, entsorgen und
recyceln können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Geräte handhaben und
instandhalten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter sachgemäßer und wirtschaftlicher
Verwendung des Materials anwenden können.
Er soll vorgefertigte Elemente und Bauteile nach Plan zusammenbauen und montieren sowie
Beschläge anschlagen und montieren können.
Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen und Recyceln.
Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Materialverbindungen. Messen, Anreissen. Hobeln. Stemmen. Bohren. Schleifen.
Feilen. Putzen. Schweifen. Behandeln von Oberflächen.
Vorgefertigte Elemente und Bauteile nach Plan
Zusammenbauen. Montieren.
Beschläge
Anschlagen. Montieren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
In „Computergestützte Technologie“ sollen Wissensvermittlung, Simulation und praktische Ausführung
als Einheit erfolgen. Dabei soll auf einen guten Gesamtüberblick mehr Wert gelegt werden als auf
das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.
In „Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll bei allen Zeichnungen auf praktische Ausführbarkeit,
Zweck und werkstoffgerechte Konstruktion geachtet werden. Dabei sollen persönliche Konstruktions- und
Gestaltungsideen der Schüler unter Berücksichtigung einer fachgerechten Ausführung gefördert werden.
Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Ausbildung an Maschinen mit der
Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
15. Die Anlage A/3/1 lautet
„Anlage A/3/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
CHEMIELABORTECHNIK, CHEMIEVERFAHRENSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
A. CHEMIELABORTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse
mindestens 180 Unterrichtsstunden.
B. CHEMIEVERFAHRENSTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse
mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Begriffe, Systeme und Gesetze der Chemie
kennen.
Er soll über die Eigenschaften und Reaktionen organischer und anorganischer Stoffe und deren Auswirkungen
auf die Umwelt Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über den Brand- und
Explosionsschutz haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Brand- und Explosionsschutz.
Allgemeine Chemie
Terminologie. Zustände der Materie. Reaktionsgleichungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.
Atombau und Periodensystem. Chemische Bindung. Chemisches Gleichgewicht. Radioaktivität.
Anorganische Chemie
Elemente (Einteilung, Herstellungsverfahren, Verbindungsgruppen). Umweltaspekte.
Organische Chemie
Chemie des Kohlenstoffs (Kohlenstoffverbindungen, Strukturen und Herstellung organischer Moleküle,
Systematik organischer Verbindungen).
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Allgemeine Chemie
Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.
Physik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Begriffe, Systeme und Gesetze der Physik
kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Allgemeine Physik
Aufgabe. Arbeitsweise. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI).
Physikalische Grundgesetze
Mechanik. Wärmelehre. Gasgesetze. Optik. Elektrizität.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben, deren Kenntnisse zur Ausübung des Berufes erforderlich
sind und das Verständnis für Funktionsgänge unterstützen, lösen können.
Er soll sich der mathematischen, physikalischen und chemischen Symbolik bedienen sowie Rechner,
Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Begriffe
Masse. Volumen. Dichte. Chemische Formeln.
Gehalt von Lösungen
Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen.
Chemische Reaktionsgleichungen
Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und unreiner Stoffe.
Gravimetrie
Berechnung gravimetrischer Bestimmungen. Stöchiometrischer Faktor. Elektrogravimetrie.
Volumetrie
Gehalt von Maßlösungen. Berechnung von Titrationen.
Physikalische Berechnungen
Gase. Wärmelehre. Elektrochemie.
Statistik
Grundlagen. Fehlerberechnungen. Qualitätssicherung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Gehalt von Lösungen. Chemische Reaktionsgleichungen. Volumetrie.
Lehrstoffspezifikation
Chemielabortechnik
Chemisches Gleichgewicht
Massenwirkungsgesetz. pH-Berechnungen. Löslichkeitsprodukt.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Chemisches Gleichgewicht.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen
unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben und instandhalten können.
Er soll die Laborchemikalien, insbesondere die Gifte, auch unter Verwendung der Sicherheitsdatenblätter
sachgemäß handhaben und entsorgen können.
Er soll die Arbeitsabläufe im Laboratorium planen und steuern, die Arbeitsergebnisse beurteilen
sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen können.
Er soll die chemischen und physikalischen Übungen aus der Praxis des Lehrberufes ausführen,
anorganische und organische Präparate herstellen und analytische Aufgaben durchführen können.
Der Schüler soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über die Unfallverhütung, die
Schutzmaßnahmen und die Gefahrenquellen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenquellen.
Laboratoriumstechnik
Sicherheitsmaßnahmen. Ausführen von Grundoperationen. Planen und Vorbereiten chemischer
Arbeiten. Qualitätssicherung durchführen.
Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen
Arten. Handhaben. Instandsetzen.
Laborchemikalien
Arten. Sicherheitsdatenblätter. Handhaben. Entsorgen.
Chemische und physikalische Übungen
Probe nehmen von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen.
Anorganische und organische Präparate
Arten. Herstellen.
Analytische Aufgaben
Identifizierung einzelner Kationen und Anionen. Gravimetrische und volumetrische Bestimmungen.
Spezieller Fachunterricht nur für den Lehrberuf Chemielabortechnik
Analytische Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den praxisrelevanten Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie vertraut
sein.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Schutzausrüstungen Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen.
Prinzipien und Methoden
Chemische Analyse. Physikalische Analyse. Biologische Analyse. Trennverfahren.
Angewandte Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über Herstellung, Eigenschaften, Verbindungen, Verwendung sowie
Reaktionen organischer und anorganischer Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über den Brand- und Explosionsschutz
sowie die Aspekte des Umweltschutzes Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Brand- und Explosionsschutz. Umweltschutz.
Anorganische Chemie
Metalle, Halbmetalle und Nichtmetalle (Herstellung, Eigenschaften, Verbindungen, Verwendung).
Umweltaspekte.
Organische Chemie
Acyclische Verbindungen. Kunststoffe. Naturstoffe. Aromatische Verbindungen. Alicyclische
Verbindungen. Heterocyclische Verbindungen. Umweltaspekte.
Chemisch-physikalisches Laboratorium
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Prüfinstrumente handhaben und instandsetzen sowie qualitative und quantitative
Analysen sauber und präzise durchführen können.
Er soll analytische Verfahren, Trenn-, Reinigungs- und Aufkonzentrierungsverfahren anwenden
sowie Synthesen durchführen können.
Er soll technisch-analytische Aufgaben ausführen können und über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften,
über die Unfallverhütung und die Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Chemisches Laboratorium
Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Instandsetzen.
Qualitative Analyse
Trennen und Identifizieren von einfachen Stoffgemischen.
Quantitative Analyse
Komplexe gravimetrische und volumetrische Bestimmungen.
Trenn-, Reinigungs- und Aufkonzentrierungsverfahren
Filtrieren. Zentrifugieren. Destillieren. Verdampfen. Extrahieren. Kristallisieren.
Herstellen von Präparaten
Mehrstufige Synthesen. Isolierung von Naturstoffen.
Technisch-analytische Aufgaben
Prüfen (Präzision, Richtigkeit). Modifizieren und Entwickeln von Analysemethoden. Identifizieren
und Charakterisieren von Stoffen. Computergestütztes Darstellen und Berechnen von Analyseergebnissen.
Physikalisch-chemisches Laboratorium
Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Instandsetzen.
Analytische Verfahren
Optische, elektrische, physikalische, chromatografische und biologische Methoden.
Technisch-analytische Aufgaben
Prüfen (Präzision, Richtigkeit). Modifizieren und Entwickeln von Analysemethoden. Identifizieren
und Charakterisieren von Stoffen. Computergestütztes Darstellen und Berechnen von Analyseergebnissen.
Spezieller Fachunterricht nur für den Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik
Verfahrenstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über Funktion, Handhabung, Instandsetzung und Wartung der berufseinschlägigen
Werkzeuge, Apparate, Fördereinrichtungen und Anlagen Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Einsatzstoffe haben und mit den
praxisrelevanten Prinzipien und Methoden in der Chemieverfahrenstechnik vertraut sein.
Er soll über die in diesem Lehrberuf angewandte Mess- und Regeltechnik sowie über die
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Schutzausrüstungen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen.
Werkzeuge, Apparate, Fördereinrichtungen und Anlagen
Arten. Funktion. Handhabung. Instandsetzung. Wartung.
Werk- und Einsatzstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendungsmöglichkeiten.
Prinzipien und Methoden
Stoffaufbereitung. Mechanische, thermische und physikalisch-chemische Trennverfahren. Gasreinigung
und Gasgemischtrennung. Abluftreinigung. Biologische Prozesse. Abwasserbehandlung. Abfallwirtschaft.
Lagerung.
Mess- und Regeltechnik
Grundlagen. Messgeräte. Messverfahren. Steuer- und Regeleinrichtungen. Regelkreise.
Technische Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die technische Herstellung und Anwendung anorganischer sowie
organischer Stoffe und deren wichtigsten Verbindungen haben.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Schutzausrüstungen Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen.
Technische Herstellung und Anwendung anorganischer Stoffe
Metalle, Halbmetalle und Nichtmetalle. Wichtigste Verbindungen. Umweltaspekte.
Technische Herstellung und Anwendung organischer Stoffe
Acyclische Verbindungen. Kunststoffe. Naturstoffe. Aromatische Verbindungen. Alicyclische
Verbindungen. Heterocyclische Verbindungen. Umweltaspekte.
Verfahrenstechnisches Laboratorium
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandsetzen
sowie die praxisrelevanten Mess- und Prüfverfahren sicher durchführen können.
Er soll die berufsspezifischen Anlagen simulieren können, um damit die Betriebsverhältnisse
eingehender erfassen sowie einfache Übungen zur Verfahrenstechnik ausführen zu können.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über die Unfallverhütung und die
Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Instandsetzen.
Mess- und Prüfverfahren
Durchführen von Maßanalysen und gravimetrischen Bestimmungen. Anwenden elektrochemischer,
chromatografischer und optischer Messmethoden. Messen und Ablesen von physikalischen Zustandsgrößen.
Übungen zur Verfahrenstechnik
Anlagenarten. Protokollieren, Lesen und Interpretieren von Produktionsschemata und Verfahrensfließbildern.
Bedienen und Überwachen von Regelkreisen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in chemischen
Laboratorien und Betrieben des Lehrberufes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die
praxisnahe Verwendung der Methoden.
Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des
Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Verfahren.
Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend
dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Die Laboratorien sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die
betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Berufsrealität entsprechend ist der Einsatz EDV-gestützter Geräte wichtig und notwendig.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die besonderen Gefahren im Beruf (Giftstoffe, Brand-
und Explosionsgefahr, Verätzung und dergleichen) und auf die Erfordernisse des Umweltschutzes
hinzuweisen.“
16. Die Anlage A/3/9 lautet
„Anlage A/3/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
GERBEREI, RAUWARENZURICHTER
I. STUNDENTAFEL
A. GERBEREI
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
B. RAUWARENZURICHTER
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll eingehende Kenntnisse über die tierische Haut und über die im Beruf vorkommenden
Gerb- und Hilfsstoffe haben sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den im Beruf verwendeten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsbehelfen unter
Berücksichtigung der berufseinschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften vertraut sein.
Er soll mit den für die Gerbung und die Rauwarenzurichtung notwendigen chemischen und physikalischen
Prozessen vertraut sein und die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Tabellen einsetzen sowie allgemein in der
Praxis verwendete Rechner benutzen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Chemie
Säuren, Laugen und Salze. Metalle. Natürliche und synthetische Gerbstoffe.
Physik
Maße und SI-Einheiten. Kraft. Festigkeit.
Die tierische Haut
Arten. Herkunft. Histologie. Flächenmäßige Einteilung. Konservierung. Be- und Verarbeitung.
Qualitätsbeurteilung. Lagerung. Nebenproduktverwertung. Entsorgung.
Gerb- und Hilfsstoffe
Arten. Herkunft. Eigenschaften. Verarbeitung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfen
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Prozesse der Wasserwerkstätte. Gerbverfahren. Nasszurichtung (Abwelken, Falzen, Neutralisieren,
Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen, Millen, Spannen). Zurichten. Endverarbeitung.
Fachliches Rechnen
Maße und SI-Einheiten. Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Materialbedarf.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß
auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Praxis verwendeten Geräte und Apparate unter Berücksichtigung der
Unfallverhütung und der Schutzmaßnahmen handhaben und warten können.
Er soll die berufsbezogenen chemischen Analysen und physikalischen Prüfungen durchführen
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Geräte und Apparate
Arten. Funktion. Handhabung. Wartung.
