333. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 19 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 76/2001, des § 2 Abs. 1 und des § 3 Abs. 2 und 3 des
Minderheiten-Schulgesetzes für das Burgenland, BGBl. Nr. 641/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 136/1998, sowie des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2001, insbesondere dessen §§ 6, 10 und 16, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht, mit welcher Lehrpläne für Minderheiten-
Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den
Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden, BGBl. Nr. 118/1966, zuletzt geändert durch die
Verordnung BGBl. II Nr. 136/2000, wird wie folgt geändert
1. Im Artikel I § 5 Abs. 4 lautet der erste Satz
„Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung
in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 136/2000 treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft:“
2. Im Artikel I wird dem § 5 folgender Abs. 5 angefügt
„(5) Anlage 1 erster, zweiter, dritter, vierter, sechster, siebenter und achter Teil dieser Verordnung in
der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 333/2001 tritt mit 1. September 2001 in Kraft.“
3. Anlage 1 [Lehrplan der Volksschulen (Volksschulkassen, Volksschulabteilungen) mit deutscher und
slowenischer Unterrichtssprache] erster bis dritter Teil lautet
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Volksschule hat – wie alle österreichischen Schulen – im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes
die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen
Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und
ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben
und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb
zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten
Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik
Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbstständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt,
dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen, sowie befähigt werden, am
Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und
Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit und Umweltbewusstsein sind tragende und
handlungsleitende Werte in unserer Gesellschaft. Auf ihrer Grundlage soll jene Weltoffenheit entwickelt
werden, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung
getragen ist. Dabei hat der Unterricht aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie
beizutragen sowie Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zu fördern.
Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe, die
Kinder im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern, wobei die soziale
Integration behinderter Kinder zu berücksichtigen ist. In den darauf folgenden vier Schulstufen der
Grundschule hat die Volksschule eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung
unter Berücksichtigung einer sozialen Integration von Kindern mit Behinderungen zu vermitteln.
Dabei soll den Kindern eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen,
intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.
Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler, hat die
Grundschule daher folgende Aufgaben zu erfüllen
– Entfaltung und Förderung der Lernfreude, der Fähigkeiten, Interessen und Neigungen;
– Stärkung und Entwicklung des Vertrauens der Schülerin bzw. des Schülers in seine eigene
Leistungsfähigkeit;
– Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten, Zusammenarbeit,
Einordnung, Entwicklung und Anerkennung von Regeln und Normen; Kritikfähigkeit);
– Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten (Kommunikationsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit);
– Entwicklung und Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten
und Einstellungen, die dem Erlernen der elementaren Kulturtechniken (einschließlich eines kindgerechten
Umganges mit modernen Kommunikations- und Informationstechnologien), einer
sachgerechten Begegnung und Auseinandersetzung mit der Umwelt sowie einer breiten Entfaltung
im musisch-technischen und im körperlich-sportlichen Bereich dienen;
– schrittweise Entwicklung einer entsprechenden Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer, Sorgfalt,
Genauigkeit; Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme);
– ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit zu bewusstem,
selbstständigem, zielerreichendem Lernen hinführen.
Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule setzt sich die individuelle Förderung eines jeden
Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit der
Schülerinnen und Schüler entsprochen werden, andererseits bei allen Schülerinnen und Schülern eine
kontinuierliche Lernentwicklung angebahnt werden. Damit soll die Grundschule die Voraussetzungen für
ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen.
Darüber hinaus ist es das Bildungsziel des zweisprachigen Unterrichtes an Minderheiten-Volksschulen,
den Schülerinnen und Schülern auf der kognitiven und emotionalen Ebene den Wert der
Zweisprachigkeit
– für die Bewältigung lebenspraktischer Erfordernisse,
– für das Gelingen positiver Kommunikations- und Kooperationsprozesse in der individuellen
Lebenswelt,
– für die Verwirklichung persönlicher Beiträge zum friedlichen Zusammenleben der Volksgruppen
bewusst zu machen, sie zum Erwerb einer entsprechenden Sprachkompetenz zu motivieren, zum Abbau
von Vorurteilen beizutragen und zur Anwendung von Sprachkenntnissen bei geeigneten Sprechanlässen
anzuregen.
In der nur noch selten geführten Oberstufe (5. bis 8. Schulstufe) hat die Volksschule die Aufgabe,
eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie die Schülerinnen bzw. Schüler je nach
Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen
oder in höhere Schulen zu befähigen.
Volksschule als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum
Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und Handlungsraum für Schülerinnen und Schüler,
Lehrerinnen und Lehrer und Eltern. Schulleben geht über den Unterricht weit hinaus. Neben sachlichem
Lernen findet in der Schule immer auch soziales Lernen in unterschiedlichen Formen und Situationen
statt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen
bzw. Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder mit
speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.
Die wohnortnahe Volksschule muss dem Kind Raum und Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl
entwickeln und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufbauen kann. Durch eine Situation
gefühlsmäßiger Sicherheit und Entspanntheit wird einerseits schulisches Lernen begünstigt, andererseits
wird aber auch soziales Verhalten positiv beeinflusst. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das
grundsätzlich wertschätzende Verhalten der Lehrerin bzw. des Lehrers jedem einzelnen Kind gegenüber.
Ein Klima des Vertrauens, der Zuneigung, der Anerkennung und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen
der Kinder.
Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter
Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen und zu vertreten.
Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben bzw. aus Interessenunterschieden ergeben, müssen
frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion gemacht werden; dabei wird die Schülerin bzw. der
Schüler Mittel und Wege der Konfliktbewältigung kennen lernen.
Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles
Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher Muttersprache unterrichtet
werden. Die Aspekte des interkulturellen Lernens unter besonderer Berücksichtigung des Kulturgutes der
entsprechenden Volksgruppe werden im besonderen Maße in jenen Bundesländern zu verwirklichen sein,
in denen Angehörige einer Volksgruppe bzw. österreichische und ausländische Kinder gemeinsam unterrichtet
werden.
Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem jeweils anderen Kulturgut sind insbesondere Aspekte
wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen), Tradition,
Liedgut usw. aufzugreifen. Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen
kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten
kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu
wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen.
Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang einen Beitrag zum besseren gegenseitigen
Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung, zum Erkennen von Gemeinsamkeiten und
zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen zum didaktischen Grundsatz des sozialen Lernens
und zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung einschließlich Friedenserziehung sind sicherzustellen.
Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und das Lernen der Kinder sind in hohem
Maße von der Persönlichkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers abhängig. Aus der Sicht der Schülerinnen und
Schüler befindet sich die Lehrerin bzw. der Lehrer in einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt durch
Art und Fähigkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers, der Schülerin bzw. dem Schüler offen zu begegnen. Sie
bzw. er soll auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit Einfühlungsvermögen
und Verständnis akzeptieren und an ihrer Behebung bewusst mitarbeiten. Darüber hinaus muss die
Lehrerin bzw. der Lehrer durch ihr bzw. sein Verhalten Vorbild in Konfliktsituationen, Partner in
mitmenschlichen Beziehungen sowie Helfer und Berater bei der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten
sein. Im täglichen Unterricht darf sich die Lehrerin bzw. der Lehrer nicht ausschließlich als Wissensvermittler
und Belehrender, sondern auch als Lernender verstehen.
Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht spielen in
diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu starker Lenkung,
Einschränkung von Konkurrenzsituationen usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit und die Eigeninitiative
der Schülerinnen und Schüler eine besondere Förderung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE
1. Art, Funktion und Gliederung des Lehrplanes nach Lehrplan-Grundstufen
Der Lehrplan der Grundschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der
allgemeinen Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für die
einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der fächerübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan bildet die
Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin
bzw. durch den Lehrer.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist die Grundschule in der Grundstufe I mit
einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie 1. und 2. Schulstufe oder mit einem
gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I zu führen.
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Planungsgrundlage für die Arbeit in der Vorschulstufe
der Lehrplan. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der
Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung
vorgenommen.
Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben
und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die
besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von
Schulstufen der Grundstufe I ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen
des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend
erforderlich ist.
In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden
1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes
während des Unterrichtsjahres ermöglicht wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen.
Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen
vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 5 ist dies entsprechend
zu berücksichtigen.
Die Neuordnung des Schuleingangsbereiches soll auch der Förderung von besonders begabten
Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände
ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den
Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen
Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches
Entscheiden und Handeln.
Für Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben,
Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung,
Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen und Spiel gelten die Bestimmungen des
jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Sechster Teil, und für Sachunterricht, Mathematik, Musikerziehung,
Bildnerische Erziehung, Schreiben, Technisches Werken, Textiles Werken und Leibesübungen
gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Siebenter Teil, mit der Maßgabe,
dass dieser Unterricht auf der Vorschulstufe sowie auf den ersten vier Schulstufen gemäß dem
Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer
Sprache zu erteilen ist.
