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334_2001 AT

334. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 334. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2001, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Berufsschulen,

BGBl. Nr. 430/1976, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 194/2001, wird wie folgt

geändert

1. Im § 1 Z 1 wird die Zeile

„Zimmerei: Anlage A/1/9“

durch die Zeile

„Zimmerei, Fertigteilhausbau: Anlage A/1/9“

ersetzt.

2. § 1 Z 3 lautet

„3. für die Lehrberufe chemischer Richtung, und zwar für

Chemielabortechnik, Chemieverfahrenstechnik: Anlage A/3/1

Entsorgungs- und Recyclingfachmann-Abfall, -Abwasser: Anlage A/3/2

Vulkanisierung: Anlage A/3/3

Brauer und Mälzer, Destillateur: Anlage A/3/4

Textilreiniger: Anlage A/3/5

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger: Anlage A/3/6

Präparator: Anlage A/3/7

Schädlingsbekämpfer: Anlage A/3/8

Gerberei, Rauwarenzurichter: Anlage A/3/9“

3. § 1 Z 4 lautet

„4. für die Lehrberufe des Elektro- und Elektronikbereiches, und zwar für

Elektrobetriebstechnik, Elektroenergietechnik, Elektroinstallationstechnik: Anlage A/4/1

Kommunikationstechniker-Audio- und Videoelektronik, -Bürokommunikation,

-EDV und Telekommunikation, -Nachrichtenelektronik: Anlage A/4/2

Elektromaschinentechnik: Anlage A/4/3

Elektronik: Anlage A/4/4

Fernmeldebaumonteur: Anlage A/4/5

Prozessleittechniker: Anlage A/4/6

Elektroanlagentechnik: Anlage A/4/7

Anlagenelektriker: Anlage A/4/8

EDV-Techniker: Anlage A/4/9“

4. Im § 1 Z 6 wird die Zeile

„Fleischer: Anlage A/6/2“

durch die Zeile

„Fleischverarbeitung, Fleischverkauf: Anlage A/6/2“

ersetzt.

5. Im § 1 Z 8 wird folgende Zeile angefügt

„Reprografie: Anlage A/8/11“

6. Im § 1 Z 9 wird die Zeile

„Einzelhandelskaufmann, Waffen- und Munitionshändler: Anlage A/9/1“

durch die Zeile

„Einzelhandel, Waffen- und Munitionshändler: Anlage A/9/1“

ersetzt.

7. Im § 1 Z 10 wird die Zeile

„Tischler: Anlage A/10/1“

durch die Zeile

„Tischlerei: Anlage A/10/1“

und die Zeile

„Holz- und Sägetechniker: Anlage A/10/3“

durch die Zeile

„Holz- und Sägetechnik: Anlage A/10/3“

ersetzt.

8. Im § 1 Z 15 wird die Zeile

„Landmaschinentechniker: Anlage A/15/4“

durch die Zeile

„Baumaschinentechnik, Landmaschinentechniker: Anlage A/15/4“

ersetzt.

9. Im § 1 Z 17 wird nach der Zeile

„Bauschlosser, Stahlbauschlosser: Anlage A/17/2“

folgende Zeile

„Zerspanungstechnik: Anlage A/17/3“

eingefügt.

10. Im § 1 Z 21 wird die Zeile

„Optiker, Feinoptiker: Anlage A/21/2“

durch die Zeile

„Augenoptik, Feinoptik: Anlage A/21/2“

ersetzt.

11. § 1 Z 24 lautet

„24. für die Lehrberufe des Bereiches Textilerzeugung, und zwar für

Stoffdrucker, Textilchemie: Anlage A/24/1

Fotogravurzeichner, Stickereizeichner, Textilmusterzeichner: Anlage A/24/2

Dessinateur für Stoffdruck: Anlage A/24/3“

12. Dem § 4 wird folgender Abs. 13 angefügt

„(13) Es treten in Kraft bzw. außer Kraft

1. § 1 sowie die Anlagen A, A/1/9, A/3/1, A/3/2, A/3/9, A/4/1, A/6/2, A/8/11, A/9/1, A/9/2, A/9/7,

A/10/1, A/10/3, A/15/4, A/17/3, A/21/2 und A/24/1 dieser Verordnung in der Fassung der

Verordnung BGBl. II Nr. 334/2001 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2001, der

2. Klasse mit 1. September 2002, der 3. Klasse mit 1. September 2003 und der 4. Klasse mit

1. September 2004 in Kraft;

2. die Anlagen A/1/9, A/3/1, A/3/2, A/3/9, A/3/10, A/4/1, A/6/2, A/9/1, A/9/2, A/9/7, A/10/1,

A/10/3, A/15/4, A/21/2 und A/24/1 in der Fassung vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung

BGBl. II Nr. 334/2001 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2001, der

2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2002, der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2003 und der

4. Klasse mit Ablauf des 31. August 2004 außer Kraft.

Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung erlassen

werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem In-Kraft-Treten der betreffenden Anlage in Kraft gesetzt

werden.“

13. In der Anlage A im Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff und didaktische Grundsätze

der einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) wird im Lehrstoff des Unterabschnittes C (Berufsbezogene

Fremdsprache)

die Zeile

„Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/10):“

durch die Zeile

„Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/9):“

und die Zeile

„Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/10):“

durch die Zeile

„Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/11):“

ersetzt.

14. Die Anlage A/1/9 lautet

„Anlage A/1/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

ZIMMEREI, FERTIGTEILHAUSBAU

I. STUNDENTAFEL

A. ZIMMEREI

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

B. FERTIGTEILHAUSBAU

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Computergestützte Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-

Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.

Lehrstoff

Grundlagen

Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensysteme.

Berufsbezogene EDV-Programme

Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung.

Maschinensteuerung

Programmerstellung. CNC-Simulation. Ausführung.

Fachkunde

(nur für den Lehrberuf Zimmerei)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz und die Holzwerkstoffe haben, die in diesem

Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid

wissen.

Er soll über die Ausstattung und die Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe

nach dem Stand der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer

und sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen können.

Er soll mit den Vorbereitungsarbeiten und den zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken vertraut

sein.

Er soll Kenntnisse über Dachkonstruktionen haben sowie die Grundgesetze der Bauphysik kennen.

Er soll mit dem konstruktiven Holzbau, dem Innenausbau sowie mit dem Stiegenbau vertraut sein.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Holz als Rohstoff

Ökonomische und ökologische Bedeutung des Waldes. Holzarten. Gewinnung. Erkennen der

Holzarten.

Holz und Holzwerkstoffe

Handelsformen. Eigenschaften. Normen. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung

und Lagerung. Pflege. Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Arbeitsplatz

Ausstattung. Ergonomie.

Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.

Vorbereitungsarbeiten

Mess- und Anlegearbeiten. Zurichtung der Hölzer. Aufstellung von Gerüsten, Absteifungen und

Schalungen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Holzauswahl. Zuschnitt. Verbindungstechniken. Montagetechniken. Oberflächengestaltung und

-behandlung.

Konstruktiver Holzbau

Normen. Hochbau. Brückenbau. Balkone. Zäune. Tore. Schindeldeckungen. Verbindungstechniken.

Materialauswahl. Oberflächengestaltung und -behandlung. Renovierungsarbeiten. Beschläge. Verglasung.

Dämmungen.

Dachkonstruktionen

Normen. Arten. Dachformen. Dachstühle. Dachausmittlungen. Schiftungen. Austragungen. Dachaufbauten.

Stiegenbau

Normen. Stiegenbauarten. Konstruktionsarten. Gestaltung. Oberflächenbehandlung. Materialauswahl.

Bauphysik

Schall- und Wärmetechnik. Feuchtigkeitsschutz. Belastungsfaktoren. Grundlagen der Statik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werk- und Hilfsstoffe. Konstruktiver Holzbau. Dachkonstruktionen.

Fertighaustechnik

(nur für den Lehrberuf Fertigteilhausbau)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über Holz und die Holzwerkstoffe haben, die weiteren in diesem Beruf

verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid

wissen.

Er soll über die Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe

nach dem Stand der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und

sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen können.

Er soll Kenntnisse über den Bauplatz, die Zimmerei und den Innenaus- und Stiegenbau haben.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken des Fertigteilhausbaus kennen sowie mit

den Grundgesetzen der Bauphysik und Elektrotechnik vertraut sein.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Holz und Holzwerkstoffe

Holzarten. Handelsformen. Eigenschaften. Normen. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler.

Trocknung und Lagerung. Pflege. Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung und

Recycling.

Kunststoffe, Metalle und Hilfsstoffe

Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Normen. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung.

Pflege. Entsorgung und Recycling.

Arbeitsplatz

Ausstattung. Ergonomie.

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe

Arten. Funktion. Einsatz. Instandhaltung und Pflege.

Maschinen, Einrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Schutzausrüstungen. Einsatz. Wirkungsweise. Instandhaltung und Pflege.

Arbeitsverfahren und -techniken

Werkstoffauswahl. Zuschnitt. Bearbeitungstechniken. Verbindungstechniken. Montagetechniken.

Oberflächenbehandlung.

Bauplatz

Vermessungsarbeiten. Erdarbeiten. Fundierung. Absicherung.

Fertighausbau

Hausarten. Stilarten und Stilelemente. Aufbau eines Hauses. Bauelemente. Bauteile. Konstruktionen.

Bauablauf und Handwerkereinsatz beim Fertighausbau. Transportlogistik.

Zimmerei

Normen. Arten. Oberflächengestaltung und -behandlung. Materialauswahl. Verbindungstechniken.

Einbau. Montage von Bauteilen. Abdichtung. Beschläge. Verglasung. Baubiologische Grundlagen.

Innenausbau

Normen. Türen und Fenster. Wände, Decken. Böden. Verlegung von Leichtbauplatten. Oberflächengestaltung

und -behandlung. Befestigungstechniken.

Stiegenbau

Normen. Grundrissformen. Konstruktionsarten. Gestaltung. Oberflächenbehandlung.

Bauphysik

Schall- und Wärmetechnik. Feuchtigkeitsschutz. Belastungsfaktoren. Grundlagen der Statik.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Stromarten. Stromkreis. Wirkungen des elektrischen Stromes. Sicherheitsvorschriften.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Fertighausbau. Bauphysik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundrechenoperationen

Rechengesetze. Gleichungen. Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Winkelfunktionen.

Bautechnische Berechnungen

Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Steigungen. Statik. Festigkeitslehre. Stiegenberechnungen.

Bauphysikalische Berechnungen. Bauabrechnung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Bautechnische Berechnungen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll – auch unter Verwendung der computergestützten Technologie – holztechnische

Zeichnungen normgerecht unter Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen herstellen und lesen

sowie Materiallisten erstellen können.

Er soll Freihandskizzen anfertigen, Naturmaße aufnehmen und daraus Maßskizzen anfertigen können

sowie perspektivische Darstellungen und Dachausmittlungen ausführen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Bogenkonstruktionen.

Parallelprojektion

Baukörper. Holzverbindungen.

Dachausmittlungen

Durchdringungen. Verschneidungen.

Konstruktionszeichnungen

Profile. Werksatz. Austragungen. Wände. Decken. Balkone. Stiegen. Fußböden. Gauben. Träger.

Fachwerke.

Praktikum

(nur für den Lehrberuf Zimmerei)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht lagern, auswählen, bearbeiten und entsorgen

können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben und

instandhalten können.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken unter sachgemäßer und wirtschaftlicher Verwendung des

Materials anwenden können.

Er soll Werkstücke und Konstruktionen an- und ausfertigen können.

Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Lagern. Auswählen. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Holzverbindungen. Messen, Aufreissen, Anreissen, Zurichten. Sägen. Hobeln.

Behauen. Stemmen. Behandeln von Oberflächen. Nageln. Schrauben. Fräsen. Verleimen. Bohren. Dübeln.

Profilieren.

Stiegenbau

Aufreissen von Stiegen, Krümmlingen und Lehrbögen.

Konstruktionen

Austragen von Graten, Kehlen, Schiftern und Dachaufbauten. Anfertigen von Flächenschiftungen

und Austragungen. Vorrichten von Schindeln. Aufdecken von Dächern.

Praktikum

(nur für den Lehrberuf Fertigteilhausbau)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, bearbeiten, entsorgen und

recyceln können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Geräte handhaben und

instandhalten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter sachgemäßer und wirtschaftlicher

Verwendung des Materials anwenden können.

Er soll vorgefertigte Elemente und Bauteile nach Plan zusammenbauen und montieren sowie

Beschläge anschlagen und montieren können.

Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen und Recyceln.

Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Materialverbindungen. Messen, Anreissen. Hobeln. Stemmen. Bohren. Schleifen.

Feilen. Putzen. Schweifen. Behandeln von Oberflächen.

Vorgefertigte Elemente und Bauteile nach Plan

Zusammenbauen. Montieren.

Beschläge

Anschlagen. Montieren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

In „Computergestützte Technologie“ sollen Wissensvermittlung, Simulation und praktische Ausführung

als Einheit erfolgen. Dabei soll auf einen guten Gesamtüberblick mehr Wert gelegt werden als auf

das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.

In „Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll bei allen Zeichnungen auf praktische Ausführbarkeit,

Zweck und werkstoffgerechte Konstruktion geachtet werden. Dabei sollen persönliche Konstruktions- und

Gestaltungsideen der Schüler unter Berücksichtigung einer fachgerechten Ausführung gefördert werden.

Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Ausbildung an Maschinen mit der

Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

15. Die Anlage A/3/1 lautet

„Anlage A/3/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

CHEMIELABORTECHNIK, CHEMIEVERFAHRENSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

A. CHEMIELABORTECHNIK

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse

mindestens 180 Unterrichtsstunden.

B. CHEMIEVERFAHRENSTECHNIK

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse

mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Chemie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Begriffe, Systeme und Gesetze der Chemie

kennen.

Er soll über die Eigenschaften und Reaktionen organischer und anorganischer Stoffe und deren Auswirkungen

auf die Umwelt Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über den Brand- und

Explosionsschutz haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Brand- und Explosionsschutz.