Chemische Analysen
Chemikalien. Gerbstoffe. Hilfsstoffe. Leder. Abwasser.
Physikalische Prüfungen
Festigkeit von Leder und Pelzen. Materialeigenschaften entsprechend Güterichtlinien und Normen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Gerb- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und
entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen und insbesondere Pelze zurichten
können.
Er soll die Eigenschaften der Fertigprodukte in Hinblick auf die Verwendung erkennen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Gerb- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Weichen. Äschern. Entfleischen. Spalten. Entkälken. Beizen. Pickeln. Vorgerben. Gerben. Nasszurichten
(Abwelken, Falzen, Neutralisieren, Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen,
Millen, Spannen). Trockenzurichten.
Pelzzurichtung
Vorbereiten der Felle in der Nasswerkstätte. Zurichten mit Mineralsalzen, Aldehyden und synthetischen
Gerbstoffen. Fetten. Trocknen. Pelze veredeln.
Fertigprodukte
Arten. Beurteilen der Verwendung nach subjektiven Kriterien.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf
Aufgaben der beruflichen Praxis, insbesondere jene, die in den Ausbildungsbetrieben produktspezifisch
nicht vermittelt werden können.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit geben, jene Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
17. Die Anlage A/3/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachmann-Abfall,
-Abwasser) erhält die Bezeichnung „A/3/2“.
18. Die Anlage A/4/1 lautet
„Anlage A/4/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
ELEKTROBETRIEBSTECHNIK, ELEKTROENERGIETECHNIK,
ELEKTROINSTALLATIONSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Elektrotechnik und Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von
Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen.
Er soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Elektrotechnik
Begriffe
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis
Stromleitung. Widerstände. Ohm’sches Gesetz, Kirchhoff’sche Regeln. Widerstandsschaltungen.
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Wirkungen des elektrischen Stromes
Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Elektromagnetische
Verträglichkeit.
Magnetisches Feld und Elektromagnetismus
Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Induktivität. Energie und Kraftwirkung.
Elektrisches Feld
Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität.
Wechselstromtechnik
Sinusförmige Größen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Leistung. Leistungsfaktor
und Kompensation.
Dreiphasenwechselstromtechnik
Erzeugung. Belastung. Drehstromleistung und Kompensation.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Stromkreis. Wechselstromtechnik. Dreiphasenwechselstromtechnik.
Angewandte Mathematik
Mathematische Grundlagen
Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen.
Vektorielle Darstellung.
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.
Rechenbeispiele aus „Fachkunde“.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.
Rechenbeispiele aus „Fachkunde“.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, mit
dem Einsatz und der Wirkungsweise der Maschinen und Geräte vertraut sein sowie die zeitgemäßen
Arbeiten und Arbeitsverfahren aus dem Bereich der Installationskunde, Energietechnik, Maschinen- und
Gerätekunde sowie Steuer- und Regeltechnik kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Installationskunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendung. Normung. Entsorgung.
Handelsübliches Elektromaterial
Arten. Verwendung. Entsorgung.
Unfallschutz
Unfallursachen. Elektrounfall. Vorschriften.
Leitungsschutz
Einrichtungen. Zuordnung.
Leitungen und Kabeln
Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung.
Schutzmaßnahmen
Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung und
deren Überprüfung. Erdungsanlagen.
Installationen in Gebäuden und im Freien
Anforderungen. Installationen in Räumen besonderer Art. Anlagen im Freien. Hausanschluss und
Verteilung. Gebäudeleittechnik. Blitzschutzanlagen. Überspannungsschutz. Überprüfung elektrischer Anlagen.
Antennentechnik
Arten. Einsatz.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Schutzmaßnahmen.
Installationen in Gebäuden und im Freien
Überprüfung elektrischer Anlagen.
Energietechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Energie
Erzeugung. Versorgung. Verteilung. Mittel- und Hochspannungsanlagen. Hochspannungsschaltgeräte.
Übertragungseinrichtungen.
Beleuchtungstechnik
Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Lichterzeugung. Leuchten. Planung und Berechnung
von Beleuchtungsanlagen. Sicherheitsbeleuchtung.
Wärmetechnik
Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Wärmequellen. Wärmebedarf.
Alternative Energieformen
Windkraft. Fotovoltaik. Wärmepumpe.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Beleuchtungstechnik
Planung und Berechnung von Beleuchtungsanlagen.
Maschinen- und Gerätekunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Transformatoren
Einphasen-, Dreiphasen-Wechselstrom- und Sondertransformatoren.
Elektrische Maschinen
Mechanische Grundlagen. Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen.
Sondermaschinen.
Schalteinrichtungen
Anlasseinrichtungen. Drehzahlsteuerungseinrichtungen. Motorschutz.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Elektrische Maschinen.
Steuer- und Regeltechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauelemente
Aktive und passive Elemente. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung.
Signal-, Ruf- und Sprechanlagen
Bauteile. Schaltungen.
Elektromagnetische Schalter
Relais. Schütz.
Messen, Steuern und Regeln
Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen. Sensorik in der Automatisierungstechnik.
Leistungselektronik
Stromrichter. Wechselstromsteller. Prozessleittechnik.
Analog- und Digitaltechnik
Bauelemente. Logische Grundschaltungen.
Prozessleittechnik
Analoge- und digitale Messwertübertragung. Einsatz von Prozessrechnern.
Speicherprogrammierbare Steuerungen
Aufbau. Programmierung.
Gebäudeleittechnik
Alarm-, Brand- und Meldeanlagen. Gebäudesensorik. Bustechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Messen, Steuern und Regeln. Analog- und Digitaltechnik.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll technisch richtige und saubere Skizzen sowie normgerechte Werkzeichnungen
ausführen können.
Er soll an Hand von Plänen und Zeichnungen selbstständig arbeiten und die dafür notwendigen
Materialzusammenstellungen durchführen können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Normen. Symbole. Bemaßung.
Elektrotechnische Zeichnungen
Lesen von Bau- und Schaltplänen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen für elektrotechnische
Einrichtungen. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen. Entwicklung von Stromlaufplänen.
Übungen mit CAD-Programmen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll durch Mess- und Schaltübungen sowie durch Versuche elektrotechnische Vorgänge
verstehen und anwenden können.
Er soll Prozesse in elektrischen Anlagen simulieren und dadurch die Betriebsverhältnisse eingehend
erfassen können.
Er soll Fehler erkennen und beheben können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Geräte und Arbeitsbehelfe
Arten. Aufbau. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Mess- und Schaltübungen
Messen elektrischer und nichtelektrischen Größen. Übungen an elektrischen Verbrauchern. Übungen
an Wechselstromwiderständen. Übungen im Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen an elektrischen
Maschinen, Transformatoren und Geräten. Übungen zur Licht- und Wärmetechnik. Übungen an elektronischen
Bauelementen. Übungen zur Steuer- und Regeltechnik. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik.
Übungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen. Überprüfen elektrischer Anlagen und Geräte.
Elektroinstallation
Aufbauen, Inbetriebnahme, Überprüfen von Installationsschaltungen. Fehlersuche, Fehlerbehebung.
Gebäudeleittechnik. Bussysteme.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Da „Elektrotechnik“ für ein erfolgreiches Wirken im Beruf von fundamentaler Bedeutung ist, muss
jedes Thema intensiv dargeboten und durch entsprechende Demonstrationen und Versuche veranschaulicht
werden. Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand
„Angewandte Mathematik“ zu behandeln, damit die Zusammenhänge klar verstanden werden können.
Für „Elektrobetriebstechnik“ ist bei der Vermittlung des Lehrstoffes auf die Bedeutung der facheinschlägigen
Reparaturarbeiten einzugehen.
Für „Elektroenergietechnik“ ist der Schwerpunkt des Lehrstoffes auf die Großanlagen zu legen.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen. Die Arbeit mit computerunterstützten Rechnern ist zu empfehlen.
„Laboratoriumsübungen“ sind in enger didaktischer Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen und Erfahrungen der Schüler anzupassen.
Sie sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, welche die
betriebliche Ausbildung fördern und ergänzen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit sind die Probleme und die geltenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens und der Umwelt zu behandeln.“
19. Die Anlage A/6/2 lautet
„Anlage A/6/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
FLEISCHVERARBEITUNG, FLEISCHVERKAUF
I. STUNDENTAFEL
A. FLEISCHVERARBEITUNG
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
B. FLEISCHVERKAUF
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Nahrungsmittelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über das Lebensmittelrecht haben und die für den Beruf bedeutenden
Begriffe der Chemie, Physik und Biologie kennen.
Er soll Kenntnisse über Lebensmittel haben und über den Zusammenhang zwischen ausgewogener
Ernährung und Gesundheit Bescheid wissen.
Lehrstoff
Lebensmittelrecht
Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Lebensmittelhygienebestimmungen.
Grundsätze des EU-Lebensmittelrechts.
Lebensmittel
Nahrungsmittel. Genussmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln
(Ursache, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.
Chemische Begriffe
Elemente und Verbindungen. Gemisch und Gemenge. Anorganische und organische Stoffe. Säuren,
Basen und Salze. Emulsionen und Lösungen.
Physikalische Begriffe
Zustandsformen der Stoffe. Wärme. Kühlung.
Biologische Begriffe
Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energie- und Nährstoffbedarf.
Ernährung
Ernährung und Gesundheit. Kostformen. Ernährungsfehler und Folgeschäden.
Tier- und Fleischkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf notwendigen rechtlichen Bestimmungen der Fleischver- und
-bearbeitung kennen, Kenntnisse über Schlachttiere, Fleisch und Nebenprodukte haben und über
Tierkrankheiten und -seuchen Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Fleischuntersuchungsgesetz. Frischfleischhygieneverordnung. Fleischverarbeitungsbetriebe-Hygieneverordnung.
Bestimmungen zum Fleischimport. Fleischuntersuchungsverordnung.
Der Tierkörper
Zellaufbau. Gewebe. Organe, insbesondere Verdauungsorgane. Knochen.
Schlachttiere
Tierrassen. Vieheinkauf. Alters- und Qualitätsbestimmung. Viehtransport und Tierschutz. Schlachtung.
Lagerung. Entsorgung.
Fleisch und Nebenprodukte
Arten. Handelsklassen. Benennung von Fleisch und Fleischteilen. Beurteilung nach ihren Verwendungs-
und Verarbeitungsmöglichkeiten. Qualitätsbeurteilung. Lagerung. Entsorgung.
Tierkrankheiten und -seuchen
Arten. Ursachen. Erreger. Vorbeugung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechtliche Bestimmungen
Bestimmungen zum Fleischimport.
Schlachttiere
Alters- und Qualitätsbestimmung. Beurteilung des Fleisches.
Fleisch und Nebenprodukte
Beurteilung nach ihren Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Qualitätsbeurteilung.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen
nach dem aktuellen Stand der Technik kennen und unter Berücksichtigung ökonomischer,
ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte auswählen können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken der Fleischverarbeitung kennen und über
die Herstellung von Fleisch- und Fleischwarenprodukten Bescheid wissen.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheitsvorschriften vertraut sein und über
die arbeitshygienischen Vorschriften Bescheid wissen.
Er soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen,
sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Geräte- und Maschinenkunde
Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften. Gefahrenunterweisung.
Betriebsräume
Einrichtung. Reinigung und Desinfektion unter Berücksichtigung der Hygieneverordnung und der
lebensmittelrechtlichen Vorschriften.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Energie und Energieeinsatz. Instandhaltung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Maschinen und Kühlanlagen
Sondermaschinen. Energie und Energieeinsatz.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften. Gefahrenunterweisung.
Fleischerberuf
Geschichtliche Entwicklung und heutige Bedeutung.
Zusatz- und Hilfsstoffe
Arten. Verwendung. Eigenschaften. Prüfung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Fleischbearbeitung. Fleischverarbeitung. Fleischzerteilung und ladenfertiges Herrichten. Fleischwaren
und Fleischwarenherstellung. Würste. Wurstwarenherstellung. Konservierung. Lagerung.
Kühlvitrinen
Arten. Aufbau. Temperaturanforderungen. Verkaufspsychologische Aspekte. Instandhaltung.
Fleisch- und Fleischwarenspezialitäten
Halbfertig- und Fertiggerichte. Kalte Beigaben. Belegte Brötchen. Brotaufstriche. Salate. Plattenservice.
Konservierung. Lagerung.
Fachliches Rechnen
Masse- und Gewichtsberechnungen. Brätberechnungen. Mischungsrechnungen. Materialberechnungen.
Nährwertberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Arbeitsverfahren und -techniken
Fleischbearbeitung. Fleischverarbeitung.