Der Lehrstoff ist im Lehrplan in zwei Spalten dargestellt: In der linken Spalte wird die stoffliche
Grobstruktur angegeben und dadurch die inhaltliche Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes
verdeutlicht. In der rechten Spalte wird die Grobstruktur modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft
interpretiert.
Der Lehrplan umfasst
– Allgemeines Bildungsziel,
– Allgemeine Bestimmungen einschließlich der Unterrichtsprinzipien,
– Allgemeine didaktische Grundsätze,
– Stundentafel,
– Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Unterrichtsgegenstände.
Zur leichteren Lesbarkeit des Lehrplanes wurde die unten folgende Gliederung vorgenommen, bei
der zunächst die primär für die Vorschulstufe geltenden Bestimmungen aufscheinen. Wegen der
notwendigen Vernetzung aller für die Grundschule geltenden Lehrplanteile sind selbstverständlich auch
jene Bestimmungen, die schwerpunktmäßig für die Grundstufe II gelten, zu beachten.
Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen im Lehrplan der
Volksschule (Grundschule) zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die
Grundstufe I über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die
dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Grundstufe I und die Grundstufe II bilden die Grundschule.
Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen.
Die Zusammenfassung von Schulstufen zu Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der
Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus
didaktischen Gründen erforderlich ist.
Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch Punkt 11 und zur Volksschuloberstufe Punkt II.
2. Zur Organisation der Grundstufe I – Wechsel der Schulstufen
Die Grundschule ist gemäß § 12 des Schulorganisationsgesetzes in der Grundstufe I
– mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie der 1. und 2. Schulstufe
oder
– mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I
zu führen.
Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I gibt es zB folgende Möglichkeiten
– Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. Schulstufe,
– Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. und 2. Schulstufe,
– 1. und 2. Schulstufe.
In der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der
darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen aufeinander abgestimmt einzusetzen.
Wechsel der Schulstufen gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes.
Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen
Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen
auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen
Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu
gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung,
sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des § 19 Abs. 4 des
Schulunterrichtsgesetzes.
3. Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Lehrstoff der Vorschulstufe im Lehrplan nach
verbindlichen Übungen gegliedert. Diese Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und
deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit
der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes ab.
Bei der Arbeit in der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach
verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die
konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und
Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.
4. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher
Einheiten
Auf Grund der §§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Grundschule nach
Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit
ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten
Lernbereichen zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts entspricht es, eine strenge Scheidung
des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der
Unterricht in der Grundschule – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen,
Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die
Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht
in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.
Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundschule orientiert sich vor allem an der Konzentrations-
und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab.
Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Leibesübungen,
Technisches Werken, Textiles Werken) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen
Zeiteinheit „Unterrichtsstunde” orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene
Unterricht auszuweisen.
Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die
Kinder zu sorgen.
Die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I
integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die
unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen
Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.
5. Unterrichtsplanung
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der
eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.
Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für
– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und
fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände;
– die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
– die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte,
Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts.
Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat der Arbeit eine Planung zu Grunde zu legen, welche
kontinuierlich zu entwickeln ist. Angebotene Jahrespläne dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer als Hilfe
für diese Planungsentscheidungen.
Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit (auch für den slowenischsprachigen
Teil des Unterrichts) von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes
für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr,
darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer
besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen.
In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen,
die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden
und individualisierenden Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler bzw. Schülergruppen.
Hierbei ist auf die Bedeutung der Sprachförderung ausreichend Bedacht zu nehmen.
Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der
Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und
örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen
Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen
usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen.
Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein
entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des
Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und
Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres
durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.
Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen
und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung
ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an. Angebotene regionale
Jahrespläne (auch für den slowenischsprachigen Teil des Unterrichts) können der Lehrerin bzw. dem
Lehrer als Hilfe für seine Planungsentscheidungen dienen.
6. Lernen und Lehren in der Grundschule
a) Lernorganisation auf der Vorschulstufe
Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten.
Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der
Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.
Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven,
affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.
Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt
der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens.
Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der
Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der
Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten
vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein
Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten
stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar
und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und
Schülern.
Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse
(Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das
Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird
der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-,
Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte
Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies
erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für
kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf
dieser Stufe nicht zu geben.
Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen
mit der Wirklichkeit insbesondere mit der Begegnung der deutschen und slowenischen Sprache im
täglichen Leben auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang
kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
b) Lernformen
Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die
Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten
Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen
hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden
– Lernen im Spiel,
– offenes Lernen,
– projektorientiertes Lernen,
– entdeckendes Lernen,
– informierendes Lernen,
– wiederholendes und übendes Lernen
ua. mehr.
c) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken
Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante
Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen
zu vermitteln und einzuüben.
d) Moderne Kommunikations- und Informationstechniken (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen
Gegebenheiten an der Schule)
Die Möglichkeiten des Computers sollen zum selbstständigen, zielorientierten und individualisierten
Lernen und zum kreativen Arbeiten genutzt werden. Der Computer kann dabei eine unmittelbare und
individuelle Selbstkontrolle der Leistung ermöglichen. Beim praktischen Einsatz des Computers im
Unterricht ist auf den möglichst unkomplizierten und einfachen Zugang für die Schülerinnen und Schüler
zu achten. Dies wird durch den integrativen Einsatz des Computers im Klassenzimmer in der Regel besser
erreicht als durch die Benutzung zentraler Computerräume. Ergonomische Gesichtspunkte sind zu
beachten.
e) Zwei Lehrerinnen bzw. Lehrer in einer Klasse
In Klassen, in welchen zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schülerinnen und Schüler
gemeinsam mit nicht angemeldeten Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden, wird der Unterricht –
auch zeitlich begrenzt – von zwei Lehrerinnen bzw. Lehrern gemeinsam gestaltet.
Dadurch kann sichergestellt werden, dass unter Bedachtnahme auf die individuellen Lernvoraussetzungen
(siehe 1. didaktischer Grundsatz „Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen“)
alle Schülerinnen und Schüler eine optimale Förderung erhalten.
Die inhaltliche und zeitliche Verteilung der Aufgaben im Lehrerteam orientiert sich in den einzelnen
Unterrichtsphasen zB an der Lehrabsicht, der Anzahl der zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten
Schülerinnen und Schülern sowie deren Sprachkompetenz in Slowenisch mit der Maßgabe, dass der
Unterricht für die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schülern insgesamt in
annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache erfolgt.
In der Zeit, in der für die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schüler der
Unterricht durch die zweisprachige Lehrerin bzw. den zweisprachigen Lehrer in slowenischer Sprache
gestaltet wird, erfolgt für die nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und
Schüler der Unterricht durch die Teamlehrerin bzw. den Teamlehrer in deutscher Sprache.
Darüber hinaus ermöglicht die Anwesenheit der Teamlehrerin bzw. des Teamlehrers auch flexible
Gruppenbildungen, wobei in diesen Unterrichtsphasen die Sprachzugehörigkeit nicht als Differenzierungskriterium
gelten kann. Die Zusammensetzung der Gruppen kann durch Interesse, Selbsteinschätzung,
unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw. sowie
durch methodische Überlegungen bestimmt werden.
In Klassen, wo beide Lehrerinnen bzw. Lehrer die gesamte Unterrichts- und Erziehungsarbeit
gemeinsam leisten, haben sie die Aufgaben des klassenführenden Lehrers gemeinsam wahrzunehmen.
Diese kooperative Führung der Klasse umfasst vor allem die Koordination der Erziehungsarbeit, die
Abstimmung der Unterrichtsarbeit auf die Leistungssituation der Klasse und die Belastbarkeit der
Schülerinnen und Schüler, die Beratung der Schülerinnen und Schüler in unterrichtlicher und
erzieherischer Hinsicht, die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten, die
Wahrnehmung der erforderlichen organisatorischen Aufgaben sowie die Führung von Amtsschriften.
Hinsichtlich der verschiedenen quantitativen, qualitativen und methodischen Differenzierungsmaßnahmen
wird auch auf die didaktischen Grundsätze (Punkt 7) verwiesen.
Das kooperative Zusammenwirken des Lehrerteams hat insbesondere unter den Gesichtspunkten zu
erfolgen,
– dass momentan auftretenden Lernschwierigkeiten und Lernproblemen bei Schülerinnen bzw.
