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333_2001 AT

333. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 333. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden

Auf Grund des § 19 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 76/2001, des § 2 Abs. 1 und des § 3 Abs. 2 und 3 des

Minderheiten-Schulgesetzes für das Burgenland, BGBl. Nr. 641/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. I Nr. 136/1998, sowie des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2001, insbesondere dessen §§ 6, 10 und 16, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht, mit welcher Lehrpläne für Minderheiten-

Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den

Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden, BGBl. Nr. 118/1966, zuletzt geändert durch die

Verordnung BGBl. II Nr. 136/2000, wird wie folgt geändert

1. Im Artikel I § 5 Abs. 4 lautet der erste Satz

„Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung

in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 136/2000 treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft:“

2. Im Artikel I wird dem § 5 folgender Abs. 5 angefügt

„(5) Anlage 1 erster, zweiter, dritter, vierter, sechster, siebenter und achter Teil dieser Verordnung in

der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 333/2001 tritt mit 1. September 2001 in Kraft.“

3. Anlage 1 [Lehrplan der Volksschulen (Volksschulkassen, Volksschulabteilungen) mit deutscher und

slowenischer Unterrichtssprache] erster bis dritter Teil lautet

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Volksschule hat – wie alle österreichischen Schulen – im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes

die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen

Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und

ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben

und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb

zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten

Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik

Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbstständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt,

dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen, sowie befähigt werden, am

Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und

Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.

Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit und Umweltbewusstsein sind tragende und

handlungsleitende Werte in unserer Gesellschaft. Auf ihrer Grundlage soll jene Weltoffenheit entwickelt

werden, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung

getragen ist. Dabei hat der Unterricht aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie

beizutragen sowie Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zu fördern.

Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe, die

Kinder im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern, wobei die soziale

Integration behinderter Kinder zu berücksichtigen ist. In den darauf folgenden vier Schulstufen der

Grundschule hat die Volksschule eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung

unter Berücksichtigung einer sozialen Integration von Kindern mit Behinderungen zu vermitteln.

Dabei soll den Kindern eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen,

intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.

Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler, hat die

Grundschule daher folgende Aufgaben zu erfüllen

– Entfaltung und Förderung der Lernfreude, der Fähigkeiten, Interessen und Neigungen;

– Stärkung und Entwicklung des Vertrauens der Schülerin bzw. des Schülers in seine eigene

Leistungsfähigkeit;

– Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten, Zusammenarbeit,

Einordnung, Entwicklung und Anerkennung von Regeln und Normen; Kritikfähigkeit);

– Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten (Kommunikationsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit);

– Entwicklung und Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten

und Einstellungen, die dem Erlernen der elementaren Kulturtechniken (einschließlich eines kindgerechten

Umganges mit modernen Kommunikations- und Informationstechnologien), einer

sachgerechten Begegnung und Auseinandersetzung mit der Umwelt sowie einer breiten Entfaltung

im musisch-technischen und im körperlich-sportlichen Bereich dienen;

– schrittweise Entwicklung einer entsprechenden Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer, Sorgfalt,

Genauigkeit; Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme);

– ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit zu bewusstem,

selbstständigem, zielerreichendem Lernen hinführen.

Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule setzt sich die individuelle Förderung eines jeden

Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit der

Schülerinnen und Schüler entsprochen werden, andererseits bei allen Schülerinnen und Schülern eine

kontinuierliche Lernentwicklung angebahnt werden. Damit soll die Grundschule die Voraussetzungen für

ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen.

Darüber hinaus ist es das Bildungsziel des zweisprachigen Unterrichtes an Minderheiten-Volksschulen,

den Schülerinnen und Schülern auf der kognitiven und emotionalen Ebene den Wert der

Zweisprachigkeit

– für die Bewältigung lebenspraktischer Erfordernisse,

– für das Gelingen positiver Kommunikations- und Kooperationsprozesse in der individuellen

Lebenswelt,

– für die Verwirklichung persönlicher Beiträge zum friedlichen Zusammenleben der Volksgruppen

bewusst zu machen, sie zum Erwerb einer entsprechenden Sprachkompetenz zu motivieren, zum Abbau

von Vorurteilen beizutragen und zur Anwendung von Sprachkenntnissen bei geeigneten Sprechanlässen

anzuregen.

In der nur noch selten geführten Oberstufe (5. bis 8. Schulstufe) hat die Volksschule die Aufgabe,

eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie die Schülerinnen bzw. Schüler je nach

Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen

oder in höhere Schulen zu befähigen.

Volksschule als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum

Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und Handlungsraum für Schülerinnen und Schüler,

Lehrerinnen und Lehrer und Eltern. Schulleben geht über den Unterricht weit hinaus. Neben sachlichem

Lernen findet in der Schule immer auch soziales Lernen in unterschiedlichen Formen und Situationen

statt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen

bzw. Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder mit

speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.

Die wohnortnahe Volksschule muss dem Kind Raum und Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl

entwickeln und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufbauen kann. Durch eine Situation

gefühlsmäßiger Sicherheit und Entspanntheit wird einerseits schulisches Lernen begünstigt, andererseits

wird aber auch soziales Verhalten positiv beeinflusst. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das

grundsätzlich wertschätzende Verhalten der Lehrerin bzw. des Lehrers jedem einzelnen Kind gegenüber.

Ein Klima des Vertrauens, der Zuneigung, der Anerkennung und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen

der Kinder.

Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter

Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen und zu vertreten.

Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben bzw. aus Interessenunterschieden ergeben, müssen

frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion gemacht werden; dabei wird die Schülerin bzw. der

Schüler Mittel und Wege der Konfliktbewältigung kennen lernen.

Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles

Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher Muttersprache unterrichtet

werden. Die Aspekte des interkulturellen Lernens unter besonderer Berücksichtigung des Kulturgutes der

entsprechenden Volksgruppe werden im besonderen Maße in jenen Bundesländern zu verwirklichen sein,

in denen Angehörige einer Volksgruppe bzw. österreichische und ausländische Kinder gemeinsam unterrichtet

werden.

Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem jeweils anderen Kulturgut sind insbesondere Aspekte

wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen), Tradition,

Liedgut usw. aufzugreifen. Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen

kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten

kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu

wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen.

Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang einen Beitrag zum besseren gegenseitigen

Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung, zum Erkennen von Gemeinsamkeiten und

zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen zum didaktischen Grundsatz des sozialen Lernens

und zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung einschließlich Friedenserziehung sind sicherzustellen.

Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und das Lernen der Kinder sind in hohem

Maße von der Persönlichkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers abhängig. Aus der Sicht der Schülerinnen und

Schüler befindet sich die Lehrerin bzw. der Lehrer in einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt durch

Art und Fähigkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers, der Schülerin bzw. dem Schüler offen zu begegnen. Sie

bzw. er soll auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit Einfühlungsvermögen

und Verständnis akzeptieren und an ihrer Behebung bewusst mitarbeiten. Darüber hinaus muss die

Lehrerin bzw. der Lehrer durch ihr bzw. sein Verhalten Vorbild in Konfliktsituationen, Partner in

mitmenschlichen Beziehungen sowie Helfer und Berater bei der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten

sein. Im täglichen Unterricht darf sich die Lehrerin bzw. der Lehrer nicht ausschließlich als Wissensvermittler

und Belehrender, sondern auch als Lernender verstehen.

Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht spielen in

diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu starker Lenkung,

Einschränkung von Konkurrenzsituationen usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit und die Eigeninitiative

der Schülerinnen und Schüler eine besondere Förderung.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE

1. Art, Funktion und Gliederung des Lehrplanes nach Lehrplan-Grundstufen

Der Lehrplan der Grundschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der

allgemeinen Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für die

einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der fächerübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan bildet die

Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin

bzw. durch den Lehrer.

Gemäß § 12 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist die Grundschule in der Grundstufe I mit

einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie 1. und 2. Schulstufe oder mit einem

gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I zu führen.

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Planungsgrundlage für die Arbeit in der Vorschulstufe

der Lehrplan. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der

Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung

vorgenommen.

Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben

und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die

besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von

Schulstufen der Grundstufe I ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen

des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend

erforderlich ist.

In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden

1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes

während des Unterrichtsjahres ermöglicht wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen.

Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen

vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 5 ist dies entsprechend

zu berücksichtigen.

Die Neuordnung des Schuleingangsbereiches soll auch der Förderung von besonders begabten

Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.

Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände

ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den

Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen

Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches

Entscheiden und Handeln.

Für Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben,

Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung,

Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen und Spiel gelten die Bestimmungen des

jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Sechster Teil, und für Sachunterricht, Mathematik, Musikerziehung,

Bildnerische Erziehung, Schreiben, Technisches Werken, Textiles Werken und Leibesübungen

gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Siebenter Teil, mit der Maßgabe,

dass dieser Unterricht auf der Vorschulstufe sowie auf den ersten vier Schulstufen gemäß dem

Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer

Sprache zu erteilen ist.

Der Lehrstoff ist im Lehrplan in zwei Spalten dargestellt: In der linken Spalte wird die stoffliche

Grobstruktur angegeben und dadurch die inhaltliche Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes

verdeutlicht. In der rechten Spalte wird die Grobstruktur modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft

interpretiert.

Der Lehrplan umfasst

– Allgemeines Bildungsziel,

– Allgemeine Bestimmungen einschließlich der Unterrichtsprinzipien,

– Allgemeine didaktische Grundsätze,

– Stundentafel,

– Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Unterrichtsgegenstände.

Zur leichteren Lesbarkeit des Lehrplanes wurde die unten folgende Gliederung vorgenommen, bei

der zunächst die primär für die Vorschulstufe geltenden Bestimmungen aufscheinen. Wegen der

notwendigen Vernetzung aller für die Grundschule geltenden Lehrplanteile sind selbstverständlich auch

jene Bestimmungen, die schwerpunktmäßig für die Grundstufe II gelten, zu beachten.

Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen im Lehrplan der

Volksschule (Grundschule) zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die

Grundstufe I über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die

dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Grundstufe I und die Grundstufe II bilden die Grundschule.

Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen.

Die Zusammenfassung von Schulstufen zu Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der

Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus

didaktischen Gründen erforderlich ist.

Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch Punkt 11 und zur Volksschuloberstufe Punkt II.

2. Zur Organisation der Grundstufe I – Wechsel der Schulstufen

Die Grundschule ist gemäß § 12 des Schulorganisationsgesetzes in der Grundstufe I

– mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie der 1. und 2. Schulstufe

oder

– mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I

zu führen.

Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I gibt es zB folgende Möglichkeiten

– Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. Schulstufe,

– Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. und 2. Schulstufe,

– 1. und 2. Schulstufe.

In der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der

darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen aufeinander abgestimmt einzusetzen.

Wechsel der Schulstufen gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes.

Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen

Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen

auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen

Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu

gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung,

sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des § 19 Abs. 4 des

Schulunterrichtsgesetzes.

3. Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Lehrstoff der Vorschulstufe im Lehrplan nach

verbindlichen Übungen gegliedert. Diese Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und

deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit

der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes ab.

Bei der Arbeit in der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach

verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die

konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und

Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.

4. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher

Einheiten

Auf Grund der §§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Grundschule nach

Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit

ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten

Lernbereichen zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts entspricht es, eine strenge Scheidung

des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der

Unterricht in der Grundschule – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen,

Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die

Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht

in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.

Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundschule orientiert sich vor allem an der Konzentrations-

und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab.

Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Leibesübungen,

Technisches Werken, Textiles Werken) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen

Zeiteinheit „Unterrichtsstunde” orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene

Unterricht auszuweisen.

Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die

Kinder zu sorgen.

Die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I

integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die

unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen

Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.

5. Unterrichtsplanung

Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der

eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.

Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für

– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und

fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen

Unterrichtsgegenstände;

– die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;

– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;

– die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte,

Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts.

Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat der Arbeit eine Planung zu Grunde zu legen, welche

kontinuierlich zu entwickeln ist. Angebotene Jahrespläne dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer als Hilfe

für diese Planungsentscheidungen.

Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit (auch für den slowenischsprachigen

Teil des Unterrichts) von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes

für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr,

darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.

Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer

besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen.

In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen,

die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden

und individualisierenden Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler bzw. Schülergruppen.

Hierbei ist auf die Bedeutung der Sprachförderung ausreichend Bedacht zu nehmen.

Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der

Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und

örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen

Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen

usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen.

Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein

entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des

Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und

Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres

durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.

Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen

und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung

ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an. Angebotene regionale

Jahrespläne (auch für den slowenischsprachigen Teil des Unterrichts) können der Lehrerin bzw. dem

Lehrer als Hilfe für seine Planungsentscheidungen dienen.

6. Lernen und Lehren in der Grundschule

a) Lernorganisation auf der Vorschulstufe

Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten.

Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der

Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.

Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven,

affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.

Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt

der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens.

Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der

Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der

Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten

vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein

Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten

stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar

und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und

Schülern.

Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse

(Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das

Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird

der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-,

Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte

Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies

erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für

kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf

dieser Stufe nicht zu geben.

Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen

mit der Wirklichkeit insbesondere mit der Begegnung der deutschen und slowenischen Sprache im

täglichen Leben auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang

kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.

b) Lernformen

Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die

Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten

Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen

hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden

– Lernen im Spiel,

– offenes Lernen,

– projektorientiertes Lernen,

– entdeckendes Lernen,

– informierendes Lernen,

– wiederholendes und übendes Lernen

ua. mehr.

c) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken

Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante

Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen

zu vermitteln und einzuüben.

d) Moderne Kommunikations- und Informationstechniken (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen

Gegebenheiten an der Schule)

Die Möglichkeiten des Computers sollen zum selbstständigen, zielorientierten und individualisierten

Lernen und zum kreativen Arbeiten genutzt werden. Der Computer kann dabei eine unmittelbare und

individuelle Selbstkontrolle der Leistung ermöglichen. Beim praktischen Einsatz des Computers im

Unterricht ist auf den möglichst unkomplizierten und einfachen Zugang für die Schülerinnen und Schüler

zu achten. Dies wird durch den integrativen Einsatz des Computers im Klassenzimmer in der Regel besser

erreicht als durch die Benutzung zentraler Computerräume. Ergonomische Gesichtspunkte sind zu

beachten.

e) Zwei Lehrerinnen bzw. Lehrer in einer Klasse

In Klassen, in welchen zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schülerinnen und Schüler

gemeinsam mit nicht angemeldeten Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden, wird der Unterricht –

auch zeitlich begrenzt – von zwei Lehrerinnen bzw. Lehrern gemeinsam gestaltet.

Dadurch kann sichergestellt werden, dass unter Bedachtnahme auf die individuellen Lernvoraussetzungen

(siehe 1. didaktischer Grundsatz „Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen“)

alle Schülerinnen und Schüler eine optimale Förderung erhalten.

Die inhaltliche und zeitliche Verteilung der Aufgaben im Lehrerteam orientiert sich in den einzelnen

Unterrichtsphasen zB an der Lehrabsicht, der Anzahl der zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten

Schülerinnen und Schülern sowie deren Sprachkompetenz in Slowenisch mit der Maßgabe, dass der

Unterricht für die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schülern insgesamt in

annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache erfolgt.

In der Zeit, in der für die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schüler der

Unterricht durch die zweisprachige Lehrerin bzw. den zweisprachigen Lehrer in slowenischer Sprache

gestaltet wird, erfolgt für die nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und

Schüler der Unterricht durch die Teamlehrerin bzw. den Teamlehrer in deutscher Sprache.

Darüber hinaus ermöglicht die Anwesenheit der Teamlehrerin bzw. des Teamlehrers auch flexible

Gruppenbildungen, wobei in diesen Unterrichtsphasen die Sprachzugehörigkeit nicht als Differenzierungskriterium

gelten kann. Die Zusammensetzung der Gruppen kann durch Interesse, Selbsteinschätzung,

unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw. sowie

durch methodische Überlegungen bestimmt werden.

In Klassen, wo beide Lehrerinnen bzw. Lehrer die gesamte Unterrichts- und Erziehungsarbeit

gemeinsam leisten, haben sie die Aufgaben des klassenführenden Lehrers gemeinsam wahrzunehmen.

Diese kooperative Führung der Klasse umfasst vor allem die Koordination der Erziehungsarbeit, die

Abstimmung der Unterrichtsarbeit auf die Leistungssituation der Klasse und die Belastbarkeit der

Schülerinnen und Schüler, die Beratung der Schülerinnen und Schüler in unterrichtlicher und

erzieherischer Hinsicht, die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten, die

Wahrnehmung der erforderlichen organisatorischen Aufgaben sowie die Führung von Amtsschriften.

Hinsichtlich der verschiedenen quantitativen, qualitativen und methodischen Differenzierungsmaßnahmen

wird auch auf die didaktischen Grundsätze (Punkt 7) verwiesen.

Das kooperative Zusammenwirken des Lehrerteams hat insbesondere unter den Gesichtspunkten zu

erfolgen,

– dass momentan auftretenden Lernschwierigkeiten und Lernproblemen bei Schülerinnen bzw.

Schülern umgehend durch Lehrerintervention begegnet werden kann;

– dass die Lernwege bzw. Lernprozesse der Kinder gesteuert, genau beobachtet und protokolliert

werden können;

– dass durch individuelle Hilfestellung und Beratung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer die

Eigenaktivität (selbstständiges Lernen) der Schülerinnen bzw. Schüler gefördert wird;

– dass gegenstandsspezifische Lern- und Arbeitsformen vermittelt werden können;

– dass die verschiedenen Schülergruppen bei ihrer Arbeit jederzeit Hilfe und Beratung anfordern

können;

– dass bei Bedarf zeitlich begrenzt auch mit nur einem Kind gearbeitet werden kann

(Intensivförderung);

– dass Kinder ihrer individuellen Lernfähigkeit entsprechend gefördert werden können;

– dass gelegentlich auftretende Störungen des Unterrichts leichter bewältigt werden können;

uam.

Diese Art der Unterrichtsgestaltung macht es erforderlich, dass es hinsichtlich der Unterrichtsplanung

und der Unterrichtsführung zu regelmäßigen Absprachen sowie zur Reflexion über den Unterricht

im Lehrerteam kommt.

f) Klassenübergreifende und gemeinschaftsfördernde Maßnahmen

Zum Zwecke des gegenseitigen Verständnisses, der gegenseitigen sprachlichen und kulturellen

Wertschätzung und des Abbaues von Vorurteilen sollen besondere Maßnahmen wirksam werden.

An allen Schulen, an welchen neben zweisprachig geführten Klassen auch deutschsprachige Klassen

geführt werden, sind klassenübergreifende, gemeinschaftsfördernde Maßnahmen vorzusehen.

Im Sinne des interkulturellen und sozialen Lernens sind unverbindliche Übungen sowie verschiedene

Unterrichtsprojekte grundsätzlich klassen- bzw. schulstufenübergreifend anzubieten und durchzuführen.

Die im Volksschullehrplan angesprochenen kindgemäßen Lernformen (Lernen im Spiel, offenes

Lernen, projektorientiertes Lernen usw.) ermöglichen darüber hinaus vielfältige klassen- bzw. schulstufenübergreifende

Aktivitäten.

Die genannten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass auch jene einsprachigen Kinder, die keinen

unterrichtsbedingten Kontakt mit zweisprachigen Kindern haben, regelmäßig in der Schule gemeinsam

tätig sein können.

Diese gemeinsamen Aktivitäten dürfen zu keiner Verkürzung des zweisprachigen Unterrichtes

führen.

7. Integration

Zu einer körperlichen bzw. geistigen Behinderung kommen häufig gesellschaftliche Benachteiligungen,

wie etwa Vorurteile, Unwissenheit, unangemessenes Mitleid, Unverständnis und Berührungs-

ängste. Die Solidarität mit Behinderten zu fördern und ein gemeinsames Aufwachsen im Wohnort zu

ermöglichen, sind Anliegen der sozialen Integration. Die Schule wird somit zum Begegnungsort

behinderter und nichtbehinderter Kinder. Im Vordergrund steht die soziale Integration der Kinder mit

sonderpädagogischem Förderbedarf in die Gemeinschaft der Gleichaltrigen. Wesentlich für das Gelingen

von sozialer Integration ist auch die Einbeziehung und Information aller Erziehungsberechtigten der

Schülerinnen und Schüler der Klasse.

In der Regel wird der Lehrplan der Grundschule den Ausgangspunkt der Lernplanung bilden. Beim

gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern können sowohl der Lehrplan der

Grundschule als auch der Lehrplan einer Sonderschule – auch unterschiedlicher Schulstufen – insgesamt

oder für einzelne Unterrichtsgegenstände zur Anwendung kommen und somit die Grundlage für die

Unterrichtsplanung bilden. Maßgeblich dafür sind die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder und

ihre spezifischen Bedürfnisse, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen.

Der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes während des Unterrichtsjahres hat das

Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen voranzugehen. Schulische Integration ist

ein Entwicklungsprozess, der von den Lehrerinnen und Lehrern Offenheit für geänderte Unterrichtssituationen

und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit (gemeinsame Planung; Abstimmung der Ziele und

methodisch-didaktischen Maßnahmen im Unterricht; gemeinsame Verantwortung für alle Kinder)

verlangt. Integrativer Unterricht bietet aber auch Gelegenheit, neue Wege des schulischen Lernens zu

gehen und jene Unterrichtsqualitäten zu entwickeln, die in Zukunft im Sinne des lebensbegleitenden

Lernens an Bedeutung gewinnen werden.

Der Rahmencharakter der Lehrpläne für die Grundschule (Volksschule, Sonderschule) eröffnet die

Möglichkeit auf unterschiedliche Situationen hilfreich, ermutigend und individualisierend einzugehen, um

bei der Leistungsfeststellung die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen

und in ihrer Erfolgszuversicht zu stärken.

8. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand

oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend

im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für

diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensbezogenheit

und Anschaulichkeit und die Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für sie

ist ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als

Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und

schließlich, dass sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen

oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.

Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien“ genannt werden,

sind aufzufassen

– Gesundheitserziehung,

– Leseerziehung,

– Medienerziehung,

– Musische Erziehung,

– Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung),

– Interkulturelles Lernen,

– Sexualerziehung,

– Sprecherziehung,

– Erziehung zum Umweltschutz,

– Verkehrserziehung,

– Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung),

– Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der

Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher

Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese

Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Formen offenen Unterrichts an. Die

Unterrichtsprinzipien sollten jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer

intensiven Durchdringung und gezielten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen.

Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben

Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.

9. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit

Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume

hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und

Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach

verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener

Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Sonderschule) gemäß § 17

Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle

Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.

Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich der Unterrichtsarbeit

erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden

sind zudem eine schöpferische Leistung.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände,

verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale,

intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu

berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel

beachtet werden

– die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen

und Schüler im Besonderen;

– die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie

aktueller Anlässe;

– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch

zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen

Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen

Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;

– die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer

Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten

und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;

– das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen

Gegebenheiten an der Schule).

10. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen

Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Grundschule ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin

bzw. Lehrer und Eltern besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Eltern sollten insbesondere über

Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen.

Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung

schulischer Aktivitäten mitwirken.

Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem und außerschulischem Lernen macht eine

kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

erforderlich. Je konsequenter die gegenseitige Information wahrgenommen wird, desto leichter wird es

gelingen, Unterschiede in den Erziehungsformen der Schule und jenen des Elternhauses zu erkennen und

pädagogische Maßnahmen zu überlegen.

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über

Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes

zu informieren.

Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Eltern über Maßnahmen

zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern.

Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der

Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundschule

flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten,

im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre

benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und

daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der

Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse

über das Kind geben.

Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen

der Grundschule ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen

erforderlich. Besonders wichtig ist die Kontaktnahme mit dem Kindergarten und der 1. Schulstufe der

Grundschule. Darüber hinaus ist auch die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer mit anderen

Einrichtungen vorteilhaft (vgl. hiezu auch die Ziffern 11 und 12).

Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den

Schularzt und allenfalls weiteren in der Klasse beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern sowie

gegebenenfalls durch Sonderpädagogische Zentren usw. erfolgen.

11. Schuleintritt

Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In

Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt

möglichst harmonisch erfolgen.

In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges

Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler

kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll

mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.

Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und

Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass

zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens

und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam

sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten Möglichkeiten

des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und der

darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw.

Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes.

Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und

Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.

Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der

Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu

Überforderungen kommt.

Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Eltern kann widersprüchliche Lern- und

Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.

Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die

§§ 62, 63a sowie § 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und

Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.

12. Schulübertritt

Der pädagogischen Gestaltung des Schulübertritts kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit

mit den Erziehungsberechtigten und den weiterführenden Schulen soll der Schulübertritt möglichst

harmonisch erfolgen.

Als besonders empfehlenswert haben sich Projekte zum gegenseitigen Kennen lernen erwiesen (zB

Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden

Schule).

Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erziehungsberechtigten

kann unterschiedliche bzw. widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar

machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen.

Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des Sozialen Lernens der Schülerinnen und

Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum

Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt

vorbereitet werden.

13. Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist

in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das

Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.

Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen

bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene

der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen

Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist

nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen

bzw. Schülern mit keinen oder mit nur geringen sprachlichen Vorkenntnissen in Deutsch jeweils

vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler

eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen werden

kann.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist

im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der

sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch

orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher

Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch,

Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden.

Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch

mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen

führen. Hinsichtlich der Volksschuloberstufe siehe Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der

Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung.

14. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis

4. Schulstufe der Grundschule im Bereich des Pflichgegenstandes Leibesübungen sowie im Bereich der

unverbindlichen Übungen vorgesehen. In der Volksschuloberstufe sind schulautonome Lehrplanbestimmungen

auch im Bereich der Pflichtgegenstände und Freigegenstände sowie des Förderunterrichts im

4. und 6. bis 8. Teil vorgesehen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation

in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch-

bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden

und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu

beachten.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen für die Volksschuloberstufe in diesem

Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen

werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen

auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen

Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens

schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die

zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzlich Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und

Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte

von grundsätzlicher Bedeutung

1. Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot

sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe

Spezialisierungen vermeidet.

2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und

Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht

nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur

Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.

3. Auf die Bildungsaufgabe der Volksschule und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu

nehmen.

4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es

sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler

berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in

wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das im Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

(Z 15) festgelegte Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit unter Bedachtnahme auf

pädagogische, räumliche und ausstattungsgemäße Gegebenheiten mit zwei oder vier Wochenstunden

festgesetzt werden. Bei zwei Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit beträgt das Ausmaß der

individuellen Lernzeit sechs Wochenstunden; bei vier Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit

beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit zwei Wochenstunden.

15. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

a) Vorschulstufe

Abschnitt I Z 14 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) letzter Absatz und lit. b [Grundstufe I

(einschließlich gemeinsamer Führung) und Grundstufe II] finden mit der Maßgabe Anwendung, dass sich

die gegenstandsbezogene Lernzeit im Sinne eines zeitgemäßen Vorschulunterrichtes primär auf verbindliche

Übungen bezieht.

b) Grundstufe I (einschließlich gemeinsamer Führung) und Grundstufe II

An ganztägigen Schulformen (§ 8d des Schulorganisationsgesetzes) hat der Betreuungsteil wie der

Unterrichtsteil zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes

beizutragen. Er umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie

Freizeit (einschließlich Verpflegung).

Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben

– Lernmotivation und Lernunterstützung,

– Soziales Lernen,

– Kreativität,

– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und

– Rekreation.

Lernmotivation und Lernunterstützung

Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte

individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre

jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen

einzuüben bzw. anzuwenden.

Soziales Lernen

Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales

Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten,

Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene

Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen

Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Kreativität

Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.

Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche

Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber

auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive

Wirkung haben sollen.

Rekreation

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-

Können und Erholung auch bei geringeren räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten erfüllen

können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit

besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten

Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch

Differenzierung und individuelle Zuwendung einzugehen. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich

lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.

Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.

Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des

Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und

Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Z 14 letzter Absatz

schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen

werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene

Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages,

nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges

Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und

sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus Z 14 letzter Absatz nicht

anderes ergibt). In der individuellen Lernzeit kommt den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erzieherinnen

und Erziehern die Aufgabe zu, die Schülerinnen und Schüler zu zweckmäßigen und zeitökonomischen

Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Aneignung des Lehrstoffes, Vorbereitung auf

Leistungsfeststellungen, Hausübungen usw.) anzuleiten.

Während der individuellen Lernzeit sind möglichst alle Hausübungen zu erledigen. Auf den unterschiedlichen

Umfang der Hausübungen und das unterschiedliche Lerntempo ist zu achten.

c) Volksschuloberstufe

Für die Volksschuloberstufe siehe Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen,

BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung.

II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VOLKSSCHULOBERSTUFE

Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist

auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülerinnen bzw. Schülern in

Hauptschulen und in allgemein bildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen,

besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten

Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind,

wird die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen Pflichtgegenstände

den Landesschulräten übertragen, wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule, Anlage 1 zur

Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden

Fassung zu orientieren haben. In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache

hat diese Orientierung an den Anforderungen für die II. Leistungsgruppe zu erfolgen. In Klassen,

die mehrere Schulstufen in sich vereinigen, ist der Lehrstoff so weit wie möglich in gleichwertigen

Jahreswechselfolgen durchzunehmen. Auf diese Weise soll ein Zersplittern des Unterrichts vermieden

werden. Das Lehrgut ist dabei so aufzuteilen, dass die jeweils neu hinzutretenden Schülerinnen bzw.

Schüler den Anschluss an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeiten finden

können.

Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten alle

Entlassungsschüler zeitweise zusammengefasst werden.

In ähnlicher Weise ist auf der 8. Schulstufe für die Förderung begabter Schülerinnen bzw. Schüler,

besonders im Hinblick auf den Übertritt in weiterführende Schulen, zu sorgen.

DRITTER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

I. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE GRUNDSCHULE

Bei der Arbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers in der Grundschule insbesondere in der Vorschulstufe

sind

– das Aufgreifen von Lerngelegenheiten,

– das Arrangieren von Lernsituationen und

– das Organisieren von Lernprozessen

von besonderer Bedeutung.

Mit den folgenden didaktischen Grundsätzen sollen wesentliche und kennzeichnende Merkmale

eines kind- und grundschulgemäßen Unterrichts charakterisiert werden

1. Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen

Die Grundschullehrerin bzw. der Grundschullehrer hat den Unterricht grundsätzlich am Kind zu

orientieren, an seinen Lernmöglichkeiten und -grenzen im Spannungsfeld von dem, was es braucht, und

dem, was es will. Dies bedeutet auch, dass den Kindern ein ihrem Alter und ihrer Entwicklung

entsprechendes Maß an Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts wie bei der

Gestaltung des Schullebens insgesamt eingeräumt wird.

Individualisierung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er trotz der vereinheitlichenden

Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der kindlichen Persönlichkeiten und

ihrer Bedingtheiten ernst nimmt und ihnen zu entsprechen versucht. Dabei wird sie bzw. er die

unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im Allgemeinen

sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet auf Grund

bisheriger Lernerfahrungen im Besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen der Kinder,

berücksichtigen.

Die Unterschiedlichkeiten der Kinder betreffen im Einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft

und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit,

ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kulturkreis, ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre

Selbstständigkeit und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll die Lehrerin bzw. der Lehrer

durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprechen. In diesem Sinne sind auch die

wahrgenommenen Lernfortschritte des Kindes zu berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch

jenen Kindern, die nach dem Lehrplan der Vorschulstufe unterrichtet werden.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis des

Kindes Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern.

Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in

den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt auch der Pausengestaltung zu. Bei der

Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und

lernschwachen Kindern genügend Zeit für Bewegung und Spiel bleibt.

2. Soziales Lernen

Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die

Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug des Kindes und des Erwachsenen eine

ebenso bedeutende Rolle wie seine Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift

geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.

In Verbindung mit und neben dem sachlichen Lernen hat die Lehrerin bzw. der Lehrer auch das

soziale Lernen der Kinder anzuregen, zu fördern und es damit weiter zu entfalten.

Die Förderung der Persönlichkeit der Kinder zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles

und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht

diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben

einfacher Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als

Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und

Durchleuchten von Vorurteilen, das ansatzweise Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für

Geschlechterrollen.

Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse,

das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel,

Kinder als Helfer für Kinder usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.

Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss die Lehrerin bzw. der Lehrer trachten, ein Klima des

gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung zu schaffen.

Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern

gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.

Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen zwischen

Schülerinnen, Schülern und zwischen einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern und der Lehrerin bzw. dem

Lehrer über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle in der

Klasse oder Lerngruppe, zum Mitleben in einer lebendigen Schulgemeinschaft und zum Verständnis für

andere größere Sozialgebilde des Lebens. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance,

wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Kinder unterschiedlicher Schulstufen, Kinder

mit unterschiedlicher Muttersprache, Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem

Förderbedarf) sowie Kinder mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.

3. Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit

Die Grundsätze der Lebensbezogenheit und der Anschaulichkeit verlangen von der Lehrerin bzw.

vom Lehrer, dass der Unterricht nach Möglichkeit von der konkreten Erlebniswelt des Kindes ausgeht und

zu dieser auch wieder zurückführt. Veranschaulichung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass

sie bzw. er die Lehrstoffe den Erfahrungen der Kinder zugänglich machen soll. Dies kann auf der Ebene

der Sinneswahrnehmungen oder auf der Ebene der Vorstellungen geschehen. Inhalte können zum einen

dadurch konkret erfahrbar gemacht werden, dass man sie ihrer Art entsprechend, zB durch Sehen, Hören

usw., zugänglich macht, zum anderen, dass man sie durch Beispiele bzw. durch Nutzung der modernen

allenfalls vorhandenen Informationstechniken vergegenwärtigt. Wo es für das Lernen sinnvoll erscheint,

soll es mehr- bzw. vielsinnig angeregt werden. Von diesen Erfahrungen ausgehend, soll das Kind zum

Denken und zur Abstraktion geführt werden. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens

und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch

durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale,

kulturelle und naturhafte Umfeld des Kindes und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle

Ereignisse bieten. Sie bzw. er wird versuchen, dem Kind die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der

Lehraufgaben und Lehrstoffe für sein gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Die

Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben

außerhalb der Schule aus.

4. Konzentration der Bildung

Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom

Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen.

Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten

unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.

Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen

Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe I, auf der

Grundstufe II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich

werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner

Vermittlung berücksichtigt.

5. Sachgerechtheit

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen,

hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen

Gründen Vereinfachungen geboten sind.

Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur

persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen

didaktischen Grundsatz, den Kindern die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen,

was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich

Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“

hinzuführen.

Sachgerechtheit und Kindgemäßheit sind einander notwendigerweise ergänzende, keinesfalls

einander ausschließende oder widersprechende Grundsätze.

6. Aktivierung und Motivierung

In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten,

Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt

werden.

Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Kinder

anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für

das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen

führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst

gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen. Die Kinder können an der Vorbereitung (zB durch

vorbereitende Hausübungen) des Unterrichts, gelegentlich auch am Nachdenken über Unterricht beteiligt

werden. Die Kinder sollen durch Unterricht auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule

angeregt werden.

Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige

Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und

Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung schafft die Lehrerin bzw.

der Lehrer dadurch, dass sie bzw. er versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort,

wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Kinder zu vermitteln. Damit wird einerseits der

Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot

geweckt.

Die medienspezifischen Vorteile moderner Kommunikations- und Informationstechniken können zur

Aktivierung und Motivierung beitragen (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten

an der Schule).

7. Individualisieren, Differenzieren und Fördern

In der Grundschule unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen

und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit,

der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit,

der Arbeitshaltung ua., wie kaum in einer anderen Schulart.

Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und

differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Eine verantwortungsvolle Berücksichtigung

der Unterschiede schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen aller Schülerinnen

und Schüler und hilft mit, Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.

Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und

Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme

erfolgen.

Dies erfordert von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er sich um die bestmögliche

Förderung jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers bemüht. Der Klassenraum soll sowohl

als lernanregende Umwelt als auch als Raum für kindliches Zusammenleben gestaltet sein und eine

flexible Sitzordnung ermöglichen.

Jeder Unterrichtstag soll inhaltlich und zeitlich so ausgewogen gestaltet sein, dass Arbeit und Spiel,

Anstrengung und Entspannung einander ergänzen und durchdringen.

Maßnahmen der Individualisierung bzw. inneren Differenzierung sind im Sinne des Förderns und des

Forderns zu verstehen und zu gestalten. Sie tragen dazu bei, dass die Grundschule auch die sehr wichtige

Aufgabe der Begabungsförderung erfüllt.

Im Rahmen der Differenzierung werden innerhalb der Jahrgangsklassen oder heterogenen Lerngruppen

unterschiedliche, stets veränderbare Schülergruppierungen vorgenommen. Als mögliche Kriterien

für Gruppierungen gelten: Interesse, Selbsteinschätzung, unterschiedliche Lernvoraussetzungen,

Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw.

Differenzierungsmaßnahmen beziehen sich auf Schülergruppen und Individualisierungsmaßnahmen

beziehen sich auf das einzelne Kind.

Als mögliche Verfahren bieten sich ua. an

– Unterschiede in der Aufgabenstellung (zB Anzahl der Aufgaben, Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad,

Anzahl der Wiederholungen);

– unterschiedliche Sozialformen;

– unterschiedliche Medien und Hilfsmittel;

– unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Kinder.

Die Realisierung der Individualisierung, der inneren Differenzierung und Förderung wird durch eine

entsprechende Ausstattung der Schule bzw. der Klasse mit Arbeitsmitteln, technischen Medien, modernen

Informations- und Kommunikationsmedien usw. unterstützt.

Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Lernprozesse durch gezielte Übungen, individualisierende

Arbeitsweisen, intensivierte Lehrerhilfen und zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen zu unterstützen,

einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern den Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern

sowie vorhandene Lücken zu schließen und einen kontinuierlichen Lernzuwachs zu ermöglichen.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer wird sich nicht nur im Förderunterricht bemühen, vor allem lernschwächeren

Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf

Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.

Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwer wiegenden Entscheidungen soll die

Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen.

Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.

8. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages

Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft

in die Schule. Eine wichtige Aufgabe der Grundschule ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft

der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.

Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit

und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel

sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen

Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu

berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch

unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für

die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung

von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“

sowie „Mathematische Früherziehung“ genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe I in

drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt,

ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und

-fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer

versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er

trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches

und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen,

andererseits durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in

verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben,

wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist). So wird der Lernerfolg zur

sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen

der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt des Kindes berücksichtigt werden. Lernkontrolle

ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet

werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.

Dies wird ua. durch den Einsatz eines Computers erleichtert.

Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Fachwissen. Sozialverhalten und

Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber

geben, wie Leistungen zu Stande kommen.

Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die

Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie

informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Eltern über den Leistungsstand und über Lernfortschritte

beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.

Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl,

ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen haben daher äußerst

behutsam zu erfolgen. Der Rahmencharakter des Grundschullehrplanes eröffnet für eine ermutigende,

hilfreiche und individualisierende Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung ausreichende Möglichkeiten.

9. Didaktische Hinweise für den zweisprachigen Unterricht

Zweisprachiger Unterricht hat grundsätzlich davon auszugehen, dass beim Spracherwerb und bei der

Spracherweiterung dem jeweiligen familialen Hintergrund sowie dem sprachlichen Umfeld der Schule

außerordentlich hohe Bedeutung zukommt.

Das heißt, dass im unmittelbaren Umfeld des Kindes (Familie, Freundeskreis usw.) beide Sprachen

in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden sind und Verwendung finden.

Aus diesen Gegebenheiten erfährt der zweisprachige Unterricht seine besondere Begründung, bezieht

daraus hohe Motivation und bietet vielfältige Möglichkeiten praxisbezogener Unterrichtsgestaltung.

Es sollte beachtet werden, dass auch die emotionalen, kommunikativen und emanzipatorischen

Gesichtspunkte bei der behutsamen Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch zum Tragen kommen.