Fleisch- und Fleischwarenspezialitäten
Halbfertig- und Fertiggerichte. Plattenservice.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß
auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Verarbeitungspraktikum
(nur für den Lehrberuf Fleischverarbeitung)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen
handhaben und instandhalten können.
Er soll die für den Lehrberuf relevanten zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen
können und im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein sowie die Hygienevorschriften anwenden können.
Er soll Fleisch- und Wurstwaren herstellen, verarbeiten, kontrollieren, lagern und entsorgen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung. Hygienevorschriften.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen
Arten. Handhaben. Einsatz. Instandhalten. Hygienisches Warten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Vor- und Zubereiten von Fleisch. Landenfertiges Herrichten von Frischfleisch. Konservieren. Salzen.
Pökeln. Räuchern. Braten. Kochen. Brühen. Kühlen. Trocknen. Lagern. Entsorgen.
Fleischbe- und -verarbeitung
Qualität kontrollieren. Zerfällen. Entbeinen. Zuschneiden und sortieren. Zubereiten. Herstellen von
Fleisch- und Wurstwaren. Lagern. Qualität sichern. Entsorgen.
Verkaufspraktikum
(nur für den Lehrberuf Fleischverkauf)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen
handhaben und instandhalten können.
Er soll Speisen zubereiten, Fleisch und Fleischwaren ladenfertig herrichten, verpacken und
präsentieren können sowie die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken sowie die
Hygienevorschriften anwenden können.
Er soll kundenorientierte Gespräche führen und erfolgreich verkaufen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienevorschriften.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen
Arten. Handhaben. Einsatz. Instandhalten. Hygienisches Warten.
Speisenzubereitung
Vor- und Zubereiten von Fleisch. Ladenfertiges Herrichten von Frischfleisch. Zubereiten von
Halbfertig- und Fertiggerichten, Salaten, belegten Brötchen und Brotaufstrichen. Legen von Aufschnitten.
Verpacken von Speisen.
Präsentationstechnik
Feinzerfällen von Großstücken. Verwenden, Zubereiten und Präsentieren von Fleisch, Fleischwaren
und einfachen Speisen. Gestalten von Vitrinen nach verkaufspsychologischen Grundsätzen. Herstellen
von Werbemitteln.
Verkaufen
Grundlagen der Verkaufspsychologie. Gesprächsführung bei Beratung und Werbung. Anwenden von
Höflichkeitsnormen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf
Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Das „Verarbeitungspraktikum“ bzw. das „Verkaufspraktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum
Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Im Unterrichtsgegenstand „Verarbeitungspraktikum“ soll im Hinblick auf die Ausbildung an
Maschinen mit der Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden.
Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist
auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“
20. Nach der Anlage A/8/10 wird folgende Anlage A/8/11 angefügt
„Anlage A/8/11
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
REPROGRAFIE
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Informatik und Datentechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen
kennen und diese Geräte bedienen können.
Er soll Standardsoftware einsetzen, Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben
können und mit dem Datenhandling vertraut sein.
Er soll Kenntnisse über die Organisation und die rechtlichen Bestimmungen der EDV haben, mit den
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein und über die gesellschaftlichen Auswirkungen
des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz.
Informationsverarbeitungssysteme
Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Betriebssysteme. Peripherie. Zusammenwirkung der Komponenten.
Entwicklungstrends.
Standardsoftware
Textverarbeitung. Datenbanken. Datenbankanwendungen.
Informations- und Kommunikationsnetze
Aufbau von Netzen. Funktion von Servern. Text-, Bild- und Grafikübernahme über elektronische
Netzwerke.
Datenhandling
Auswahl von Systemkomponenten und Softwareapplikationen. Umsetzung von analogen und
digitalen Daten. Übernehmen, Konvertieren, Sichern, Archivieren und Ausgeben von Daten. Scannen.
Organisation und rechtliche Bestimmungen
Datenorganisation und -verwaltung. Datenschutz. Urheberrecht. Wettbewerbsrecht. Die Bedeutung
der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.
Text- und Bildtechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die kulturgeschichtliche Entwicklung des grafischen Gewerbes und insbesondere
der Reprografie Bescheid wissen.
Er soll über die grafischen Kommunikationsmittel sowie die Farbenlehre Bescheid wissen.
Er soll insbesondere die Arbeitsverfahren und -techniken der Druckvorstufe kennen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kulturgeschichte des grafischen Gewerbes
Entwicklung der Schriftträger, Schreibgeräte, Schrift sowie der Repro- und Druckverfahren.
Informationsvermittlung im Wandel der Zeiten.
Schrift
Schriftarten. Gestalten mit Schrift. Typografische Regeln. Schriftmischungen. Bild-Text-Kombinationen.
Bilder, Symbole und Zeichen
Wirkung und Funktion. Einsatz als Kommunikationsmittel.
Farbenlehre
Grundlagen. Farbmischverfahren. Farbdarstellung. Metamerie. Farbtemperatur. Physiologische und
psychologische Aspekte. Grundlagen Farbmanagement. Farbräume. Farbrechner. Maschinenkalibrierung.
Text- und Bildbearbeitung
Texterfassung. Textübernahme und -bearbeitung. Umbruch. Seitenaufbau. Scannen, Plotten und
Vektorisieren. CAD-Programme. Bildbearbeitung mit Programmen. Farbauszüge. Tonwertkorrektur.
Gradationsveränderung. Farbkorrektur. Farbmanagement mit Eingabe-, Darstellungs- und Ausgabensystemen.
Arbeiten mit Profilen.
Reprografie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für den Beruf wichtigen Grundlagen der Physik und Chemie Bescheid
wissen sowie die verwendeten Werkzeuge und Arbeitsbehelfe, insbesondere die Maschinen der Reprografie,
sowie die Arbeitsverfahren und -techniken zur Herstellung von Vervielfältigungserzeugnissen
kennen.
Er soll Kenntnis über die Farben und Toner sowie die Trägermaterialien haben und die im Beruf
anfallenden Rechenaufgaben lösen können.
Er soll über die berufsspezifischen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Grundlagen der Physik und Chemie
Gesetze der Optik, Mechanik, Pneumatik, Elektrotechnik und reprografischen Chemie.
Reprografieprodukte
Arten. Funktion. Marktübersicht. Produktmarkt und Trends.
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe der Reprografie
Arten. Funktion. Einsatz. Instandhaltung und Pflege.
Maschinen der Reprografie
Arten, Funktion, Einsatz, Instandhaltung und Pflege der Vervielfältiger, Kopierer, Plotter, Offset-
Druckmaschinen, Digitaldruckmaschinen und Scanner.
Farben und Toner
Herstellung. Eigenschaften. Normung. Aufbereitungen und Mischungen. Farbzusätze. Entsorgung.
Trägermaterialien
Herstellung. Formate. Grammaturen. Eigenschaften und Verwendbarkeit.
Herstellung von Vervielfältigungserzeugnissen
Arbeitsvorbereitung und technischer Arbeitsablauf für reprografische Vorlagen. Weiterverarbeitung
von Vervielfältigungsprodukten.
Vervielfältigungsverfahren
Analoge Druckverfahren. Digitaldruck. Kopierverfahren.
Reprografietechniken
Beurteilung, Bearbeitung und Digitalisierung reprografischer Vorlagen und Dateien. Vervielfältigung.
Kopieren (schwarz/weiß, Farbe). Mikrografie. Plankopie (Lichtpause).
Fachliches Rechnen
Umwandlungsrechnungen. Maßstabsberechnungen. Rechnungen zur Datenmenge und -übertragung.
Rechnungen zum Materialverbrauch.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Vervielfältigungsverfahren. Reprografietechniken.
Projektmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit der Organisation von Arbeitsabläufen in der Reprografiebranche vertraut sein,
Projekte planen können und die rechtlichen Grundlagen und die Institutionen der Medienwirtschaft
kennen.
Lehrstoff
Organisation von Arbeitsabläufen
Auftragsbearbeitung. Konzeption und Projektplanung von Reprografieprodukten. Zielgruppenanalyse.
Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung. Projektphasen. Projektmethoden. Controlling. Dokumentation.
Qualitätsmanagement. Produktmarkt und Trends.
Rechtliche Grundlagen und Institutionen
Internationale Einheiten, Normen und Symbole. Medien- und Telekommunikationsrecht. Urheber-
und Verwertungsrecht. Wettbewerbsrecht. Verleihwesen. Institutionen, Ämter und Behörden.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge und Arbeitsbehelfe sowie die Maschinen des Lehrberufes nach dem
Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung und
Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der
verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken sowie die Weiterverarbeitung
beherrschen und die Aufgaben der Berufspraxis mit Verantwortungsbewusstsein und Geschmack lösen
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe der Reprografie
Arten. Handhaben. Instandhalten und Pflegen.
Reprografische Materialien
Arten. Handhaben. Entsorgen.
Farbenlehre
Übungen zum Farbkreis und zu Farbkontrasten. Anwendung des Farbmanagements durch Erstellung
von Profilen für Eingabe-, Darstellungs- und Ausgabensysteme.
Text- und Bildbearbeitung
Texterfassung. Textübernahme und -bearbeitung. Bild-Text-Kombinationen. Umbruch. Seitenaufbau.
Scannen, Plotten und Vektorisieren. Bildbearbeiten mit Programmen. Manipulieren mit CAD-
Programmen. Farbauszüge herstellen. Tonwertkorrekturen. Gradationsveränderungen. Farbkorrekturen
durchführen. Datenüberprüfung. Standardisierung und Linearisierung.
Vervielfältigungsverfahren
Arbeiten mit analogen und digitalen Druck- und Kopierverfahren.
Reprografietechniken
Beurteilen, Bearbeiten und Digitalisieren reprografischer Vorlagen und Dateien.
Weiterverarbeitung
Sortieren, Falzen, Schneiden und Loseblattbinden von vervielfältigten Produkten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Das Praktikum ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und
den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze der Gesundheit,
des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“
21. Die Anlage A/9/1 lautet
„Anlage A/9/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
EINZELHANDEL, WAFFEN- UND MUNITIONSHÄNDLER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1080 bis 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
Unverbindliche Übungen
Leibesübungen 5)
Förderunterricht 5)
1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II.
3) Die Aufteilung der Stunden auf die drei Klassen hat mit 40 – 40 – 40 zu erfolgen.
4) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
5) Siehe Anlage A, Abschnitt III.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das für seinen Beruf als Einzelhändler bzw. Waffen- und Munitionshändler
betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft in Österreich und in der
Europäischen Union haben.
Er soll die Stellung des Handelsbetriebes als Marktteilnehmer und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse
kennen und dadurch Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung
ökologischer Aspekte haben.
Er soll die wichtigsten Schriftstücke aus dem Bereich des Kaufvertrages konzipieren können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökologie.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Organisation.
Der Handelsbetrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Organisation. Arbeitstechnik. Ergonomie.
Marketing
Preis-, Distributions-, Kommunikations- und Sortimentspolitik.
Der Kaufvertrag
Rechtliche Grundlagen. Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz.
Gestörter Verlauf. Normen in der EU. Konzeption von Schriftstücken für das betriebswirtschaftliche
Praktikum.
Geld- und Kreditwesen
Zahlungsverkehr. Geldanlage. Finanzierung.
Material- und Warenwirtschaft
Beschaffungsmarketing und -logistik. Klassische und neue Transportmöglichkeiten. Kosten.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und
deren Vollmachten. Handelsvermittler.
Unternehmen
Rechtsformen. Gründung. Ausgleich. Konkurs. Auflösung.
Versicherungen
Formen. Vertrag.
Personalwesen
Organisation. Administration. Personalplanung. Entlohnungs- und Gehaltssysteme. Dienstzeugnis.
Lebenslauf. Stellenbewerbung.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Börsen. Markt im Internet.
Steuern
Begriff. Arten.
Didaktische Grundsätze
Die Auswahl des Lehrstoffes soll das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und die
fachliche Qualifikation fördern.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schüler in ihren Lehrbetrieben und von aktuellen
wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten der in der Klasse
vertretenen Fachrichtungen und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu
nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Politische Bildung“, „Rechnungswesen“,
„Computerunterstütztes Rechnungswesen“ und „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.
Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Die Bedeutung der
Ökologie ist entsprechend zu betonen.
Betriebswirtschaftliches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Personalcomputer in Betrieb nehmen, mit dem Tastenfeld arbeiten und Standardsoftware
verwenden können.
Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und
fehlerfrei abfassen können und sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.
Er soll in der Berufspraxis eingesetzte Software kennen und berufsspezifische Informationen auf
elektronischem Weg beschaffen und bearbeiten können.