Schülern umgehend durch Lehrerintervention begegnet werden kann;
– dass die Lernwege bzw. Lernprozesse der Kinder gesteuert, genau beobachtet und protokolliert
werden können;
– dass durch individuelle Hilfestellung und Beratung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer die
Eigenaktivität (selbstständiges Lernen) der Schülerinnen bzw. Schüler gefördert wird;
– dass gegenstandsspezifische Lern- und Arbeitsformen vermittelt werden können;
– dass die verschiedenen Schülergruppen bei ihrer Arbeit jederzeit Hilfe und Beratung anfordern
können;
– dass bei Bedarf zeitlich begrenzt auch mit nur einem Kind gearbeitet werden kann
(Intensivförderung);
– dass Kinder ihrer individuellen Lernfähigkeit entsprechend gefördert werden können;
– dass gelegentlich auftretende Störungen des Unterrichts leichter bewältigt werden können;
uam.
Diese Art der Unterrichtsgestaltung macht es erforderlich, dass es hinsichtlich der Unterrichtsplanung
und der Unterrichtsführung zu regelmäßigen Absprachen sowie zur Reflexion über den Unterricht
im Lehrerteam kommt.
f) Klassenübergreifende und gemeinschaftsfördernde Maßnahmen
Zum Zwecke des gegenseitigen Verständnisses, der gegenseitigen sprachlichen und kulturellen
Wertschätzung und des Abbaues von Vorurteilen sollen besondere Maßnahmen wirksam werden.
An allen Schulen, an welchen neben zweisprachig geführten Klassen auch deutschsprachige Klassen
geführt werden, sind klassenübergreifende, gemeinschaftsfördernde Maßnahmen vorzusehen.
Im Sinne des interkulturellen und sozialen Lernens sind unverbindliche Übungen sowie verschiedene
Unterrichtsprojekte grundsätzlich klassen- bzw. schulstufenübergreifend anzubieten und durchzuführen.
Die im Volksschullehrplan angesprochenen kindgemäßen Lernformen (Lernen im Spiel, offenes
Lernen, projektorientiertes Lernen usw.) ermöglichen darüber hinaus vielfältige klassen- bzw. schulstufenübergreifende
Aktivitäten.
Die genannten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass auch jene einsprachigen Kinder, die keinen
unterrichtsbedingten Kontakt mit zweisprachigen Kindern haben, regelmäßig in der Schule gemeinsam
tätig sein können.
Diese gemeinsamen Aktivitäten dürfen zu keiner Verkürzung des zweisprachigen Unterrichtes
führen.
7. Integration
Zu einer körperlichen bzw. geistigen Behinderung kommen häufig gesellschaftliche Benachteiligungen,
wie etwa Vorurteile, Unwissenheit, unangemessenes Mitleid, Unverständnis und Berührungs-
ängste. Die Solidarität mit Behinderten zu fördern und ein gemeinsames Aufwachsen im Wohnort zu
ermöglichen, sind Anliegen der sozialen Integration. Die Schule wird somit zum Begegnungsort
behinderter und nichtbehinderter Kinder. Im Vordergrund steht die soziale Integration der Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in die Gemeinschaft der Gleichaltrigen. Wesentlich für das Gelingen
von sozialer Integration ist auch die Einbeziehung und Information aller Erziehungsberechtigten der
Schülerinnen und Schüler der Klasse.
In der Regel wird der Lehrplan der Grundschule den Ausgangspunkt der Lernplanung bilden. Beim
gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern können sowohl der Lehrplan der
Grundschule als auch der Lehrplan einer Sonderschule – auch unterschiedlicher Schulstufen – insgesamt
oder für einzelne Unterrichtsgegenstände zur Anwendung kommen und somit die Grundlage für die
Unterrichtsplanung bilden. Maßgeblich dafür sind die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder und
ihre spezifischen Bedürfnisse, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen.
Der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes während des Unterrichtsjahres hat das
Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen voranzugehen. Schulische Integration ist
ein Entwicklungsprozess, der von den Lehrerinnen und Lehrern Offenheit für geänderte Unterrichtssituationen
und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit (gemeinsame Planung; Abstimmung der Ziele und
methodisch-didaktischen Maßnahmen im Unterricht; gemeinsame Verantwortung für alle Kinder)
verlangt. Integrativer Unterricht bietet aber auch Gelegenheit, neue Wege des schulischen Lernens zu
gehen und jene Unterrichtsqualitäten zu entwickeln, die in Zukunft im Sinne des lebensbegleitenden
Lernens an Bedeutung gewinnen werden.
Der Rahmencharakter der Lehrpläne für die Grundschule (Volksschule, Sonderschule) eröffnet die
Möglichkeit auf unterschiedliche Situationen hilfreich, ermutigend und individualisierend einzugehen, um
bei der Leistungsfeststellung die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen
und in ihrer Erfolgszuversicht zu stärken.
8. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand
oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend
im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für
diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensbezogenheit
und Anschaulichkeit und die Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für sie
ist ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als
Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und
schließlich, dass sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen
oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien“ genannt werden,
sind aufzufassen
– Gesundheitserziehung,
– Leseerziehung,
– Medienerziehung,
– Musische Erziehung,
– Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung),
– Interkulturelles Lernen,
– Sexualerziehung,
– Sprecherziehung,
– Erziehung zum Umweltschutz,
– Verkehrserziehung,
– Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung),
– Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der
Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher
Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese
Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Formen offenen Unterrichts an. Die
Unterrichtsprinzipien sollten jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer
intensiven Durchdringung und gezielten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen.
Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben
Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.
9. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume
hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und
Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach
verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener
Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Sonderschule) gemäß § 17
Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle
Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.
Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich der Unterrichtsarbeit
erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden
sind zudem eine schöpferische Leistung.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände,
verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale,
intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu
berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel
beachtet werden
– die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen
und Schüler im Besonderen;
– die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie
aktueller Anlässe;
– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch
zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen
Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen
Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
– die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer
Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten
und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
– das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen
Gegebenheiten an der Schule).
10. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Grundschule ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin
bzw. Lehrer und Eltern besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Eltern sollten insbesondere über
Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen.
Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung
schulischer Aktivitäten mitwirken.
Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem und außerschulischem Lernen macht eine
kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
erforderlich. Je konsequenter die gegenseitige Information wahrgenommen wird, desto leichter wird es
gelingen, Unterschiede in den Erziehungsformen der Schule und jenen des Elternhauses zu erkennen und
pädagogische Maßnahmen zu überlegen.
Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über
Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes
zu informieren.
Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Eltern über Maßnahmen
zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern.
Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der
Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundschule
flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten,
im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre
benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und
daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der
Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse
über das Kind geben.
Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen
der Grundschule ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen
erforderlich. Besonders wichtig ist die Kontaktnahme mit dem Kindergarten und der 1. Schulstufe der
Grundschule. Darüber hinaus ist auch die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer mit anderen
Einrichtungen vorteilhaft (vgl. hiezu auch die Ziffern 11 und 12).
Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den
Schularzt und allenfalls weiteren in der Klasse beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern sowie
gegebenenfalls durch Sonderpädagogische Zentren usw. erfolgen.
11. Schuleintritt
Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt
möglichst harmonisch erfolgen.
In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges
Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler
kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll
mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.
Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und
Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass
zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens
und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam
sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten Möglichkeiten
des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und der
darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw.
Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes.
Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und
Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der
Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu
Überforderungen kommt.
Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Eltern kann widersprüchliche Lern- und
Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.
Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die
§§ 62, 63a sowie § 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und
Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.
12. Schulübertritt
Der pädagogischen Gestaltung des Schulübertritts kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit
mit den Erziehungsberechtigten und den weiterführenden Schulen soll der Schulübertritt möglichst
harmonisch erfolgen.
Als besonders empfehlenswert haben sich Projekte zum gegenseitigen Kennen lernen erwiesen (zB
Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden
Schule).
Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erziehungsberechtigten
kann unterschiedliche bzw. widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar
machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen.
Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des Sozialen Lernens der Schülerinnen und
Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum
Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt
vorbereitet werden.
13. Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist
in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das
Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.
Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen
bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene
der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen
Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist
nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen
bzw. Schülern mit keinen oder mit nur geringen sprachlichen Vorkenntnissen in Deutsch jeweils
vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler
eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen werden
kann.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist
im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der
sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch
orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher
Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch,
Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden.
Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch
mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen
führen. Hinsichtlich der Volksschuloberstufe siehe Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der
Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung.
14. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis
4. Schulstufe der Grundschule im Bereich des Pflichgegenstandes Leibesübungen sowie im Bereich der
unverbindlichen Übungen vorgesehen. In der Volksschuloberstufe sind schulautonome Lehrplanbestimmungen
auch im Bereich der Pflichtgegenstände und Freigegenstände sowie des Förderunterrichts im
4. und 6. bis 8. Teil vorgesehen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation
in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch-
bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden
und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu
beachten.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen für die Volksschuloberstufe in diesem
Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen
werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen
auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen
Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens
schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die
zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzlich Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und
Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte
von grundsätzlicher Bedeutung
1. Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot
sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe
Spezialisierungen vermeidet.