Allgemeine Chemie

Terminologie. Zustände der Materie. Reaktionsgleichungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.

Atombau und Periodensystem. Chemische Bindung. Chemisches Gleichgewicht. Radioaktivität.

Anorganische Chemie

Elemente (Einteilung, Herstellungsverfahren, Verbindungsgruppen). Umweltaspekte.

Organische Chemie

Chemie des Kohlenstoffs (Kohlenstoffverbindungen, Strukturen und Herstellung organischer Moleküle,

Systematik organischer Verbindungen).

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Allgemeine Chemie

Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.

Physik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Begriffe, Systeme und Gesetze der Physik

kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Allgemeine Physik

Aufgabe. Arbeitsweise. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI).

Physikalische Grundgesetze

Mechanik. Wärmelehre. Gasgesetze. Optik. Elektrizität.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben, deren Kenntnisse zur Ausübung des Berufes erforderlich

sind und das Verständnis für Funktionsgänge unterstützen, lösen können.

Er soll sich der mathematischen, physikalischen und chemischen Symbolik bedienen sowie Rechner,

Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Begriffe

Masse. Volumen. Dichte. Chemische Formeln.

Gehalt von Lösungen

Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen.

Chemische Reaktionsgleichungen

Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und unreiner Stoffe.

Gravimetrie

Berechnung gravimetrischer Bestimmungen. Stöchiometrischer Faktor. Elektrogravimetrie.

Volumetrie

Gehalt von Maßlösungen. Berechnung von Titrationen.

Physikalische Berechnungen

Gase. Wärmelehre. Elektrochemie.

Statistik

Grundlagen. Fehlerberechnungen. Qualitätssicherung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Gehalt von Lösungen. Chemische Reaktionsgleichungen. Volumetrie.

Lehrstoffspezifikation

Chemielabortechnik

Chemisches Gleichgewicht

Massenwirkungsgesetz. pH-Berechnungen. Löslichkeitsprodukt.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Chemisches Gleichgewicht.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen

unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben und instandhalten können.

Er soll die Laborchemikalien, insbesondere die Gifte, auch unter Verwendung der Sicherheitsdatenblätter

sachgemäß handhaben und entsorgen können.

Er soll die Arbeitsabläufe im Laboratorium planen und steuern, die Arbeitsergebnisse beurteilen

sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen können.

Er soll die chemischen und physikalischen Übungen aus der Praxis des Lehrberufes ausführen,

anorganische und organische Präparate herstellen und analytische Aufgaben durchführen können.

Der Schüler soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über die Unfallverhütung, die

Schutzmaßnahmen und die Gefahrenquellen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenquellen.

Laboratoriumstechnik

Sicherheitsmaßnahmen. Ausführen von Grundoperationen. Planen und Vorbereiten chemischer

Arbeiten. Qualitätssicherung durchführen.

Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen

Arten. Handhaben. Instandsetzen.

Laborchemikalien

Arten. Sicherheitsdatenblätter. Handhaben. Entsorgen.

Chemische und physikalische Übungen

Probe nehmen von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen.

Anorganische und organische Präparate

Arten. Herstellen.

Analytische Aufgaben

Identifizierung einzelner Kationen und Anionen. Gravimetrische und volumetrische Bestimmungen.

Spezieller Fachunterricht nur für den Lehrberuf Chemielabortechnik

Analytische Chemie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den praxisrelevanten Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie vertraut

sein.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Schutzausrüstungen Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen.

Prinzipien und Methoden

Chemische Analyse. Physikalische Analyse. Biologische Analyse. Trennverfahren.

Angewandte Chemie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über Herstellung, Eigenschaften, Verbindungen, Verwendung sowie

Reaktionen organischer und anorganischer Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über den Brand- und Explosionsschutz

sowie die Aspekte des Umweltschutzes Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Brand- und Explosionsschutz. Umweltschutz.

Anorganische Chemie

Metalle, Halbmetalle und Nichtmetalle (Herstellung, Eigenschaften, Verbindungen, Verwendung).

Umweltaspekte.

Organische Chemie

Acyclische Verbindungen. Kunststoffe. Naturstoffe. Aromatische Verbindungen. Alicyclische

Verbindungen. Heterocyclische Verbindungen. Umweltaspekte.

Chemisch-physikalisches Laboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Prüfinstrumente handhaben und instandsetzen sowie qualitative und quantitative

Analysen sauber und präzise durchführen können.

Er soll analytische Verfahren, Trenn-, Reinigungs- und Aufkonzentrierungsverfahren anwenden

sowie Synthesen durchführen können.

Er soll technisch-analytische Aufgaben ausführen können und über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften,

über die Unfallverhütung und die Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Chemisches Laboratorium

Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Instandsetzen.

Qualitative Analyse

Trennen und Identifizieren von einfachen Stoffgemischen.

Quantitative Analyse

Komplexe gravimetrische und volumetrische Bestimmungen.

Trenn-, Reinigungs- und Aufkonzentrierungsverfahren

Filtrieren. Zentrifugieren. Destillieren. Verdampfen. Extrahieren. Kristallisieren.

Herstellen von Präparaten

Mehrstufige Synthesen. Isolierung von Naturstoffen.

Technisch-analytische Aufgaben

Prüfen (Präzision, Richtigkeit). Modifizieren und Entwickeln von Analysemethoden. Identifizieren

und Charakterisieren von Stoffen. Computergestütztes Darstellen und Berechnen von Analyseergebnissen.

Physikalisch-chemisches Laboratorium

Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Instandsetzen.

Analytische Verfahren

Optische, elektrische, physikalische, chromatografische und biologische Methoden.

Technisch-analytische Aufgaben

Prüfen (Präzision, Richtigkeit). Modifizieren und Entwickeln von Analysemethoden. Identifizieren

und Charakterisieren von Stoffen. Computergestütztes Darstellen und Berechnen von Analyseergebnissen.

Spezieller Fachunterricht nur für den Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik

Verfahrenstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Funktion, Handhabung, Instandsetzung und Wartung der berufseinschlägigen

Werkzeuge, Apparate, Fördereinrichtungen und Anlagen Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Einsatzstoffe haben und mit den

praxisrelevanten Prinzipien und Methoden in der Chemieverfahrenstechnik vertraut sein.

Er soll über die in diesem Lehrberuf angewandte Mess- und Regeltechnik sowie über die

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Schutzausrüstungen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen.

Werkzeuge, Apparate, Fördereinrichtungen und Anlagen

Arten. Funktion. Handhabung. Instandsetzung. Wartung.

Werk- und Einsatzstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendungsmöglichkeiten.

Prinzipien und Methoden

Stoffaufbereitung. Mechanische, thermische und physikalisch-chemische Trennverfahren. Gasreinigung

und Gasgemischtrennung. Abluftreinigung. Biologische Prozesse. Abwasserbehandlung. Abfallwirtschaft.

Lagerung.

Mess- und Regeltechnik

Grundlagen. Messgeräte. Messverfahren. Steuer- und Regeleinrichtungen. Regelkreise.

Technische Chemie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die technische Herstellung und Anwendung anorganischer sowie

organischer Stoffe und deren wichtigsten Verbindungen haben.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Schutzausrüstungen Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen.

Technische Herstellung und Anwendung anorganischer Stoffe

Metalle, Halbmetalle und Nichtmetalle. Wichtigste Verbindungen. Umweltaspekte.

Technische Herstellung und Anwendung organischer Stoffe

Acyclische Verbindungen. Kunststoffe. Naturstoffe. Aromatische Verbindungen. Alicyclische

Verbindungen. Heterocyclische Verbindungen. Umweltaspekte.

Verfahrenstechnisches Laboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandsetzen

sowie die praxisrelevanten Mess- und Prüfverfahren sicher durchführen können.

Er soll die berufsspezifischen Anlagen simulieren können, um damit die Betriebsverhältnisse

eingehender erfassen sowie einfache Übungen zur Verfahrenstechnik ausführen zu können.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über die Unfallverhütung und die

Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Instandsetzen.

Mess- und Prüfverfahren

Durchführen von Maßanalysen und gravimetrischen Bestimmungen. Anwenden elektrochemischer,

chromatografischer und optischer Messmethoden. Messen und Ablesen von physikalischen Zustandsgrößen.

Übungen zur Verfahrenstechnik

Anlagenarten. Protokollieren, Lesen und Interpretieren von Produktionsschemata und Verfahrensfließbildern.

Bedienen und Überwachen von Regelkreisen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in chemischen

Laboratorien und Betrieben des Lehrberufes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die

praxisnahe Verwendung der Methoden.

Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des

Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Verfahren.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend

dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Die Laboratorien sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die

betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Berufsrealität entsprechend ist der Einsatz EDV-gestützter Geräte wichtig und notwendig.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die besonderen Gefahren im Beruf (Giftstoffe, Brand-

und Explosionsgefahr, Verätzung und dergleichen) und auf die Erfordernisse des Umweltschutzes

hinzuweisen.“

16. Die Anlage A/3/9 lautet

„Anlage A/3/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

GERBEREI, RAUWARENZURICHTER

I. STUNDENTAFEL

A. GERBEREI

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

B. RAUWARENZURICHTER

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll eingehende Kenntnisse über die tierische Haut und über die im Beruf vorkommenden

Gerb- und Hilfsstoffe haben sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den im Beruf verwendeten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsbehelfen unter

Berücksichtigung der berufseinschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften vertraut sein.

Er soll mit den für die Gerbung und die Rauwarenzurichtung notwendigen chemischen und physikalischen

Prozessen vertraut sein und die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Tabellen einsetzen sowie allgemein in der

Praxis verwendete Rechner benutzen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Chemie

Säuren, Laugen und Salze. Metalle. Natürliche und synthetische Gerbstoffe.

Physik

Maße und SI-Einheiten. Kraft. Festigkeit.

Die tierische Haut

Arten. Herkunft. Histologie. Flächenmäßige Einteilung. Konservierung. Be- und Verarbeitung.

Qualitätsbeurteilung. Lagerung. Nebenproduktverwertung. Entsorgung.

Gerb- und Hilfsstoffe

Arten. Herkunft. Eigenschaften. Verarbeitung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfen

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Prozesse der Wasserwerkstätte. Gerbverfahren. Nasszurichtung (Abwelken, Falzen, Neutralisieren,

Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen, Millen, Spannen). Zurichten. Endverarbeitung.

Fachliches Rechnen

Maße und SI-Einheiten. Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Materialbedarf.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß

auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis verwendeten Geräte und Apparate unter Berücksichtigung der

Unfallverhütung und der Schutzmaßnahmen handhaben und warten können.

Er soll die berufsbezogenen chemischen Analysen und physikalischen Prüfungen durchführen

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Geräte und Apparate

Arten. Funktion. Handhabung. Wartung.

Chemische Analysen

Chemikalien. Gerbstoffe. Hilfsstoffe. Leder. Abwasser.

Physikalische Prüfungen

Festigkeit von Leder und Pelzen. Materialeigenschaften entsprechend Güterichtlinien und Normen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Gerb- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und

entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen und insbesondere Pelze zurichten

können.

Er soll die Eigenschaften der Fertigprodukte in Hinblick auf die Verwendung erkennen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Gerb- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Weichen. Äschern. Entfleischen. Spalten. Entkälken. Beizen. Pickeln. Vorgerben. Gerben. Nasszurichten

(Abwelken, Falzen, Neutralisieren, Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen,

Millen, Spannen). Trockenzurichten.

Pelzzurichtung

Vorbereiten der Felle in der Nasswerkstätte. Zurichten mit Mineralsalzen, Aldehyden und synthetischen

Gerbstoffen. Fetten. Trocknen. Pelze veredeln.

Fertigprodukte

Arten. Beurteilen der Verwendung nach subjektiven Kriterien.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf

Aufgaben der beruflichen Praxis, insbesondere jene, die in den Ausbildungsbetrieben produktspezifisch

nicht vermittelt werden können.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit geben, jene Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

17. Die Anlage A/3/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachmann-Abfall,

-Abwasser) erhält die Bezeichnung „A/3/2“.

18. Die Anlage A/4/1 lautet

„Anlage A/4/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

ELEKTROBETRIEBSTECHNIK, ELEKTROENERGIETECHNIK,

ELEKTROINSTALLATIONSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Elektrotechnik und Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von

Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen.

Er soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Elektrotechnik

Begriffe

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis

Stromleitung. Widerstände. Ohm’sches Gesetz, Kirchhoff’sche Regeln. Widerstandsschaltungen.

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Wirkungen des elektrischen Stromes

Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Elektromagnetische

Verträglichkeit.

Magnetisches Feld und Elektromagnetismus

Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Induktivität. Energie und Kraftwirkung.

Elektrisches Feld

Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität.

Wechselstromtechnik

Sinusförmige Größen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Leistung. Leistungsfaktor

und Kompensation.

Dreiphasenwechselstromtechnik

Erzeugung. Belastung. Drehstromleistung und Kompensation.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Stromkreis. Wechselstromtechnik. Dreiphasenwechselstromtechnik.

Angewandte Mathematik

Mathematische Grundlagen

Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen.

Vektorielle Darstellung.

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.

Rechenbeispiele aus „Fachkunde“.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.

Rechenbeispiele aus „Fachkunde“.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, mit

dem Einsatz und der Wirkungsweise der Maschinen und Geräte vertraut sein sowie die zeitgemäßen

Arbeiten und Arbeitsverfahren aus dem Bereich der Installationskunde, Energietechnik, Maschinen- und

Gerätekunde sowie Steuer- und Regeltechnik kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Installationskunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendung. Normung. Entsorgung.

Handelsübliches Elektromaterial

Arten. Verwendung. Entsorgung.

Unfallschutz

Unfallursachen. Elektrounfall. Vorschriften.

Leitungsschutz

Einrichtungen. Zuordnung.

Leitungen und Kabeln

Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung.

Schutzmaßnahmen

Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung und

deren Überprüfung. Erdungsanlagen.

