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334_1994 AT

334. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 334. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten" übertragenen programmtragenden Signale (BGBl. Nr. 335/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 325/1985) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Armenien 13. September 1993

Australien 26. Juli 1990

Griechenland 22. Juli 1991

Panama 25. Juni 1985

Russische Föderation 20. Oktober 1988

Schweiz 24. Juni 1993

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten

Staaten: mit Wirksamkeit vom

Kroatien 8. Oktober 1991

Slowenien 25. Juni 1991

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