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334_1996 AT

334. Verordnung: Erste Änderung der Sicherheiten-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 334. Verordnung: Erste Änderung der Sicherheiten-Verordnung

Auf Grund des § 106 Abs. 1 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1995, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Sicherheiten für Marktordnungswaren,

BGBl. Nr. 1021/1994, wird wie folgt geändert

§ 6 Abs. 2 lautet

„(2) Die gemäß § 2 zuständige Stelle kann unter Anwendung des Art. 19 Abs. 2 der Verordnung

(EWG) Nr. 2220/85 vom Verfall eines Betrags von weniger als 20 ECU Abstand nehmen, wenn der

behördliche Verwaltungsaufwand außer Verhältnis zur Höhe des verfallenen Betrags steht.“

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