Er soll die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme
kennen und diese unter Einsatz der Internettechnologie bedienen können.
Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen der elektronischen Informationsverarbeitung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Personalcomputer
In Betrieb nehmen. Arbeiten mit dem Tastenfeld.
Schriftstückgestaltung
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und
ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Zusatzfunktionen.
Informations- und Kommunikationssysteme
Internet. Informationsbeschaffung. Suchbegriffe und -maschinen. Erstellen von E-Mails.
Berufsspezifisches Datenmanagement
Beschaffen und Bearbeiten externer und interner Datenbestände. E-Commerce.
Gesellschaftliche Aspekte
Datensicherung. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des
Einzelhändlers bzw. Waffen- und Munitonshändlers. Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur
insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems
erforderlich ist.
Der komplexe Bereich der neuen Technologien bedarf kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
Bei den Übungen ist auf die Verwertbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten. Dem didaktisch
richtigen Einsatz der Internettechnologie kommt besondere Bedeutung zu.
Bei der Gestaltung von Schriftstücken sind die ÖNORMEN zu beachten.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Aufgaben der im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen lösen und typische
Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens beherrschen.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner optimal einsetzen und
die Rechenaufgaben richtig lösen können.
Der Schüler soll die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen
kennen und den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.
Er soll Buchführungskenntnisse haben, über die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen Bescheid wissen
und mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vertraut sein.
Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-
und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung. Valutenrechnung. Kassenabrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Kalkulation
Bezugskalkulation. Kosten. Absatzkalkulation.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Nebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.
Spar- und Finanzierungsformen
Erträge. Kosten.
Instrumente der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Aktiva – Passiva. Aufwände – Erträge.
Aufzeichnungen der Buchführung
Kassenaufzeichnungen. Warenwirtschaftssysteme. Inventur. Anlagenverzeichnis.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Kalkulation
Kosten.
Spar- und Finanzierungsformen.
Aufzeichnungen der Buchführung
Warenwirtschaftssysteme.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutsamkeit im beruflichen Alltag.
Beim kaufmännischen Rechnen ist Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen
Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse
kommt große Bedeutung zu.
Um etwaige Mängel zu überwinden, sind Rechenfertigkeiten nicht isoliert, sondern im Rahmen der
in „Rechnungswesen“ vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Die Themenbereiche der Buchführung sind dem Stellenwert in der Praxis des Lehrberufes
entsprechend zu behandeln.
Der äußeren Form aller Arbeiten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll kaufmännische Problemstellungen des Rechnungswesens unter Verwendung von
Standardsoftwarepaketen lösen können.
Er soll den Warenfluss eines Betriebes mit Hilfe des Computers erfassen sowie Computerausdrucke
lesen können.
Lehrstoff
Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens
Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.
Praxisbezogene Anwendungen
Warenbewirtschaftung. Kalkulation.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der
Praxis des Lehrberufes.
Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit im Besonderen mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“
ist sehr wichtig.
Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen
gelegt werden. Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger belegunterstützter Geschäftsbeispiele erarbeitet werden.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Werbung und Verkauf
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über Werbemedien und Werbemaßnahmen, deren Notwendigkeit und
Bedeutung auch unter Berücksichtigung deren unterschiedlicher Kosten haben.
Er soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens sowie die Phasen eines zielorientierten
Verkaufsgespräches kennen.
Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten
bewusst sein.
Lehrstoff
Werbemedien und -maßnahmen
Arten. Kosten.
Verkauf
Verkäufer (Persönlichkeits- und Anforderungsprofil). Kunde (Bedürfnisse, Kaufmotive, Zielgruppe).
Phasen des Verkaufsgespräches.
Sonderfälle
Beschwerden. Reklamation. Umtausch. Diebstahl.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des
Lehrberufes bzw. der aktuellen Betriebsform.
Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang unterrichtet
werden.
Die Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand „Warenspezifisches Verkaufspraktikum“ sind
besonders wichtig.
Werbetechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Werbung haben, optische Informationsträger
werbewirksam gestalten und Waren des Einzelhandels bzw. Waffen- und Munitionshandels nach
werbepsychologischen Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können.
Lehrstoff
Werbung
Gesetzliche Grundlagen. Werbepsychologische Grundsätze. Corporate Identity. Corporate Design.
Public Relation.
Werbegestaltung
Informationsträger. Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung und Entwurfstechniken.
Fertigungstechniken
Herstellen von werbetechnischen Hilfsmitteln für die Warenpräsentation.
Warenpräsentation und Visual Merchandising
Preisschilder und Ankündigungen. Blickfänge und Beleuchtungen. Branchenübliches Darstellen von
Waren im Verkaufsraum und im Schaufenster.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des
Einzelhandels bzw. Waffen- und Munitionshandels.
Die Kreativität sowie die Stärkung des Selbstvertrauens sollen besonders gefördert werden; der
Einbau von Lehrausgängen wird empfohlen.
Der Schüler sollte möglichst selbstständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im
Verkaufsraum und im Schaufenster präsentieren können.
In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung
von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische
Grundsätze zu beachten sind.
Warenspezifisches Verkaufspraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll systematische Waren- und Branchenkenntnisse haben, den warenkundlichen
Sprachschatz beherrschen und Waren klassifizieren können.
Er soll seine theoretischen Kenntnisse über die Verkaufspsychologie beim Ablauf eines zielorientierten
Gespräches einsetzen können. Er soll insbesondere bei Kommunikationsübungen kritisch beobachten
und gezielt Rückmeldungen geben und aufnehmen können.
Es soll durch den Unterricht selbstständige Beratungs- und Verkaufsgespräche führen sowie passende
Seviceleistungen anbieten können.
Lehrstoff
Die folgenden Themen sind im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe flexibel und in
Verbindung mit den Inhalten der jeweiligen Branchenschwerpunkte zu behandeln
Kommunikation im Verkauf
Verbale Kommunikation. Nonverbale Kommunikation.
Beratungs- und Verkaufstechniken
Kunden ansprechen. Bedarf ermitteln. Präsentieren der Ware. Beraten und Argumentieren. Abschließen
und Verabschieden.
Spezielle Kommunikationstechniken
Einwände behandeln. Verkaufen von Ergänzungs- und Ersatzwaren. Behandeln von Reklamationen
und Umtauschen.
Situative Techniken
Verhalten am Telefon. Kommunizieren an der Kassa. Verhalten bei Ladendiebstahl.
Branchenschwerpunkte
Fleischfachhandel
Rechtliche Bestimmungen
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Frischfleischhygieneverordnung. Fleischverarbeitungsbetriebe-
Hygieneverordnung. HACCP. Lebensmittelgesetz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.
Kontrollen, Kontrollorgane.
Waren im Fleischfachhandel
Arten und handelsübliche Bezeichnungen. EAN- bzw. Strichcode. Fleischteile, Sorten und
Gruppeneinteilung. Spezialitäten.
Qualitäten und Eigenschaften. Herstellung und Verarbeitung. Haltbarkeit und Frische.
Warenkontrolle und -prüfung. Verwendung und Zubereitung (Rezepte, Kochtipps). Haltbarmachung,
Lagerung und Präsentation. Verpackung und Ausfolgung der Ware.
Serviceleistungen.
Lebensmittelhandel
Rechtliche Bestimmungen
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Lebensmittelgesetz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.
Qualitätsklassen. Hygieneverordnung. HACCP. Kontrollen, Kontrollorgane.
Waren im Lebensmittelhandel
Arten und handelsübliche Bezeichnungen. EAN- bzw. Strichcode. Sorten und Qualitäten. Spezialitäten.
Größen und Maße.
Qualitäten und Eigenschaften. Herstellung und Verarbeitung. Haltbarkeit und Frische.
Warenkontrolle und -prüfung. Verwendung, Verarbeitung und Zubereitung (Rezepte, Kochtipps).
Haltbarmachung, Lagerung und Präsentation. Verpackung und Ausfolgung der Ware.
Serviceleistungen.
Textilhandel
Rechtliche Bestimmungen
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Warenauszeichnungen (Strichcodes).
Textil-Kennzeichnungsverordnung. Pflegesymbole. Umweltverträglichkeit.
Waren im Textilhandel
Sortimente und handelsübliche Bezeichnungen. Fasern und Qualitäten, deren Eigenschaften, Ausführungen
und Kundennutzen.
Größen und Maße. Warenkontrolle und -prüfung.
Modische Trends. Designerlinien. Stil- und Farbberatung. Zielgruppenorientierte Zusammenstellung
von Outfits.
Baustoffhandel
Rechtliche Bestimmungen
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Normung. Güterprüfung und Zulassung von Baustoffen.
Waren im Baustoffhandel
Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Werkzeuge und Kleinmaschinen. Handelsübliche Bezeichnungen. Sorten
und Ausführungen. Größen und Maße. Qualitäten und Eigenschaften.
Lesen von Bauplänen.
Warenkontrolle und -prüfung. Verwendung und Verarbeitung. Lagerung und Transport.
Nationale und internationale Bezugsquellen. Transportwege. Lagerhaltung. Entwicklungen und
Trends im Baustoffhandel.
Einrichtungsberatung
Rechtliche Bestimmungen
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Normung. Brandschutzvorschriften.
Waren im Einrichtungshandel
Möbel, Einrichtungsgegenstände und Zubehör. Handelsübliche Bezeichnungen. Ausführungen.
Größen und Maße.
Qualitäten und Eigenschaften. Herstellung und Verarbeitung.
Warenkontrolle und -prüfung. Pflege und Lagerung. Verpackung und Transport. Entwickeln von
Einrichtungsvorschlägen. Wohnstile, Design und Trends.
Allgemeiner Einzelhandel
Rechtliche Bestimmungen
Gesetze. Verordnungen.
Handelswaren
Herkunft. Zusammensetzung, Erzeugung und Gewinnung.
Arten und handelsübliche Bezeichnungen. Sorten und Ausführungen. Größen, Maße, Normen.
Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten. Lagerung und Pflege. Verarbeitung und Veredelung.
Verwendung und Einsatzbereiche. Warenkontrolle und -prüfung. Verpackung, Entsorgung und Transport.
Lehrstoffspezifikation
Waffen- und Munitionshändler
Rechtliche Bestimmungen
Gesetze. Verordnungen.
Waren im Waffen- und Munitionshandel
Waffenarten und Zubehör, Schießsport und Jagd. Sport- und Jagdbekleidung. Metalle und Legierungen,
Kunststoffe, Leder, Holz. Historische Entwicklung der Waffen- und Munitionstechnik. Physikalische
Grundlagen der Waffen- und Munitionstechnik. Tiernahrung.
Didaktische Grundsätze
Bei der Bildung der Klassen ist auf die jeweiligen Schwerpunkte Bedacht zu nehmen. Lässt dies die
Schülerzahl nicht zu, ist unter Berücksichtigung der Gruppenteilung, die das Praktikum vorsieht, ein
Unterricht in Schwerpunkten zu ermöglichen. Der Schwerpunkt „Allgemeiner Einzelhandel“ erlaubt auch
über die definierten Schwerpunkte hinaus die Bildung von branchenspezifischen Fachklassen. Bei
Klassen mit mehr als zwei Schwerpunkten richtet sich die Auswahl des Lehrstoffes an den
Warensortimenten der in der Klasse vertretenen Schwerpunkte.
Der Lehrstoff ist in integrativem Zusammenspiel zwischen der angewandten Verkaufstechnik und
den Branchenschwerpunkten zu sehen. Da die Übungen zu den Beratungs- und Verkaufsgesprächen
gründliches Wissen über die Waren und Warengruppen erfordert, empfiehlt es sich, die Warenkenntnisse
vor den Übungen zu vermitteln.
Bei der Erarbeitung der Warenkenntnisse ist auf die jeweiligen Besonderheiten der Schwerpunkte
einzugehen und das Grundlagenwissen auf das Verständnis für die Verkaufstätigkeit abzustimmen.
Bei allen Übungen für die Beratungs- und Verkaufstechnik empfiehlt sich, Sozialformen einzusetzen,
die den Dialog fördern.
Zur Förderung der Anschaulichkeit und Praxisnähe sind Waren, Warenproben, Produktdeklarationen,
Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.
Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Einblick in verschiedene Vertriebsformen des Handels.“
22. Die Anlage A/9/2 lautet
„Anlage A/9/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
GROSSHANDELSKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1080 bis 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das für seinen Beruf als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und
Zusammenhänge der Wirtschaft in Österreich und in der Europäischen Union haben.
