334. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 17 des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes
1962, BGBl. Nr. 288, wird verordnet
Artikel I.
Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und
II. Instanz, in der Fassung der Verordnung des
Bundesministeriums für Justiz vom 9. Mai 1951,
BGBl. Nr. 264, wird geändert wie folgt
1. Alle Bestimmungen über die Überwälzung
von Postgebühren auf die Empfänger von Sendungen
der Gerichte und der in § 201 Abs. 1 genannten
Stellen werden aufgehoben; insbesondere
werden aufgehoben § 202, § 206 Abs. 3 Z. 2
und 3 sowie § 220 Abs. 2 erster Satz zweiter
Halbsatz.
2. Die Formblätter für Rückscheinbriefe und
Rückscheinkartenbriefe GeoForm. Nr. 30 und 31
(§ 138) werden aufgelassen.
3. Hinweise auf die aufgehobenen Bestimmungen
in anderen Vorschriften der Geschäftsordnung
entfallen.
Artikel II.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1964 in
Kraft.