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334_1963 AT

334. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 334. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz.

Auf Grund des § 17 des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes

1962, BGBl. Nr. 288, wird verordnet

Artikel I.

Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und

II. Instanz, in der Fassung der Verordnung des

Bundesministeriums für Justiz vom 9. Mai 1951,

BGBl. Nr. 264, wird geändert wie folgt

1. Alle Bestimmungen über die Überwälzung

von Postgebühren auf die Empfänger von Sendungen

der Gerichte und der in § 201 Abs. 1 genannten

Stellen werden aufgehoben; insbesondere

werden aufgehoben § 202, § 206 Abs. 3 Z. 2

und 3 sowie § 220 Abs. 2 erster Satz zweiter

Halbsatz.

2. Die Formblätter für Rückscheinbriefe und

Rückscheinkartenbriefe GeoForm. Nr. 30 und 31

(§ 138) werden aufgelassen.

3. Hinweise auf die aufgehobenen Bestimmungen

in anderen Vorschriften der Geschäftsordnung

entfallen.

Artikel II.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1964 in

Kraft.

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