Er soll die Stellung des Handelsbetriebes als Marktteilnehmer und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse
kennen und dadurch Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung
ökologischer Aspekte haben.
Er soll die wichtigsten Schriftstücke aus dem Bereich des Kaufvertrages konzipieren können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökologie.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Organisation.
Der Handelsbetrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Organisation. Arbeitstechnik. Ergonomie.
Marketing
Preis-, Distributions-, Kommunikations- und Sortimentspolitik. Marktforschung.
Der Kaufvertrag
Rechtliche Grundlagen. Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz.
Gestörter Verlauf. Normen in der EU. Konzeption von Schriftstücken für das betriebswirtschaftliche
Praktikum.
Geld- und Kreditwesen
Zahlungsverkehr. Geldanlage. Finanzierung.
Material- und Warenwirtschaft
Beschaffungsmarketing und -logistik. Klassische und neue Transportmöglichkeiten. Kosten.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und
deren Vollmachten. Handelsvermittler.
Unternehmen
Rechtsformen. Gründung. Ausgleich. Konkurs. Auflösung.
Versicherungen
Formen. Vertrag.
Personalwesen
Organisation. Administration. Personalplanung. Entlohnungs- und Gehaltssysteme. Dienstzeugnis.
Lebenslauf. Stellenbewerbung.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Börsen. Markt im Internet.
Steuern
Begriff. Arten.
Europa als Wirtschaftsraum
EU-Binnenmarkt und -außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Euro.
Didaktische Grundsätze
Die Auswahl des Lehrstoffes soll das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und die
fachliche Qualifikation fördern.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schüler in ihren Lehrbetrieben und von aktuellen
wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten der in der Klasse
vertretenen Fachrichtungen und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu
nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Politische Bildung“, „Rechnungswesen“,
„Computerunterstütztes Rechnungswesen“ und „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.
Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Die Bedeutung der
Ökologie ist entsprechend zu betonen.
Betriebswirtschaftliches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Personalcomputer in Betrieb nehmen, mit dem Tastenfeld arbeiten und Standardsoftware
verwenden können.
Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und
fehlerfrei abfassen können und sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.
Er soll in der Berufspraxis eingesetzte Software kennen und berufsspezifische Informationen auf
elektronischem Weg beschaffen und bearbeiten können.
Er soll die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme
kennen und diese unter Einsatz der Internettechnologie bedienen können.
Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen der elektronischen Informationsverarbeitung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Personalcomputer
In Betrieb nehmen. Arbeiten mit dem Tastenfeld.
Schriftstückgestaltung
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und
ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Bearbeiten von Grafiken. Strukturierte
Datenablage.
Textverarbeitungsprogramme und Tabellenkalkulation
Funktionen. Einsatzmöglichkeiten.
Informations- und Kommunikationssysteme
Internet. Informationsbeschaffung. Suchbegriffe und -maschinen. Erstellen von E-Mails.
Berufsspezifisches Datenmanagement
Beschaffen und Bearbeiten externer und interner Datenbestände. E-Commerce.
Gesellschaftliche Aspekte
Datensicherung. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des
Großhandelskaufmannes. Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies
für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems erforderlich ist.
Der komplexe Bereich der neuen Technologien bedarf kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
Bei den Übungen ist auf die Verwertbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten. Dem didaktisch
richtigen Einsatz der Internettechnologie kommt besondere Bedeutung zu.
Bei der Gestaltung von Schriftstücken sind die ÖNORMEN zu beachten.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Aufgaben der im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen lösen und typische
Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens beherrschen.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner optimal einsetzen und
die Rechenaufgaben richtig lösen können.
Der Schüler soll die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen
kennen und den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.
Er soll Buchführungskenntnisse haben, über die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen Bescheid wissen
und mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vertraut sein.
Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-
und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung. Valutenrechnung. Kassenabrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Kalkulation
Bezugskalkulation. Kosten. Absatzkalkulation. Importkalkulation.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Nebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.
Spar- und Finanzierungsformen
Erträge. Kosten.
Instrumente der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Aktiva – Passiva. Aufwände – Erträge.
Aufzeichnungen der Buchführung
Kassenaufzeichnungen. Warenwirtschaftssysteme. Inventur. Anlagenverzeichnis.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Kalkulation
Kosten.
Spar- und Finanzierungsformen.
Aufzeichnungen der Buchführung
Warenwirtschaftssysteme.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutsamkeit im beruflichen Alltag.
Beim kaufmännischen Rechnen ist Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen
wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse
kommt große Bedeutung zu.
Um etwaige Mängel zu überwinden, sind Rechenfertigkeiten nicht isoliert, sondern im Rahmen der
in „Rechnungswesen“ vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Die Themenbereiche der Buchführung sind dem Stellenwert in der Praxis des Lehrberufes
entsprechend zu behandeln.
Der äußeren Form aller Arbeiten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll kaufmännische Problemstellungen des Rechnungswesens unter Verwendung von
Standardsoftwarepaketen lösen können.
Er soll den Warenfluss eines Betriebes mit Hilfe des Computers erfassen sowie Computerausdrucke
lesen können.
Lehrstoff
Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens
Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.
Praxisbezogene Anwendungen
Warenbewirtschaftung. Kalkulation.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der
Praxis des Lehrberufes.
Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit im Besonderen mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“
ist sehr wichtig.
Schwerpunkt sollte auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen
gelegt werden. Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der Lehrstoff sollte anhand vollständiger belegunterstützter Geschäftsbeispiele erarbeitet werden.
Fachunterricht
Logistik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Aufgaben der Logistik und Wege der Organisation des Warenflusses kennen und
sinnvolle Lösungen finden können.
Er soll die Bedeutung der Logistik für den Erfolg eines Großhandelsbetriebes kennen.
Er soll Betriebsstatistiken vorbereiten und das Zahlenmaterial grafisch darstellen können.
Lehrstoff
Warenfluss
Beschaffungs-, Absatz- und Transportlogistik (Distributionslogistik).
Innerbetriebliche Logistik
Industrielogistik. Kosten.
Organisation
Organisation des Transportwesens, der Lagerhaltung, der Servicebereitschaft.
Termine und Ressourcen
Planung. Information. Steuerung. Kontrolle.
Betriebsstatistik
Aufgaben. Erfassen des Zahlenmaterials. Erstellen, auswerten und lesen von Statistiken. Kennzahlen.
Dokumentation
Berichtswesen. Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des
Lehrberufes.
Bei der Umsetzung des Lehrstoffes ist besonderer Wert auf die Bedeutung der Kosten im Hinblick
auf das Betriebsergebnis zu legen.
Werbetechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Werbung und Verkauf haben.
Er soll optische Informationsträger werbewirksam gestalten und Waren des Handels nach werbepsychologischen
Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können.
Lehrstoff
Werbung
Gesetzliche Grundlagen. Werbepsychologische Grundsätze. Corporate Identity. Corporate Design.
Public Relation.
Verkauf
Verkäufer (Persönlichkeits- und Anforderungsprofil). Kunde (Bedürfnisse, Kaufmotive, Zielgruppen).
Arten der Verkaufsverhandlung unter Berücksichtigung neuer Medien.
Werbegestaltung
Informationsträger. Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung und Entwurfstechniken.
Fertigungstechniken
Herstellen von werbetechnischen Hilfsmitteln für die Warenpräsentation.
Werbematerialien
Entwickeln und Erstellen von Print- und Non-Printmedien auch unter Einsatz von EDV-gestützten
Grafikprogrammen.
Warenpräsentation
Preisschilder und Ankündigungen. Blickfänge und Beleuchtungen. Branchenübliches Darstellen von
Waren im Ausstellungsraum, bei Messen und bei Kundenpräsentationen. Werben in neuen Medien.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des
Lehrberufes, insbesondere beim gemeinsamen Unterricht mit Lehrlingen anderer Lehrberufe.
Die Kreativität sowie die Stärkung des Selbstvertrauens sollen besonders gefördert werden.
Der Schüler sollte möglichst selbstständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im
Ausstellungsraum, bei Messen und vor Kunden präsentieren können.
In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung
von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische
Grundsätze zu beachten sind.
Warenspezifisches Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll systematische Waren- und Branchenkenntnisse haben, den warenkundlichen
Sprachschatz beherrschen und seine Kenntnisse und Fertigkeiten auf fachpraktische Aufgabenstellungen
seines Lehrberufes anwenden können.
Er soll dadurch anhand von Warenkenntnissen betriebswirtschaftliche Ziele und Arbeitsabläufe
kennenlernen, bewerten und entsprechend handeln können.
Er soll insbesondere das erworbene Wissen aus den Bereichen Einkauf, Verkauf, Logistik und
Verwaltung anwenden können.
Lehrstoff
Handelswaren
Rechtliche Bestimmungen.
Herkunft. Erzeugung und Gewinnung.
Arten und handelsübliche Bezeichnungen. Sorten und Ausführungen. Größen, Maße, Normen.
Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten. Lagerung und Pflege. Verarbeitung und Veredelung.
Verwendung und Einsatzbereiche. Warenkontrolle und -prüfung. Verpackung, Entsorgung und Transport.
Fachpraktische Aufgabenstellungen aus den Bereichen
Warenwirtschaft
Wirtschaftsgebiete. Infrastruktur. Internationale Wirtschaftsbeziehungen.
Logistik
Transportmöglichkeiten und -wege. Verwaltung. Lagerung.
Waren- bzw. Beständebeschaffung und -bewirtschaftung
Einkauf. Lagerung. Verkauf.
Warenlauf
Strategien. Gesetzliche Bestimmungen. Organisatorische Grundlagen.
After-Sale-Service
Reklamationen. Zusatzverkauf. Folgeauftrag.
Messen und Ausstellungen
Konzept. Realisierung. Kostenberechnung
Verkauf
Telefonverkauf. Callcenter. Verkaufstechniken.
Verkaufs- und Werbeaktionen
Kostenrahmen. Vorbereitung. Organisation.
Auftragsabwicklung
Organisatorische Abwicklung. Kostenerfassung. Controlling.
Organisation
Aufbau- und Ablauforganisation. Arbeitstechniken. Sozialformen.
Management
Projektmanagement. Qualitätsmanagement. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.
Didaktische Grundsätze
Die warenkundlichen Kenntnisse richten sich nach den in der Klasse vertetenen Handelswaren und
sind im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe flexibel in die Aufgabenstellungen des Fachpraktikums
zu integrieren. Es empfiehlt sich daher bei der Bildung der Klassen, auf die Zusammenfassung
von Branchen Bedacht zu nehmen.
Zur Förderung der Anschaulichkeit sind Waren, Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekte,
Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.
Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes Bedacht zu nehmen
und eine Auswahl der Themen zu treffen, wobei der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte der
Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben ist.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen
sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden,
wobei auf Branchen- und Länderspezifika Bedacht zu nehmen ist.
Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, empfiehlt sich, im Team
zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten
aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge
wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichts kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der
anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.“
23. Die Anlage A/9/7 lautet
„Anlage A/9/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
FOTOKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1320 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das für seinen Beruf als Händler betreffende Grundwissen über die Vorgänge und
Zusammenhänge der Wirtschaft in Österreich und in der Europäischen Union haben.
Er soll die Stellung des Handelsbetriebes als Marktteilnehmer und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse
kennen und dadurch Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung
ökologischer Aspekte haben.
Er soll die wichtigsten Schriftstücke aus dem Bereich des Kaufvertrages konzipieren können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökologie.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Organisation.
Der Handelsbetrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Organisation. Arbeitstechnik. Ergonomie.
Marketing
Preis-, Distributions-, Kommunikations- und Sortimentspolitik.
Der Kaufvertrag
Rechtliche Grundlagen. Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz.
Gestörter Verlauf. Normen in der EU. Konzeption von Schriftstücken für das betriebswirtschaftliche
Praktikum.
Geld- und Kreditwesen
Zahlungsverkehr. Geldanlage. Finanzierung.
Material- und Warenwirtschaft
Beschaffungsmarketing und -logistik. Klassische und neue Transportmöglichkeiten. Kosten.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und
deren Vollmachten. Handelsvermittler.
Unternehmen
Rechtsformen. Gründung. Ausgleich. Konkurs. Auflösung.
Versicherungen
Formen. Vertrag.
Personalwesen
Organisation. Administration. Personalplanung. Entlohnungs- und Gehaltssysteme. Dienstzeugnis.
Lebenslauf. Stellenbewerbung.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Börsen. Markt im Internet.
Steuern
Begriff. Arten.