Ausgangspunkte für methodisch-didaktische Überlegungen sind daher einerseits die sprachlichen

Lernvoraussetzungen der Schülerinnen bzw. Schüler und andererseits die unterschiedlichen Möglichkeiten

beide Sprachen zu gebrauchen

– Beobachtung und Einschätzung der individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder;

– Vertrauen in die eigene Sprechfähigkeit wecken bzw. Hemmungen bei der Verwendung beider

Sprachen abbauen;

– Sprechanlässe aus unmittelbaren Lebenssituationen des Kindes herleiten (zB Einbeziehung von

Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Großeltern, von Verwandten, außerschulischen Fachleuten;

Lernanlässe außerhalb der Klasse);

– didaktische Analyse des sprachlichen und sozialen Umfeldes des Kindes als Grundlage für die

Planung typischer, kommunikativer Sprechanlässe;

– spontane Sprechanlässe im Schulalltag aufgreifen (Mitteilung von Gefühlen, Konflikten usw.);

– die Sprache der Lehrerin bzw. des Lehrers hat Vorbildwirkung und leistet auch einen Beitrag zur

Sprachentwicklung der Schülerinnen bzw. Schüler;

– Ausweitung der kommunikativen Fähigkeiten durch besondere Wertschätzung der Herkunftssprache/

n sowie durch eine behutsame Hinführung in Richtung der Standardsprachen;

– Aufgreifen regionaler, sprachlicher und sozialer, aber auch kultureller und historischer Gegebenheiten.

II. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VOLKSSCHULOBERSTUFE

Die didaktischen Grundsätze der Volksschuloberstufe orientieren sich an jenen der Hauptschule

(Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils

geltenden Fassung).“

4. In Anlage 1 vierter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen

Übungen, des Förderunterrichtes, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen) lautet lit. a

(Stundentafel der Vorschulstufe) samt den Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe

„a) Stundentafel der Vorschulstufe

Bemerkungen zur Stundentafel

1. Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden

sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf

kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.

2. In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen,

Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ eine besondere Förderung in der Muttersprache des

Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den

verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.

3. Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen,

wobei die in der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl

nicht überschritten werden soll.“

5. In Anlage 1 vierter Teil lautet lit. b (Stundentafel der Grundschule) samt den Bemerkungen zur

Stundentafel der Grundschule

„b) Stundentafel der Grundschule

Bemerkungen zur Stundentafel

1. Die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, vierter Teil, betreffend die

Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule (ausgenommen die Punkte 3 und 7) gelten

auch für die oben angeführte Stundentafel, soweit im Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten nicht

anderes bestimmt ist.

2. Soweit in der Stundentafel nur alternative Wochenstundenzahlen oder Mindest- und Höchstzahl

des Wochenstundenausmaßes angegeben sind, erfolgt die Festlegung des Stundenausmaßes durch

schulautonome Lehrplanbestimmungen; sofern keine schulautonome Festlegung getroffen wird,

erfolgt diese durch die Schulbehörde erster Instanz.

3. Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je

Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit

durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer

(Kursdauer) des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung

bezieht (Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben bzw. Deutsch, Slowenisch, Lesen und/oder

Mathematik) anzugeben.

4. Darüber hinaus ist gemäß § 16a Z 4 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten in Verbindung

mit § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes für zum zweisprachigen Unterricht angemeldete

Schülerinnen und Schüler, deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht ausreichend ist, ein

Förderunterricht in Slowenisch anzubieten.

5. In den Volksschulen (Volksschulklassen, Volksschulabteilungen) mit deutscher und slowenischer

Unterrichtssprache ist in der Grundschule die deutsche und die slowenische Sprache in allen

Unterrichtsgegenständen in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden.“

6. Anlage 1 sechster Teil lautet

„SECHSTER TEIL

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE

Für Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und

Schreiben, Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung,

Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen und Spiel gelten die Bestimmungen des

jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, sechster Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht gemäß dem

Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer

Sprache zu erteilen ist.“

7. In Anlage 1 siebenter Teil [Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze

der Pflichtgegenstände der Grundschule (mit Ausnahme der Vorschulstufe) und der Volksschuloberstufe]

wird der erste Absatz durch folgende Absätze ersetzt

„In der Grundschule gelten für Sachunterricht, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung,

Schreiben, Technisches Werken, Textiles Werken und Leibesübungen die Bestimmungen des

jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht auf den

ersten vier Schulstufen gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß

in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist.

In der Volksschuloberstufe gelten für Deutsch, Lebende Fremdsprache, Geschichte und Sozialkunde,

Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Biologie und Umweltkunde,

Physik und Chemie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Technisches Werken, Textiles Werken,

Ernährung und Haushalt und Leibesübungen sowie Berufsorientierung die Bestimmungen des jeweiligen

Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil.“

8. In Anlage 1 siebenter Teil Unterabschnitt A [Grundschule (mit Ausnahme der Vorschulstufe)] lautet im

Pflichtgegenstand „Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben/Deutsch, Slowenisch, Lesen“ die Bildungs-

und Lehraufgabe samt Überschrift

„Bildungs- und Lehraufgabe

Der Deutsch- und Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler – unter

Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen – in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu

zwischenmenschlicher Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und

über Sprache zu fördern.

Im Einzelnen geht es darum, in Deutsch und Slowenisch

– das Gefühl der Zugehörigkeit zur slowenischen Volksgruppe zu entwickeln bzw. tolerantes

Verhalten zu wecken und zu fördern; auch bei Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen

Sprachkenntnissen ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen;

– die individuellen Sprachen des Kindes zur jeweiligen Standardsprache zu erweitern; auch bei

Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen ist von Anfang an Zweisprachigkeit

zu ermöglichen;

– den Schülerinnen und Schülern durch Sprache die Herstellung einer Beziehung zur unmittelbaren

Umgebung zu ermöglichen;

– Einsichten in die Sprachen des Lebens- und Kulturraums der Schülerinnen und Schüler im Sinne

des interkulturellen Lernens zu erlangen;

– den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen;

– einige Grundeinsichten in Funktion und Struktur beider Sprachen gewinnen zu lassen;

– durch Vergleiche Ähnlichkeiten und Unterschiede von Sprachen aufzuzeigen und auf ihre Rolle

in der Kommunikation hinzuweisen;

– zum Lesen und zur Auseinandersetzung mit dem Gelesenen anzuregen;

– einen kreativen Sprachgebrauch zu ermöglichen und zu fördern;

– einfache Arbeits- und Lerntechniken zu vermitteln, die in zunehmendem Maße zu selbstständigem

Bildungserwerb befähigen.

Der Unterrichtsgegenstand Deutsch, Slowenisch, Lesen gliedert sich in folgende Teilbereiche

– Sprechen/Ustno sporočanje

– Lesen/Branje

– Schreiben (nur Grundstufe I)/Pisanje (samo za osnovno stopnjo I)

– Verfassen von Texten/Pisno sporočanje

– Rechtschreiben/Pravopis

– Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika

Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und die stoffliche Linienführung

des Lehrplans, soll aber keinesfalls einer sinnvollen Vernetzung von Lernbereichen entgegenstehen und

ermöglicht daher dem Lehrer einen kindgemäßen und sachgerechten Unterricht. Dies gilt auch für den die

Grundleistungen der Kinder sichernden Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb“, der ebenfalls in die

oben angeführten Teilbereiche zu integrieren ist.

Auf der Grundstufe II wird der Teilbereich Schreiben (pisanje) dem Unterrichtsgegenstand Bildnerische

Erziehung (likovna vzgoja) zugeordnet, die übrige Gliederung in Teilbereiche bleibt unverändert.

Sprechen/Ustno sporočanje

Sprechen ist einer der wichtigsten Teilbereiche des Deutsch- und Slowenischunterrichts, gliedert sich

in fünf Aufgabenfelder und umfasst grundlegende und langfristige Ziele. Wesentliche Aufgabe des

Teilbereiches Sprechen ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur mündlichen

Kommunikation in beiden Sprachen allmählich zu erhöhen und sie zu einem möglichst sicheren

Gebrauch beider Standardsprachen zu führen.

Es sind natürliche Sprechsituationen zu schaffen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler auch

der slowenischen Sprache spontan bedienen.

Lesen/Branje

Der zweisprachige Leseunterricht auf der Grundstufe I hat die Aufgabe, den Schülerinnen und

Schülern die grundlegende Lesefertigkeit zu vermitteln und damit die Begegnung und Auseinander-

setzung mit Texten zu ermöglichen. Zunehmend erfahren die Schülerinnen und Schüler das Lesen im

Sinne des interkulturellen Lernens als einen bedeutenden Zugang zu beiden Kulturen im Land,

insbesondere als ein wesentliches Mittel zur Informationsgewinnung und zur Unterhaltung.

Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass sie durch

Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen über ihre realen Lebenserfahrungen hinaus

das Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten

können.

Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art in beiden

Sprachen dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit

der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und zu festigen.

Schreiben (nur Grundstufe I)/Pisanje (samo za osnovno stopnjo I)

Aufgabe des Schreibunterrichts ist es, die Schülerinnen und Schüler zum Gebrauch grundlegender

konventioneller grafischer Zeichensysteme anzuleiten. Dabei sollen sie erfahren, dass Schreiben eine

Form der Kommunikation und Dokumentation ist. Im Besonderen soll der Schreibunterricht zur sicheren

Beherrschung beider Schriftsysteme führen.

Verfassen von Texten/Pisno sporočanje

Im Teilbereich Verfassen von Texten sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage

ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben

in beiden Sprachen zunehmend selbstständig schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über

Erlebnisse, Beobachtungen, als auch partnerbezogen, zB Wünsche, Fragen; auf der Grundstufe II auch

sachbezogen.

Rechtschreiben/Pravopis

Aufgabe des Rechtschreibunterrichts in beiden Sprachen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu

normgerechtem Schreiben zu motivieren, grundlegende Rechtschreibkenntnisse zu vermitteln und in der

Folge ihr Rechtschreibkönnen kontinuierlich zu erweitern, sie zum Erkennen und Anwenden einfacher

Regeln zu führen und ihnen eine möglichst geläufige Nachschlagetechnik zu vermitteln.

Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika

Aufgabe der Sprachbetrachtung ist es, allmählich wachsende Einsichten in Funktion und Struktur

beider Sprachen zu vermitteln und zunehmend begrifflich zu sichern.“

9. In Anlage 1 siebenter Teil Unterabschnitt A lautet der Lehrstoff für die Grundstufe II samt Überschrift

„Grundstufe II (3. und 4. Schulstufe)

Sprechen/Ustno sporočanje

Als Schwerpunkte innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder gelten bis zum Ende der 4. Schulstufe in

beiden Sprachen

Erzählen, Informieren, Zuhören

– sprachliche Ausdrucksformen allmählich bewusst einsetzen;

– durch aufmerksames Zuhören Sachverhalte, Gedanken und die Lage anderer erfassen;

Situationsbezogenes Sprechen

– verschiedenartige Situationen einschätzen und sprachlich angemessen bewältigen;

Gespräch

– relativ selbstständig partner-, sach- und problembezogene Gespräche in verschiedenen Formen

führen;

– Gesprächsregeln formulieren, begründen und beachten;

– im Sinne des Unterrichtsprinzips „Interkulturelles Lernen“ sowie des bilingualen Spracherwerbs

die Regel beachten, dass man – nach Möglichkeit – in der Sprache antwortet, in der man

angesprochen wird;

– einfache Gesprächstechniken kennen und situationsgerecht anwenden;

– in der Schule erworbene Sprech- und Sprachformen im Gespräch anwenden;

– beide Sprachen zur Herstellung von Beziehungen zur schulischen und außerschulischen Umwelt

anwenden;

Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)

– einen grundlegenden Wortschatz inhaltlich erschlossen und begrifflich verfügbar haben;

– zunehmende Sicherheit im Gebrauch beider Sprachen als Standardsprachen erlangt haben;

Sprechübung (Deutliches Sprechen)

– Sicherheit im ausdrucksvollen und lautrichtigen Sprechen gewinnen.

3. Schulstufe

Erzählen, Informieren, Zuhören

Interessant und anschaulich erzählen, andere

unterhalten

Über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und dergleichen

in zeitlich richtiger Abfolge erzählen

Beim Erzählen wesentliche Einzelheiten

berücksichtigen

Durch Erzählen andere unterhalten

Kurze gelesene oder gehörte Geschichten anderen erzählen

Ausgedachte Geschichten erzählen (zu Bildern, Geräuschen,

Wörtern, Pantomimen usw.)