Installationen in Gebäuden und im Freien

Anforderungen. Installationen in Räumen besonderer Art. Anlagen im Freien. Hausanschluss und

Verteilung. Gebäudeleittechnik. Blitzschutzanlagen. Überspannungsschutz. Überprüfung elektrischer Anlagen.

Antennentechnik

Arten. Einsatz.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Schutzmaßnahmen.

Installationen in Gebäuden und im Freien

Überprüfung elektrischer Anlagen.

Energietechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Energie

Erzeugung. Versorgung. Verteilung. Mittel- und Hochspannungsanlagen. Hochspannungsschaltgeräte.

Übertragungseinrichtungen.

Beleuchtungstechnik

Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Lichterzeugung. Leuchten. Planung und Berechnung

von Beleuchtungsanlagen. Sicherheitsbeleuchtung.

Wärmetechnik

Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Wärmequellen. Wärmebedarf.

Alternative Energieformen

Windkraft. Fotovoltaik. Wärmepumpe.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Beleuchtungstechnik

Planung und Berechnung von Beleuchtungsanlagen.

Maschinen- und Gerätekunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Transformatoren

Einphasen-, Dreiphasen-Wechselstrom- und Sondertransformatoren.

Elektrische Maschinen

Mechanische Grundlagen. Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen.

Sondermaschinen.

Schalteinrichtungen

Anlasseinrichtungen. Drehzahlsteuerungseinrichtungen. Motorschutz.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Elektrische Maschinen.

Steuer- und Regeltechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauelemente

Aktive und passive Elemente. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung.

Signal-, Ruf- und Sprechanlagen

Bauteile. Schaltungen.

Elektromagnetische Schalter

Relais. Schütz.

Messen, Steuern und Regeln

Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen. Sensorik in der Automatisierungstechnik.

Leistungselektronik

Stromrichter. Wechselstromsteller. Prozessleittechnik.

Analog- und Digitaltechnik

Bauelemente. Logische Grundschaltungen.

Prozessleittechnik

Analoge- und digitale Messwertübertragung. Einsatz von Prozessrechnern.

Speicherprogrammierbare Steuerungen

Aufbau. Programmierung.

Gebäudeleittechnik

Alarm-, Brand- und Meldeanlagen. Gebäudesensorik. Bustechnik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Messen, Steuern und Regeln. Analog- und Digitaltechnik.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll technisch richtige und saubere Skizzen sowie normgerechte Werkzeichnungen

ausführen können.

Er soll an Hand von Plänen und Zeichnungen selbstständig arbeiten und die dafür notwendigen

Materialzusammenstellungen durchführen können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Normen. Symbole. Bemaßung.

Elektrotechnische Zeichnungen

Lesen von Bau- und Schaltplänen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen für elektrotechnische

Einrichtungen. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen. Entwicklung von Stromlaufplänen.

Übungen mit CAD-Programmen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll durch Mess- und Schaltübungen sowie durch Versuche elektrotechnische Vorgänge

verstehen und anwenden können.

Er soll Prozesse in elektrischen Anlagen simulieren und dadurch die Betriebsverhältnisse eingehend

erfassen können.

Er soll Fehler erkennen und beheben können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Geräte und Arbeitsbehelfe

Arten. Aufbau. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Mess- und Schaltübungen

Messen elektrischer und nichtelektrischen Größen. Übungen an elektrischen Verbrauchern. Übungen

an Wechselstromwiderständen. Übungen im Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen an elektrischen

Maschinen, Transformatoren und Geräten. Übungen zur Licht- und Wärmetechnik. Übungen an elektronischen

Bauelementen. Übungen zur Steuer- und Regeltechnik. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik.

Übungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen. Überprüfen elektrischer Anlagen und Geräte.

Elektroinstallation

Aufbauen, Inbetriebnahme, Überprüfen von Installationsschaltungen. Fehlersuche, Fehlerbehebung.

Gebäudeleittechnik. Bussysteme.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Da „Elektrotechnik“ für ein erfolgreiches Wirken im Beruf von fundamentaler Bedeutung ist, muss

jedes Thema intensiv dargeboten und durch entsprechende Demonstrationen und Versuche veranschaulicht

werden. Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand

„Angewandte Mathematik“ zu behandeln, damit die Zusammenhänge klar verstanden werden können.

Für „Elektrobetriebstechnik“ ist bei der Vermittlung des Lehrstoffes auf die Bedeutung der facheinschlägigen

Reparaturarbeiten einzugehen.

Für „Elektroenergietechnik“ ist der Schwerpunkt des Lehrstoffes auf die Großanlagen zu legen.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen. Die Arbeit mit computerunterstützten Rechnern ist zu empfehlen.

„Laboratoriumsübungen“ sind in enger didaktischer Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen und Erfahrungen der Schüler anzupassen.

Sie sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, welche die

betriebliche Ausbildung fördern und ergänzen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit sind die Probleme und die geltenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens und der Umwelt zu behandeln.“

19. Die Anlage A/6/2 lautet

„Anlage A/6/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

FLEISCHVERARBEITUNG, FLEISCHVERKAUF

I. STUNDENTAFEL

A. FLEISCHVERARBEITUNG

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

B. FLEISCHVERKAUF

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Nahrungsmittelkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über das Lebensmittelrecht haben und die für den Beruf bedeutenden

Begriffe der Chemie, Physik und Biologie kennen.

Er soll Kenntnisse über Lebensmittel haben und über den Zusammenhang zwischen ausgewogener

Ernährung und Gesundheit Bescheid wissen.

Lehrstoff

Lebensmittelrecht

Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Lebensmittelhygienebestimmungen.

Grundsätze des EU-Lebensmittelrechts.

Lebensmittel

Nahrungsmittel. Genussmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln

(Ursache, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.

Chemische Begriffe

Elemente und Verbindungen. Gemisch und Gemenge. Anorganische und organische Stoffe. Säuren,

Basen und Salze. Emulsionen und Lösungen.

Physikalische Begriffe

Zustandsformen der Stoffe. Wärme. Kühlung.

Biologische Begriffe

Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energie- und Nährstoffbedarf.

Ernährung

Ernährung und Gesundheit. Kostformen. Ernährungsfehler und Folgeschäden.

Tier- und Fleischkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Beruf notwendigen rechtlichen Bestimmungen der Fleischver- und

-bearbeitung kennen, Kenntnisse über Schlachttiere, Fleisch und Nebenprodukte haben und über

Tierkrankheiten und -seuchen Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Fleischuntersuchungsgesetz. Frischfleischhygieneverordnung. Fleischverarbeitungsbetriebe-Hygieneverordnung.

Bestimmungen zum Fleischimport. Fleischuntersuchungsverordnung.

Der Tierkörper

Zellaufbau. Gewebe. Organe, insbesondere Verdauungsorgane. Knochen.

Schlachttiere

Tierrassen. Vieheinkauf. Alters- und Qualitätsbestimmung. Viehtransport und Tierschutz. Schlachtung.

Lagerung. Entsorgung.

Fleisch und Nebenprodukte

Arten. Handelsklassen. Benennung von Fleisch und Fleischteilen. Beurteilung nach ihren Verwendungs-

und Verarbeitungsmöglichkeiten. Qualitätsbeurteilung. Lagerung. Entsorgung.

Tierkrankheiten und -seuchen

Arten. Ursachen. Erreger. Vorbeugung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechtliche Bestimmungen

Bestimmungen zum Fleischimport.

Schlachttiere

Alters- und Qualitätsbestimmung. Beurteilung des Fleisches.

Fleisch und Nebenprodukte

Beurteilung nach ihren Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Qualitätsbeurteilung.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen

nach dem aktuellen Stand der Technik kennen und unter Berücksichtigung ökonomischer,

ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte auswählen können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken der Fleischverarbeitung kennen und über

die Herstellung von Fleisch- und Fleischwarenprodukten Bescheid wissen.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheitsvorschriften vertraut sein und über

die arbeitshygienischen Vorschriften Bescheid wissen.

Er soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen,

sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Geräte- und Maschinenkunde

Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften. Gefahrenunterweisung.

Betriebsräume

Einrichtung. Reinigung und Desinfektion unter Berücksichtigung der Hygieneverordnung und der

lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Energie und Energieeinsatz. Instandhaltung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Maschinen und Kühlanlagen

Sondermaschinen. Energie und Energieeinsatz.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften. Gefahrenunterweisung.

Fleischerberuf

Geschichtliche Entwicklung und heutige Bedeutung.

Zusatz- und Hilfsstoffe

Arten. Verwendung. Eigenschaften. Prüfung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Fleischbearbeitung. Fleischverarbeitung. Fleischzerteilung und ladenfertiges Herrichten. Fleischwaren

und Fleischwarenherstellung. Würste. Wurstwarenherstellung. Konservierung. Lagerung.

Kühlvitrinen

Arten. Aufbau. Temperaturanforderungen. Verkaufspsychologische Aspekte. Instandhaltung.

Fleisch- und Fleischwarenspezialitäten

Halbfertig- und Fertiggerichte. Kalte Beigaben. Belegte Brötchen. Brotaufstriche. Salate. Plattenservice.

Konservierung. Lagerung.

Fachliches Rechnen

Masse- und Gewichtsberechnungen. Brätberechnungen. Mischungsrechnungen. Materialberechnungen.

Nährwertberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Arbeitsverfahren und -techniken

Fleischbearbeitung. Fleischverarbeitung.

Fleisch- und Fleischwarenspezialitäten

Halbfertig- und Fertiggerichte. Plattenservice.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß

auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Verarbeitungspraktikum

(nur für den Lehrberuf Fleischverarbeitung)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen

handhaben und instandhalten können.

Er soll die für den Lehrberuf relevanten zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen

können und im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein sowie die Hygienevorschriften anwenden können.

Er soll Fleisch- und Wurstwaren herstellen, verarbeiten, kontrollieren, lagern und entsorgen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung. Hygienevorschriften.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen

Arten. Handhaben. Einsatz. Instandhalten. Hygienisches Warten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Vor- und Zubereiten von Fleisch. Landenfertiges Herrichten von Frischfleisch. Konservieren. Salzen.

Pökeln. Räuchern. Braten. Kochen. Brühen. Kühlen. Trocknen. Lagern. Entsorgen.

Fleischbe- und -verarbeitung

Qualität kontrollieren. Zerfällen. Entbeinen. Zuschneiden und sortieren. Zubereiten. Herstellen von

Fleisch- und Wurstwaren. Lagern. Qualität sichern. Entsorgen.

Verkaufspraktikum

(nur für den Lehrberuf Fleischverkauf)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen

handhaben und instandhalten können.

Er soll Speisen zubereiten, Fleisch und Fleischwaren ladenfertig herrichten, verpacken und

präsentieren können sowie die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken sowie die

Hygienevorschriften anwenden können.

Er soll kundenorientierte Gespräche führen und erfolgreich verkaufen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienevorschriften.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen

Arten. Handhaben. Einsatz. Instandhalten. Hygienisches Warten.

Speisenzubereitung

Vor- und Zubereiten von Fleisch. Ladenfertiges Herrichten von Frischfleisch. Zubereiten von

Halbfertig- und Fertiggerichten, Salaten, belegten Brötchen und Brotaufstrichen. Legen von Aufschnitten.

Verpacken von Speisen.

Präsentationstechnik

Feinzerfällen von Großstücken. Verwenden, Zubereiten und Präsentieren von Fleisch, Fleischwaren

und einfachen Speisen. Gestalten von Vitrinen nach verkaufspsychologischen Grundsätzen. Herstellen

von Werbemitteln.

Verkaufen

Grundlagen der Verkaufspsychologie. Gesprächsführung bei Beratung und Werbung. Anwenden von

Höflichkeitsnormen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf

Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Das „Verarbeitungspraktikum“ bzw. das „Verkaufspraktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum

Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Im Unterrichtsgegenstand „Verarbeitungspraktikum“ soll im Hinblick auf die Ausbildung an

Maschinen mit der Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden.

Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist

auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“

20. Nach der Anlage A/8/10 wird folgende Anlage A/8/11 angefügt

„Anlage A/8/11

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

REPROGRAFIE

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Informatik und Datentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen

kennen und diese Geräte bedienen können.

Er soll Standardsoftware einsetzen, Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben

können und mit dem Datenhandling vertraut sein.

Er soll Kenntnisse über die Organisation und die rechtlichen Bestimmungen der EDV haben, mit den

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein und über die gesellschaftlichen Auswirkungen

des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz.

Informationsverarbeitungssysteme

Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Betriebssysteme. Peripherie. Zusammenwirkung der Komponenten.

Entwicklungstrends.

Standardsoftware

Textverarbeitung. Datenbanken. Datenbankanwendungen.

Informations- und Kommunikationsnetze

Aufbau von Netzen. Funktion von Servern. Text-, Bild- und Grafikübernahme über elektronische

Netzwerke.

Datenhandling

Auswahl von Systemkomponenten und Softwareapplikationen. Umsetzung von analogen und

digitalen Daten. Übernehmen, Konvertieren, Sichern, Archivieren und Ausgeben von Daten. Scannen.

Organisation und rechtliche Bestimmungen

Datenorganisation und -verwaltung. Datenschutz. Urheberrecht. Wettbewerbsrecht. Die Bedeutung

der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.

Text- und Bildtechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die kulturgeschichtliche Entwicklung des grafischen Gewerbes und insbesondere

der Reprografie Bescheid wissen.

Er soll über die grafischen Kommunikationsmittel sowie die Farbenlehre Bescheid wissen.

Er soll insbesondere die Arbeitsverfahren und -techniken der Druckvorstufe kennen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte des grafischen Gewerbes

Entwicklung der Schriftträger, Schreibgeräte, Schrift sowie der Repro- und Druckverfahren.

Informationsvermittlung im Wandel der Zeiten.

Schrift

Schriftarten. Gestalten mit Schrift. Typografische Regeln. Schriftmischungen. Bild-Text-Kombinationen.

Bilder, Symbole und Zeichen

Wirkung und Funktion. Einsatz als Kommunikationsmittel.

Farbenlehre

Grundlagen. Farbmischverfahren. Farbdarstellung. Metamerie. Farbtemperatur. Physiologische und

psychologische Aspekte. Grundlagen Farbmanagement. Farbräume. Farbrechner. Maschinenkalibrierung.

