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334_1972 AT

334. Kundmachung: Abänderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates durch Belgien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 334. Kundmachung: Abänderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates durch Belgien

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates ist die ursprüngliche, im Anhang zum

Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten

des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958, letzte Kundmachung BGBl. Nr. 396/1971) kundgemachte

Liste Belgiens derart abgeändert worden, daß die Bezeichnung des dritten Ausweisdokuments in

dieser Liste nunmehr wie folgt lautet

(Übersetzung)

„Personalausweis, ausgestellt für

einen belgischen Staatsangehörigen"

(ausgestellt von einer belgischen

Vertretungsbehörde)

Von den Vertragschließenden Parteien des erwähnten Abkommens sind keine Einwendungen

gegen die Abänderung der Liste erhoben worden. Die gegenständliche Abänderung ist daher

gemäß Art. 11 des Abkommens am 25. Jänner 1972 in Kraft getreten.

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