333_2002
AT
333. Verordnung: Vorübergehende Einführung der Grenzkontrolle an den Binnengrenzen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 333. Verordnung: Vorübergehende Einführung der Grenzkontrolle an den Binnengrenzen
2002_333_2 333. Verordnung: Vorübergehende Einführung der Grenzkontrolle an den Binnengrenzen
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Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes, BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2001, wird verordnet
§ 1. In der Zeit vom 9. September 2002 bis 17. September 2002 dürfen die Binnengrenzen zu Italien
und Deutschland sowie die Binnengrenze am Flughafen Salzburg nur an Grenzübergangsstellen überschritten
werden.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 17. September 2002 außer Kraft.