Text- und Bildbearbeitung

Texterfassung. Textübernahme und -bearbeitung. Umbruch. Seitenaufbau. Scannen, Plotten und

Vektorisieren. CAD-Programme. Bildbearbeitung mit Programmen. Farbauszüge. Tonwertkorrektur.

Gradationsveränderung. Farbkorrektur. Farbmanagement mit Eingabe-, Darstellungs- und Ausgabensystemen.

Arbeiten mit Profilen.

Reprografie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für den Beruf wichtigen Grundlagen der Physik und Chemie Bescheid

wissen sowie die verwendeten Werkzeuge und Arbeitsbehelfe, insbesondere die Maschinen der Reprografie,

sowie die Arbeitsverfahren und -techniken zur Herstellung von Vervielfältigungserzeugnissen

kennen.

Er soll Kenntnis über die Farben und Toner sowie die Trägermaterialien haben und die im Beruf

anfallenden Rechenaufgaben lösen können.

Er soll über die berufsspezifischen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Grundlagen der Physik und Chemie

Gesetze der Optik, Mechanik, Pneumatik, Elektrotechnik und reprografischen Chemie.

Reprografieprodukte

Arten. Funktion. Marktübersicht. Produktmarkt und Trends.

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe der Reprografie

Arten. Funktion. Einsatz. Instandhaltung und Pflege.

Maschinen der Reprografie

Arten, Funktion, Einsatz, Instandhaltung und Pflege der Vervielfältiger, Kopierer, Plotter, Offset-

Druckmaschinen, Digitaldruckmaschinen und Scanner.

Farben und Toner

Herstellung. Eigenschaften. Normung. Aufbereitungen und Mischungen. Farbzusätze. Entsorgung.

Trägermaterialien

Herstellung. Formate. Grammaturen. Eigenschaften und Verwendbarkeit.

Herstellung von Vervielfältigungserzeugnissen

Arbeitsvorbereitung und technischer Arbeitsablauf für reprografische Vorlagen. Weiterverarbeitung

von Vervielfältigungsprodukten.

Vervielfältigungsverfahren

Analoge Druckverfahren. Digitaldruck. Kopierverfahren.

Reprografietechniken

Beurteilung, Bearbeitung und Digitalisierung reprografischer Vorlagen und Dateien. Vervielfältigung.

Kopieren (schwarz/weiß, Farbe). Mikrografie. Plankopie (Lichtpause).

Fachliches Rechnen

Umwandlungsrechnungen. Maßstabsberechnungen. Rechnungen zur Datenmenge und -übertragung.

Rechnungen zum Materialverbrauch.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Vervielfältigungsverfahren. Reprografietechniken.

Projektmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit der Organisation von Arbeitsabläufen in der Reprografiebranche vertraut sein,

Projekte planen können und die rechtlichen Grundlagen und die Institutionen der Medienwirtschaft

kennen.

Lehrstoff

Organisation von Arbeitsabläufen

Auftragsbearbeitung. Konzeption und Projektplanung von Reprografieprodukten. Zielgruppenanalyse.

Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung. Projektphasen. Projektmethoden. Controlling. Dokumentation.

Qualitätsmanagement. Produktmarkt und Trends.

Rechtliche Grundlagen und Institutionen

Internationale Einheiten, Normen und Symbole. Medien- und Telekommunikationsrecht. Urheber-

und Verwertungsrecht. Wettbewerbsrecht. Verleihwesen. Institutionen, Ämter und Behörden.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge und Arbeitsbehelfe sowie die Maschinen des Lehrberufes nach dem

Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung und

Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der

verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken sowie die Weiterverarbeitung

beherrschen und die Aufgaben der Berufspraxis mit Verantwortungsbewusstsein und Geschmack lösen

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe der Reprografie

Arten. Handhaben. Instandhalten und Pflegen.

Reprografische Materialien

Arten. Handhaben. Entsorgen.

Farbenlehre

Übungen zum Farbkreis und zu Farbkontrasten. Anwendung des Farbmanagements durch Erstellung

von Profilen für Eingabe-, Darstellungs- und Ausgabensysteme.

Text- und Bildbearbeitung

Texterfassung. Textübernahme und -bearbeitung. Bild-Text-Kombinationen. Umbruch. Seitenaufbau.

Scannen, Plotten und Vektorisieren. Bildbearbeiten mit Programmen. Manipulieren mit CAD-

Programmen. Farbauszüge herstellen. Tonwertkorrekturen. Gradationsveränderungen. Farbkorrekturen

durchführen. Datenüberprüfung. Standardisierung und Linearisierung.

Vervielfältigungsverfahren

Arbeiten mit analogen und digitalen Druck- und Kopierverfahren.

Reprografietechniken

Beurteilen, Bearbeiten und Digitalisieren reprografischer Vorlagen und Dateien.

Weiterverarbeitung

Sortieren, Falzen, Schneiden und Loseblattbinden von vervielfältigten Produkten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Das Praktikum ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und

den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze der Gesundheit,

des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“

21. Die Anlage A/9/1 lautet

„Anlage A/9/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

EINZELHANDEL, WAFFEN- UND MUNITIONSHÄNDLER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1080 bis 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

Unverbindliche Übungen

Leibesübungen 5)

Förderunterricht 5)

1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II.

3) Die Aufteilung der Stunden auf die drei Klassen hat mit 40 – 40 – 40 zu erfolgen.

4) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.

5) Siehe Anlage A, Abschnitt III.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das für seinen Beruf als Einzelhändler bzw. Waffen- und Munitionshändler

betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft in Österreich und in der

Europäischen Union haben.

Er soll die Stellung des Handelsbetriebes als Marktteilnehmer und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse

kennen und dadurch Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung

ökologischer Aspekte haben.

Er soll die wichtigsten Schriftstücke aus dem Bereich des Kaufvertrages konzipieren können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökologie.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Organisation.

Der Handelsbetrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Organisation. Arbeitstechnik. Ergonomie.

Marketing

Preis-, Distributions-, Kommunikations- und Sortimentspolitik.

Der Kaufvertrag

Rechtliche Grundlagen. Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz.

Gestörter Verlauf. Normen in der EU. Konzeption von Schriftstücken für das betriebswirtschaftliche

Praktikum.

Geld- und Kreditwesen

Zahlungsverkehr. Geldanlage. Finanzierung.

Material- und Warenwirtschaft

Beschaffungsmarketing und -logistik. Klassische und neue Transportmöglichkeiten. Kosten.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und

deren Vollmachten. Handelsvermittler.

Unternehmen

Rechtsformen. Gründung. Ausgleich. Konkurs. Auflösung.

Versicherungen

Formen. Vertrag.

Personalwesen

Organisation. Administration. Personalplanung. Entlohnungs- und Gehaltssysteme. Dienstzeugnis.

Lebenslauf. Stellenbewerbung.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Börsen. Markt im Internet.

Steuern

Begriff. Arten.

Didaktische Grundsätze

Die Auswahl des Lehrstoffes soll das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und die

fachliche Qualifikation fördern.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schüler in ihren Lehrbetrieben und von aktuellen

wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten der in der Klasse

vertretenen Fachrichtungen und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu

nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Politische Bildung“, „Rechnungswesen“,

„Computerunterstütztes Rechnungswesen“ und „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.

Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Die Bedeutung der

Ökologie ist entsprechend zu betonen.

Betriebswirtschaftliches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Personalcomputer in Betrieb nehmen, mit dem Tastenfeld arbeiten und Standardsoftware

verwenden können.

Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und

fehlerfrei abfassen können und sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.

Er soll in der Berufspraxis eingesetzte Software kennen und berufsspezifische Informationen auf

elektronischem Weg beschaffen und bearbeiten können.

Er soll die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme

kennen und diese unter Einsatz der Internettechnologie bedienen können.

Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen der elektronischen Informationsverarbeitung

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Personalcomputer

In Betrieb nehmen. Arbeiten mit dem Tastenfeld.

Schriftstückgestaltung

Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und

ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Zusatzfunktionen.

Informations- und Kommunikationssysteme

Internet. Informationsbeschaffung. Suchbegriffe und -maschinen. Erstellen von E-Mails.

Berufsspezifisches Datenmanagement

Beschaffen und Bearbeiten externer und interner Datenbestände. E-Commerce.

Gesellschaftliche Aspekte

Datensicherung. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des

Einzelhändlers bzw. Waffen- und Munitonshändlers. Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur

insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems

erforderlich ist.

Der komplexe Bereich der neuen Technologien bedarf kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Bei den Übungen ist auf die Verwertbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten. Dem didaktisch

richtigen Einsatz der Internettechnologie kommt besondere Bedeutung zu.

Bei der Gestaltung von Schriftstücken sind die ÖNORMEN zu beachten.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Aufgaben der im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen lösen und typische

Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens beherrschen.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner optimal einsetzen und

die Rechenaufgaben richtig lösen können.

Der Schüler soll die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen

kennen und den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.

Er soll Buchführungskenntnisse haben, über die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen Bescheid wissen

und mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vertraut sein.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-

und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung. Valutenrechnung. Kassenabrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Kalkulation

Bezugskalkulation. Kosten. Absatzkalkulation.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Nebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.

Spar- und Finanzierungsformen

Erträge. Kosten.

Instrumente der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Aktiva – Passiva. Aufwände – Erträge.

Aufzeichnungen der Buchführung

Kassenaufzeichnungen. Warenwirtschaftssysteme. Inventur. Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Kalkulation

Kosten.

Spar- und Finanzierungsformen.

Aufzeichnungen der Buchführung

Warenwirtschaftssysteme.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutsamkeit im beruflichen Alltag.

Beim kaufmännischen Rechnen ist Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen

Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse

kommt große Bedeutung zu.

Um etwaige Mängel zu überwinden, sind Rechenfertigkeiten nicht isoliert, sondern im Rahmen der

in „Rechnungswesen“ vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Die Themenbereiche der Buchführung sind dem Stellenwert in der Praxis des Lehrberufes

entsprechend zu behandeln.

Der äußeren Form aller Arbeiten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Computerunterstütztes Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll kaufmännische Problemstellungen des Rechnungswesens unter Verwendung von

Standardsoftwarepaketen lösen können.

Er soll den Warenfluss eines Betriebes mit Hilfe des Computers erfassen sowie Computerausdrucke

lesen können.

Lehrstoff

Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens

Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.

Praxisbezogene Anwendungen

Warenbewirtschaftung. Kalkulation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der

Praxis des Lehrberufes.

Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit im Besonderen mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“

ist sehr wichtig.

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen

gelegt werden. Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger belegunterstützter Geschäftsbeispiele erarbeitet werden.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Werbung und Verkauf

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über Werbemedien und Werbemaßnahmen, deren Notwendigkeit und

Bedeutung auch unter Berücksichtigung deren unterschiedlicher Kosten haben.

Er soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens sowie die Phasen eines zielorientierten

Verkaufsgespräches kennen.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten

bewusst sein.

Lehrstoff

Werbemedien und -maßnahmen

Arten. Kosten.

Verkauf

Verkäufer (Persönlichkeits- und Anforderungsprofil). Kunde (Bedürfnisse, Kaufmotive, Zielgruppe).

Phasen des Verkaufsgespräches.

Sonderfälle

Beschwerden. Reklamation. Umtausch. Diebstahl.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des

Lehrberufes bzw. der aktuellen Betriebsform.

Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang unterrichtet

werden.

Die Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand „Warenspezifisches Verkaufspraktikum“ sind

besonders wichtig.

Werbetechnisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Werbung haben, optische Informationsträger

werbewirksam gestalten und Waren des Einzelhandels bzw. Waffen- und Munitionshandels nach

werbepsychologischen Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können.

Lehrstoff

Werbung

Gesetzliche Grundlagen. Werbepsychologische Grundsätze. Corporate Identity. Corporate Design.

Public Relation.

Werbegestaltung

Informationsträger. Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung und Entwurfstechniken.

Fertigungstechniken

Herstellen von werbetechnischen Hilfsmitteln für die Warenpräsentation.

Warenpräsentation und Visual Merchandising

Preisschilder und Ankündigungen. Blickfänge und Beleuchtungen. Branchenübliches Darstellen von

Waren im Verkaufsraum und im Schaufenster.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des

Einzelhandels bzw. Waffen- und Munitionshandels.

Die Kreativität sowie die Stärkung des Selbstvertrauens sollen besonders gefördert werden; der

Einbau von Lehrausgängen wird empfohlen.

Der Schüler sollte möglichst selbstständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im

Verkaufsraum und im Schaufenster präsentieren können.

In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung

von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische

Grundsätze zu beachten sind.

Warenspezifisches Verkaufspraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll systematische Waren- und Branchenkenntnisse haben, den warenkundlichen

Sprachschatz beherrschen und Waren klassifizieren können.

Er soll seine theoretischen Kenntnisse über die Verkaufspsychologie beim Ablauf eines zielorientierten

Gespräches einsetzen können. Er soll insbesondere bei Kommunikationsübungen kritisch beobachten

und gezielt Rückmeldungen geben und aufnehmen können.

Es soll durch den Unterricht selbstständige Beratungs- und Verkaufsgespräche führen sowie passende

Seviceleistungen anbieten können.

Lehrstoff

Die folgenden Themen sind im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe flexibel und in

Verbindung mit den Inhalten der jeweiligen Branchenschwerpunkte zu behandeln

Kommunikation im Verkauf

Verbale Kommunikation. Nonverbale Kommunikation.

Beratungs- und Verkaufstechniken

Kunden ansprechen. Bedarf ermitteln. Präsentieren der Ware. Beraten und Argumentieren. Abschließen

und Verabschieden.

Spezielle Kommunikationstechniken

Einwände behandeln. Verkaufen von Ergänzungs- und Ersatzwaren. Behandeln von Reklamationen

und Umtauschen.

Situative Techniken

Verhalten am Telefon. Kommunizieren an der Kassa. Verhalten bei Ladendiebstahl.