2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und
Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht
nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur
Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.
3. Auf die Bildungsaufgabe der Volksschule und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu
nehmen.
4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es
sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler
berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in
wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das im Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
(Z 15) festgelegte Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit unter Bedachtnahme auf
pädagogische, räumliche und ausstattungsgemäße Gegebenheiten mit zwei oder vier Wochenstunden
festgesetzt werden. Bei zwei Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit beträgt das Ausmaß der
individuellen Lernzeit sechs Wochenstunden; bei vier Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit
beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit zwei Wochenstunden.
15. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
a) Vorschulstufe
Abschnitt I Z 14 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) letzter Absatz und lit. b [Grundstufe I
(einschließlich gemeinsamer Führung) und Grundstufe II] finden mit der Maßgabe Anwendung, dass sich
die gegenstandsbezogene Lernzeit im Sinne eines zeitgemäßen Vorschulunterrichtes primär auf verbindliche
Übungen bezieht.
b) Grundstufe I (einschließlich gemeinsamer Führung) und Grundstufe II
An ganztägigen Schulformen (§ 8d des Schulorganisationsgesetzes) hat der Betreuungsteil wie der
Unterrichtsteil zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes
beizutragen. Er umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie
Freizeit (einschließlich Verpflegung).
Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben
– Lernmotivation und Lernunterstützung,
– Soziales Lernen,
– Kreativität,
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und
– Rekreation.
Lernmotivation und Lernunterstützung
Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte
individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre
jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen
einzuüben bzw. anzuwenden.
Soziales Lernen
Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales
Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten,
Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene
Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen
Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Kreativität
Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.
Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche
Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber
auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive
Wirkung haben sollen.
Rekreation
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-
Können und Erholung auch bei geringeren räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten erfüllen
können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit
besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.
Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten
Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch
Differenzierung und individuelle Zuwendung einzugehen. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich
lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.
Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.
Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des
Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und
Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Z 14 letzter Absatz
schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen
werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene
Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages,
nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges
Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und
sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus Z 14 letzter Absatz nicht
anderes ergibt). In der individuellen Lernzeit kommt den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erzieherinnen
und Erziehern die Aufgabe zu, die Schülerinnen und Schüler zu zweckmäßigen und zeitökonomischen
Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Aneignung des Lehrstoffes, Vorbereitung auf
Leistungsfeststellungen, Hausübungen usw.) anzuleiten.
Während der individuellen Lernzeit sind möglichst alle Hausübungen zu erledigen. Auf den unterschiedlichen
Umfang der Hausübungen und das unterschiedliche Lerntempo ist zu achten.
c) Volksschuloberstufe
Für die Volksschuloberstufe siehe Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen,
BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VOLKSSCHULOBERSTUFE
Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist
auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülerinnen bzw. Schülern in
Hauptschulen und in allgemein bildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen,
besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten
Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind,
wird die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen Pflichtgegenstände
den Landesschulräten übertragen, wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule, Anlage 1 zur
Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden
Fassung zu orientieren haben. In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache
hat diese Orientierung an den Anforderungen für die II. Leistungsgruppe zu erfolgen. In Klassen,
die mehrere Schulstufen in sich vereinigen, ist der Lehrstoff so weit wie möglich in gleichwertigen
Jahreswechselfolgen durchzunehmen. Auf diese Weise soll ein Zersplittern des Unterrichts vermieden
werden. Das Lehrgut ist dabei so aufzuteilen, dass die jeweils neu hinzutretenden Schülerinnen bzw.
Schüler den Anschluss an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeiten finden
können.
Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten alle
Entlassungsschüler zeitweise zusammengefasst werden.
In ähnlicher Weise ist auf der 8. Schulstufe für die Förderung begabter Schülerinnen bzw. Schüler,
besonders im Hinblick auf den Übertritt in weiterführende Schulen, zu sorgen.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
I. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE GRUNDSCHULE
Bei der Arbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers in der Grundschule insbesondere in der Vorschulstufe
sind
– das Aufgreifen von Lerngelegenheiten,
– das Arrangieren von Lernsituationen und
– das Organisieren von Lernprozessen
von besonderer Bedeutung.
Mit den folgenden didaktischen Grundsätzen sollen wesentliche und kennzeichnende Merkmale
eines kind- und grundschulgemäßen Unterrichts charakterisiert werden
1. Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
Die Grundschullehrerin bzw. der Grundschullehrer hat den Unterricht grundsätzlich am Kind zu
orientieren, an seinen Lernmöglichkeiten und -grenzen im Spannungsfeld von dem, was es braucht, und
dem, was es will. Dies bedeutet auch, dass den Kindern ein ihrem Alter und ihrer Entwicklung
entsprechendes Maß an Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts wie bei der
Gestaltung des Schullebens insgesamt eingeräumt wird.
Individualisierung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er trotz der vereinheitlichenden
Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der kindlichen Persönlichkeiten und
ihrer Bedingtheiten ernst nimmt und ihnen zu entsprechen versucht. Dabei wird sie bzw. er die
unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im Allgemeinen
sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet auf Grund
bisheriger Lernerfahrungen im Besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen der Kinder,
berücksichtigen.
Die Unterschiedlichkeiten der Kinder betreffen im Einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft
und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit,
ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kulturkreis, ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre
Selbstständigkeit und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll die Lehrerin bzw. der Lehrer
durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprechen. In diesem Sinne sind auch die
wahrgenommenen Lernfortschritte des Kindes zu berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch
jenen Kindern, die nach dem Lehrplan der Vorschulstufe unterrichtet werden.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis des
Kindes Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern.
Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in
den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt auch der Pausengestaltung zu. Bei der
Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und
lernschwachen Kindern genügend Zeit für Bewegung und Spiel bleibt.
2. Soziales Lernen
Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die
Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug des Kindes und des Erwachsenen eine
ebenso bedeutende Rolle wie seine Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift
geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.
In Verbindung mit und neben dem sachlichen Lernen hat die Lehrerin bzw. der Lehrer auch das
soziale Lernen der Kinder anzuregen, zu fördern und es damit weiter zu entfalten.
Die Förderung der Persönlichkeit der Kinder zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles
und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht
diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben
einfacher Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als
Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und
Durchleuchten von Vorurteilen, das ansatzweise Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für
Geschlechterrollen.
Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse,
das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel,
Kinder als Helfer für Kinder usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.
Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss die Lehrerin bzw. der Lehrer trachten, ein Klima des
gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung zu schaffen.
Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern
gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.
Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen zwischen
Schülerinnen, Schülern und zwischen einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern und der Lehrerin bzw. dem
Lehrer über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle in der
Klasse oder Lerngruppe, zum Mitleben in einer lebendigen Schulgemeinschaft und zum Verständnis für
andere größere Sozialgebilde des Lebens. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance,
wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Kinder unterschiedlicher Schulstufen, Kinder
mit unterschiedlicher Muttersprache, Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf) sowie Kinder mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.
3. Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit
Die Grundsätze der Lebensbezogenheit und der Anschaulichkeit verlangen von der Lehrerin bzw.
vom Lehrer, dass der Unterricht nach Möglichkeit von der konkreten Erlebniswelt des Kindes ausgeht und
zu dieser auch wieder zurückführt. Veranschaulichung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass
sie bzw. er die Lehrstoffe den Erfahrungen der Kinder zugänglich machen soll. Dies kann auf der Ebene
der Sinneswahrnehmungen oder auf der Ebene der Vorstellungen geschehen. Inhalte können zum einen
dadurch konkret erfahrbar gemacht werden, dass man sie ihrer Art entsprechend, zB durch Sehen, Hören
usw., zugänglich macht, zum anderen, dass man sie durch Beispiele bzw. durch Nutzung der modernen
allenfalls vorhandenen Informationstechniken vergegenwärtigt. Wo es für das Lernen sinnvoll erscheint,
soll es mehr- bzw. vielsinnig angeregt werden. Von diesen Erfahrungen ausgehend, soll das Kind zum
Denken und zur Abstraktion geführt werden. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens
und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch
durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale,
kulturelle und naturhafte Umfeld des Kindes und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle
Ereignisse bieten. Sie bzw. er wird versuchen, dem Kind die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der
Lehraufgaben und Lehrstoffe für sein gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Die
Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben
außerhalb der Schule aus.
4. Konzentration der Bildung
Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom
Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen.
Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten
unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.
Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen
Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe I, auf der
Grundstufe II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich
werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner
Vermittlung berücksichtigt.
5. Sachgerechtheit
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen,
hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen
Gründen Vereinfachungen geboten sind.
Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur
persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen
didaktischen Grundsatz, den Kindern die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen,
was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich
Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“
hinzuführen.
Sachgerechtheit und Kindgemäßheit sind einander notwendigerweise ergänzende, keinesfalls
einander ausschließende oder widersprechende Grundsätze.
6. Aktivierung und Motivierung
In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten,
Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt
werden.
Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Kinder
anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für
das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen
führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst
gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen. Die Kinder können an der Vorbereitung (zB durch
vorbereitende Hausübungen) des Unterrichts, gelegentlich auch am Nachdenken über Unterricht beteiligt
werden. Die Kinder sollen durch Unterricht auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule
angeregt werden.
Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige
Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und
Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung schafft die Lehrerin bzw.
der Lehrer dadurch, dass sie bzw. er versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort,
wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Kinder zu vermitteln. Damit wird einerseits der
Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot
geweckt.
Die medienspezifischen Vorteile moderner Kommunikations- und Informationstechniken können zur
Aktivierung und Motivierung beitragen (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten
an der Schule).
7. Individualisieren, Differenzieren und Fördern
In der Grundschule unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen
und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit,
der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit,
der Arbeitshaltung ua., wie kaum in einer anderen Schulart.
Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und
differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Eine verantwortungsvolle Berücksichtigung
der Unterschiede schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen aller Schülerinnen
und Schüler und hilft mit, Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.
Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und
Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme
erfolgen.
Dies erfordert von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er sich um die bestmögliche
Förderung jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers bemüht. Der Klassenraum soll sowohl
als lernanregende Umwelt als auch als Raum für kindliches Zusammenleben gestaltet sein und eine
flexible Sitzordnung ermöglichen.
Jeder Unterrichtstag soll inhaltlich und zeitlich so ausgewogen gestaltet sein, dass Arbeit und Spiel,
Anstrengung und Entspannung einander ergänzen und durchdringen.
Maßnahmen der Individualisierung bzw. inneren Differenzierung sind im Sinne des Förderns und des
Forderns zu verstehen und zu gestalten. Sie tragen dazu bei, dass die Grundschule auch die sehr wichtige
Aufgabe der Begabungsförderung erfüllt.
Im Rahmen der Differenzierung werden innerhalb der Jahrgangsklassen oder heterogenen Lerngruppen
unterschiedliche, stets veränderbare Schülergruppierungen vorgenommen. Als mögliche Kriterien
für Gruppierungen gelten: Interesse, Selbsteinschätzung, unterschiedliche Lernvoraussetzungen,
Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw.
Differenzierungsmaßnahmen beziehen sich auf Schülergruppen und Individualisierungsmaßnahmen
beziehen sich auf das einzelne Kind.
Als mögliche Verfahren bieten sich ua. an
– Unterschiede in der Aufgabenstellung (zB Anzahl der Aufgaben, Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad,
Anzahl der Wiederholungen);
– unterschiedliche Sozialformen;
– unterschiedliche Medien und Hilfsmittel;
– unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Kinder.
Die Realisierung der Individualisierung, der inneren Differenzierung und Förderung wird durch eine
entsprechende Ausstattung der Schule bzw. der Klasse mit Arbeitsmitteln, technischen Medien, modernen
Informations- und Kommunikationsmedien usw. unterstützt.
Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Lernprozesse durch gezielte Übungen, individualisierende
Arbeitsweisen, intensivierte Lehrerhilfen und zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen zu unterstützen,
einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern den Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern
sowie vorhandene Lücken zu schließen und einen kontinuierlichen Lernzuwachs zu ermöglichen.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer wird sich nicht nur im Förderunterricht bemühen, vor allem lernschwächeren
Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf
Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.
Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwer wiegenden Entscheidungen soll die
Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen.
Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.
8. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages
Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft
in die Schule. Eine wichtige Aufgabe der Grundschule ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft
der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.
Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit
und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel
sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen
Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu
berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch
unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für
die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung
von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“
sowie „Mathematische Früherziehung“ genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe I in
drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt,
ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und
-fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer
versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er
trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches
und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen,
andererseits durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in
verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben,
wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist). So wird der Lernerfolg zur
sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen
der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt des Kindes berücksichtigt werden. Lernkontrolle
ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet
werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.
Dies wird ua. durch den Einsatz eines Computers erleichtert.
Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Fachwissen. Sozialverhalten und
Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber
geben, wie Leistungen zu Stande kommen.
Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die
Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie
informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Eltern über den Leistungsstand und über Lernfortschritte
beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.
Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl,
ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen haben daher äußerst
behutsam zu erfolgen. Der Rahmencharakter des Grundschullehrplanes eröffnet für eine ermutigende,
hilfreiche und individualisierende Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung ausreichende Möglichkeiten.
9. Didaktische Hinweise für den zweisprachigen Unterricht
Zweisprachiger Unterricht hat grundsätzlich davon auszugehen, dass beim Spracherwerb und bei der
Spracherweiterung dem jeweiligen familialen Hintergrund sowie dem sprachlichen Umfeld der Schule
außerordentlich hohe Bedeutung zukommt.
Das heißt, dass im unmittelbaren Umfeld des Kindes (Familie, Freundeskreis usw.) beide Sprachen
in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden sind und Verwendung finden.
Aus diesen Gegebenheiten erfährt der zweisprachige Unterricht seine besondere Begründung, bezieht
daraus hohe Motivation und bietet vielfältige Möglichkeiten praxisbezogener Unterrichtsgestaltung.
Es sollte beachtet werden, dass auch die emotionalen, kommunikativen und emanzipatorischen
Gesichtspunkte bei der behutsamen Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch zum Tragen kommen.
Ausgangspunkte für methodisch-didaktische Überlegungen sind daher einerseits die sprachlichen
Lernvoraussetzungen der Schülerinnen bzw. Schüler und andererseits die unterschiedlichen Möglichkeiten
beide Sprachen zu gebrauchen
– Beobachtung und Einschätzung der individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder;
– Vertrauen in die eigene Sprechfähigkeit wecken bzw. Hemmungen bei der Verwendung beider
Sprachen abbauen;
– Sprechanlässe aus unmittelbaren Lebenssituationen des Kindes herleiten (zB Einbeziehung von
Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Großeltern, von Verwandten, außerschulischen Fachleuten;
Lernanlässe außerhalb der Klasse);
– didaktische Analyse des sprachlichen und sozialen Umfeldes des Kindes als Grundlage für die
Planung typischer, kommunikativer Sprechanlässe;
– spontane Sprechanlässe im Schulalltag aufgreifen (Mitteilung von Gefühlen, Konflikten usw.);
– die Sprache der Lehrerin bzw. des Lehrers hat Vorbildwirkung und leistet auch einen Beitrag zur
Sprachentwicklung der Schülerinnen bzw. Schüler;
– Ausweitung der kommunikativen Fähigkeiten durch besondere Wertschätzung der Herkunftssprache/
n sowie durch eine behutsame Hinführung in Richtung der Standardsprachen;
– Aufgreifen regionaler, sprachlicher und sozialer, aber auch kultureller und historischer Gegebenheiten.
II. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VOLKSSCHULOBERSTUFE
Die didaktischen Grundsätze der Volksschuloberstufe orientieren sich an jenen der Hauptschule
(Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils
geltenden Fassung).“
4. In Anlage 1 vierter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen
Übungen, des Förderunterrichtes, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen) lautet lit. a
(Stundentafel der Vorschulstufe) samt den Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe
„a) Stundentafel der Vorschulstufe
Bemerkungen zur Stundentafel
1. Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden
sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf
kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
2. In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen,
Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ eine besondere Förderung in der Muttersprache des
Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den
verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
3. Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen,
wobei die in der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl
nicht überschritten werden soll.“
5. In Anlage 1 vierter Teil lautet lit. b (Stundentafel der Grundschule) samt den Bemerkungen zur
Stundentafel der Grundschule
„b) Stundentafel der Grundschule
Bemerkungen zur Stundentafel
1. Die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, vierter Teil, betreffend die
Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule (ausgenommen die Punkte 3 und 7) gelten
auch für die oben angeführte Stundentafel, soweit im Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten nicht
anderes bestimmt ist.
2. Soweit in der Stundentafel nur alternative Wochenstundenzahlen oder Mindest- und Höchstzahl
des Wochenstundenausmaßes angegeben sind, erfolgt die Festlegung des Stundenausmaßes durch
schulautonome Lehrplanbestimmungen; sofern keine schulautonome Festlegung getroffen wird,
erfolgt diese durch die Schulbehörde erster Instanz.
3. Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je
Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit
durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer
(Kursdauer) des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung
bezieht (Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben bzw. Deutsch, Slowenisch, Lesen und/oder
Mathematik) anzugeben.
