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334_1969 AT

334. Kundmachung: Beitritt Norwegens zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 334. Kundmachung: Beitritt Norwegens zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Nach Mitteilung des Generalsekretariats der

Vereinten Nationen hat Norwegen am 1. Juli

1969 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen

über den Beförderungsvertrag im internationalen

Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 138/

1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 323/1969) hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt somit für Norwegen

am 29. September 1969 in Kraft.

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