Branchenschwerpunkte

Fleischfachhandel

Rechtliche Bestimmungen

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Frischfleischhygieneverordnung. Fleischverarbeitungsbetriebe-

Hygieneverordnung. HACCP. Lebensmittelgesetz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Kontrollen, Kontrollorgane.

Waren im Fleischfachhandel

Arten und handelsübliche Bezeichnungen. EAN- bzw. Strichcode. Fleischteile, Sorten und

Gruppeneinteilung. Spezialitäten.

Qualitäten und Eigenschaften. Herstellung und Verarbeitung. Haltbarkeit und Frische.

Warenkontrolle und -prüfung. Verwendung und Zubereitung (Rezepte, Kochtipps). Haltbarmachung,

Lagerung und Präsentation. Verpackung und Ausfolgung der Ware.

Serviceleistungen.

Lebensmittelhandel

Rechtliche Bestimmungen

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Lebensmittelgesetz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Qualitätsklassen. Hygieneverordnung. HACCP. Kontrollen, Kontrollorgane.

Waren im Lebensmittelhandel

Arten und handelsübliche Bezeichnungen. EAN- bzw. Strichcode. Sorten und Qualitäten. Spezialitäten.

Größen und Maße.

Qualitäten und Eigenschaften. Herstellung und Verarbeitung. Haltbarkeit und Frische.

Warenkontrolle und -prüfung. Verwendung, Verarbeitung und Zubereitung (Rezepte, Kochtipps).

Haltbarmachung, Lagerung und Präsentation. Verpackung und Ausfolgung der Ware.

Serviceleistungen.

Textilhandel

Rechtliche Bestimmungen

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Warenauszeichnungen (Strichcodes).

Textil-Kennzeichnungsverordnung. Pflegesymbole. Umweltverträglichkeit.

Waren im Textilhandel

Sortimente und handelsübliche Bezeichnungen. Fasern und Qualitäten, deren Eigenschaften, Ausführungen

und Kundennutzen.

Größen und Maße. Warenkontrolle und -prüfung.

Modische Trends. Designerlinien. Stil- und Farbberatung. Zielgruppenorientierte Zusammenstellung

von Outfits.

Baustoffhandel

Rechtliche Bestimmungen

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Normung. Güterprüfung und Zulassung von Baustoffen.

Waren im Baustoffhandel

Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Werkzeuge und Kleinmaschinen. Handelsübliche Bezeichnungen. Sorten

und Ausführungen. Größen und Maße. Qualitäten und Eigenschaften.

Lesen von Bauplänen.

Warenkontrolle und -prüfung. Verwendung und Verarbeitung. Lagerung und Transport.

Nationale und internationale Bezugsquellen. Transportwege. Lagerhaltung. Entwicklungen und

Trends im Baustoffhandel.

Einrichtungsberatung

Rechtliche Bestimmungen

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Normung. Brandschutzvorschriften.

Waren im Einrichtungshandel

Möbel, Einrichtungsgegenstände und Zubehör. Handelsübliche Bezeichnungen. Ausführungen.

Größen und Maße.

Qualitäten und Eigenschaften. Herstellung und Verarbeitung.

Warenkontrolle und -prüfung. Pflege und Lagerung. Verpackung und Transport. Entwickeln von

Einrichtungsvorschlägen. Wohnstile, Design und Trends.

Allgemeiner Einzelhandel

Rechtliche Bestimmungen

Gesetze. Verordnungen.

Handelswaren

Herkunft. Zusammensetzung, Erzeugung und Gewinnung.

Arten und handelsübliche Bezeichnungen. Sorten und Ausführungen. Größen, Maße, Normen.

Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten. Lagerung und Pflege. Verarbeitung und Veredelung.

Verwendung und Einsatzbereiche. Warenkontrolle und -prüfung. Verpackung, Entsorgung und Transport.

Lehrstoffspezifikation

Waffen- und Munitionshändler

Rechtliche Bestimmungen

Gesetze. Verordnungen.

Waren im Waffen- und Munitionshandel

Waffenarten und Zubehör, Schießsport und Jagd. Sport- und Jagdbekleidung. Metalle und Legierungen,

Kunststoffe, Leder, Holz. Historische Entwicklung der Waffen- und Munitionstechnik. Physikalische

Grundlagen der Waffen- und Munitionstechnik. Tiernahrung.

Didaktische Grundsätze

Bei der Bildung der Klassen ist auf die jeweiligen Schwerpunkte Bedacht zu nehmen. Lässt dies die

Schülerzahl nicht zu, ist unter Berücksichtigung der Gruppenteilung, die das Praktikum vorsieht, ein

Unterricht in Schwerpunkten zu ermöglichen. Der Schwerpunkt „Allgemeiner Einzelhandel“ erlaubt auch

über die definierten Schwerpunkte hinaus die Bildung von branchenspezifischen Fachklassen. Bei

Klassen mit mehr als zwei Schwerpunkten richtet sich die Auswahl des Lehrstoffes an den

Warensortimenten der in der Klasse vertretenen Schwerpunkte.

Der Lehrstoff ist in integrativem Zusammenspiel zwischen der angewandten Verkaufstechnik und

den Branchenschwerpunkten zu sehen. Da die Übungen zu den Beratungs- und Verkaufsgesprächen

gründliches Wissen über die Waren und Warengruppen erfordert, empfiehlt es sich, die Warenkenntnisse

vor den Übungen zu vermitteln.

Bei der Erarbeitung der Warenkenntnisse ist auf die jeweiligen Besonderheiten der Schwerpunkte

einzugehen und das Grundlagenwissen auf das Verständnis für die Verkaufstätigkeit abzustimmen.

Bei allen Übungen für die Beratungs- und Verkaufstechnik empfiehlt sich, Sozialformen einzusetzen,

die den Dialog fördern.

Zur Förderung der Anschaulichkeit und Praxisnähe sind Waren, Warenproben, Produktdeklarationen,

Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.

Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Einblick in verschiedene Vertriebsformen des Handels.“

22. Die Anlage A/9/2 lautet

„Anlage A/9/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

GROSSHANDELSKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1080 bis 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das für seinen Beruf als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und

Zusammenhänge der Wirtschaft in Österreich und in der Europäischen Union haben.

Er soll die Stellung des Handelsbetriebes als Marktteilnehmer und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse

kennen und dadurch Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung

ökologischer Aspekte haben.

Er soll die wichtigsten Schriftstücke aus dem Bereich des Kaufvertrages konzipieren können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökologie.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Organisation.

Der Handelsbetrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Organisation. Arbeitstechnik. Ergonomie.

Marketing

Preis-, Distributions-, Kommunikations- und Sortimentspolitik. Marktforschung.

Der Kaufvertrag

Rechtliche Grundlagen. Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz.

Gestörter Verlauf. Normen in der EU. Konzeption von Schriftstücken für das betriebswirtschaftliche

Praktikum.

Geld- und Kreditwesen

Zahlungsverkehr. Geldanlage. Finanzierung.

Material- und Warenwirtschaft

Beschaffungsmarketing und -logistik. Klassische und neue Transportmöglichkeiten. Kosten.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und

deren Vollmachten. Handelsvermittler.

Unternehmen

Rechtsformen. Gründung. Ausgleich. Konkurs. Auflösung.

Versicherungen

Formen. Vertrag.

Personalwesen

Organisation. Administration. Personalplanung. Entlohnungs- und Gehaltssysteme. Dienstzeugnis.

Lebenslauf. Stellenbewerbung.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Börsen. Markt im Internet.

Steuern

Begriff. Arten.

Europa als Wirtschaftsraum

EU-Binnenmarkt und -außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Euro.

Didaktische Grundsätze

Die Auswahl des Lehrstoffes soll das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und die

fachliche Qualifikation fördern.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schüler in ihren Lehrbetrieben und von aktuellen

wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten der in der Klasse

vertretenen Fachrichtungen und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu

nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Politische Bildung“, „Rechnungswesen“,

„Computerunterstütztes Rechnungswesen“ und „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.

Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Die Bedeutung der

Ökologie ist entsprechend zu betonen.

Betriebswirtschaftliches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Personalcomputer in Betrieb nehmen, mit dem Tastenfeld arbeiten und Standardsoftware

verwenden können.

Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und

fehlerfrei abfassen können und sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.

Er soll in der Berufspraxis eingesetzte Software kennen und berufsspezifische Informationen auf

elektronischem Weg beschaffen und bearbeiten können.

Er soll die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme

kennen und diese unter Einsatz der Internettechnologie bedienen können.

Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen der elektronischen Informationsverarbeitung

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Personalcomputer

In Betrieb nehmen. Arbeiten mit dem Tastenfeld.

Schriftstückgestaltung

Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und

ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Bearbeiten von Grafiken. Strukturierte

Datenablage.

Textverarbeitungsprogramme und Tabellenkalkulation

Funktionen. Einsatzmöglichkeiten.

Informations- und Kommunikationssysteme

Internet. Informationsbeschaffung. Suchbegriffe und -maschinen. Erstellen von E-Mails.

Berufsspezifisches Datenmanagement

Beschaffen und Bearbeiten externer und interner Datenbestände. E-Commerce.

Gesellschaftliche Aspekte

Datensicherung. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des

Großhandelskaufmannes. Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies

für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems erforderlich ist.

Der komplexe Bereich der neuen Technologien bedarf kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Bei den Übungen ist auf die Verwertbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten. Dem didaktisch

richtigen Einsatz der Internettechnologie kommt besondere Bedeutung zu.

Bei der Gestaltung von Schriftstücken sind die ÖNORMEN zu beachten.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Aufgaben der im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen lösen und typische

Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens beherrschen.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner optimal einsetzen und

die Rechenaufgaben richtig lösen können.

Der Schüler soll die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen

kennen und den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.

Er soll Buchführungskenntnisse haben, über die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen Bescheid wissen

und mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vertraut sein.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-

und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung. Valutenrechnung. Kassenabrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Kalkulation

Bezugskalkulation. Kosten. Absatzkalkulation. Importkalkulation.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Nebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.

Spar- und Finanzierungsformen

Erträge. Kosten.

Instrumente der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Aktiva – Passiva. Aufwände – Erträge.

Aufzeichnungen der Buchführung

Kassenaufzeichnungen. Warenwirtschaftssysteme. Inventur. Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Kalkulation

Kosten.

Spar- und Finanzierungsformen.

Aufzeichnungen der Buchführung

Warenwirtschaftssysteme.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutsamkeit im beruflichen Alltag.

Beim kaufmännischen Rechnen ist Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen

wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse

kommt große Bedeutung zu.

Um etwaige Mängel zu überwinden, sind Rechenfertigkeiten nicht isoliert, sondern im Rahmen der

in „Rechnungswesen“ vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Die Themenbereiche der Buchführung sind dem Stellenwert in der Praxis des Lehrberufes

entsprechend zu behandeln.

Der äußeren Form aller Arbeiten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Computerunterstütztes Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll kaufmännische Problemstellungen des Rechnungswesens unter Verwendung von

Standardsoftwarepaketen lösen können.

Er soll den Warenfluss eines Betriebes mit Hilfe des Computers erfassen sowie Computerausdrucke

lesen können.

Lehrstoff

Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens

Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.

Praxisbezogene Anwendungen

Warenbewirtschaftung. Kalkulation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der

Praxis des Lehrberufes.

Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit im Besonderen mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“

ist sehr wichtig.

Schwerpunkt sollte auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen

gelegt werden. Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der Lehrstoff sollte anhand vollständiger belegunterstützter Geschäftsbeispiele erarbeitet werden.

Fachunterricht

Logistik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Aufgaben der Logistik und Wege der Organisation des Warenflusses kennen und

sinnvolle Lösungen finden können.

Er soll die Bedeutung der Logistik für den Erfolg eines Großhandelsbetriebes kennen.

Er soll Betriebsstatistiken vorbereiten und das Zahlenmaterial grafisch darstellen können.

Lehrstoff

Warenfluss

Beschaffungs-, Absatz- und Transportlogistik (Distributionslogistik).

Innerbetriebliche Logistik

Industrielogistik. Kosten.

Organisation

Organisation des Transportwesens, der Lagerhaltung, der Servicebereitschaft.

Termine und Ressourcen

Planung. Information. Steuerung. Kontrolle.

Betriebsstatistik

Aufgaben. Erfassen des Zahlenmaterials. Erstellen, auswerten und lesen von Statistiken. Kennzahlen.

Dokumentation

Berichtswesen. Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des

Lehrberufes.

Bei der Umsetzung des Lehrstoffes ist besonderer Wert auf die Bedeutung der Kosten im Hinblick

auf das Betriebsergebnis zu legen.

Werbetechnisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Werbung und Verkauf haben.

Er soll optische Informationsträger werbewirksam gestalten und Waren des Handels nach werbepsychologischen

Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können.

Lehrstoff

Werbung

Gesetzliche Grundlagen. Werbepsychologische Grundsätze. Corporate Identity. Corporate Design.

Public Relation.

Verkauf

Verkäufer (Persönlichkeits- und Anforderungsprofil). Kunde (Bedürfnisse, Kaufmotive, Zielgruppen).

Arten der Verkaufsverhandlung unter Berücksichtigung neuer Medien.

Werbegestaltung

Informationsträger. Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung und Entwurfstechniken.

Fertigungstechniken

Herstellen von werbetechnischen Hilfsmitteln für die Warenpräsentation.

Werbematerialien

Entwickeln und Erstellen von Print- und Non-Printmedien auch unter Einsatz von EDV-gestützten

Grafikprogrammen.

Warenpräsentation

Preisschilder und Ankündigungen. Blickfänge und Beleuchtungen. Branchenübliches Darstellen von

Waren im Ausstellungsraum, bei Messen und bei Kundenpräsentationen. Werben in neuen Medien.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des

Lehrberufes, insbesondere beim gemeinsamen Unterricht mit Lehrlingen anderer Lehrberufe.

Die Kreativität sowie die Stärkung des Selbstvertrauens sollen besonders gefördert werden.

Der Schüler sollte möglichst selbstständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im

Ausstellungsraum, bei Messen und vor Kunden präsentieren können.