4. Darüber hinaus ist gemäß § 16a Z 4 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten in Verbindung
mit § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes für zum zweisprachigen Unterricht angemeldete
Schülerinnen und Schüler, deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht ausreichend ist, ein
Förderunterricht in Slowenisch anzubieten.
5. In den Volksschulen (Volksschulklassen, Volksschulabteilungen) mit deutscher und slowenischer
Unterrichtssprache ist in der Grundschule die deutsche und die slowenische Sprache in allen
Unterrichtsgegenständen in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden.“
6. Anlage 1 sechster Teil lautet
„SECHSTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE
Für Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und
Schreiben, Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung,
Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen und Spiel gelten die Bestimmungen des
jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, sechster Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht gemäß dem
Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer
Sprache zu erteilen ist.“
7. In Anlage 1 siebenter Teil [Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze
der Pflichtgegenstände der Grundschule (mit Ausnahme der Vorschulstufe) und der Volksschuloberstufe]
wird der erste Absatz durch folgende Absätze ersetzt
„In der Grundschule gelten für Sachunterricht, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung,
Schreiben, Technisches Werken, Textiles Werken und Leibesübungen die Bestimmungen des
jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht auf den
ersten vier Schulstufen gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß
in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist.
In der Volksschuloberstufe gelten für Deutsch, Lebende Fremdsprache, Geschichte und Sozialkunde,
Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Biologie und Umweltkunde,
Physik und Chemie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Technisches Werken, Textiles Werken,
Ernährung und Haushalt und Leibesübungen sowie Berufsorientierung die Bestimmungen des jeweiligen
Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil.“
8. In Anlage 1 siebenter Teil Unterabschnitt A [Grundschule (mit Ausnahme der Vorschulstufe)] lautet im
Pflichtgegenstand „Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben/Deutsch, Slowenisch, Lesen“ die Bildungs-
und Lehraufgabe samt Überschrift
„Bildungs- und Lehraufgabe
Der Deutsch- und Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler – unter
Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen – in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu
zwischenmenschlicher Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und
über Sprache zu fördern.
Im Einzelnen geht es darum, in Deutsch und Slowenisch
– das Gefühl der Zugehörigkeit zur slowenischen Volksgruppe zu entwickeln bzw. tolerantes
Verhalten zu wecken und zu fördern; auch bei Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen
Sprachkenntnissen ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen;
– die individuellen Sprachen des Kindes zur jeweiligen Standardsprache zu erweitern; auch bei
Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen ist von Anfang an Zweisprachigkeit
zu ermöglichen;
– den Schülerinnen und Schülern durch Sprache die Herstellung einer Beziehung zur unmittelbaren
Umgebung zu ermöglichen;
– Einsichten in die Sprachen des Lebens- und Kulturraums der Schülerinnen und Schüler im Sinne
des interkulturellen Lernens zu erlangen;
– den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen;
– einige Grundeinsichten in Funktion und Struktur beider Sprachen gewinnen zu lassen;
– durch Vergleiche Ähnlichkeiten und Unterschiede von Sprachen aufzuzeigen und auf ihre Rolle
in der Kommunikation hinzuweisen;
– zum Lesen und zur Auseinandersetzung mit dem Gelesenen anzuregen;
– einen kreativen Sprachgebrauch zu ermöglichen und zu fördern;
– einfache Arbeits- und Lerntechniken zu vermitteln, die in zunehmendem Maße zu selbstständigem
Bildungserwerb befähigen.
Der Unterrichtsgegenstand Deutsch, Slowenisch, Lesen gliedert sich in folgende Teilbereiche
– Sprechen/Ustno sporočanje
– Lesen/Branje
– Schreiben (nur Grundstufe I)/Pisanje (samo za osnovno stopnjo I)
– Verfassen von Texten/Pisno sporočanje
– Rechtschreiben/Pravopis
– Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika
Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und die stoffliche Linienführung
des Lehrplans, soll aber keinesfalls einer sinnvollen Vernetzung von Lernbereichen entgegenstehen und
ermöglicht daher dem Lehrer einen kindgemäßen und sachgerechten Unterricht. Dies gilt auch für den die
Grundleistungen der Kinder sichernden Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb“, der ebenfalls in die
oben angeführten Teilbereiche zu integrieren ist.
Auf der Grundstufe II wird der Teilbereich Schreiben (pisanje) dem Unterrichtsgegenstand Bildnerische
Erziehung (likovna vzgoja) zugeordnet, die übrige Gliederung in Teilbereiche bleibt unverändert.
Sprechen/Ustno sporočanje
Sprechen ist einer der wichtigsten Teilbereiche des Deutsch- und Slowenischunterrichts, gliedert sich
in fünf Aufgabenfelder und umfasst grundlegende und langfristige Ziele. Wesentliche Aufgabe des
Teilbereiches Sprechen ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur mündlichen
Kommunikation in beiden Sprachen allmählich zu erhöhen und sie zu einem möglichst sicheren
Gebrauch beider Standardsprachen zu führen.
Es sind natürliche Sprechsituationen zu schaffen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler auch
der slowenischen Sprache spontan bedienen.
Lesen/Branje
Der zweisprachige Leseunterricht auf der Grundstufe I hat die Aufgabe, den Schülerinnen und
Schülern die grundlegende Lesefertigkeit zu vermitteln und damit die Begegnung und Auseinander-
setzung mit Texten zu ermöglichen. Zunehmend erfahren die Schülerinnen und Schüler das Lesen im
Sinne des interkulturellen Lernens als einen bedeutenden Zugang zu beiden Kulturen im Land,
insbesondere als ein wesentliches Mittel zur Informationsgewinnung und zur Unterhaltung.
Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass sie durch
Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen über ihre realen Lebenserfahrungen hinaus
das Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten
können.
Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art in beiden
Sprachen dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit
der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und zu festigen.
Schreiben (nur Grundstufe I)/Pisanje (samo za osnovno stopnjo I)
Aufgabe des Schreibunterrichts ist es, die Schülerinnen und Schüler zum Gebrauch grundlegender
konventioneller grafischer Zeichensysteme anzuleiten. Dabei sollen sie erfahren, dass Schreiben eine
Form der Kommunikation und Dokumentation ist. Im Besonderen soll der Schreibunterricht zur sicheren
Beherrschung beider Schriftsysteme führen.
Verfassen von Texten/Pisno sporočanje
Im Teilbereich Verfassen von Texten sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage
ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben
in beiden Sprachen zunehmend selbstständig schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über
Erlebnisse, Beobachtungen, als auch partnerbezogen, zB Wünsche, Fragen; auf der Grundstufe II auch
sachbezogen.
Rechtschreiben/Pravopis
Aufgabe des Rechtschreibunterrichts in beiden Sprachen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu
normgerechtem Schreiben zu motivieren, grundlegende Rechtschreibkenntnisse zu vermitteln und in der
Folge ihr Rechtschreibkönnen kontinuierlich zu erweitern, sie zum Erkennen und Anwenden einfacher
Regeln zu führen und ihnen eine möglichst geläufige Nachschlagetechnik zu vermitteln.
Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika
Aufgabe der Sprachbetrachtung ist es, allmählich wachsende Einsichten in Funktion und Struktur
beider Sprachen zu vermitteln und zunehmend begrifflich zu sichern.“
9. In Anlage 1 siebenter Teil Unterabschnitt A lautet der Lehrstoff für die Grundstufe II samt Überschrift
„Grundstufe II (3. und 4. Schulstufe)
Sprechen/Ustno sporočanje
Als Schwerpunkte innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder gelten bis zum Ende der 4. Schulstufe in
beiden Sprachen
Erzählen, Informieren, Zuhören
– sprachliche Ausdrucksformen allmählich bewusst einsetzen;
– durch aufmerksames Zuhören Sachverhalte, Gedanken und die Lage anderer erfassen;
Situationsbezogenes Sprechen
– verschiedenartige Situationen einschätzen und sprachlich angemessen bewältigen;
Gespräch
– relativ selbstständig partner-, sach- und problembezogene Gespräche in verschiedenen Formen
führen;
– Gesprächsregeln formulieren, begründen und beachten;
– im Sinne des Unterrichtsprinzips „Interkulturelles Lernen“ sowie des bilingualen Spracherwerbs
die Regel beachten, dass man – nach Möglichkeit – in der Sprache antwortet, in der man
angesprochen wird;
– einfache Gesprächstechniken kennen und situationsgerecht anwenden;
– in der Schule erworbene Sprech- und Sprachformen im Gespräch anwenden;
– beide Sprachen zur Herstellung von Beziehungen zur schulischen und außerschulischen Umwelt
anwenden;
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
– einen grundlegenden Wortschatz inhaltlich erschlossen und begrifflich verfügbar haben;
– zunehmende Sicherheit im Gebrauch beider Sprachen als Standardsprachen erlangt haben;
Sprechübung (Deutliches Sprechen)
– Sicherheit im ausdrucksvollen und lautrichtigen Sprechen gewinnen.