Didaktische Grundsätze
Die Auswahl des Lehrstoffes soll das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und die
fachliche Qualifikation fördern.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schüler in ihren Lehrbetrieben und von aktuellen
wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten der in der Klasse
vertretenen Fachrichtungen und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu
nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Politische Bildung“, „Rechnungswesen“,
„Computerunterstütztes Rechnungswesen“ und „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.
Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Die Bedeutung der
Ökologie ist entsprechend zu betonen.
Betriebswirtschaftliches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Personalcomputer in Betrieb nehmen, mit dem Tastenfeld arbeiten und Standardsoftware
verwenden können.
Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und
fehlerfrei abfassen können und sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.
Er soll in der Berufspraxis eingesetzte Software kennen und berufsspezifische Informationen auf
elektronischem Weg beschaffen und bearbeiten können.
Er soll die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme
kennen und diese unter Einsatz der Internettechnologie bedienen können.
Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen der elektronischen Informationsverarbeitung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Personalcomputer
In Betrieb nehmen. Arbeiten mit dem Tastenfeld.
Schriftstückgestaltung
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und
ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Zusatzfunktionen.
Informations- und Kommunikationssysteme
Internet. Informationsbeschaffung. Suchbegriffe und -maschinen. Erstellen von E-Mails.
Berufsspezifisches Datenmanagement
Beschaffen und Bearbeiten externer und interner Datenbestände. E-Commerce.
Gesellschaftliche Aspekte
Datensicherung. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des
Fotokaufmannes. Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das
Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems erforderlich ist.
Der komplexe Bereich der neuen Technologien bedarf kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
Bei den Übungen ist auf die Verwertbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten. Dem didaktisch
richtigen Einsatz der Internettechnologie kommt besondere Bedeutung zu.
Bei der Gestaltung von Schriftstücken sind die ÖNORMEN zu beachten.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Aufgaben der im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen lösen und typische
Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens beherrschen.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner optimal einsetzen und
die Rechenaufgaben richtig lösen können.
Der Schüler soll die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen
kennen und den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.
Er soll Buchführungskenntnisse haben, über die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen Bescheid wissen
und mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vertraut sein.
Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-
und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung. Valutenrechnung. Kassenabrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Kalkulation
Bezugskalkulation. Kosten. Absatzkalkulation.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Nebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.
Spar- und Finanzierungsformen
Erträge. Kosten.
Instrumente der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Aktiva – Passiva. Aufwände – Erträge.
Aufzeichnungen der Buchführung
Kassenaufzeichnungen. Warenwirtschaftssysteme. Inventur. Anlagenverzeichnis.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Kalkulation
Kosten.
Spar- und Finanzierungsformen.
Aufzeichnungen der Buchführung
Warenwirtschaftssysteme.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutsamkeit im beruflichen Alltag.
Beim kaufmännischen Rechnen ist Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen
Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse
kommt große Bedeutung zu.
Um etwaige Mängel zu überwinden, sind Rechenfertigkeiten nicht isoliert, sondern im Rahmen der
in „Rechnungswesen“ vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Die Themenbereiche der Buchführung sind dem Stellenwert in der Praxis des Lehrberufes
entsprechend zu behandeln.
Der äußeren Form aller Arbeiten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll kaufmännische Problemstellungen des Rechnungswesens unter Verwendung von
Standardsoftwarepaketen lösen können.
Er soll den Warenfluss eines Betriebes mit Hilfe des Computers erfassen sowie Computerausdrucke
lesen können.
Lehrstoff
Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens
Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.
Praxisbezogene Anwendungen
Warenbewirtschaftung. Kalkulation.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der
Praxis des Lehrberufes.
Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit im Besonderen mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“
ist sehr wichtig.
Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen
gelegt werden. Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger belegunterstützter Geschäftsbeispiele erarbeitet werden.
Fachunterricht
Werbung und Verkauf
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über Werbemedien und Werbemaßnahmen auch unter Berücksichtigung
deren Kosten haben.
Er soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie die Phasen eines zielorientierten
Verkaufsgespräches kennen.
Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten
bewusst sein.
Lehrstoff
Werbemedien und -maßnahmen
Arten. Kosten.
Verkauf
Verkäufer (Persönlichkeits- und Anforderungsprofil). Kunde (Bedürfnisse, Kaufmotive, Zielgruppe).
Phasen des Verkaufsgespräches.
Sonderfälle
Beschwerden. Reklamation. Umtausch. Diebstahl.
Werbetechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Werbung haben, optische Informationsträger
werbewirksam gestalten und Waren des Fotohandels nach werbepsychologischen Gestaltungsgrundsätzen
präsentieren können.
Lehrstoff
Werbung
Gesetzliche Grundlagen. Werbepsychologische Grundsätze. Corporate Identity. Corporate Design.
Public Relation.
Werbegestaltung
Informationsträger. Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung und Entwurfstechniken.
Computergrafische Arbeiten
Gestalten von Schrift- und Bildtafeln.
Warenpräsentation und Visual Merchandising
Preisschilder und Ankündigungen. Blickfänge und Beleuchtung. Branchenübliche Darstellung von
Waren im Verkaufsraum und im Schaufenster.
Foto-Digital-Technik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die ihn als Fotokaufmann betreffenden rechtlichen und fachwissenschaftlichen
Grundlagen kennen.
Er soll Kenntnisse über Kameras und Aufnahmematerialien sowie Mobiltelefone und Projektoren
haben und die Techniken der Bildaufnahme sowie der Videoweiterverarbeitung kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Rechtliche Grundlagen
Copyright. Vervielfältigungsrecht.
Physikalisches und chemisches Grundlagenwissen
Begriffe und Gesetze der Optik, Farbenlehre und Fotochemie.
Computertechnologie
Grundbegriffe und Bauelemente der Elektronik. Hard- und Software. Bildbearbeitung und -wiedergabe
im elektronischen Medium.
Kameras
Technische Systeme. Arten. Aufbau. Typen. Funktion der optischen Elemente und Bauteile.
Zusatzausstattungen und Zubehör. Instandhaltung.
Mobiltelefon
Technik der Telekommunikation. Arten, Bedienung und Instandhaltung von Geräten. Trends und
Entwicklungen der Telekommunikation.
Fotomaterialien
Arten. Herstellung. Aufbau. Normen. Qualitäten. Spezialmaterialien. Entsorgung.
Elektronische Bildträger
Arten. Herstellung. Systeme. Qualitäten. Entsorgung.
Projektoren
Arten. Aufbau. Funktionsweise. Instandhaltung.
Aufnahmetechniken
Grundsätze der Bildgestaltung. Handhabung der Kameras. Belichtungsmessung. Aufnahmetechniken
mit Videokameras.
Weiterverarbeitung im Videobereich
Schnitt-, Montage- und Vertonungstechniken. Qualitätsbeurteilung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Computertechnologie.
Foto-Digital-Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kameras und Aufnahmematerialien richtig bedienen, manipulieren, instandhalten
und entsorgen können.
Er soll Aufnahmen mit verschiedenen Motiven machen und die Aufnahmematerialien aus- und
bearbeiten können. Er soll dabei die Grundsätze der Unfallverhütung und der Schutzmaßnahmen im
Labor umsetzen können.
Er soll mit Videogeräten arbeiten und Diapositiva bearbeiten können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Kameras und Zubehör
Interpretieren von Bedienungsanleitungen. Bedienen und Manipulieren der Kamera- und Zubehörteile.
Diagnostizieren von Funktionsstörungen. Instandhalten.
Aufnahmematerialien
Interpretieren von Gebrauchsanleitungen. Einlegen und Entnehmen. Handhaben bei Störfällen.
Aufnahmetechnische Arbeiten
Vorbereitungsarbeiten. Messen der Belichtung. Verwenden von Zusatzausstattungen und Zubehören.
Fotografieren verschiedener Motive. Filmen mit der Videokamera.
Ausarbeiten von Schwarz/Weiß und Color
Ansetzen fotografischer Bäder. Entwickeln von Filmen und Bildern. Endfertigen. Entsorgen.
Arbeiten mit Diapositiva
Rahmen. Projizieren.
Arbeiten mit elektronischen Bildträgern
Eingeben. Ausgeben. Bearbeiten mit PC.
Videotechnische Arbeiten
Konzipieren. Aufnehmen. Schneiden. Vertonen. Wiedergeben.
Verkaufspraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll systematische Warenkenntnisse des Fotokaufmannes haben, den warenkundlichen
Sprachschatz beherrschen und Waren klassifizieren können.
Er soll seine theoretischen Kenntnisse über die Verkaufspsychologie beim Ablauf eines zielorientierten
Gespräches einsetzen können. Er soll insbesondere bei Kommunikationsübungen kritisch
beobachten und gezielt Rückmeldungen geben und aufnehmen können.
Es soll durch den Unterricht im warenspezifischen Verkaufspraktikum selbstständige Beratungs- und
Verkaufsgespräche führen können.
Lehrstoff
Die folgenden Themen sind im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe flexibel und in
Verbindung mit den Waren des Foto-Video-Handels zu behandeln
Kommunikation im Verkauf
Verbale Kommunikation. Nonverbale Kommunikation.
Beratungs- und Verkaufstechniken
Kunden ansprechen. Bedarf ermitteln. Präsentieren der Ware. Beraten und Argumentieren.
Abschließen und Verabschieden.
Spezielle Kommunikationstechniken
Einwände behandeln. Verkaufen von Ergänzungs- und Ersatzwaren. Behandeln von Reklamationen
und Umtauschen.
Situative Techniken
Verhalten am Telefon. Kommunizieren an der Kassa. Verhalten bei Ladendiebstahl.
Waren im Fotohandel
Bezugsquellen und Hersteller.
Arten und handelsübliche Bezeichnungen. Typen und Ausführungen. Normen.
Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten. Lagerung und Pflege. Verwendung und Einsatzbereiche.
Warenkontrolle und -prüfung. Verpackung, Transport und Entsorgung.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung und detaillierte Behandlung des Lehrstoffes der
einzelnen Gegenstände ist die Bedeutung für die Praxis des Lehrberufes.
Im Vordergrund steht die Qualifizierung des Schülers für die kompetente Beratung der Kunden und
für den Verkauf der Handelswaren des Fotokaufmannes. Insofern sind die Kenntnisse und Fertigkeiten in
der Foto- und Videografie und in der Laborarbeit als Grundlagenwissen zu verstehen.
Die Gegenstände „Werbung und Verkauf“ sowie „Foto-Digital-Technik“ dienen als Theorie und
Vorbereitung auf die Praktika, weshalb die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Werbetechnisches
Praktikum“, „Foto-Digital-Praktikum“ und „Verkaufspraktikum“ besonders zu beachten sind.
Bei den Praktika ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens
zu legen, sodass der Schüler im Laufe der Schuljahre zu höchstmöglicher Selbstständigkeit gelangt.
Zur Ergänzung und Vertiefung der Unterrichtsziele empfehlen sich Lehrausgänge und Exkursionen
in Betriebe sowie Vorträge von außerschulischen Experten.
Der dynamischen Entwicklung in der Computertechnologie und deren Einfluss auf das Produktsortiment
im Fotohandel ist hoher Stellenwert einzuräumen.
Der Berufsrealität entsprechend sind Sozialformen, die das gemeinsame Arbeiten fördern, der
Vorzug vor dem Frontalunterricht zu geben. Dies gilt insbesondere für Lehrstoffbereiche, die der
Förderung der Kreativität und Sozialkompetenz dienen.
Im Pflichtgegenstand „Verkaufspraktikum“ werden – unter Integration der fachwissenschaftlichen
Kompetenz – real in der Berufspraxis auftretende Beratungs- und Verkaufssituationen erarbeitet, erprobt
und perfektioniert. Dazu empfehlen sich vornehmlich Methoden des Rollenspiels, der sensible Einsatz
von Feedback und die Veranschaulichung durch Verwendung von Video.
Freigegenstand
Digitale Bildbearbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über die digitale Bildbearbeitung haben und die für den
Fotokaufmann anwendbaren Arbeiten der computerunterstützten Bildherstellung ausführen können.
Lehrstoff
Digitale Bildaufnahmen
Konfigurieren und Anbinden der Digitalkamera an den Computer. Anwenden unterschiedlicher
Bildformate.
Bilddatenbanken
Einsetzen der Internettechnologie. Brennen von Compact-Disks. Erstellen von Homepages unter
Berücksichtigung von Bilddatenbanken.
Digitale Bilddaten
Konfigurieren und Anbinden von Fotoprintern an den Rechner. Herstellen von Fotoprints.
