334. Kundmachung: Abänderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates durch Belgien
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates ist die ursprüngliche, im Anhang zum
Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten
des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958, letzte Kundmachung BGBl. Nr. 396/1971) kundgemachte
Liste Belgiens derart abgeändert worden, daß die Bezeichnung des dritten Ausweisdokuments in
dieser Liste nunmehr wie folgt lautet
(Übersetzung)
„Personalausweis, ausgestellt für
einen belgischen Staatsangehörigen"
(ausgestellt von einer belgischen
Vertretungsbehörde)
Von den Vertragschließenden Parteien des erwähnten Abkommens sind keine Einwendungen
gegen die Abänderung der Liste erhoben worden. Die gegenständliche Abänderung ist daher
gemäß Art. 11 des Abkommens am 25. Jänner 1972 in Kraft getreten.