Andere informieren Einfache Sachverhalte und Handlungsabläufe möglichst

genau sprachlich darstellen

Eigene Gefühle, Gedanken und Wünsche anderen mitteilen

Auffallende Merkmale von Gegenständen, Tieren und

Menschen beschreiben

Aufmerksam zuhören Anderen Sprechern längere Zeit aufmerksam zuhören

Wesentliches erfassen und wiedergeben

Zu Gehörtem Stellung nehmen

Situationsbezogenes Sprechen

Verschiedenartige Sprechhandlungssituationen

sprachlich allmählich sicher bewältigen

Reale Handlungssituationen bzw. in Rollenspielen dargestellte

Situationen sprachlich bewältigen

zB

– mit jemandem Kontakt aufnehmen

– trösten, wünschen, fordern, richtig stellen

– einem anderen zustimmen, die Meinung eines anderen

anerkennen

– die eigene Meinung begründen

Gespräch

weiter gehende Schulung des Zuhörens, Aufeinander-

Hörens und Verstehens

zB durch verschiedene kommunikative Spiele in beiden

Sprachen; Unterscheiden von Wesentlichem und Unwesentlichem;

Zusammenfassen wichtiger Ergebnisse

eines kurzen Gesprächs

Erweitern der Gesprächsregeln und der

Gesprächstechniken

zB beim Thema bleiben

Eigene Behauptungen begründen

Nicht alles unbefragt hinnehmen

Anteilnehmen durch Rückfragen, Zustimmen, Ablehnen

Die Klärung von Sachverhalten und Problemen anstreben

(zB durch Fragen, Beurteilen, von Gesprächsbeiträgen)

Sich auf Gesprächsteilnehmer und deren jeweilige Rolle

bzw. Sprache einstellen

Beherrschen einfacher Gesprächsformen Partner-, Gruppen- und Kreisgespräche zu Sachthemen

und -problemen aus dem Erfahrungs- und Interessenbereich

der Kinder oder aus Sachbegegnungen in verschiedenen

Lernbereichen

Wie auf der Grundstufe I können sich Gesprächsanlässe

spontan aus bestimmten Situationen ergeben oder gezielt

angeregt werden

Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)

Wortschatz erweitern und differenzieren Gegenstände und Bilder besprechen oder beschreiben

Beobachtungen und Vorgänge sprachlich darstellen

Möglichkeiten der Wortbildung erproben

Wortbedeutungen durch Ordnen, Vergleichen und Anwenden

unterscheiden

Standardsprachliche Satzmuster üben und

erweitern

Vorwörter mit dem richtigen Fall gebrauchen

Üben von Satzmustern mit steigendem Schwierigkeitsgrad,

um Fehlformen vorzubeugen (Satzreihen und

Satzgefüge)

Sprechübung (Deutliches Sprechen)

Ausdrucksvoll sprechen Persönliche Aussagen ausdrucksvoll gestalten

Sprachliche Äußerungen durch Mimik und Gestik unterstützen

Verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten sprachlichen

Handelns für bestimmte Situationen erproben (Rollenspiele)

Deutlich sprechen Übungen zur Schulung der Artikulation in beiden Sprachen

Wörter und Texte bewusst artikuliert sprechen

(Sprechspiele, Zungenbrecher, Scherztexte und dergleichen)

Sicherung der Lautbildung und Übungen zur Lautunterscheidung

mit Berücksichtigung der Unterschiede in

Deutsch und Slowenisch (zB Lautdifferenzierungsübungen)

Texte nachgestaltend und umgestaltend

sprechen

Durch unterschiedliches Sprechen von Texten (fröhlich,

weinerlich …) verschiedene Stimmungen ausdrücken

4. Schulstufe

Erzählen, Informieren, Zuhören

In bewusster Gestaltungsabsicht erzählen,

andere unterhalten

Beim Erzählen allmählich die eigene Gestaltungsabsicht

umsetzen (Höhepunkt gestalten, Spannung bewirken,

Mitgefühl erwecken und dergleichen)

Andere informieren Wesentliche Merkmale von Gegenständen, Tieren und

Personen treffend beschreiben

Sachinformationen weitergeben (zB von sachlichen Zusammenhängen

mit Hilfe von Texten, Bildern, Tafelbildern,

… berichten)

Arbeitsergebnisse zusammenfassen

Eigene Gefühle, Gedanken und Wünsche anderen mitteilen

Aufmerksam zuhören Sprachangeboten verschiedenster Art (auch Medien)

über längere Zeit aufmerksam zuhören

Wesentliches erfassen und möglichst genau wiedergeben

Zu Gehörtem Stellung nehmen

Feststellen, wodurch eine Darstellung gefällt, wodurch

eine Erzählung lustig, traurig, spannend wirkt

Situationsbezogenes Sprechen

Verschiedenartige Sprechhandlungssituationen

sprachlich allmählich sicher bewältigen

Reale Handlungssituationen bzw. in Rollenspielen dargestellte

Situationen sprachlich bewältigen

zB

– mit jemandem Kontakt aufnehmen

– ermuntern, wünschen, richtig stellen, sich beschweren

– einem anderen zustimmen, die Meinung eines anderen

anerkennen

– die eigene Meinung begründen und vertreten

Gespräch

Weiter gehende Schulung des Zuhörens,

Aufeinander-Hörens und Verstehens

zB durch verschiedene kommunikative Spiele; Zusammenfassen

wesentlicher Ergebnisse eines Gesprächs;

Auswählen und Auswerten von Gesprächsbeiträgen

unter bestimmten Gesichtspunkten

Wichtige Redeelemente für das Gespräch zB Einleitung, Anknüpfung, Überleitung, Weiterführung,

Zusammenfassung und Ähnliches

Erweitern der Gesprächsregeln und der Gesprächstechnik

Seine Meinung vertreten (nicht sofort aufgeben)

Seine Meinung ändern, wenn man überzeugt worden ist

Sich Stichwort-Notizen machen

Das Gespräch durch eigene Initiativen voranbringen

Die Klärung von Sachverhalten und Problemen anstreben

(zB durch Vermutungen, Fragen, Erkundigungen,

Argumente, Bestätigung und Widerspruch)

Beherrschen verschiedener Gesprächsformen Auch längere Partner-, Gruppen- und Kreisgespräche

bzw. Diskussionen zu Sachthemen und -problemen aus

dem Erfahrungs- und Interessenbereich der Kinder

oder aus Sachbegegnungen in verschiedenen Lernbereichen

führen

Über den Gesprächsablauf (zB anhand einer Tonbandaufnahme)

miteinander sprechen

Die Gesprächsanlässe können sich spontan aus bestimmten

Situationen ergeben oder angeregt werden

Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)

Wortschatz erweitern und differenzieren Vorgänge und Handlungsabläufe treffend, folgerichtig

und begrifflich klar darstellen

Verschiedene Möglichkeiten der Wortbildung in beiden

Sprachen erproben

Wortbedeutungen durch Vergleichen und Abgrenzen

unterscheiden auch durch Gegenüberstellung von

Wörtern in beiden Sprachen (zB Bein, Fuß – noga;

Mond – mesec, luna; Finger, Zehen, Erde – prst)

Standardsprachliche Verwendung einzelner

Wortarten üben

Sicherung des normgerechten Gebrauchs von Zeitwort,

Namenwort und Eigenschaftswort, auch im Hinblick

auf Fehler, die sich aus der jeweils anderen Sprache

ergeben (zB die Milch – mleko)

Korrektur von Fehlformen

Standardsprachliche Satzmuster üben und

erweitern

Sichern von Satzmustern mit komplexerer Struktur, um

Fehlformen vorzubeugen

Sprechübung (Deutliches Sprechen)

Ausdrucksvoll sprechen Übungen zum sicheren Gebrauch unterschiedlicher

Mittel des ausdrucksvollen Sprechens (Betonung,

Lautstärke, Artikulation, Tempo, Pausen, Mimik,

Gestik)

Ausdrucksvolles Gestalten dialogischer Situationen

Deutlich sprechen Erhöhte Anforderungen bei der Schulung der Artikulation

(Flüstersprache, größere Entfernung usw.)

Sprechtechnische Übungen: Wortreihen und Texte

schnell und deutlich sprechen

Sicherung der Lautbildung und Übungen zur Lautunterscheidung

unter Berücksichtigung der Unterschiede in

Deutsch und Slowenisch (zB Zucker – zob; Vater –

Vase – veter – avto)

Texte nachgestaltend und umgestaltend

sprechen

Durch Verändern von Texten spielerisch neue Lautgestalten

bilden sowie durch unterschiedliches Sprechen

von Texten verschiedene Stimmungen und Charakterzüge

ausdrücken

Lesen/Branje

Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der

4. Schulstufe in beiden Sprachen

– ihr Lesen zunehmend an persönlichen Interessen orientieren;

– altersgemäße Texte selbstständig lesen und inhaltlich erschließen können;

– durch die Auseinandersetzung mit Texten deren Absichten, Wirkungen und dergleichen erkennen

können;

– vorbereitete Texte sinngestaltend vorlesen können.

3. Schulstufe

Förderung und Unterstützung der Lesebereitschaft

und der individuellen Leseinteressen

Möglichst oft auf aktuelle, altersgemäße Texte hinweisen

Vielfältige altersgemäße Texte mit ausgewähltem entsprechendem

Lesestoff auch in slowenischer Sprache

anbieten (Klassenbibliothek, Schulbibliothek)

Zur selbstständigen Textbeschaffung anregen (Bibliotheksbesuch,

Bücheraustausch)

Erfahren, dass man aus Texten Sinn entnehmen

kann

– aus literarischen Texten In Märchen, Sagen, Erzählungen aus beiden Kulturkreisen,

Umweltgeschichten usw. Handlungszusammenhänge

erleben und erkennen; einfache Handlungsabfolgen

richtig wiedergeben (zB erzählen, spielen); Pointen

erfassen

Gemeinsam über Texte und ihre unterschiedliche Wirkung

sprechen

Zu Texten die eigene Meinung äußern und begründen,

Texte fantasievoll weiterführen

– aus Gebrauchstexten Bilder und Bildunterschriften als Zusatzinformationen

nützen

Inhaltsverzeichnisse, Kurzbeschreibungen usw. als Informationsquelle

benützen

Aus Nachschlagewerken Informationen entnehmen

Aus Überschriften, Buchtiteln usw. auf Informationsgehalt

schließen

Steigerung der Lesefertigkeit Überschauendes Lesen in immer größeren Sinnschritten

Lesen von Texten in verschiedener räumlicher Anordnung

(zB in Pyramidenform)

Lesen von Texten ohne Wortabstände, ohne Satzzeichen

Lesen von Texten verschiedener Druckgröße und

Schriftarten (verschiedene Formen der Block- und

Druckschrift, lateinische Schreibschrift)

Vielfältige Übungen zur guten Aussprache

Lesen einfacher Texte unter Beachtung der Leseflüssigkeit

Lesen einfacher Texte in zunehmend steigendem Tempo

Vorbereitung und Übung textgerechten

Vorlesens und Vortragens

Vielfältiges Üben sinnentsprechenden und sinngestaltenden

Lesens und Vortragens

– Lesen und Vortragen von Kinderreimen, Gedichten,

Geschichten uam. unter besonderer Beachtung der

Klangstruktur und der Sprechpausen

– Auswendiglernen und Vortragen von Gedichten

4. Schulstufe

Förderung und Festigung guter Lesegewohnheiten,

individuelle Leseinteressen ausweiten

und bilden

Möglichst oft zur Auseinandersetzung mit aktuellen,

altersgemäßen Texten anregen

Vielfältige altersgemäße Texte in deutscher und slowenischer

Sprache anbieten (Klassenbibliothek, Schulbibliothek)

Die selbstständige Textauswahl fördern (Bibliotheksbesuch,

Büchertausch usw.)

Ausweitung der Inhaltserschließung und des

Textverständnisses

– Literarische Texte Märchen, Sagen, Fabeln, Umweltgeschichten, Erzählungen,

Gedichte und dialogische Texte usw. aus beiden

Kulturkreisen, auch in Mundart, lesen, um sich zu

unterhalten, um mitzuempfinden, um sich anregen zu

lassen usw.

Den Verlauf einer Handlung, eines Geschehens durch

Erzählung, durch spielerische oder pantomimische

Darstellung wiedergeben

– Gebrauchstexte Mit Sachbüchern, Nachschlagewerken, kurzen Gebrauchstexten

(zB Spielregeln – auch zu Computerspielen,

Anleitungen, Kochrezepten) sowie Angeboten

der neuen Medien (zB CD-Roms, Internet) umgehen

lernen

Aufschriften, Hinweise, Appelle (zB im Verkehr, an und

in Gebäuden) in beiden Sprachen lesen

Informationen auswerten und anwenden

– sich mit Texten verschiedener Art selbständig

auseinander setzen

Verschiedene Texte zum gleichen Thema, auch in beiden

Sprachen, einander gegenüberstellen, nach Unterschieden

suchen

An Texten (Werbetexten usw.) Absichten erkennen und

besprechen

Zu Texten in einfacher Form Stellung nehmen

Steigerung der Lesefertigkeit Überschauendes Lesen in immer größeren Sinnschritten

Lesen von Texten in verschiedenen räumlichen Anordnungen

Lesen von Texten verschiedener Druckgrößen und

Schriftarten, auch neuer Medien (verschiedene Formen

der Gemischtantiqua, lateinische Schreibschrift, Fraktur)

Lautrichtiges, wortgetreues Lesen

Lesen einfacher Texte mit zunehmender Steigerung der

Leseflüssigkeit

Lesen einfacher Texte in zunehmend steigendem Tempo

Vorbereitung und Übung textgerechten Vorlesen

und Vortragens

Vielfältiges Üben sinnentsprechenden und sinngestaltenden

Lesens und Vortragens

Lesen und Vortragen von Gedichten, dialogischen Texten,

Geschichten uam. unter besonderer Beachtung der

Sprechpausen und der Ausdrucksgestaltung

Auswendiglernen und Vortragen von Gedichten

Verfassen von Texten/Pisno sporočanje

Als Schwerpunkt bis zum Ende der 4. Schulstufe gelten in beiden Sprachen

– eine anhaltende Freude am Verfassen von Texten entwickelt haben;

– eigene Erlebnisse, Beobachtungen, Dialoge, Erfundenes und Ähnliches aufschreiben;

– Mitteilungen, Aufforderungen, Wünsche, Hinweise, Anleitungen, Aufträge und Ähnliches aufschreiben;

–über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte in ganzen Sätzen und in

Stichwörtern schreiben;

– Einzelbilder und Bildfolgen schriftlich versprachlichen sowie Texte ergänzen und verändern;

– Briefe, Grußkarten, E-Mails und Ähnliches zu verschiedenen Anlässen schreiben;

– Gelesenes, Gehörtes, Gesehenes, Gefühltes und Gedachtes in eigenen Worten (ganze Sätze oder

Stichworte) schriftlich wiedergeben.