Didaktische Grundsätze
Im Vordergrund des Unterrichts steht die Verwendung des Computers und insbesondere das praktische
Erlernen der Arbeitsschritte bei der digitalen Bildherstellung.
Der Lehrstoff ist in seinem Aufbau von theoretischen Kenntnissen über den routinierten Einsatz des
Computers bis zur selbstständigen Herstellung von Fotoprints zu interpretieren, weshalb der Wiederholung
von Arbeitsprozessen genügend Zeit einzuräumen ist.
Auf Vorkenntnisse und Fertigkeiten aus Unterrichtsgebieten des Fachunterrichts und der betrieblichen
Ausbildung ist besonders zu achten.“
24. Die Anlage A/10/1 lautet
„Anlage A/10/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
TISCHLEREI
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Computergestützte Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-
Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.
Lehrstoff
Grundlagen
Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.
Berufsbezogene EDV-Programme
Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung.
Maschinensteuerung
Programmerstellung. CNC-Simulation. Ausführung.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz und die Holzwerkstoffe haben, die in diesem
Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid
wissen.
Er soll über die Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand der
Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte einsetzen können.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften
vertraut sein.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen, mit der Möbelstilkunde vertraut
sein sowie die Grundgesetze der Bauphysik kennen.
Er soll mit dem Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenaus- und Stiegenbau vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Holz als Rohstoff
Ökonomische und ökologische Bedeutung des Waldes. Holzarten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten.
Holz und Holzwerkstoffe
Handelsformen. Eigenschaften. Normen. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung
und Lagerung. Pflege. Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.
Hilfsstoffe
Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Arbeitsplatz
Ausstattung. Ergonomie.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.
Arbeitsverfahren und -techniken
Holzauswahl. Zuschnitt. Verbindungstechniken. Montagetechniken. Oberflächengestaltung und
-behandlung.
Möbelbau
Normen. Möbelbauarten. Möbelteile. Oberflächengestaltung und -behandlung. Materialauswahl.
Verbindungstechniken. Möbelbeschläge.
Möbelstilkunde
Stilepochen. Stilarten und Stilelemente.
Bautischlerei
Normen. Arten. Oberflächengestaltung und -behandlung. Materialauswahl. Verbindungstechniken.
Ein- und Ausbau. Abdichtung. Beschläge. Verglasung.
Innenausbau
Normen. Wände, Decken. Holzfußböden und Beläge. Oberflächengestaltung und -behandlung.
Materialauswahl. Befestigungstechniken.
Stiegenbau
Normen. Stiegenbauarten. Konstruktionsarten. Gestaltung. Oberflächenbehandlung. Materialauswahl.
Bauphysik
Schall- und Wärmetechnik. Feuchtigkeitsschutz. Belastungsfaktoren. Grundlagen der Statik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Bautischlerei. Innenausbau. Stiegenbau. Bauphysik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend einsetzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Verhältnisrechnungen.
Winkelfunktionen.
Holztechnische Berechnungen
Materialbedarf. Werkstoffliste. Arbeitszeitermittlung. Verschnitt. Schwindmaß, Holzfeuchte.
Stiegenberechnungen. Wärmetechnische Berechnungen.
Maschinentechnische Berechnungen
Antriebe. Drehzahl. Vorschubgeschwindigkeit. Schnittgeschwindigkeit.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mathematische Grundlagen
Winkelfunktionen.
Holztechnische Berechnungen
Materialbedarf. Arbeitszeitermittlung. Schwindmaß. Wärmetechnische Berechnungen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll – auch unter Verwendung der computergestützten Technologie – holztechnische
Zeichnungen normgerecht unter Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen herstellen und lesen
sowie Materiallisten erstellen können.
Er soll Freihandskizzen anfertigen, Naturmaße aufnehmen und daraus Maßskizzen anfertigen können
sowie perspektivische Darstellungen herstellen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe.
Holztechnische Zeichnungen
Holzverbindungen. Naturaufnahmen. Möbelkonstruktionen. Parallelkonstruktionen und perspektivische
Darstellungen. Baukonstruktionen. Möblierungspläne. Möbeldesign. Raumgestaltung. Materiallisten.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und
entsorgen können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben, pflegen
und instandhalten können.
Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken unter sachgemäßer und wirtschaftlicher Verwendung des
Materials anwenden können.
Er soll Werkstücke zusammenbauen und anfertigen sowie Beschläge montieren können.
Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Holzverbindungen. Messen, Anreißen. Sägen. Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen.
Furnieren. Verleimen. Behandeln von Oberflächen.
Beschläge
Anschlagen. Montieren.
Werkstücke
Üben von Montagetechniken. Anfertigen von Möbeln. Bautischlerarbeiten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
In „Computergestützte Technologie“ sollen Wissensvermittlung, Simulation und praktische Ausführung
als Einheit erfolgen. Dabei soll auf einen guten Gesamtüberblick mehr Wert gelegt werden als auf
das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.
In „Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll bei allen Zeichnungen auf praktische Ausführbarkeit,
Zweck und werkstoffgerechte Konstruktion geachtet werden. Dabei sollen persönliche Konstruktions- und
Gestaltungsideen der Schüler unter Berücksichtigung einer fachgerechten Ausführung gefördert werden.
Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Ausbildung an Maschinen mit der
Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten
EDV-Programme und Rechner zu achten.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
Unverbindliche Übung
Restaurationstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll alte Handwerkstechniken kennen und anwenden sowie einfache Reparaturen an
antiken Möbelstücken ausführen können.
Er soll entsprechende Beschläge auswählen und montieren können.
Er soll alte Möbelstücke in die entsprechende Stilepoche einordnen können und über die damals
verwendeten Materialien Bescheid wissen.
Er soll mit der Wohnkultur und der Lebensweise vergangener Generationen vertraut werden.
Lehrstoff
Stilepochen
Geschichtlicher Hintergrund der Wohnkultur und Lebensweise. Stilelemente. Antike Möbel.
Handwerkzeuge
Arten, Handhabung und Instandhaltung.
Materialien
Massivholz und Furniere. Beschläge. Wachse, Beizen, Polituren. Einlagen.
Handwerkstechniken
Konstruktion. Fertigung. Oberflächenbehandlung.
Didaktische Grundsätze
Es empfiehlt sich, den Unterricht durch den Besuch von einschlägigen Fachwerkstätten und
Ausstellungen zu unterstützen.“
25. Die Anlage A/10/3 lautet
„Anlage A/10/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
HOLZ- UND SÄGETECHNIK
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Computergestützte Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-
Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.
Lehrstoff
Grundlagen
Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.
Berufsbezogene EDV-Programme
Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung.
Maschinensteuerung
Programmerstellung. CNC-Simulation. Ausführung.
Holztechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsrelevanten Gesetze aus der Physik, Elekrotechnik und Elektronik kennen.
Er soll den Roh- und Werkstoff Holz sowie die Hilfsstoffe kennen und insbesondere gründliche
Kenntnisse über seine Be- und Verarbeitung haben.
Er soll über die notwendigen Metallbearbeitungsverfahren Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen kennen, um sie
unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer sowie sicherheitsrelevanter Aspekte sicher einsetzen
zu können.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften
vertraut sein.
Er soll mit den Arbeitsverfahren, -techniken und -abläufen der Holz- und Sägewirtschaft vertraut
sein und sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Elektrotechnik und Elektronik
Physikalische Grundgesetze
Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Wärmelehre.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Messtechnik. Stromkreis. Gleich-, Wechsel- und Drehstromtechnik. Arbeit,
Leistung, Wirkungsgrad. Akkumulatoren. Generatoren. Transformatoren. Relais- und Schützschaltungen.
Elektronik
Bauelemente. Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik. Stromrichtertechnik.
Werkzeug- und Maschinentechnik
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Verwendung. Einrichtung, Bedienung und Überwachung. Pflege und
Instandhaltung. Wartung. Ergonomie.
Metallbearbeitung
Spanende und spanlose Bearbeitung von Sägeblättern und Zerspanungswerkzeugen.
Arbeitsablauf
Beurteilung und Auswahl. Aufbau des Fertigungsablaufes. Einstell- und Überprüfungsarbeiten.
Arbeitsprogrammauswahl und Festlegung von Parametern. Qualitätskontrolle und -prüfung.
Holz- und Sägetechnik
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Der Baum
Arten. Aufbau. Nährstoffe. Assimilation. Ökonomische und ökologische Bedeutung.
Holz als Rohstoff
Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten. Eingangskontrolle.
Holzbearbeitung
Einschnitte. Natürliche und künstliche Trocknung. Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken.
Holz- und Holzwerkstoffe
Handelsformen. Eigenschaften. Lagerung (Sortieren, Stapeln). Pflege. Konstruktiver Holzschutz.
Oberflächenbehandlung und Veredelung. Verwendung und Nutzung. Verladung und Transport.
Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Auswahl. Beurteilung und Verwendung. Lagerung.
Entsorgung.
Holznebenprodukte
Arten. Lagerung. Behandlung. Verwendung.
Kundenberatung
Materialberatung. Qualitätsberatung. Brandschutzberatung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Holz als Rohstoff
Eingangskontrolle.
Holzbearbeitung
Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Messtechnik
Maße und SI-Einheiten.
Physikalische Berechnungen
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Mechanik. Wärmelehre. Festigkeit.
Holztechnische Berechnungen
Verschnittberechnungen. Errechnen von Einschnittsätzen. Berechnung des Zopfdurchmessers und
der Ausbeute. Schwindmaßberechnungen.
Maschinentechnische Berechnungen
Antriebe. Zahnräder. Drehzahl. Schnittgeschwindigkeit. Hauptzeit. Vorschub.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Holztechnische Berechnungen
Verschnittberechnungen. Berechnung des Zopfdurchmessers und der Ausbeute.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll holztechnische Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber
ausführen sowie lesen können.
Er soll berufsspezifische Skizzen anfertigen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung
ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Normen. Symbole.
Holztechnische Werkzeichnungen
Freihandskizzen. Holzverbindungen. Entwurfs-, Fertigungs- und Detailzeichnungen.
Holztechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Holz- und Holznebenprodukte sowie Werk- und Hilfsstoffe dem Verwendungszweck
entsprechend auswählen, verwenden und entsorgen sowie Qualitätskontrollen durchführen können.
Er soll die im Lehrberuf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen handhaben,
instandhalten und warten können.
Er soll die praxisrelevanten Holzbearbeitungstechniken und -abläufe unter sachgemäßen und
wirtschaftlichen Aspekten beherrschen.
Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Brandschutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Brandschutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Holz- und Holznebenprodukte, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Kontrollieren der Qualität. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen
Arten. Handhaben. Instandhalten. Warten.
Holzbearbeitungstechniken und -abläufe
Vermessen. Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken. Sortieren. Verladen und Transportieren.
Stapeln. Lagern. Pflegen. Oberflächenbehandeln und -veredeln. Trocknen.
Metallbearbeitung
Spanloses und spanendes Bearbeiten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche und Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
In „Computergestützte Technologie“ sollen Wissensvermittlung, Simulation und praktische Ausführung
als Einheit erfolgen. Dabei soll auf einen guten Gesamtüberblick mehr Wert gelegt werden als auf
das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.
Im Unterrichtsgegenstand „Holztechnisches Praktikum“ soll im Hinblick auf die Ausbildung an
Maschinen mit der Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten
EDV-Programme und Rechner zu achten.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
26. Die Anlage A/15/4 lautet
„Anlage A/15/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
BAUMASCHINENTECHNIK, LANDMASCHINENTECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen vertraut sein und
sie fachgerecht auswählen können.
Er soll über Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Bescheid wissen sowie im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Er soll Kenntnisse über die land-, forst-, garten- und kommunalwirtschaftlichen Maschinen- und
Fahrzeugtechnik sowie Kenntnisse über Baumaschinen haben.
Er soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik sowie der Steuer- und Regeltechnik als
Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung
kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mechanische Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Korrosion und Korrosionsschutz.
Wärmebehandlung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Maschinen, Geräte und Fahrzeuge der Land-, Forst-, Garten- und Kommunalwirtschaft
Arten. Baugruppen. Maschinenelemente. Wartung.
Baumaschinen
Arten. Baugruppen. Maschinenelemente. Wartung.
Antriebstechnik
Motoren und deren Bauarten. Bauelemente.
Leistungsübertragung
Kupplungen. Getriebe. Achsantriebe. Fahrantriebe.
Fahrwerk
Rahmen. Achsen. Lenkung. Räder und Reifen. Ketten. Bremsanlagen.
Elektrik und Elektronik
Größen und Einheiten. Grundlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen
Stromes. Halbleitertechnik. Bauelemente. Elektrische und elektronische Zündanlagen. Licht- und
Signaleinrichtungen.
