334_1969
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334. Kundmachung: Beitritt Norwegens zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 334. Kundmachung: Beitritt Norwegens zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
1969_334_0 334. Kundmachung: Beitritt Norwegens zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
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Nach Mitteilung des Generalsekretariats der
Vereinten Nationen hat Norwegen am 1. Juli
1969 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen
über den Beförderungsvertrag im internationalen
Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 138/
1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 323/1969) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt somit für Norwegen
am 29. September 1969 in Kraft.