3. Schulstufe
Erzählen, Informieren, Zuhören
Interessant und anschaulich erzählen, andere
unterhalten
Über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und dergleichen
in zeitlich richtiger Abfolge erzählen
Beim Erzählen wesentliche Einzelheiten
berücksichtigen
Durch Erzählen andere unterhalten
Kurze gelesene oder gehörte Geschichten anderen erzählen
Ausgedachte Geschichten erzählen (zu Bildern, Geräuschen,
Wörtern, Pantomimen usw.)
Andere informieren Einfache Sachverhalte und Handlungsabläufe möglichst
genau sprachlich darstellen
Eigene Gefühle, Gedanken und Wünsche anderen mitteilen
Auffallende Merkmale von Gegenständen, Tieren und
Menschen beschreiben
Aufmerksam zuhören Anderen Sprechern längere Zeit aufmerksam zuhören
Wesentliches erfassen und wiedergeben
Zu Gehörtem Stellung nehmen
Situationsbezogenes Sprechen
Verschiedenartige Sprechhandlungssituationen
sprachlich allmählich sicher bewältigen
Reale Handlungssituationen bzw. in Rollenspielen dargestellte
Situationen sprachlich bewältigen
zB
– mit jemandem Kontakt aufnehmen
– trösten, wünschen, fordern, richtig stellen
– einem anderen zustimmen, die Meinung eines anderen
anerkennen
– die eigene Meinung begründen
Gespräch
weiter gehende Schulung des Zuhörens, Aufeinander-
Hörens und Verstehens
zB durch verschiedene kommunikative Spiele in beiden
Sprachen; Unterscheiden von Wesentlichem und Unwesentlichem;
Zusammenfassen wichtiger Ergebnisse
eines kurzen Gesprächs
Erweitern der Gesprächsregeln und der
Gesprächstechniken
zB beim Thema bleiben
Eigene Behauptungen begründen
Nicht alles unbefragt hinnehmen
Anteilnehmen durch Rückfragen, Zustimmen, Ablehnen
Die Klärung von Sachverhalten und Problemen anstreben
(zB durch Fragen, Beurteilen, von Gesprächsbeiträgen)
Sich auf Gesprächsteilnehmer und deren jeweilige Rolle
bzw. Sprache einstellen
Beherrschen einfacher Gesprächsformen Partner-, Gruppen- und Kreisgespräche zu Sachthemen
und -problemen aus dem Erfahrungs- und Interessenbereich
der Kinder oder aus Sachbegegnungen in verschiedenen
Lernbereichen
Wie auf der Grundstufe I können sich Gesprächsanlässe
spontan aus bestimmten Situationen ergeben oder gezielt
angeregt werden
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
Wortschatz erweitern und differenzieren Gegenstände und Bilder besprechen oder beschreiben
Beobachtungen und Vorgänge sprachlich darstellen
Möglichkeiten der Wortbildung erproben
Wortbedeutungen durch Ordnen, Vergleichen und Anwenden
unterscheiden
Standardsprachliche Satzmuster üben und
erweitern
Vorwörter mit dem richtigen Fall gebrauchen
Üben von Satzmustern mit steigendem Schwierigkeitsgrad,
um Fehlformen vorzubeugen (Satzreihen und
Satzgefüge)
Sprechübung (Deutliches Sprechen)
Ausdrucksvoll sprechen Persönliche Aussagen ausdrucksvoll gestalten
Sprachliche Äußerungen durch Mimik und Gestik unterstützen
Verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten sprachlichen
Handelns für bestimmte Situationen erproben (Rollenspiele)
Deutlich sprechen Übungen zur Schulung der Artikulation in beiden Sprachen
Wörter und Texte bewusst artikuliert sprechen
(Sprechspiele, Zungenbrecher, Scherztexte und dergleichen)
Sicherung der Lautbildung und Übungen zur Lautunterscheidung
mit Berücksichtigung der Unterschiede in
Deutsch und Slowenisch (zB Lautdifferenzierungsübungen)
Texte nachgestaltend und umgestaltend
sprechen
Durch unterschiedliches Sprechen von Texten (fröhlich,
weinerlich …) verschiedene Stimmungen ausdrücken
4. Schulstufe
Erzählen, Informieren, Zuhören
In bewusster Gestaltungsabsicht erzählen,
andere unterhalten
Beim Erzählen allmählich die eigene Gestaltungsabsicht
umsetzen (Höhepunkt gestalten, Spannung bewirken,
Mitgefühl erwecken und dergleichen)
Andere informieren Wesentliche Merkmale von Gegenständen, Tieren und
Personen treffend beschreiben
Sachinformationen weitergeben (zB von sachlichen Zusammenhängen
mit Hilfe von Texten, Bildern, Tafelbildern,
… berichten)
Arbeitsergebnisse zusammenfassen
Eigene Gefühle, Gedanken und Wünsche anderen mitteilen
Aufmerksam zuhören Sprachangeboten verschiedenster Art (auch Medien)
über längere Zeit aufmerksam zuhören
Wesentliches erfassen und möglichst genau wiedergeben
Zu Gehörtem Stellung nehmen
Feststellen, wodurch eine Darstellung gefällt, wodurch
eine Erzählung lustig, traurig, spannend wirkt
Situationsbezogenes Sprechen
Verschiedenartige Sprechhandlungssituationen
sprachlich allmählich sicher bewältigen
Reale Handlungssituationen bzw. in Rollenspielen dargestellte
Situationen sprachlich bewältigen
zB
– mit jemandem Kontakt aufnehmen
– ermuntern, wünschen, richtig stellen, sich beschweren
– einem anderen zustimmen, die Meinung eines anderen
anerkennen
– die eigene Meinung begründen und vertreten
Gespräch
Weiter gehende Schulung des Zuhörens,
Aufeinander-Hörens und Verstehens
zB durch verschiedene kommunikative Spiele; Zusammenfassen
wesentlicher Ergebnisse eines Gesprächs;
Auswählen und Auswerten von Gesprächsbeiträgen
unter bestimmten Gesichtspunkten
Wichtige Redeelemente für das Gespräch zB Einleitung, Anknüpfung, Überleitung, Weiterführung,
Zusammenfassung und Ähnliches
Erweitern der Gesprächsregeln und der Gesprächstechnik
Seine Meinung vertreten (nicht sofort aufgeben)
Seine Meinung ändern, wenn man überzeugt worden ist
Sich Stichwort-Notizen machen
Das Gespräch durch eigene Initiativen voranbringen
Die Klärung von Sachverhalten und Problemen anstreben
(zB durch Vermutungen, Fragen, Erkundigungen,
Argumente, Bestätigung und Widerspruch)
Beherrschen verschiedener Gesprächsformen Auch längere Partner-, Gruppen- und Kreisgespräche
bzw. Diskussionen zu Sachthemen und -problemen aus
dem Erfahrungs- und Interessenbereich der Kinder
oder aus Sachbegegnungen in verschiedenen Lernbereichen
führen
Über den Gesprächsablauf (zB anhand einer Tonbandaufnahme)
miteinander sprechen
Die Gesprächsanlässe können sich spontan aus bestimmten
Situationen ergeben oder angeregt werden
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
Wortschatz erweitern und differenzieren Vorgänge und Handlungsabläufe treffend, folgerichtig
und begrifflich klar darstellen
Verschiedene Möglichkeiten der Wortbildung in beiden
Sprachen erproben
Wortbedeutungen durch Vergleichen und Abgrenzen
unterscheiden auch durch Gegenüberstellung von
Wörtern in beiden Sprachen (zB Bein, Fuß – noga;
Mond – mesec, luna; Finger, Zehen, Erde – prst)
Standardsprachliche Verwendung einzelner
Wortarten üben
Sicherung des normgerechten Gebrauchs von Zeitwort,
Namenwort und Eigenschaftswort, auch im Hinblick
auf Fehler, die sich aus der jeweils anderen Sprache
ergeben (zB die Milch – mleko)
Korrektur von Fehlformen
Standardsprachliche Satzmuster üben und
erweitern
Sichern von Satzmustern mit komplexerer Struktur, um
Fehlformen vorzubeugen
Sprechübung (Deutliches Sprechen)
Ausdrucksvoll sprechen Übungen zum sicheren Gebrauch unterschiedlicher
Mittel des ausdrucksvollen Sprechens (Betonung,
Lautstärke, Artikulation, Tempo, Pausen, Mimik,
Gestik)
Ausdrucksvolles Gestalten dialogischer Situationen
Deutlich sprechen Erhöhte Anforderungen bei der Schulung der Artikulation
(Flüstersprache, größere Entfernung usw.)