Steuer- und Regeltechnik
Größen. Begriffe. Aufbau. Funktion. Bauelemente. Mechanische, hydraulische, pneumatische,
elektrische und elektronische Baugruppen. Ein- und Nachstellungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Leistungsübertragung
Getriebe.
Fahrwerk
Bremsanlagen.
Steuer- und Regeltechnik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Mechanische Übersetzungen. Hydraulik. Pneumatik.
Motortechnische Berechnungen
Motorkenngrößen. Motorsteuerung.
Triebwerksberechnungen
Kupplungen. Getriebe. Fahrgeschwindigkeit.
Berechnungen zur Fahrmechanik
Beschleunigung, Verzögerung. Bremsanlagen.
Berechnungen zur Elektrik
Ohm’sches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Batteriekenngrößen.
Berechnungen zur Maschinensystemtechnik
Fahrzeug- und Maschinenkenngrößen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Mechanik
Festigkeit. Hydraulik. Pneumatik.
Berechnungen zur Elektrik und zur Maschinensystemtechnik.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen ausführen sowie lesen können.
Er soll Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und lesen können, um danach arbeiten sowie die
erforderlichen Berechnungen durchführen zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben. Toleranz- und Passungsangaben.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Diagramme. Schalt- und Stromlaufpläne. Funktions- und
Blockschaltbilder.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen
können.
Er soll Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung
von Versuchen entwickeln.
Er soll Baugruppen simulieren, ihre Betriebsverhalten erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Auswählen. Handhaben. Verwenden.
Mess- und Schaltübungen
Bestimmen von elektrischen und nichtelektrischen Größen. Analysieren der physikalischen und
chemischen Eigenschaften von Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen. Übungen aus dem Bereich der analogen
und digitalen Messtechnik.
Übungen an Maschinen und Fahrzeugen
Messen, Schalten und Einstellungen an hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen
Anlagen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht
bearbeiten, handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instandhalten
können sowie die zeitgemäßen Fertigungstechniken ausführen können.
Er soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf-, Ein-, Nachstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben,
insbesondere die Diagnosearbeiten, sicher und sachgemäß durchführen können.
Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Fertigungstechniken
Spanendes und spanloses Bearbeiten. Wärmebehandeln. Fügen und Trennen.
Mess-, Prüf-, Ein-, Nachstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Land-, forst-, garten- und kommunalwirtschaftliche Maschinen und Geräte. Baumaschinen. Motor
und Zusatzaggregate. Trieb- und Fahrwerk. Hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische
Anlagen. Diagnosearbeiten durchführen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Ausbildung an Maschinen mit der
Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
27. Die Anlage A/17/3 lautet
„Anlage A/17/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
ZERSPANUNGSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über Maschinenelemente
sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen
Bereich der Mess-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werk- und Hilfsstoffe
Eigenschaften. Normung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Auswahl. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Auswahl. Einsatz.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung.
Metalltechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.
Mess- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.
CNC-Technik
Aufbau und Bedienen von CNC-Maschinen. Programmarten. Programmaufbau und Simulation. Programmieren
von Dreh-, Fräs- und Erodierteilen. Geometrieerstellung und -übernahme. Datentransfer.
Werkzeugvoreinstellung. Werkzeugverwaltung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Automatisierungstechnik.
CNC-Technik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen. Arbeit,
Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohm’sches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden und spanlosen
Fertigung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mathematische Grundlagen
Masseberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Festigkeitsberechnungen. Hydraulik. Pneumatik. CNC-Technik.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden und spanlosen Fertigung.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um
danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll Kenntnisse über Aufbau, Funktion und grafische Informationsverarbeitung an rechnergestützten
Systemen haben.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.
Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen.
Rechnergestützes Zeichnen
Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie ihre Bedeutung für
die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbstständig ausführen können, das Betriebsverhalten
erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Mess- und Schaltübungen
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Messtechnik. Bestimmen elektrischer und
nichtelektrischer Größen. Erstellen von Messprotokollen. Qualitätssicherung.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Simulation. Optimierung. Fertigung von Dreh-, Fräs- und Erodierteilen.
Geometrieerstellung und -übernahme. Datentransfer. Werkzeugvoreinstellung und Werkzeugverwaltung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen, elektronischen und kombinierten Steuerungen.
Speicherprogrammierbare Steuerungen.
Qualitätssicherung
Normen. Begriffe. Qualitätssicherung. Qualitätsprüfung. Dokumentation und Auswertung der Daten.
Werkstoffprüfung
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Zerspanen
Standzeitversuche mit verschiedenen Schneidgeometrien und -materialien. Leistungsbedarf.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Fügen und Trennen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Ausbildung an Maschinen mit der
Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
28. Der Titel der Anlage A/21/2 lautet
„RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
AUGENOPTIK, FEINOPTIK“
29. In Anlage A/21/2 III. Abschnitt (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt (Fachunterricht) werden im Lehrstoff
der Pflichtgegenstände „Fachkunde“, „Fachzeichnen“, „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ unter
der Überschrift „Lehrstoffspezifikation“ die Worte „Optiker“ jeweils durch das Wort „Augenoptik“
ersetzt.
30. In Anlage A/21/2 III. Abschnitt Unterabschnitt wird im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Praktikum“
unter der Überschrift „Lehrstoffspezifikation“ das Wort „Feinoptiker“ durch das Wort „Feinoptik“
ersetzt.
31. Die Anlage A/24/1 lautet
„Anlage A/24/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
STOFFDRUCKER, TEXTILCHEMIE
I. STUNDENTAFEL
A. STOFFDRUCKER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
B. TEXTILCHEMIE
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse
mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Verfahrenstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Chemikalien, Natur- und
Chemiefasern, Garne und Zwirne, Web-, Strick- und Wirkwaren sowie Ökotextilien kennen.
Er soll Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen kennen sowie über Arbeitsvorbereitung
und Logistik Bescheid wissen.
Er soll mit den zeitgemäßen Färbe- und Drucktechnologien sowie Veredlungstechniken vertraut sein.
Er soll Kenntnisse im Umgang mit Kunden und mit Lieferanten haben.
Der Schüler soll technische Unterlagen lesen können, um sie danach selbstständig und ökonomisch
anwenden zu können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Pflege. Verwendung. Verarbeitung.
Chemikalien
Vorbehandlungs-, Färberei-, Appretur- und Hilfsmittel.
Natur- und Chemiefasern
Arten. Gewinnung. Erkennung. Eigenschaften. Pflege. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Entsorgung.
Garne und Zwirne
Arten. Aufbau. Gewinnung. Eigenschaften. Pflege. Verwendung. Nummerierung. Bestimmung. Ver-
und Bearbeitung. Handelsbezeichnungen. Faseruntersuchungen. Entsorgung.
Web-, Strick- und Wirkwaren
Arten. Eigenschaften. Grundbindungen. Einsatzgebiete. Entsorgung.
Ökotextilien
Arten. Eigenschaften. Ökolabels. Pflege. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Entsorgung.
Textiltechnologie
Arbeitsvorbereitung und Logistik
Organisation der Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden (Vorbehandlung, Färberei,
Druckerei, Ausrüstung).
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Handhabung. Instandhaltung.
Färbe- und Drucktechnologien
Arten. Farbstoffklassen, Farbmetrik. Rezepturenherstellung und -dokumentation.
Veredlungstechniken
Veredlungsprozesse (Vorbehandlung, Veredlung, Nachbehandlung). Stoffdruckverfahren. Qualitätskontrolle.
Technische Unterlagen
Lesen. Anwenden.
Fachspezifische Kundenbetreuung
Herstellung und Dokumentation von Kundenmustern. Auswirkungen von Hilfsmitteln, Chemikalien
und Farbstoffen auf die Gesundheit des Kunden.
Lehrstoffspezifikationen
Stoffdrucker
Drucktechnologien
Schablonenherstellung.
Textilchemie
Färbetechnologien
Färbearbeiten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Veredlungstechniken
Veredlungsprozesse (Vorbehandlung, Veredlung, Nachbehandlung).
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch lösen können.
Es soll Rechner, Tabellen und Formelsammlungen benützen und die SI-Einheiten und Bezeichnungen
anwenden können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Messtechnik
Maße und SI-Einheiten.
Grundrechenoperationen
Längen-, Flächen-, Volums-, Bruch-, Prozent- und Schlussrechnungen.
Mechanik und Wärmelehre
Masse- und Wärmeberechnungen.
Fachliche Berechnungen
Mischungsrechnungen. Materialbedarf, Rezepturberechnungen. Flottenberechnungen. Durchlauf-
und Verweilzeit. Garnnummerierungen in verschiedenen Systemen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Fachliche Berechnungen
Mischungsberechnungen. Flottenberechnungen. Durchlauf- und Verweilzeit.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Chemie und Physik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen chemischen und physikalischen Grundbegriffe
und -gesetze sowie die in der Textilchemie verwendeten Stoffe der organischen Chemie kennen.
Er soll über Recycling und fachgerechte Entsorgung der verwendeten Chemikalien Bescheid wissen.
Lehrstoff
Chemische Grundbegriffe
Atome, Moleküle, Atom- und Molekularmasse. Periodensystem, Elemente und Verbindungen.
Gemenge, Analyse, Synthese. Neutralisation. Reaktionsgleichungen. Oxidation und Reduktion. pH-Wert.
rH-Wert. Titrationen. Abwasserreinigung. Ionogenität. Chemie der Farbstoffe. Sicherheitsdaten. Entsorgung
und Recycling.
Organische Chemie
Kohlenwasserstoffe. Alkohole. Ether. Ketone. Aldehyde. Karbonsäuren. Hilfsstoffe in der Textilchemie
bzw. Stoffdrucktechnik. Entsorgung und Recycling.
Physikalische Grundbegriffe
Mechanik. Längen-, Flächen- und Volumsmessung. Mechanik der Flüssigkeiten. Licht- und Körperfarben.
Wärmelehre. Elektrizität.
Lehrstoffspezifikation
Textilchemie
Physikalische Grundbegriffe
Textilphysikalische Beanspruchung. Fotometrie.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Laborgeräte, -apparate und
-einrichtungen handhaben und pflegen können.
Er soll die berufsbildenden chemischen Versuche, Analysen und Prüfungsaufgaben sicher und
gewandt ausführen sowie ihre Bedeutung für die Praxis nachvollziehend erkennen können.
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Chemikalien, Farbstoffe und Hilfsmittel
fachgerecht verarbeiten, handhaben und entsorgen sowie die textilen Träger auswählen, verwenden und
entsorgen können.
Er soll die für den Lehrberuf „Textilchemie“ zeitgemäßen Arbeitsverfahren ausführen können.
Der Schüler des Lehrberufes „Stoffdrucker“ soll die zeitgemäßen berufsspezifischen Arbeitsverfahren
und -techniken anwenden können.
Lehrstoff
Labor
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Laborgeräte, -apparate und -einrichtungen
Arten. Handhaben. Aufbauen. Pflegen.
Versuche
Veredlung. Farbstoffuntersuchungen.
Analysen
pH-Wert. Faseranalysen.
Prüfwesen
Textilphysikalische Prüfungen. Fehleranalysen und Schlussfolgerungen für die Praxis.
Textilchemisches Labor
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Textile Träger
Arten. Auswählen. Verwenden. Entsorgen.
Chemikalien, Farbstoffe und Hilfsmittel
Arten. Auswählen. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Textilchemische Arbeitsverfahren
Durchführen von einschlägigen Wägearbeiten. Beurteilen. Fehlererkennen. Fehlerbeheben. Lesen
und Handhaben von Farbkarten, Rezepten und Tabellen. Vorbehandeln, Färben, Ausrüsten und
Appretieren. Bedrucken von Stoffen. Überwachen und Steuern von Temperaturen, pH-Wert und Redoxwert.
Durchführen von Qualitätskontrollen.
Lehrstoffspezifikation
Stoffdrucker
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Schablonen. Anwenden von Direktdruck- und Ätzverfahren. Drucken von niedrigfarbigen
und hochfarbigen Designs. Fixieren. Nachbehandeln. Zubereiten von Verdickungen und Druckfarben.
Farben mischen nach Rezept. Fehlererkennen. Fehlerbeheben. Durchführen von Qualitätskontrollen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Insbesondere sind im Unterrichtsgegenstand „Physik und Chemie“ die Lehrinhalte nicht getrennt,
sondern in integrativer Form zu vermitteln.
Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und
praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene
Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
Artikel II
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht
Die jeweils unter II. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden
von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2
des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.