In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung

von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische

Grundsätze zu beachten sind.

Warenspezifisches Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll systematische Waren- und Branchenkenntnisse haben, den warenkundlichen

Sprachschatz beherrschen und seine Kenntnisse und Fertigkeiten auf fachpraktische Aufgabenstellungen

seines Lehrberufes anwenden können.

Er soll dadurch anhand von Warenkenntnissen betriebswirtschaftliche Ziele und Arbeitsabläufe

kennenlernen, bewerten und entsprechend handeln können.

Er soll insbesondere das erworbene Wissen aus den Bereichen Einkauf, Verkauf, Logistik und

Verwaltung anwenden können.

Lehrstoff

Handelswaren

Rechtliche Bestimmungen.

Herkunft. Erzeugung und Gewinnung.

Arten und handelsübliche Bezeichnungen. Sorten und Ausführungen. Größen, Maße, Normen.

Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten. Lagerung und Pflege. Verarbeitung und Veredelung.

Verwendung und Einsatzbereiche. Warenkontrolle und -prüfung. Verpackung, Entsorgung und Transport.

Fachpraktische Aufgabenstellungen aus den Bereichen

Warenwirtschaft

Wirtschaftsgebiete. Infrastruktur. Internationale Wirtschaftsbeziehungen.

Logistik

Transportmöglichkeiten und -wege. Verwaltung. Lagerung.

Waren- bzw. Beständebeschaffung und -bewirtschaftung

Einkauf. Lagerung. Verkauf.

Warenlauf

Strategien. Gesetzliche Bestimmungen. Organisatorische Grundlagen.

After-Sale-Service

Reklamationen. Zusatzverkauf. Folgeauftrag.

Messen und Ausstellungen

Konzept. Realisierung. Kostenberechnung

Verkauf

Telefonverkauf. Callcenter. Verkaufstechniken.

Verkaufs- und Werbeaktionen

Kostenrahmen. Vorbereitung. Organisation.

Auftragsabwicklung

Organisatorische Abwicklung. Kostenerfassung. Controlling.

Organisation

Aufbau- und Ablauforganisation. Arbeitstechniken. Sozialformen.

Management

Projektmanagement. Qualitätsmanagement. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.

Didaktische Grundsätze

Die warenkundlichen Kenntnisse richten sich nach den in der Klasse vertetenen Handelswaren und

sind im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe flexibel in die Aufgabenstellungen des Fachpraktikums

zu integrieren. Es empfiehlt sich daher bei der Bildung der Klassen, auf die Zusammenfassung

von Branchen Bedacht zu nehmen.

Zur Förderung der Anschaulichkeit sind Waren, Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekte,

Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.

Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes Bedacht zu nehmen

und eine Auswahl der Themen zu treffen, wobei der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte der

Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben ist.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen

sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden,

wobei auf Branchen- und Länderspezifika Bedacht zu nehmen ist.

Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, empfiehlt sich, im Team

zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten

aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge

wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichts kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der

anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.“

23. Die Anlage A/9/7 lautet

„Anlage A/9/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

FOTOKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1320 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das für seinen Beruf als Händler betreffende Grundwissen über die Vorgänge und

Zusammenhänge der Wirtschaft in Österreich und in der Europäischen Union haben.

Er soll die Stellung des Handelsbetriebes als Marktteilnehmer und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse

kennen und dadurch Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung

ökologischer Aspekte haben.

Er soll die wichtigsten Schriftstücke aus dem Bereich des Kaufvertrages konzipieren können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökologie.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Organisation.

Der Handelsbetrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Organisation. Arbeitstechnik. Ergonomie.

Marketing

Preis-, Distributions-, Kommunikations- und Sortimentspolitik.

Der Kaufvertrag

Rechtliche Grundlagen. Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz.

Gestörter Verlauf. Normen in der EU. Konzeption von Schriftstücken für das betriebswirtschaftliche

Praktikum.

Geld- und Kreditwesen

Zahlungsverkehr. Geldanlage. Finanzierung.

Material- und Warenwirtschaft

Beschaffungsmarketing und -logistik. Klassische und neue Transportmöglichkeiten. Kosten.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und

deren Vollmachten. Handelsvermittler.

Unternehmen

Rechtsformen. Gründung. Ausgleich. Konkurs. Auflösung.

Versicherungen

Formen. Vertrag.

Personalwesen

Organisation. Administration. Personalplanung. Entlohnungs- und Gehaltssysteme. Dienstzeugnis.

Lebenslauf. Stellenbewerbung.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Börsen. Markt im Internet.

Steuern

Begriff. Arten.

Didaktische Grundsätze

Die Auswahl des Lehrstoffes soll das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und die

fachliche Qualifikation fördern.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schüler in ihren Lehrbetrieben und von aktuellen

wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten der in der Klasse

vertretenen Fachrichtungen und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu

nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Politische Bildung“, „Rechnungswesen“,

„Computerunterstütztes Rechnungswesen“ und „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.

Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Die Bedeutung der

Ökologie ist entsprechend zu betonen.

Betriebswirtschaftliches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Personalcomputer in Betrieb nehmen, mit dem Tastenfeld arbeiten und Standardsoftware

verwenden können.

Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und

fehlerfrei abfassen können und sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.

Er soll in der Berufspraxis eingesetzte Software kennen und berufsspezifische Informationen auf

elektronischem Weg beschaffen und bearbeiten können.

Er soll die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme

kennen und diese unter Einsatz der Internettechnologie bedienen können.

Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen der elektronischen Informationsverarbeitung

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Personalcomputer

In Betrieb nehmen. Arbeiten mit dem Tastenfeld.

Schriftstückgestaltung

Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und

ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Zusatzfunktionen.

Informations- und Kommunikationssysteme

Internet. Informationsbeschaffung. Suchbegriffe und -maschinen. Erstellen von E-Mails.

Berufsspezifisches Datenmanagement

Beschaffen und Bearbeiten externer und interner Datenbestände. E-Commerce.

Gesellschaftliche Aspekte

Datensicherung. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des

Fotokaufmannes. Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das

Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems erforderlich ist.

Der komplexe Bereich der neuen Technologien bedarf kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Bei den Übungen ist auf die Verwertbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten. Dem didaktisch

richtigen Einsatz der Internettechnologie kommt besondere Bedeutung zu.

Bei der Gestaltung von Schriftstücken sind die ÖNORMEN zu beachten.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Aufgaben der im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen lösen und typische

Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens beherrschen.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner optimal einsetzen und

die Rechenaufgaben richtig lösen können.

Der Schüler soll die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen

kennen und den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.

Er soll Buchführungskenntnisse haben, über die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen Bescheid wissen

und mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vertraut sein.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-

und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung. Valutenrechnung. Kassenabrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Kalkulation

Bezugskalkulation. Kosten. Absatzkalkulation.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Nebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.

Spar- und Finanzierungsformen

Erträge. Kosten.

Instrumente der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Aktiva – Passiva. Aufwände – Erträge.

Aufzeichnungen der Buchführung

Kassenaufzeichnungen. Warenwirtschaftssysteme. Inventur. Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Kalkulation

Kosten.

Spar- und Finanzierungsformen.

Aufzeichnungen der Buchführung

Warenwirtschaftssysteme.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutsamkeit im beruflichen Alltag.

Beim kaufmännischen Rechnen ist Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen

Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse

kommt große Bedeutung zu.

Um etwaige Mängel zu überwinden, sind Rechenfertigkeiten nicht isoliert, sondern im Rahmen der

in „Rechnungswesen“ vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Die Themenbereiche der Buchführung sind dem Stellenwert in der Praxis des Lehrberufes

entsprechend zu behandeln.

Der äußeren Form aller Arbeiten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Computerunterstütztes Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll kaufmännische Problemstellungen des Rechnungswesens unter Verwendung von

Standardsoftwarepaketen lösen können.

Er soll den Warenfluss eines Betriebes mit Hilfe des Computers erfassen sowie Computerausdrucke

lesen können.

Lehrstoff

Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens

Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.

Praxisbezogene Anwendungen

Warenbewirtschaftung. Kalkulation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der

Praxis des Lehrberufes.

Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit im Besonderen mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“

ist sehr wichtig.

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen

gelegt werden. Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger belegunterstützter Geschäftsbeispiele erarbeitet werden.

Fachunterricht

Werbung und Verkauf

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über Werbemedien und Werbemaßnahmen auch unter Berücksichtigung

deren Kosten haben.

Er soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie die Phasen eines zielorientierten

Verkaufsgespräches kennen.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten

bewusst sein.

Lehrstoff

Werbemedien und -maßnahmen

Arten. Kosten.

Verkauf

Verkäufer (Persönlichkeits- und Anforderungsprofil). Kunde (Bedürfnisse, Kaufmotive, Zielgruppe).

Phasen des Verkaufsgespräches.

Sonderfälle

Beschwerden. Reklamation. Umtausch. Diebstahl.

Werbetechnisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Werbung haben, optische Informationsträger

werbewirksam gestalten und Waren des Fotohandels nach werbepsychologischen Gestaltungsgrundsätzen

präsentieren können.

Lehrstoff

Werbung

Gesetzliche Grundlagen. Werbepsychologische Grundsätze. Corporate Identity. Corporate Design.

Public Relation.

Werbegestaltung

Informationsträger. Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung und Entwurfstechniken.

Computergrafische Arbeiten

Gestalten von Schrift- und Bildtafeln.

Warenpräsentation und Visual Merchandising

Preisschilder und Ankündigungen. Blickfänge und Beleuchtung. Branchenübliche Darstellung von

Waren im Verkaufsraum und im Schaufenster.

Foto-Digital-Technik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die ihn als Fotokaufmann betreffenden rechtlichen und fachwissenschaftlichen

Grundlagen kennen.

Er soll Kenntnisse über Kameras und Aufnahmematerialien sowie Mobiltelefone und Projektoren

haben und die Techniken der Bildaufnahme sowie der Videoweiterverarbeitung kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Rechtliche Grundlagen

Copyright. Vervielfältigungsrecht.

Physikalisches und chemisches Grundlagenwissen

Begriffe und Gesetze der Optik, Farbenlehre und Fotochemie.

Computertechnologie

Grundbegriffe und Bauelemente der Elektronik. Hard- und Software. Bildbearbeitung und -wiedergabe

im elektronischen Medium.

Kameras

Technische Systeme. Arten. Aufbau. Typen. Funktion der optischen Elemente und Bauteile.

Zusatzausstattungen und Zubehör. Instandhaltung.

Mobiltelefon

Technik der Telekommunikation. Arten, Bedienung und Instandhaltung von Geräten. Trends und

Entwicklungen der Telekommunikation.

Fotomaterialien

Arten. Herstellung. Aufbau. Normen. Qualitäten. Spezialmaterialien. Entsorgung.

Elektronische Bildträger

Arten. Herstellung. Systeme. Qualitäten. Entsorgung.

Projektoren

Arten. Aufbau. Funktionsweise. Instandhaltung.

Aufnahmetechniken

Grundsätze der Bildgestaltung. Handhabung der Kameras. Belichtungsmessung. Aufnahmetechniken

mit Videokameras.

Weiterverarbeitung im Videobereich

Schnitt-, Montage- und Vertonungstechniken. Qualitätsbeurteilung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Computertechnologie.

Foto-Digital-Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kameras und Aufnahmematerialien richtig bedienen, manipulieren, instandhalten

und entsorgen können.

Er soll Aufnahmen mit verschiedenen Motiven machen und die Aufnahmematerialien aus- und

bearbeiten können. Er soll dabei die Grundsätze der Unfallverhütung und der Schutzmaßnahmen im

Labor umsetzen können.

Er soll mit Videogeräten arbeiten und Diapositiva bearbeiten können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Kameras und Zubehör

Interpretieren von Bedienungsanleitungen. Bedienen und Manipulieren der Kamera- und Zubehörteile.

Diagnostizieren von Funktionsstörungen. Instandhalten.

Aufnahmematerialien

Interpretieren von Gebrauchsanleitungen. Einlegen und Entnehmen. Handhaben bei Störfällen.

Aufnahmetechnische Arbeiten

Vorbereitungsarbeiten. Messen der Belichtung. Verwenden von Zusatzausstattungen und Zubehören.

Fotografieren verschiedener Motive. Filmen mit der Videokamera.

Ausarbeiten von Schwarz/Weiß und Color

Ansetzen fotografischer Bäder. Entwickeln von Filmen und Bildern. Endfertigen. Entsorgen.

Arbeiten mit Diapositiva

Rahmen. Projizieren.

Arbeiten mit elektronischen Bildträgern

Eingeben. Ausgeben. Bearbeiten mit PC.

Videotechnische Arbeiten

Konzipieren. Aufnehmen. Schneiden. Vertonen. Wiedergeben.

Verkaufspraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll systematische Warenkenntnisse des Fotokaufmannes haben, den warenkundlichen

Sprachschatz beherrschen und Waren klassifizieren können.

Er soll seine theoretischen Kenntnisse über die Verkaufspsychologie beim Ablauf eines zielorientierten

Gespräches einsetzen können. Er soll insbesondere bei Kommunikationsübungen kritisch

beobachten und gezielt Rückmeldungen geben und aufnehmen können.

Es soll durch den Unterricht im warenspezifischen Verkaufspraktikum selbstständige Beratungs- und

Verkaufsgespräche führen können.

Lehrstoff

Die folgenden Themen sind im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe flexibel und in

Verbindung mit den Waren des Foto-Video-Handels zu behandeln

Kommunikation im Verkauf

Verbale Kommunikation. Nonverbale Kommunikation.

Beratungs- und Verkaufstechniken

Kunden ansprechen. Bedarf ermitteln. Präsentieren der Ware. Beraten und Argumentieren.

Abschließen und Verabschieden.

Spezielle Kommunikationstechniken

Einwände behandeln. Verkaufen von Ergänzungs- und Ersatzwaren. Behandeln von Reklamationen

und Umtauschen.