3. Schulstufe

Begleitende Übungen zum Verfassen von

Texten

– Wichtiges von weniger Wichtigem bzw.

Unwichtigem unterscheiden

zB passende Überschriften zu Bildern und Texten finden

– Gedanken ordnen und damit Möglichkeiten

des Textaufbaues erkennen und finden

zB vorgegebene Bildfolgen und Textteile ordnen und

ergänzen; Anfang, Höhepunkt, Abschluss von Texten

erkennen und formulieren

– Gedanken möglichst klar, genau anschaulich

und folgerichtig ausdrücken

Im Bereich des Wortschatzes und der Satzstrukturen

immer situationsbezogen formulieren: treffende Wörter;

Aufforderungen, Ausrufe, Fragen; Anrede-, Einleitungs-

und Schlussformel in Briefen; Verwenden der

wörtlichen Rede

– Texte zu einer Erfahrungsgrundlage gemeinsam

erarbeiten

Texte zu einem gemeinsamen Erlebnis, zu einem Bild

und ähnliches in kleinen Gruppen oder mit der Klasse

erarbeiten

– einfache schriftliche Muster funktionsgerecht

anwenden

Einfache Formulare, Tabellen und Ähnliches ausfüllen;

Adressen, Listen und Ähnliches schreiben

Texte verfassen

– vor allem, um andere zu unterhalten oder

Anteil nehmen zu lassen

zB durch eigene Erlebnisse, Träume; durch einfache

Geschichten zu vorgegebenen oder selbst gefertigten

Bildern, zu Reizwörtern, zu einem Erzählkern; durch

Weitererzählen begonnener Geschichten; durch

Sprechblasentexte, erfundene Geschichten, lustige

Verse, Briefe, Karten

– vor allem, um andere zu informieren zB durch einfache Beschreibung, durch Anleitungen;

Einladungen, Ankündigungen; Aufgabenpläne, Verlustanzeigen;

durch Briefe und Karten

– vor allem, um an andere (um eventuell auch

an sich selbst) zu appellieren

zB durch Einladungen, einfache Werbetexte in Prospekt-,

Plakat-, Schildform und Ähnliches, Ge- und

Verbote

– vor allem, um etwas für sich zu notieren zB (telefonische) Mitteilungen, Einkaufswaren, Kochrezepte;

kurze Sachtexte, Liedtexte

4. Schulstufe

Begleitende Übungen zum Verfassen von

Texten

– Wichtiges von weniger Wichtigem bzw.

Unwichtigem unterscheiden

zB in Texten das Wichtigste unterstreichen; Stichwörter

und Sätze zu Gelesenem und Gehörtem aufschreiben

– Gedanken ordnen und damit Möglichkeiten

des Textaufbaus erkennen und finden

zB vorgegebene Bildfolgen und Textteile ordnen und

ergänzen; Anfang, Abschluss, Höhepunkt von Texten

erkennen und formulieren; sich die Reihenfolge und

Verknüpfung von Sätzen bewusst machen und diese

beim eigenen Schreiben beachten

– Gedanken möglichst klar, genau, anschaulich

und folgerichtig sprachlich darstellen

zB Dinge, Tätigkeiten, Eigenschaften, Sachverhalte,

Situationen usw. immer angemessener sprachlich darstellen

treffende Wörter finden, Begründungen formulieren,

die entsprechenden Zeitformen wählen, die

wörtliche Rede gezielt einsetzen

– Texte zu einer Erfahrungsgrundlage

gemeinsam erarbeiten

Texte, zB zu einem gemeinsamen Erlebnis, zu Bildern,

zu einem sachunterrichtlichen Thema und Ähnlichem

in kleinen Gruppen oder im Klassengespräch erarbeiten

– schriftliche Muster funktionsgerecht

anwenden

zB Formulare, Erlagscheine und Ähnliches ausfüllen;

Listen, Verzeichnisse und Ähnliches schreiben; eine

Kartei anlegen, etwa für die Klassenbücherei

Texte verfassen: Die Schüler sollen immer bewusster erkennen, dass die

Art der Abfassung eines Textes von der vorwiegenden

Schreibabsicht abhängt und hinsichtlich der Wahl der

Sprache auch davon, an wen sich der Text richtet

– vor allem, um andere zu unterhalten oder

Anteil nehmen zu lassen

zB durch das Erzählen von eigenen Erlebnissen, Träumen,

Geschichten zu vorgegebenen oder selbst gefertigten

Bildern, zu Reizwörtern, zu einem Erzählkern;

Anfang und Schluss zu Erzählungsfragmenten;

Sprechblasentexte, erfundene Geschichten, lustige

Collage von Wörtern und Sätzen, Geheimsprache,

Witze, Dialoge auch für zweisprachige Textsammlungen

wie Schülerzeitungen, Bücher; Briefe, Karten,

E-Mails

– vor allem, um andere zu informieren zB durch das Beschreiben von Personen, Tieren, Gegenständen,

Handlungsabläufen und Sachverhalten; durch

das Nacherzählen einfacher Texte (auch mit verändertem

Standpunkt); durch Gebrauchs- und Bastelanleitungen,

Einladungen, Verkaufs-, Tausch- und Verlustanzeigen;

durch Briefe, Karten, E-Mails zu verschiedenen

Anlässen

– vor allem, um an andere (und eventuell

auch an sich selbst) zu appellieren

zB durch Spielregeln, Einladungen, Programme, Werbetexte

(in Prospekt-, Plakat-, Schildform und Ähnlichem),

verschiedene Anzeigen; Flugblätter

– vor allem, um etwas für sich (und eventuell

auch für andere) zu notieren

zB Mitteilungen und Vormerkungen aller Art, Kochrezepte;

Wissenwertes, Sachtexte, Liedtexte; Erlebnisse

in einem Tagebuch

Rechtschreiben/Pravopis

Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der

4. Schulstufe in beiden Sprachen

– einen allgemein gebrauchten, aber begrenzten Schreibwortschatz gründlich geübt haben und

möglichst sicher beherrschen;

– einige grundlegende Phänomene und Probleme der Rechtschreibung kennen, zB die gebräuchlichsten

Fälle der Großschreibung, der Interpunktion sowie im Deutschen die Bezeichnung von

Vokallänge und Vokalkürze, im Slowenischen die Schreibung aufeinander folgender Mitlautzeichen;

– zunehmend selbstständig Schreibstrategien anwenden können;

– sich Regelmäßigkeiten bewusst machen und daraus erarbeitete einfache Regeln formulieren und

anwenden.

3. Schulstufe

Motivation Das Bemühen um normgerechtes Schreiben erhalten und

festigen

Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten

Wortschatzes

– Auswahl des Wortschatzes Wörter, deren Bedeutung bereits erfasst wurde, nach

folgenden Kriterien auswählen: aktiver Wortschatz,

Häufigkeit, exemplarischer Wert auch im Hinblick auf

Analogie- und Regelbildungen

– Wörter durchgliedern Wörter akustisch, optisch und sprechmotorisch durchgliedern

Entsprechungen, Teilentsprechungen und Nichtentsprechungen

zwischen Lautung und Schreibung entdecken

In verschiedenen Wörtern gleiche Schreibungen feststellen

– Wortschreibungen festigen Wörter, Wortgruppen und Sätze mit zunehmender

Sprachbewusstheit schreiben

Den erarbeitenden Wortschatz in verschiedenen sprachlichen

Zusammenhängen anwenden

Von rechtschreibmäßig gesicherten Wörtern

zur Schreibung anderer Wortformen bzw.

anderer Wörter gelangen

Wortzusammensetzungen

Wortableitungen

Analogien

Einfache Wortfamilien; der Wortstamm als Hilfe

Besonderheiten der Rechtschreibung

– Großschreibung Festigung der Großschreibung von Namenwörtern im

Deutschen bzw. von Eigennamen im Slowenischen,

des ersten Wortes einer Überschrift in beiden Sprachen

Großschreibung des Anredefürwortes „Sie“ und des entsprechenden

besitzanzeigenden Fürwortes „Ihr“ sowie

deren Ableitungen im Deutschen

– Bezeichnung der Vokallänge Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokallänge

sammeln und üben (zB Saal; nahm; kam – keine

Gegenüberstellungen!)

– Bezeichnung der Vokalkürze Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokalkürze

sammeln und üben

Im Slowenischen Wörter mit Zentralvokal („Halblaut“)

sammeln und ordnen

– Häufungen von aufeinanderfolgenden

Konsonantenzeichen

Wörter üben, bei denen eine Häufung von aufeinander

folgenden Mitlautzeichen auftritt (zB pflegen, pflücken/

prst, odpreti; empfangen; Schlusssatz, Krepppapier)

– Konsonantenverbindungen und -zeichen Im Slowenischen ist das „j“ in den Konsonantenverbindungen

lj und nj auch dann zu schreiben, wenn es

nicht ausgesprochen wird

Die Schreibung der Buchstaben l und v (Gebrauch der

Selbstlautprobe: nov – nova, stol – stoli usw.), der

stimmhaften und stimmlosen Konsonanten und den

Gebrauch der Vorwörter s-z und k-h üben

– Trennung Zusammengesetzte Wörter in einzelne Wörter trennen

Wörter des Schreibwortschatzes nach Sprechsilben

trennen (razzlogovanje), zB Ap=fel, Wes=pe, ras=ten

Keine Trennung von „ck“ im Deutschen, zB Zu=cker

– Interpunktion Sichere Anwendung der Satzschlusszeichen Punkt,

Fragezeichen und Rufzeichen in einfachen Fällen

Einfache Fälle der Beistrichsetzung zB in Aufzählungen

Zeichen bei der einfachsten Form der wörtlichen Rede

(zB Eva fragt: „ ?“)

Hilfen für das Rechtschreiben Erworbenes Rechtschreibwissen zunehmend anwenden

Wörter alphabetisch ordnen, auch nach dem zweiten

Buchstaben

Übungen im Gebrauch des Wörterbuches

Das Wörterbuch als zuverlässige Rechtschreibhilfe nutzen

lernen

4. Schulstufe

Motivation Das Bemühen um normgerechtes Schreiben erhalten und

festigen

Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten

Wortschatzes

– Auswahl des Wortschatzes Wörter, deren Bedeutung bereits erfasst wurde, nach

folgenden Kriterien auswählen: aktiver Wortschatz,

Häufigkeit, exemplarischer Wert auch im Hinblick auf

Analogie und Regelbildungen

– Wörter durchgliedern Wörter akustisch, optisch und sprechmotorisch durchgliedern

Entsprechungen, Teilentsprechungen und Nichtentsprechungen

zwischen Lautung und Schreibung entdecken

In verschiedenen Wörtern gleiche Schreibungen feststellen

– Wortschreibungen festigen, Schreibstrategien

bewusst anwenden

Wörter, Wortgruppen und Sätze mit zunehmender

Sprachbewusstheit schreiben, dabei erworbenes Regelwissen

anwenden

Von rechtschreibmäßig gesicherten Wörtern

zur Schreibung anderer Wortformen bzw.

anderer Wörter gelangen

Wortzusammensetzungen, Wortableitungen, Analogien;

Wortfamilien; der Wortstamm als Hilfe

Besonderheiten der Rechtschreibung

– Großschreibung Anredefürwort „Sie“ und das entsprechende besitzanzeigende

Fürwort „Ihr“ sowie deren Ableitungen im

Deutschen

Großschreibung der Anredefürwörter „Ti, Vidva/Vedve,

Vi/Ve“ und der entsprechenden besitzanzeigenden

Fürwörter „Tvoj, Vajin, Vaš“ sowie deren Ableitungen

(auf individuellen Wunsch des Schreibenden auch

Kleinschreibung)

Das erste Wort einer wörtlichen Rede

Einfache Fälle nominalisierter Verben (das Lesen, beim

Schreiben und dergleichen)

Einfache Fälle nominalisierter Adjektive (etwas Neues,

alles Liebe und Gute)

Besondere Fälle der Großschreibung von Eigennamen im

Slowenischen (zB Dobrla vas, Železna Kapla)

– Bezeichnung der Vokallänge im Deutschen Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokallänge

rechtschreibmäßig sichern

Bezeichnungsformen der Vokallänge kennen und zunehmend

selbstständig richtig anwenden (Verdopplung,

„ie“, Dehnungs-h, „ß“)

– Bezeichnung der Vokalkürze im Deutschen Wörter mit bezeichneter und nichtbezeichneter Vokalkürze

rechtschreibmäßig sichern

Bezeichnungsformen der Vokalkürze kennen und zunehmend

selbstständig richtig anwenden (Verdopplung,

„tz“, „ck“)

– Besonderheiten der Schreibung von Vokalen

im Slowenischen

Wörter mit Zentralvokal („polglasnik“) bzw. mit einem

anderen Vokal (zB pes – psi; hiter – hitra bzw. bolan –

bolna, močan – močna) üben und ordnen

– aufeinander folgende Mitlautzeichen Wörter rechtschreibmäßig sichern, bei denen eine

Häufung von aufeinander folgenden Mitlautzeichen

(zB „Arzt“, „schnell“, odpreti – odprl, knjiga) und

stimmhafte und stimmlose Konsonanten bzw. die

Konsonantenpaare nj und lj, die Buchstaben l und v

auftreten bzw. die Vorwörter s / z und k / h üben

– Trennung Die Trennung von Wörtern des Schreibwortschatzes

sichern (zB Vorsilben, Wortbestandteile)

– Interpunktion Zeichen bei einfachen Formen der wörtlichen Rede (zB

„…!“, rief Markus. „…“, sagte Markus.) im Deutschen

und im Slowenischen (zB „…!“ je zaklical Marko.

