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333_2002 AT

333. Verordnung: Vorübergehende Einführung der Grenzkontrolle an den Binnengrenzen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 333. Verordnung: Vorübergehende Einführung der Grenzkontrolle an den Binnengrenzen

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes, BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2001, wird verordnet

§ 1. In der Zeit vom 9. September 2002 bis 17. September 2002 dürfen die Binnengrenzen zu Italien

und Deutschland sowie die Binnengrenze am Flughafen Salzburg nur an Grenzübergangsstellen überschritten

werden.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 17. September 2002 außer Kraft.

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