Situative Techniken

Verhalten am Telefon. Kommunizieren an der Kassa. Verhalten bei Ladendiebstahl.

Waren im Fotohandel

Bezugsquellen und Hersteller.

Arten und handelsübliche Bezeichnungen. Typen und Ausführungen. Normen.

Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten. Lagerung und Pflege. Verwendung und Einsatzbereiche.

Warenkontrolle und -prüfung. Verpackung, Transport und Entsorgung.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung und detaillierte Behandlung des Lehrstoffes der

einzelnen Gegenstände ist die Bedeutung für die Praxis des Lehrberufes.

Im Vordergrund steht die Qualifizierung des Schülers für die kompetente Beratung der Kunden und

für den Verkauf der Handelswaren des Fotokaufmannes. Insofern sind die Kenntnisse und Fertigkeiten in

der Foto- und Videografie und in der Laborarbeit als Grundlagenwissen zu verstehen.

Die Gegenstände „Werbung und Verkauf“ sowie „Foto-Digital-Technik“ dienen als Theorie und

Vorbereitung auf die Praktika, weshalb die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Werbetechnisches

Praktikum“, „Foto-Digital-Praktikum“ und „Verkaufspraktikum“ besonders zu beachten sind.

Bei den Praktika ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens

zu legen, sodass der Schüler im Laufe der Schuljahre zu höchstmöglicher Selbstständigkeit gelangt.

Zur Ergänzung und Vertiefung der Unterrichtsziele empfehlen sich Lehrausgänge und Exkursionen

in Betriebe sowie Vorträge von außerschulischen Experten.

Der dynamischen Entwicklung in der Computertechnologie und deren Einfluss auf das Produktsortiment

im Fotohandel ist hoher Stellenwert einzuräumen.

Der Berufsrealität entsprechend sind Sozialformen, die das gemeinsame Arbeiten fördern, der

Vorzug vor dem Frontalunterricht zu geben. Dies gilt insbesondere für Lehrstoffbereiche, die der

Förderung der Kreativität und Sozialkompetenz dienen.

Im Pflichtgegenstand „Verkaufspraktikum“ werden – unter Integration der fachwissenschaftlichen

Kompetenz – real in der Berufspraxis auftretende Beratungs- und Verkaufssituationen erarbeitet, erprobt

und perfektioniert. Dazu empfehlen sich vornehmlich Methoden des Rollenspiels, der sensible Einsatz

von Feedback und die Veranschaulichung durch Verwendung von Video.

Freigegenstand

Digitale Bildbearbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über die digitale Bildbearbeitung haben und die für den

Fotokaufmann anwendbaren Arbeiten der computerunterstützten Bildherstellung ausführen können.

Lehrstoff

Digitale Bildaufnahmen

Konfigurieren und Anbinden der Digitalkamera an den Computer. Anwenden unterschiedlicher

Bildformate.

Bilddatenbanken

Einsetzen der Internettechnologie. Brennen von Compact-Disks. Erstellen von Homepages unter

Berücksichtigung von Bilddatenbanken.

Digitale Bilddaten

Konfigurieren und Anbinden von Fotoprintern an den Rechner. Herstellen von Fotoprints.

Didaktische Grundsätze

Im Vordergrund des Unterrichts steht die Verwendung des Computers und insbesondere das praktische

Erlernen der Arbeitsschritte bei der digitalen Bildherstellung.

Der Lehrstoff ist in seinem Aufbau von theoretischen Kenntnissen über den routinierten Einsatz des

Computers bis zur selbstständigen Herstellung von Fotoprints zu interpretieren, weshalb der Wiederholung

von Arbeitsprozessen genügend Zeit einzuräumen ist.

Auf Vorkenntnisse und Fertigkeiten aus Unterrichtsgebieten des Fachunterrichts und der betrieblichen

Ausbildung ist besonders zu achten.“

24. Die Anlage A/10/1 lautet

„Anlage A/10/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

TISCHLEREI

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Computergestützte Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-

Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.

Lehrstoff

Grundlagen

Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.

Berufsbezogene EDV-Programme

Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung.

Maschinensteuerung

Programmerstellung. CNC-Simulation. Ausführung.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz und die Holzwerkstoffe haben, die in diesem

Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid

wissen.

Er soll über die Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand der

Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte einsetzen können.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften

vertraut sein.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen, mit der Möbelstilkunde vertraut

sein sowie die Grundgesetze der Bauphysik kennen.

Er soll mit dem Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenaus- und Stiegenbau vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Holz als Rohstoff

Ökonomische und ökologische Bedeutung des Waldes. Holzarten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten.

Holz und Holzwerkstoffe

Handelsformen. Eigenschaften. Normen. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung

und Lagerung. Pflege. Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.

Hilfsstoffe

Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Arbeitsplatz

Ausstattung. Ergonomie.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.

Arbeitsverfahren und -techniken

Holzauswahl. Zuschnitt. Verbindungstechniken. Montagetechniken. Oberflächengestaltung und

-behandlung.

Möbelbau

Normen. Möbelbauarten. Möbelteile. Oberflächengestaltung und -behandlung. Materialauswahl.

Verbindungstechniken. Möbelbeschläge.

Möbelstilkunde

Stilepochen. Stilarten und Stilelemente.

Bautischlerei

Normen. Arten. Oberflächengestaltung und -behandlung. Materialauswahl. Verbindungstechniken.

Ein- und Ausbau. Abdichtung. Beschläge. Verglasung.

Innenausbau

Normen. Wände, Decken. Holzfußböden und Beläge. Oberflächengestaltung und -behandlung.

Materialauswahl. Befestigungstechniken.

Stiegenbau

Normen. Stiegenbauarten. Konstruktionsarten. Gestaltung. Oberflächenbehandlung. Materialauswahl.

Bauphysik

Schall- und Wärmetechnik. Feuchtigkeitsschutz. Belastungsfaktoren. Grundlagen der Statik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Bautischlerei. Innenausbau. Stiegenbau. Bauphysik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend einsetzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Verhältnisrechnungen.

Winkelfunktionen.

Holztechnische Berechnungen

Materialbedarf. Werkstoffliste. Arbeitszeitermittlung. Verschnitt. Schwindmaß, Holzfeuchte.

Stiegenberechnungen. Wärmetechnische Berechnungen.

Maschinentechnische Berechnungen

Antriebe. Drehzahl. Vorschubgeschwindigkeit. Schnittgeschwindigkeit.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mathematische Grundlagen

Winkelfunktionen.

Holztechnische Berechnungen

Materialbedarf. Arbeitszeitermittlung. Schwindmaß. Wärmetechnische Berechnungen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll – auch unter Verwendung der computergestützten Technologie – holztechnische

Zeichnungen normgerecht unter Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen herstellen und lesen

sowie Materiallisten erstellen können.

Er soll Freihandskizzen anfertigen, Naturmaße aufnehmen und daraus Maßskizzen anfertigen können

sowie perspektivische Darstellungen herstellen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe.

Holztechnische Zeichnungen

Holzverbindungen. Naturaufnahmen. Möbelkonstruktionen. Parallelkonstruktionen und perspektivische

Darstellungen. Baukonstruktionen. Möblierungspläne. Möbeldesign. Raumgestaltung. Materiallisten.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und

entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben, pflegen

und instandhalten können.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken unter sachgemäßer und wirtschaftlicher Verwendung des

Materials anwenden können.

Er soll Werkstücke zusammenbauen und anfertigen sowie Beschläge montieren können.

Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Holzverbindungen. Messen, Anreißen. Sägen. Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen.

Furnieren. Verleimen. Behandeln von Oberflächen.

Beschläge

Anschlagen. Montieren.

Werkstücke

Üben von Montagetechniken. Anfertigen von Möbeln. Bautischlerarbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

In „Computergestützte Technologie“ sollen Wissensvermittlung, Simulation und praktische Ausführung

als Einheit erfolgen. Dabei soll auf einen guten Gesamtüberblick mehr Wert gelegt werden als auf

das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.

In „Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll bei allen Zeichnungen auf praktische Ausführbarkeit,

Zweck und werkstoffgerechte Konstruktion geachtet werden. Dabei sollen persönliche Konstruktions- und

Gestaltungsideen der Schüler unter Berücksichtigung einer fachgerechten Ausführung gefördert werden.

Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Ausbildung an Maschinen mit der

Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten

EDV-Programme und Rechner zu achten.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

Unverbindliche Übung

Restaurationstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll alte Handwerkstechniken kennen und anwenden sowie einfache Reparaturen an

antiken Möbelstücken ausführen können.

Er soll entsprechende Beschläge auswählen und montieren können.

Er soll alte Möbelstücke in die entsprechende Stilepoche einordnen können und über die damals

verwendeten Materialien Bescheid wissen.

Er soll mit der Wohnkultur und der Lebensweise vergangener Generationen vertraut werden.

Lehrstoff

Stilepochen

Geschichtlicher Hintergrund der Wohnkultur und Lebensweise. Stilelemente. Antike Möbel.

Handwerkzeuge

Arten, Handhabung und Instandhaltung.

Materialien

Massivholz und Furniere. Beschläge. Wachse, Beizen, Polituren. Einlagen.

Handwerkstechniken

Konstruktion. Fertigung. Oberflächenbehandlung.

Didaktische Grundsätze

Es empfiehlt sich, den Unterricht durch den Besuch von einschlägigen Fachwerkstätten und

Ausstellungen zu unterstützen.“

25. Die Anlage A/10/3 lautet

„Anlage A/10/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

HOLZ- UND SÄGETECHNIK

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Computergestützte Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-

Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.

Lehrstoff

Grundlagen

Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.

Berufsbezogene EDV-Programme

Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung.

Maschinensteuerung

Programmerstellung. CNC-Simulation. Ausführung.

Holztechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsrelevanten Gesetze aus der Physik, Elekrotechnik und Elektronik kennen.

Er soll den Roh- und Werkstoff Holz sowie die Hilfsstoffe kennen und insbesondere gründliche

Kenntnisse über seine Be- und Verarbeitung haben.

Er soll über die notwendigen Metallbearbeitungsverfahren Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen kennen, um sie

unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer sowie sicherheitsrelevanter Aspekte sicher einsetzen

zu können.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften

vertraut sein.

Er soll mit den Arbeitsverfahren, -techniken und -abläufen der Holz- und Sägewirtschaft vertraut

sein und sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Elektrotechnik und Elektronik

Physikalische Grundgesetze

Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Wärmelehre.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Messtechnik. Stromkreis. Gleich-, Wechsel- und Drehstromtechnik. Arbeit,

Leistung, Wirkungsgrad. Akkumulatoren. Generatoren. Transformatoren. Relais- und Schützschaltungen.

Elektronik

Bauelemente. Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik. Stromrichtertechnik.

Werkzeug- und Maschinentechnik

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Verwendung. Einrichtung, Bedienung und Überwachung. Pflege und

Instandhaltung. Wartung. Ergonomie.

Metallbearbeitung

Spanende und spanlose Bearbeitung von Sägeblättern und Zerspanungswerkzeugen.

Arbeitsablauf

Beurteilung und Auswahl. Aufbau des Fertigungsablaufes. Einstell- und Überprüfungsarbeiten.

Arbeitsprogrammauswahl und Festlegung von Parametern. Qualitätskontrolle und -prüfung.

Holz- und Sägetechnik

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Der Baum

Arten. Aufbau. Nährstoffe. Assimilation. Ökonomische und ökologische Bedeutung.

Holz als Rohstoff

Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten. Eingangskontrolle.

Holzbearbeitung

Einschnitte. Natürliche und künstliche Trocknung. Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken.

Holz- und Holzwerkstoffe

Handelsformen. Eigenschaften. Lagerung (Sortieren, Stapeln). Pflege. Konstruktiver Holzschutz.

Oberflächenbehandlung und Veredelung. Verwendung und Nutzung. Verladung und Transport.

Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Auswahl. Beurteilung und Verwendung. Lagerung.

Entsorgung.

Holznebenprodukte

Arten. Lagerung. Behandlung. Verwendung.

Kundenberatung

Materialberatung. Qualitätsberatung. Brandschutzberatung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Holz als Rohstoff

Eingangskontrolle.

Holzbearbeitung

Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Messtechnik

Maße und SI-Einheiten.

Physikalische Berechnungen

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Mechanik. Wärmelehre. Festigkeit.

Holztechnische Berechnungen

Verschnittberechnungen. Errechnen von Einschnittsätzen. Berechnung des Zopfdurchmessers und

der Ausbeute. Schwindmaßberechnungen.

Maschinentechnische Berechnungen

Antriebe. Zahnräder. Drehzahl. Schnittgeschwindigkeit. Hauptzeit. Vorschub.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Holztechnische Berechnungen

Verschnittberechnungen. Berechnung des Zopfdurchmessers und der Ausbeute.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll holztechnische Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber

ausführen sowie lesen können.

Er soll berufsspezifische Skizzen anfertigen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung

ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Normen. Symbole.

Holztechnische Werkzeichnungen

Freihandskizzen. Holzverbindungen. Entwurfs-, Fertigungs- und Detailzeichnungen.

Holztechnisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Holz- und Holznebenprodukte sowie Werk- und Hilfsstoffe dem Verwendungszweck

entsprechend auswählen, verwenden und entsorgen sowie Qualitätskontrollen durchführen können.

Er soll die im Lehrberuf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen handhaben,

instandhalten und warten können.

Er soll die praxisrelevanten Holzbearbeitungstechniken und -abläufe unter sachgemäßen und

wirtschaftlichen Aspekten beherrschen.

Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Brandschutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Brandschutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Holz- und Holznebenprodukte, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Kontrollieren der Qualität. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen

Arten. Handhaben. Instandhalten. Warten.

Holzbearbeitungstechniken und -abläufe

Vermessen. Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken. Sortieren. Verladen und Transportieren.

Stapeln. Lagern. Pflegen. Oberflächenbehandeln und -veredeln. Trocknen.

Metallbearbeitung

Spanloses und spanendes Bearbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche und Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

In „Computergestützte Technologie“ sollen Wissensvermittlung, Simulation und praktische Ausführung

als Einheit erfolgen. Dabei soll auf einen guten Gesamtüberblick mehr Wert gelegt werden als auf

das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.