„…,“ je rekel Marko.)

Hilfen für das Rechtschreiben Erworbenes Sprachwissen bewusst anwenden

Wörter alphabetisch ordnen, auch nach dem dritten (zB

Maler, Mann, Maus; milo, miš, miza) und nach dem

vierten Buchstaben (zB schauen, schief, schreiben;

hlače, hlapec, hladen)

Übungen zum Erwerb einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik

im Wörterbuch und am Computer

Die Verwendung des Wörterbuches ist bei allen schriftlichen

Arbeiten, bei der Überarbeitung von Diktaten

und auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen

Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika

Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der

4. Schulstufe in beiden Sprachen

– Satzglieder durch die Verschiebeprobe ermitteln können;

– Wortarten unterscheiden und mit der Fachbezeichnung benennen können;

– erste Einsichten in Wortbildung und Wortbedeutung – auch beim Vergleich der Sprachen –

gewonnen haben.

3. Schulstufe

Ersten Einblick in Funktion und Bau von

Sätzen gewinnen

– Der Satz als Sinneinheit Sinnvolles Ergänzen von Satzfragmenten

Unsinnige Sätze richtig stellen

Durch die Betonung verschiedener Wörter den Sinn

eines Satzes etwas ändern

– Satzarten unterscheiden Sätze nach ihren Leistungen unterscheiden; aussagen,

fragen, auffordern, ausrufen (in konkreten Situationen

erproben)

Den Satz in gleichen Wortfolgen mit verschiedener

Intonation sprechen

Die entsprechenden Satzschlusszeichen anwenden

– Satzglieder als umstellbare Elemente

erkennen

Umstellung erproben und dabei Unterschiede hinsichtlich

Bedeutung oder Wirkung angeben („zerschnittene“

Sätze)

Die wichtigsten Wortarten kennen

– Zeitwörter als Wörter zur Benennung von

Tätigkeiten, Vorgängen und Zuständen

zB Tätigkeiten ausführen und benennen

Zu bestimmten Sachbereichen Tätigkeiten finden

Hinführen zu den Zeitstufen – Gegenwärtiges, Vergangenes,

Zukünftiges – in möglichst natürlichen Situationen

– Namenwörter als Wörter zur Benennung

von Menschen, Tieren, Pflanzen, Dingen,

Gedanken und Vorstellungen

Wortreihen aus verschiedensten Sachbereichen zusammenstellen

(Benennung von Tieren, Pflanzen und

Dingen)

Abstraktes mit Namenwörtern bezeichnen, zB Freude,

Angst, Glück

Namenwörter nach Einzahl, Mehrzahl und im Slowenischen

auch nach der Zweizahl unterscheiden und

ordnen

Namenwörter in die Einzahl, Mehrzahl und im Slowenischen

auch in die Zweizahl setzen

– Artikel als mögliche Begleiter des Namenwortes

Namenwörter nach dem Artikel ordnen

Namenwörter im Slowenischen nach der Endung ordnen

– Eigenschaftswörter zur Kennzeichnung von

Eigenschaften

Eigenschaftswörter als Mittel zur genaueren Beschreibung

von Eigenschaften, von Lebewesen und Dingen

Zu Namenwörtern inhaltlich passende Eigenschaftswörter

suchen

Einblick in Wortbildung und Wortbedeutung

– Zusammensetzen von Wörtern Einfache Zusammensetzungen aus Namenwörtern bilden

Genauere Bezeichnungen durch Zusammensetzen von

Wörtern finden (zB Tiergarten, hellgelb, fingerbreit)

Unterschiede der Wortzusammensetzung im Deutschen

und Slowenischen beachten

Vorsicht bei wortwörtlichen Übersetzungen (zB živalski

vrt – Tiergarten)

– Sammelnamen Zusammenfassen von Personen, Speisen, Pflanzen,

Tieren und Gegenständen durch Sammelnamen

– Wortfamilien Zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln, ihre

Bedeutung besprechen

4. Schulstufe

Einsichten in Funktion und Bau von Sätzen

gewinnen

– Die Stellung des Zeitwortes in

verschiedenen Satzarten

Mit Satzgliedern spielerisch umgehen (Satzstreifen)

Entdecken, wo das Zeitwort in einzelnen Satzarten steht

– Unterschiede in den beiden Sprachen kennen lernen

–Üben der Wortstellung im Slowenischen (zB Bil sem

doma. Danes sem bil doma.)

– Verfahren zur Ermittlung von Satzgliedern

(Verschiebe-, Ersatz-, Weglass- und

Erweiterungsprobe)

Sätze mit Hilfe der Verschiebeprobe untersuchen

Information durch Austausch eines Satzgliedes oder

durch Umstellung verändern

Ausgebaute Sätze verkürzen

Kurze Sätze durch Ergänzungen erweitern und die auf

diese Weise veränderte Information besprechen

– Satzteile (Subjektsteil, Prädikatsteil) Ausgebaute Sätze bis auf den Subjekts- und Prädikatsteil

verkürzen

Zusätzliche Information durch Ergänzungen feststellen

Die wichtigsten Wortarten kennen

– Zeitwörter Die wichtigsten sprachlichen Zeitformen einander gegenüberstellen,

Formveränderungen besprechen

Im Deutschen unterscheiden der Vergangenheitsform

beim mündlichen Erzählen (Vergangenheit – ich habe

gespielt) und in schriftlichen Erzählungen (Mitvergangenheit

– ich spielte)

Im Slowenischen Wortstellung des Hilfszeitwortes und

des Mittelworts bei der Bildung der Zeitformen erkennen

und anwenden

Die Person des Zeitworts erkennen und anwenden (zB

vidim, greva)

– Namenwörter Verschiedene Formen (Fälle) des Namenwortes in

Texten entdecken

Im Deutschen vier, im Slowenischen sechs Fälle des

Namenwortes (unter Berücksichtigung der Einzahl und

Mehrzahl bzw. Einzahl, Zweizahl und Mehrzahl) anwenden

– Fürwörter als Stellvertreter für Namenwörter

In Spielen und Gesprächen Fürwörter durch Gesten ersetzen

Namenwörter durch Fürwörter ersetzen

Das Zeitwort im Slowenischen überwiegend ohne Fürwort

verwenden

– Eigenschaftswörter Lebewesen und Dingen bestimmte Eigenschaften zuordnen

Gleichheit und Unterschiede mit Hilfe von Eigenschaftswörtern

feststellen

Veranschaulichen der Vergleichsformen (Grundstufe,

Mehrstufe, Meiststufe; osnovnik, primernik, presežnik

Einblick in Wortbildung und Wortbedeutung

– Zusammensetzen von Wörtern Bilden zusammengesetzter Wörter aus verschiedenen

Wortarten (zB kaufen – Haus: Kaufhaus; Kohle –

schwarz: kohlschwarz; knjiga – vezati: knjigovez; dolg

– čas: dolgčas)

– Vor- und Nachsilben Neue Wörter durch Nachsilben bzw. Vorsilben bilden

– Wortfamilien Zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln und

nach schon bekannten Wortarten ordnen

– Wortfelder Sinnverwandte Wörter sammeln (zB sich fortbewegen)

Bedeutungsunterschiede beschreiben“

10. In Anlage 1 siebenter Teil Unterabschnitt A lauten die didaktischen Grundsätze samt Überschrift

„Didaktische Grundsätze

Sprechen/Ustno sporočanje

Ausgangspunkt für sprachliches Lernen sowie für eine gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung

in der Grundschule sind die individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder. Diese

sind im bilingualen Unterricht durch differenzierte und individualisierende Lernangebote zu berücksichtigen.

In allen sprachlichen Lernsituationen ist es erforderlich, das Vertrauen des Kindes in seine

eigene Sprechfähigkeit zu wecken bzw. zu stärken. Um sprachliche Hemmungen zu vermeiden bzw.

abzubauen, soll das Hinführen zu den Formen der Standardsprache keinesfalls unter Leistungsdruck

erfolgen. Die Kinder sind behutsam, mit positiver Wertung ihrer (auch dialektalen) sprachlichen Herkunft

an die Standardsprache heranzuführen.

Vielfältige Anregungen zum Sprechen sowie eine behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch

werden die Sprechfähigkeit der Kinder erweitern.

Erzählen, Informieren, Zuhören; situationsbezogenes Sprechen; Gespräch

Innnerhalb dieser Teilbereiche ist es wichtig, dass die aufgegriffenen Themen aus der Erfahrungswelt

und dem Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler kommen, wobei auf die Schaffung einer sozial-

emotional angenehmen Atmosphäre zu achten ist. Dies erfolgt durch grundsätzliches Akzeptieren von und

Ermutigen zu Äußerungen der Schülerinnen und Schüler in ihrer Herkunftssprache; Unterstützung der

jeweils schwächeren Sprache durch angemessene Hilfestellung; Anregung zum gemeinsamen Spracherwerb

(zB Helfen beim Erlernen der jeweils anderen Sprache); Maßnahmen zur ausgewogenen Gesprächsbeteiligung

aller Kinder; aktives Zuhören der Lehrerin bzw. des Lehrers und Verringerung seines

Sprechanteils zu Gunsten der Kinder. Bei allen Formen der mündlichen Sprachverwendung muss durch

günstige äußere Bedingungen (Sitzordnung, Gruppenbildung uam.) ein entsprechender Kontakt der

Schülerinnen und Schüler untereinander gewährleistet sein. Es sind natürliche Sprechsituationen zu

schaffen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler auch der slowenischen Sprache spontan bedienen.

Durch äußere Zeichen (zB Plakat, Marionette) kann auf die in der jeweiligen Gesprächssituation

verwendete Sprache aufmerksam gemacht werden. Die Schülerinnen und Schüler sind zu ermutigen, auch

bei geringeren Sprachkenntnissen jeweils in jener Sprache zu antworten, in der sie angesprochen werden;

dafür ist das Erarbeiten von Hilfen (zB Fragen nach der Bedeutung, sich an einen anderen wenden) als

unterstützende Maßnahme bedeutsam.

Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)

Sprachübung gründet auf dem Sprachkönnen, das die Schülerin bzw. der Schüler in der Familie und

der sprachlichen Umwelt erworben hat. Der Übergang von der Mundart oder der regionalen Umgangssprache

zur jeweiligen Standardsprache soll sich ohne Bruch vollziehen. Für die Erweiterung der

kindlichen Sprachfähigkeit ist es wichtig, dass Gesprächsthemen aus der Erfahrungswelt und dem

Interessenbereich der Kinder entnommen werden. Jede Abwertung der Herkunftssprache der Kinder ist

unbedingt zu vermeiden. Die slowenische Sprache soll in zweisprachig geführten Klassen auch in Form

von gemeinsam erarbeiteten Bezeichnungen bzw. Aufschriften optisch präsent sein. Für die Entwicklung

ihrer Sprachfähigkeit brauchen die meisten Schülerinnen und Schüler gezielte Sprachübung, jedoch

sollten mechanisierende Übungsformen vermieden werden. Der Spracherwerb in Sinnzusammenhängen

ist gegenüber reinen Übersetzungsübungen zu bevorzugen.

Grundlegende Bedeutung kommt auch der Lehrersprache zu. Beim Sprechen wird die Lehrerin bzw.

der Lehrer beachten, dass ihre/seine Sprechmuster einerseits die kindliche Sprachentwicklung anregen,

andererseits aber die sprachlichen Äußerungen der Lehrerin bzw. des Lehrers von den Kindern verstanden

werden müssen.

Lesen/Branje

Erstlesen

Schulanfängerinnen und Schulanfänger weisen in Bezug auf den Teilbereich Lesen sehr unterschiedliche

Lernvoraussetzungen auf. Diesen hat der Leseunterricht durch differenzierte Lernangebote aus

beiden Sprachen gerecht zu werden. Jedenfalls ist dem Erwerb der für das Lesenlernen im engeren Sinn

erforderlichen Grundleistungen durch jede einzelne Schülerin bzw. jeden einzelnen Schüler besondere

Beachtung zu schenken, dh. erst wenn die einzelne Schülerin bzw. der einzelne Schüler (Schülergruppe)

die für das Lesenlernen erforderlichen Voraussetzungen erreicht hat, ist mit dem Erstleseunterricht

(Leselehrgang) zu beginnen. Erstleseunterricht hat sowohl den Erwerb dieser Grundlagen als auch das

Lesenlernen im engeren Sinn in geeigneten Lernsituationen und durch entsprechende Lernmittel zu

ermöglichen. Dem Kind ist ausreichend Lernzeit zur Verfügung zu stellen und dem Selbstentdecken

genügend Raum zu geben.

Übungen zur Steigerung der Lesefähigkeit und Lesefertigkeit sollen abwechslungsreich sein und so

lebendig wie möglich in den Unterricht eingebaut werden. Sinnerfassung und Lesevergnügen sollen den

Unterricht von Anfang an leiten, wobei auch ganzheitliches („naives“, „erratendes“) Lesen zum Tragen

kommt (zB Lesen von Kinderreimen, die die Kinder auswendig können; Namenskärtchen der Kinder,

Aufschriften, Plakate, Ge- und Verbotstafeln).

Weiterführendes Lesen

Da das Lesenlernen sehr individuell erfolgt, wird der Übergang vom Erstleseunterricht zum

weiterführenden Leseunterricht für die einzelnen Kinder zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden.

Deshalb werden einerseits die Übungen zur Steigerung der Lesefertigkeit bis zum Ende der Grundstufe I

und darüber hinaus durchgeführt und andererseits die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten für

einzelne Kinder schon sehr frühzeitig ermöglicht.

Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schülerinnen und Schüler zunehmend erfahren,

dass sie durch Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen aus Texten beider

Kulturkreise über ihre reale Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis für sich selbst und für andere

vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können.

Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art in beiden

Sprachen dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit

der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und zu festigen.

Grundsätzlich ist bei der Auswahl der jeweiligen Texte auch auf das Sprachverständnis der

Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen. Bei schwierigeren Texten sind Verstehenshilfen (zB

Bilder) anzubieten.

Schreiben (nur Grundstufe I)/Pisanje (samo za osnovno stopnjo I)

In der Regel hat das Kind schon vor seinem Schuleintritt im Umgang mit Schreibmaterial Erfahrung

gesammelt. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Schreibmuskulatur, der Stützapparat der

Schreibhand, die Bewegungssteuerung und die Koordinationsfähigkeit der Schulanfängerin bzw. des

Schulanfängers für den Schreibunterricht nicht voll entwickelt sind und dass der jeweils erreichte

Entwicklungsstand dieser Bereiche innerhalb einer Schulklasse oft erhebliche Unterschiede aufweist.

Daraus ergibt sich für den Erstschreibunterricht die Notwendigkeit einer gründlichen Vorschulung

und Differenzierung. Durch sie soll die Schülerin bzw. der Schüler auf den eigentlichen Schreibvorgang

sowie auf das Erfassen der Funktion der Schrift vorbereitet werden. Kinder mit ausgeprägter Linkshändigkeit

dürfen nicht gezwungen werden, mit der rechten Hand zu schreiben. In Grenzfällen kann jedoch die

Lehrerin bzw. der Lehrer das Schreiben mit der rechten Hand behutsam anregen.

Alphabetisierung

Ausgehend von den unterschiedlichen sprachlichen Vorkenntnissen der Kinder, dem soziokulturellen

Umfeld der Schule und dem Sprachmilieu in der Familie kann die Alphabetisierung

– in der Sprache, in der die Kinder die besseren Voraussetzungen mitbringen,

– aber auch in beiden Sprachen, gleichzeitig oder zeitlich versetzt,

erfolgen.

Verfassen von Texten/Pisno sporočanje

Der Lernbereich „Verfassen von Texten“ geht von der Mitteilungsbereitschaft des Kindes und von

dessen Bedürfnis aus, etwas schriftlich festzuhalten.

In diesem komplexen Lernbereich wirken in beiden Sprachen einander bedingende unterschiedliche

Teilleistungen unmittelbar ineinander, und zwar vor allem das Sprechen, das Schreiben und das

Rechtschreiben. Das Verfassen von Texten stellt daher hohe Ansprüche an das Kind.

Da auch die Ausgangslage und der Lernverlauf der Schülerinnen und Schüler in diesem Teilbereich

individuell sehr unterschiedlich sind, müssen die Anforderungen an Umfang und Selbstständigkeit der

Niederschriften und die Fördermaßnahmen im Unterricht entsprechend den schreibmotorischen (eventuell

auch den rechtschreibmäßigen) Fähigkeiten, dem Wortschatz und dem Satzbau in beiden Sprachen

differenziert werden. Keinesfalls dürfen Texte der Schülerinnen und Schüler auf der Grundstufe I

hinsichtlich ihrer rechtschreibmäßigen Mängel eingeschätzt bzw. beurteilt werden. Vielmehr muss jede

schriftliche Arbeit so organisiert werden, dass die Schülerinnen und Schüler während der Niederschrift

bzw. vor der Abgabe im Zweifelsfall lexikale Lösungswege einschlagen können. Die unsicheren

Schreibungen werden Gegenstand des nachfolgenden Rechtschreibunterrichts. Es können aber auch die

Schülerinnen und Schüler auf der Grundstufe I zB der Lehrerin bzw. dem Lehrer ihre eigenen

Geschichten ansagen.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat geeignete Schreibgelegenheiten zu schaffen bzw. aufzugreifen.

Im Lernbereich „Verfassen von Texten“ sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage

ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben

in beiden Sprachen schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen,

als auch partnerbezogen, zB in Wünschen, Fragen.

Auch auf der Grundstufe II bildet die Mitteilungsbereitschaft der Kinder eine wesentliche Grundlage

für das Lernen in diesem Teilbereich. Ihre Fähigkeit, etwas schriftlich auszudrücken, darzustellen bzw.

anderen mitzuteilen, ist wegen der Abhängigkeit von den Teilleistungen vor allem im Sprechen,

Schreiben und Rechtschreiben sehr unterschiedlich. Deshalb sind sowohl das eigentliche Verfassen von

Texten wie dessen begleitende Übungen entsprechend den individuellen Lernerfordernissen in beiden

Sprachen zu differenzieren bzw. zu individualisieren.

Entsprechend der Steigerung ihrer Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben sollen

sich die Schülerinnen und Schüler in kontinuierlicher Fortführung der Arbeit auf der Grundstufe I

selbstständig und immer angemessener ich-, partner- und sachbezogen schriftlich äußern.

Rechtschreiben/Pravopis

Das Erlernen der Rechtschreibung ist ein komplexer Vorgang, der in engem Zusammenhang mit

anderen Teilbereichen des Deutschunterrichts steht

Bevor die normgerechte Schreibung eines Wortes eingeprägt wird, sollen die Schülerinnen und

Schüler die Bedeutung verstehen (Sprechen). Außerdem sollen sie die Lautbestandteile eines Wortes und

deren Abfolge wahrnehmen und den Schriftzeichen zuordnen können (Erstlesen). Schließlich müssen die

Grundformen der Schrift erworben sein und die Schülerinnen und Schüler Geschriebenes auch lesen

können (Schreiben, Lesen).

Der Rechtschreibunterricht legt schon auf der Grundstufe I in beiden Sprachen großen Wert auf

Üben und sicheres Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes, um eine bloß oberflächliche

Aneignung möglichst vieler Wörter zu vermeiden.

Wörter sollen in verschiedenen Zusammensetzungen, in unterschiedlichen Textvarianten und in

vielseitigen Lernsituationen geübt werden.

Für den Lernprozess sind

– das Verstehen der Wortbedeutung,

– das bewusste Wahrnehmen des Lautbestandes,

– das Einprägen der normgerechten Schreibung sowie

– das gründliche Einüben des Bewegungsablaufes

wesentliche Komponenten.

Bloß eindimensionale Vermittlungsweisen können demnach diese Aufgabe nicht zufrieden stellend

lösen.

Daneben sollen durch das Zusammenstellen gleichartiger Formen bestimmte Einzelphänomene der

Rechtschreibung bewusst gemacht werden. Die Gegenüberstellung unterschiedlicher Schreibungen ist

dann sinnvoll, wenn dies als Lösungsweg unverzichtbar ist bzw. sich daraus Rechtschreibsicherheit ergibt

(zB Lärche – Lerche; cvet – svet; gut – das Gute; schreiben – beim Schreiben). Wenig sinnvoll erscheint

jedoch im Deutschen eine Gegenüberstellung bei der Bezeichnung oder Nichtbezeichnung der Vokallänge

(zB Wörter mit „a“ – „aa“ oder „i“ – „ie“ – „ih“). Auch im Rechtschreiben gibt es Fehler, die von der

Schreibung der einen in die Schreibung der anderen Sprache hineinwirken (zB Schule –šola, Mai – maj);

dazu sind dementsprechende Übungen anzubieten. Die Vermittlung der Interpunktion ist in engem

Zusammenhang mit der Sprachbetrachtung zu sehen.

Auf der Grundstufe II soll die gründliche Vermittlung eines begrenzten Schreibwortschatzes fortgesetzt

werden. Durch vielseitige methodische Maßnahmen wird sich auf der Grundlage dieses Wortschatzes

die Rechtschreibfähigkeit der Schülerinnen und Schüler erweitern.

Das wiederholte Zusammenstellen gleichartiger Formen soll zu ersten Regelbildungen führen; diese

sollen von den Schülerinnen und Schülern auch angewendet werden.

Die Vermittlung einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik führt in der Regel dazu, dass sich

die Schülerinnen und Schüler an den Gebrauch des Wörterbuches sowie des Computers als verlässliche

Hilfe bei ihren Rechtschreibproblemen schneller und leichter gewöhnen. Diese Technik soll bei allen

schriftlichen Arbeiten, zB bei der Überarbeitung von Diktaten, angewendet werden.

Die Verwendung des Wörterbuches ist auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen.

Bei der Beurteilung von schriftlichen Leistungsfeststellungen, ist insbesondere § 15 Abs. 1 und 3 der

Leistungsbeurteilungsverordnung zu berücksichtigen.

Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika

Grundstufe I

Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen ist eine gewisse Sicherheit im

Gebrauch der Sprache. Da zudem die Fähigkeit zur Abstraktion und Begriffsbildung bei den meisten

Schülern der Grundstufe I noch auf konkrete Erfahrung angewiesen und daher begrenzt ist, kommt der

Sprachbetrachtung geringere Bedeutung zu als der Erweiterung der Sprachfähigkeit. Sprachbetrachtung

ist überall dort besonders angebracht, wo es gelingt, die Freude am Spracherleben und am Umgang mit

sprachlichen Elementen zu fördern. Dies schließt die Überbetonung grammatischer Begriffsbildung aus.

Eigenheiten bzw. Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten der slowenischen und deutschen Sprache können

sowohl interessante als auch kindgemäße Anstöße zu einer lustvollen Sprachbetrachtung bieten.

Grundstufe II

Auch auf der Grundstufe II ist die Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen

eine gewisse Sicherheit im Gebrauch der Sprache.

Da sich die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu Abstraktion und Begriffsbildung erst auf der

Grundstufe II entsprechend entwickelt, bleibt Sprachbetrachtung mit Ausnahme der Beobachtung einiger

leicht zu erfassender sprachlicher Erscheinungen der Unterrichtsarbeit der 3. und 4. Schulstufe vorbehalten;

aber auch hier ist das Lernziel nicht das Beherrschen einer vordergründigen Begrifflichkeit.

Sprachbetrachtung erfolgt möglichst im Rahmen solcher Unterrichtsformen, die Gespräche über

Sprache ermöglichen und bei denen die Kinder Einsichten in Sprachstrukturen durch Entdecken, Ordnen

und Vergleichen gewinnen. Dabei wird sowohl die gesprochene als auch die geschriebene Sprache zum

Gegenstand der Betrachtung.

Fachbegriffe werden erst dann eingeführt, wenn die Schülerinnen und Schüler durch vielfältigen

Umgang mit Sprachmaterial eine Sprachform in ihrer Funktion erkannt haben. Werden Fachbegriffe ohne

entsprechende Einsicht, also zu früh, verwendet, bleiben sie leere Worthülsen. Zu einer ersten Benennung

können auch Vorbegriffe herangezogen werden. Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll jedoch vermeiden, bei

der Einführung dieser Bezeichnungen im Unterricht vordergründige inhaltliche Deutungen zu verwenden,

die das grammatische Phänomen unzureichend oder irreführend beschreiben.

Auf der 4. Schulstufe sind die wichtigsten Fachbegriffe zu sichern. Auch auf dieser Schulstufe ist

jedoch die Überbetonung grammatischen Begriffswissens zu vermeiden.

Schularbeiten

Im Unterrichtsgegenstand Deutsch, Slowenisch, Lesen auf der 4. Schulstufe sind insgesamt vier bis

sechs Schularbeiten vorgesehen, davon jedenfalls drei im zweiten Semester. Von diesen drei

Schularbeiten im zweiten Semester sind zwei in Deutsch und bei den Aufgabenstellungen der übrigen

Schularbeiten ist darauf zu achten, dass jede der beiden Sprachen in annähernd gleichem Ausmaß zu

berücksichtigen ist.

Die Dauer der einzelnen Schularbeit kann auch Teile einer Unterrichtseinheit umfassen, darf aber

jedenfalls nicht eine Unterrichtseinheit überschreiten.“

11. In Anlage 1 siebenter Teil Unterabschnitt A lautet nach der Überschrift „Elementarer Spracherwerb“

der erste Satz

„Elementarer Spracherwerb ist im Sinne eines differenzierten Sprachunterrichts in „Deutsch, Slowenisch,

Lesen, Schreiben“ und „Deutsch, Slowenisch, Lesen“ eine Art „Sprachlehrgang“ des Slowenischen, der

integrativ zu führen ist und keine zusätzliche Unterrichtsveranstaltung darstellt.“

12. In Anlage 1 siebenter Teil Unterabschnitt A entfällt der den Pflichtgegenstand „Slowenisch, Lesen –

4. Schulstufe“ betreffenden Text.

13. In Anlage 1 achter Teil (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff sowie didaktische Grundsätze der

verbindlichen Übungen) Unterabschnitt A (Grundschule) wird nach der Überschrift „Verkehrserziehung“

die Wendung „Siebenter Teil“ durch die Wendung „achter Teil“ ersetzt.

14. Anlage 1 achter Teil Unterabschnitt B (Volksschuloberstufe) lautet samt Überschrift

„B. VOLKSSCHULOBERSTUFE

Berufsorientierung

Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der

jeweils geltenden Fassung findet sinngemäß Anwendung.“

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