Im Unterrichtsgegenstand „Holztechnisches Praktikum“ soll im Hinblick auf die Ausbildung an

Maschinen mit der Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten

EDV-Programme und Rechner zu achten.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

26. Die Anlage A/15/4 lautet

„Anlage A/15/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

BAUMASCHINENTECHNIK, LANDMASCHINENTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen vertraut sein und

sie fachgerecht auswählen können.

Er soll über Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Bescheid wissen sowie im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Er soll Kenntnisse über die land-, forst-, garten- und kommunalwirtschaftlichen Maschinen- und

Fahrzeugtechnik sowie Kenntnisse über Baumaschinen haben.

Er soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik sowie der Steuer- und Regeltechnik als

Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung

kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Mechanische Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Korrosion und Korrosionsschutz.

Wärmebehandlung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Maschinen, Geräte und Fahrzeuge der Land-, Forst-, Garten- und Kommunalwirtschaft

Arten. Baugruppen. Maschinenelemente. Wartung.

Baumaschinen

Arten. Baugruppen. Maschinenelemente. Wartung.

Antriebstechnik

Motoren und deren Bauarten. Bauelemente.

Leistungsübertragung

Kupplungen. Getriebe. Achsantriebe. Fahrantriebe.

Fahrwerk

Rahmen. Achsen. Lenkung. Räder und Reifen. Ketten. Bremsanlagen.

Elektrik und Elektronik

Größen und Einheiten. Grundlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen

Stromes. Halbleitertechnik. Bauelemente. Elektrische und elektronische Zündanlagen. Licht- und

Signaleinrichtungen.

Steuer- und Regeltechnik

Größen. Begriffe. Aufbau. Funktion. Bauelemente. Mechanische, hydraulische, pneumatische,

elektrische und elektronische Baugruppen. Ein- und Nachstellungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Leistungsübertragung

Getriebe.

Fahrwerk

Bremsanlagen.

Steuer- und Regeltechnik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Mechanische Übersetzungen. Hydraulik. Pneumatik.

Motortechnische Berechnungen

Motorkenngrößen. Motorsteuerung.

Triebwerksberechnungen

Kupplungen. Getriebe. Fahrgeschwindigkeit.

Berechnungen zur Fahrmechanik

Beschleunigung, Verzögerung. Bremsanlagen.

Berechnungen zur Elektrik

Ohm’sches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Batteriekenngrößen.

Berechnungen zur Maschinensystemtechnik

Fahrzeug- und Maschinenkenngrößen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Mechanik

Festigkeit. Hydraulik. Pneumatik.

Berechnungen zur Elektrik und zur Maschinensystemtechnik.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen ausführen sowie lesen können.

Er soll Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und lesen können, um danach arbeiten sowie die

erforderlichen Berechnungen durchführen zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben. Toleranz- und Passungsangaben.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Diagramme. Schalt- und Stromlaufpläne. Funktions- und

Blockschaltbilder.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen

können.

Er soll Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung

von Versuchen entwickeln.

Er soll Baugruppen simulieren, ihre Betriebsverhalten erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Auswählen. Handhaben. Verwenden.

Mess- und Schaltübungen

Bestimmen von elektrischen und nichtelektrischen Größen. Analysieren der physikalischen und

chemischen Eigenschaften von Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen. Übungen aus dem Bereich der analogen

und digitalen Messtechnik.

Übungen an Maschinen und Fahrzeugen

Messen, Schalten und Einstellungen an hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen

Anlagen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht

bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instandhalten

können sowie die zeitgemäßen Fertigungstechniken ausführen können.

Er soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf-, Ein-, Nachstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben,

insbesondere die Diagnosearbeiten, sicher und sachgemäß durchführen können.

Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Fertigungstechniken

Spanendes und spanloses Bearbeiten. Wärmebehandeln. Fügen und Trennen.

Mess-, Prüf-, Ein-, Nachstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

Land-, forst-, garten- und kommunalwirtschaftliche Maschinen und Geräte. Baumaschinen. Motor

und Zusatzaggregate. Trieb- und Fahrwerk. Hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische

Anlagen. Diagnosearbeiten durchführen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Ausbildung an Maschinen mit der

Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

27. Die Anlage A/17/3 lautet

„Anlage A/17/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

ZERSPANUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über Maschinenelemente

sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen

Bereich der Mess-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werk- und Hilfsstoffe

Eigenschaften. Normung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Auswahl. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Auswahl. Einsatz.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung.

Metalltechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.

Mess- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.

CNC-Technik

Aufbau und Bedienen von CNC-Maschinen. Programmarten. Programmaufbau und Simulation. Programmieren

von Dreh-, Fräs- und Erodierteilen. Geometrieerstellung und -übernahme. Datentransfer.

Werkzeugvoreinstellung. Werkzeugverwaltung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Automatisierungstechnik.

CNC-Technik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen. Arbeit,

Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohm’sches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden und spanlosen

Fertigung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mathematische Grundlagen

Masseberechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Festigkeitsberechnungen. Hydraulik. Pneumatik. CNC-Technik.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden und spanlosen Fertigung.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um

danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll Kenntnisse über Aufbau, Funktion und grafische Informationsverarbeitung an rechnergestützten

Systemen haben.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.

Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen.

Rechnergestützes Zeichnen

Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie ihre Bedeutung für

die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbstständig ausführen können, das Betriebsverhalten

erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Mess- und Schaltübungen

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Messtechnik. Bestimmen elektrischer und

nichtelektrischer Größen. Erstellen von Messprotokollen. Qualitätssicherung.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Simulation. Optimierung. Fertigung von Dreh-, Fräs- und Erodierteilen.

Geometrieerstellung und -übernahme. Datentransfer. Werkzeugvoreinstellung und Werkzeugverwaltung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen, elektronischen und kombinierten Steuerungen.

Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Qualitätssicherung

Normen. Begriffe. Qualitätssicherung. Qualitätsprüfung. Dokumentation und Auswertung der Daten.

Werkstoffprüfung

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Zerspanen

Standzeitversuche mit verschiedenen Schneidgeometrien und -materialien. Leistungsbedarf.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.

Fügen und Trennen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Ausbildung an Maschinen mit der

Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

28. Der Titel der Anlage A/21/2 lautet

„RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

AUGENOPTIK, FEINOPTIK“

29. In Anlage A/21/2 III. Abschnitt (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt (Fachunterricht) werden im Lehrstoff

der Pflichtgegenstände „Fachkunde“, „Fachzeichnen“, „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ unter

der Überschrift „Lehrstoffspezifikation“ die Worte „Optiker“ jeweils durch das Wort „Augenoptik“

ersetzt.

30. In Anlage A/21/2 III. Abschnitt Unterabschnitt wird im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Praktikum“

unter der Überschrift „Lehrstoffspezifikation“ das Wort „Feinoptiker“ durch das Wort „Feinoptik“

ersetzt.

31. Die Anlage A/24/1 lautet

„Anlage A/24/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

STOFFDRUCKER, TEXTILCHEMIE

I. STUNDENTAFEL

A. STOFFDRUCKER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

B. TEXTILCHEMIE

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse

mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Verfahrenstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Chemikalien, Natur- und

Chemiefasern, Garne und Zwirne, Web-, Strick- und Wirkwaren sowie Ökotextilien kennen.

Er soll Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen kennen sowie über Arbeitsvorbereitung

und Logistik Bescheid wissen.

Er soll mit den zeitgemäßen Färbe- und Drucktechnologien sowie Veredlungstechniken vertraut sein.

Er soll Kenntnisse im Umgang mit Kunden und mit Lieferanten haben.

Der Schüler soll technische Unterlagen lesen können, um sie danach selbstständig und ökonomisch

anwenden zu können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Werkstoffkunde

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Pflege. Verwendung. Verarbeitung.

Chemikalien

Vorbehandlungs-, Färberei-, Appretur- und Hilfsmittel.

Natur- und Chemiefasern

Arten. Gewinnung. Erkennung. Eigenschaften. Pflege. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Entsorgung.

Garne und Zwirne

Arten. Aufbau. Gewinnung. Eigenschaften. Pflege. Verwendung. Nummerierung. Bestimmung. Ver-

und Bearbeitung. Handelsbezeichnungen. Faseruntersuchungen. Entsorgung.

Web-, Strick- und Wirkwaren

Arten. Eigenschaften. Grundbindungen. Einsatzgebiete. Entsorgung.

Ökotextilien

Arten. Eigenschaften. Ökolabels. Pflege. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Entsorgung.

Textiltechnologie

Arbeitsvorbereitung und Logistik

Organisation der Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden (Vorbehandlung, Färberei,

Druckerei, Ausrüstung).

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Handhabung. Instandhaltung.

Färbe- und Drucktechnologien

Arten. Farbstoffklassen, Farbmetrik. Rezepturenherstellung und -dokumentation.

Veredlungstechniken

Veredlungsprozesse (Vorbehandlung, Veredlung, Nachbehandlung). Stoffdruckverfahren. Qualitätskontrolle.

Technische Unterlagen

Lesen. Anwenden.

Fachspezifische Kundenbetreuung

Herstellung und Dokumentation von Kundenmustern. Auswirkungen von Hilfsmitteln, Chemikalien

und Farbstoffen auf die Gesundheit des Kunden.

Lehrstoffspezifikationen

Stoffdrucker

Drucktechnologien

Schablonenherstellung.

Textilchemie

Färbetechnologien

Färbearbeiten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Veredlungstechniken

Veredlungsprozesse (Vorbehandlung, Veredlung, Nachbehandlung).

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch lösen können.

Es soll Rechner, Tabellen und Formelsammlungen benützen und die SI-Einheiten und Bezeichnungen

anwenden können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Messtechnik

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Längen-, Flächen-, Volums-, Bruch-, Prozent- und Schlussrechnungen.

Mechanik und Wärmelehre

Masse- und Wärmeberechnungen.

Fachliche Berechnungen

Mischungsrechnungen. Materialbedarf, Rezepturberechnungen. Flottenberechnungen. Durchlauf-

und Verweilzeit. Garnnummerierungen in verschiedenen Systemen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Fachliche Berechnungen

Mischungsberechnungen. Flottenberechnungen. Durchlauf- und Verweilzeit.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Chemie und Physik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen chemischen und physikalischen Grundbegriffe

und -gesetze sowie die in der Textilchemie verwendeten Stoffe der organischen Chemie kennen.

Er soll über Recycling und fachgerechte Entsorgung der verwendeten Chemikalien Bescheid wissen.

Lehrstoff

Chemische Grundbegriffe

Atome, Moleküle, Atom- und Molekularmasse. Periodensystem, Elemente und Verbindungen.

Gemenge, Analyse, Synthese. Neutralisation. Reaktionsgleichungen. Oxidation und Reduktion. pH-Wert.

rH-Wert. Titrationen. Abwasserreinigung. Ionogenität. Chemie der Farbstoffe. Sicherheitsdaten. Entsorgung

und Recycling.

Organische Chemie

Kohlenwasserstoffe. Alkohole. Ether. Ketone. Aldehyde. Karbonsäuren. Hilfsstoffe in der Textilchemie

bzw. Stoffdrucktechnik. Entsorgung und Recycling.

Physikalische Grundbegriffe

Mechanik. Längen-, Flächen- und Volumsmessung. Mechanik der Flüssigkeiten. Licht- und Körperfarben.

Wärmelehre. Elektrizität.

Lehrstoffspezifikation

Textilchemie

Physikalische Grundbegriffe

Textilphysikalische Beanspruchung. Fotometrie.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Laborgeräte, -apparate und

-einrichtungen handhaben und pflegen können.

Er soll die berufsbildenden chemischen Versuche, Analysen und Prüfungsaufgaben sicher und

gewandt ausführen sowie ihre Bedeutung für die Praxis nachvollziehend erkennen können.

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Chemikalien, Farbstoffe und Hilfsmittel

fachgerecht verarbeiten, handhaben und entsorgen sowie die textilen Träger auswählen, verwenden und

entsorgen können.

Er soll die für den Lehrberuf „Textilchemie“ zeitgemäßen Arbeitsverfahren ausführen können.

Der Schüler des Lehrberufes „Stoffdrucker“ soll die zeitgemäßen berufsspezifischen Arbeitsverfahren

und -techniken anwenden können.

Lehrstoff

Labor

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Laborgeräte, -apparate und -einrichtungen

Arten. Handhaben. Aufbauen. Pflegen.

Versuche

Veredlung. Farbstoffuntersuchungen.

Analysen

pH-Wert. Faseranalysen.

Prüfwesen

Textilphysikalische Prüfungen. Fehleranalysen und Schlussfolgerungen für die Praxis.

Textilchemisches Labor

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Textile Träger

Arten. Auswählen. Verwenden. Entsorgen.

Chemikalien, Farbstoffe und Hilfsmittel

Arten. Auswählen. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Textilchemische Arbeitsverfahren

Durchführen von einschlägigen Wägearbeiten. Beurteilen. Fehlererkennen. Fehlerbeheben. Lesen

und Handhaben von Farbkarten, Rezepten und Tabellen. Vorbehandeln, Färben, Ausrüsten und

Appretieren. Bedrucken von Stoffen. Überwachen und Steuern von Temperaturen, pH-Wert und Redoxwert.

Durchführen von Qualitätskontrollen.

Lehrstoffspezifikation

Stoffdrucker

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Schablonen. Anwenden von Direktdruck- und Ätzverfahren. Drucken von niedrigfarbigen

und hochfarbigen Designs. Fixieren. Nachbehandeln. Zubereiten von Verdickungen und Druckfarben.

Farben mischen nach Rezept. Fehlererkennen. Fehlerbeheben. Durchführen von Qualitätskontrollen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Insbesondere sind im Unterrichtsgegenstand „Physik und Chemie“ die Lehrinhalte nicht getrennt,

sondern in integrativer Form zu vermitteln.

Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und

praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand „Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene

Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

Artikel II

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht

Die jeweils unter II. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden

von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2

des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

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