Sprechtechnische Übungen: Wortreihen und Texte
schnell und deutlich sprechen
Sicherung der Lautbildung und Übungen zur Lautunterscheidung
unter Berücksichtigung der Unterschiede in
Deutsch und Slowenisch (zB Zucker – zob; Vater –
Vase – veter – avto)
Texte nachgestaltend und umgestaltend
sprechen
Durch Verändern von Texten spielerisch neue Lautgestalten
bilden sowie durch unterschiedliches Sprechen
von Texten verschiedene Stimmungen und Charakterzüge
ausdrücken
Lesen/Branje
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der
4. Schulstufe in beiden Sprachen
– ihr Lesen zunehmend an persönlichen Interessen orientieren;
– altersgemäße Texte selbstständig lesen und inhaltlich erschließen können;
– durch die Auseinandersetzung mit Texten deren Absichten, Wirkungen und dergleichen erkennen
können;
– vorbereitete Texte sinngestaltend vorlesen können.
3. Schulstufe
Förderung und Unterstützung der Lesebereitschaft
und der individuellen Leseinteressen
Möglichst oft auf aktuelle, altersgemäße Texte hinweisen
Vielfältige altersgemäße Texte mit ausgewähltem entsprechendem
Lesestoff auch in slowenischer Sprache
anbieten (Klassenbibliothek, Schulbibliothek)
Zur selbstständigen Textbeschaffung anregen (Bibliotheksbesuch,
Bücheraustausch)
Erfahren, dass man aus Texten Sinn entnehmen
kann
– aus literarischen Texten In Märchen, Sagen, Erzählungen aus beiden Kulturkreisen,
Umweltgeschichten usw. Handlungszusammenhänge
erleben und erkennen; einfache Handlungsabfolgen
richtig wiedergeben (zB erzählen, spielen); Pointen
erfassen
Gemeinsam über Texte und ihre unterschiedliche Wirkung
sprechen
Zu Texten die eigene Meinung äußern und begründen,
Texte fantasievoll weiterführen
– aus Gebrauchstexten Bilder und Bildunterschriften als Zusatzinformationen
nützen
Inhaltsverzeichnisse, Kurzbeschreibungen usw. als Informationsquelle
benützen
Aus Nachschlagewerken Informationen entnehmen
Aus Überschriften, Buchtiteln usw. auf Informationsgehalt
schließen
Steigerung der Lesefertigkeit Überschauendes Lesen in immer größeren Sinnschritten
Lesen von Texten in verschiedener räumlicher Anordnung
(zB in Pyramidenform)
Lesen von Texten ohne Wortabstände, ohne Satzzeichen
Lesen von Texten verschiedener Druckgröße und
Schriftarten (verschiedene Formen der Block- und
Druckschrift, lateinische Schreibschrift)
Vielfältige Übungen zur guten Aussprache
Lesen einfacher Texte unter Beachtung der Leseflüssigkeit
Lesen einfacher Texte in zunehmend steigendem Tempo
Vorbereitung und Übung textgerechten
Vorlesens und Vortragens
Vielfältiges Üben sinnentsprechenden und sinngestaltenden
Lesens und Vortragens
– Lesen und Vortragen von Kinderreimen, Gedichten,
Geschichten uam. unter besonderer Beachtung der
Klangstruktur und der Sprechpausen
– Auswendiglernen und Vortragen von Gedichten
4. Schulstufe
Förderung und Festigung guter Lesegewohnheiten,
individuelle Leseinteressen ausweiten
und bilden
Möglichst oft zur Auseinandersetzung mit aktuellen,
altersgemäßen Texten anregen
Vielfältige altersgemäße Texte in deutscher und slowenischer
Sprache anbieten (Klassenbibliothek, Schulbibliothek)
Die selbstständige Textauswahl fördern (Bibliotheksbesuch,
Büchertausch usw.)
Ausweitung der Inhaltserschließung und des
Textverständnisses
– Literarische Texte Märchen, Sagen, Fabeln, Umweltgeschichten, Erzählungen,
Gedichte und dialogische Texte usw. aus beiden
Kulturkreisen, auch in Mundart, lesen, um sich zu
unterhalten, um mitzuempfinden, um sich anregen zu
lassen usw.
Den Verlauf einer Handlung, eines Geschehens durch
Erzählung, durch spielerische oder pantomimische
Darstellung wiedergeben
– Gebrauchstexte Mit Sachbüchern, Nachschlagewerken, kurzen Gebrauchstexten
(zB Spielregeln – auch zu Computerspielen,
Anleitungen, Kochrezepten) sowie Angeboten
der neuen Medien (zB CD-Roms, Internet) umgehen
lernen
Aufschriften, Hinweise, Appelle (zB im Verkehr, an und
in Gebäuden) in beiden Sprachen lesen
Informationen auswerten und anwenden
– sich mit Texten verschiedener Art selbständig
auseinander setzen
Verschiedene Texte zum gleichen Thema, auch in beiden
Sprachen, einander gegenüberstellen, nach Unterschieden
suchen
An Texten (Werbetexten usw.) Absichten erkennen und
besprechen
Zu Texten in einfacher Form Stellung nehmen
Steigerung der Lesefertigkeit Überschauendes Lesen in immer größeren Sinnschritten
Lesen von Texten in verschiedenen räumlichen Anordnungen
Lesen von Texten verschiedener Druckgrößen und
Schriftarten, auch neuer Medien (verschiedene Formen
der Gemischtantiqua, lateinische Schreibschrift, Fraktur)
Lautrichtiges, wortgetreues Lesen
Lesen einfacher Texte mit zunehmender Steigerung der
Leseflüssigkeit
Lesen einfacher Texte in zunehmend steigendem Tempo
Vorbereitung und Übung textgerechten Vorlesen
und Vortragens
Vielfältiges Üben sinnentsprechenden und sinngestaltenden
Lesens und Vortragens
Lesen und Vortragen von Gedichten, dialogischen Texten,
Geschichten uam. unter besonderer Beachtung der
Sprechpausen und der Ausdrucksgestaltung
Auswendiglernen und Vortragen von Gedichten
Verfassen von Texten/Pisno sporočanje
Als Schwerpunkt bis zum Ende der 4. Schulstufe gelten in beiden Sprachen
– eine anhaltende Freude am Verfassen von Texten entwickelt haben;
– eigene Erlebnisse, Beobachtungen, Dialoge, Erfundenes und Ähnliches aufschreiben;
– Mitteilungen, Aufforderungen, Wünsche, Hinweise, Anleitungen, Aufträge und Ähnliches aufschreiben;
–über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte in ganzen Sätzen und in
Stichwörtern schreiben;
– Einzelbilder und Bildfolgen schriftlich versprachlichen sowie Texte ergänzen und verändern;
– Briefe, Grußkarten, E-Mails und Ähnliches zu verschiedenen Anlässen schreiben;
– Gelesenes, Gehörtes, Gesehenes, Gefühltes und Gedachtes in eigenen Worten (ganze Sätze oder
Stichworte) schriftlich wiedergeben.
3. Schulstufe
Begleitende Übungen zum Verfassen von
Texten
– Wichtiges von weniger Wichtigem bzw.
Unwichtigem unterscheiden
zB passende Überschriften zu Bildern und Texten finden
– Gedanken ordnen und damit Möglichkeiten
des Textaufbaues erkennen und finden
zB vorgegebene Bildfolgen und Textteile ordnen und
ergänzen; Anfang, Höhepunkt, Abschluss von Texten
erkennen und formulieren
– Gedanken möglichst klar, genau anschaulich
und folgerichtig ausdrücken
Im Bereich des Wortschatzes und der Satzstrukturen
immer situationsbezogen formulieren: treffende Wörter;
Aufforderungen, Ausrufe, Fragen; Anrede-, Einleitungs-
und Schlussformel in Briefen; Verwenden der
wörtlichen Rede
– Texte zu einer Erfahrungsgrundlage gemeinsam
erarbeiten
Texte zu einem gemeinsamen Erlebnis, zu einem Bild
und ähnliches in kleinen Gruppen oder mit der Klasse
erarbeiten
– einfache schriftliche Muster funktionsgerecht
anwenden
Einfache Formulare, Tabellen und Ähnliches ausfüllen;
Adressen, Listen und Ähnliches schreiben
Texte verfassen
– vor allem, um andere zu unterhalten oder
Anteil nehmen zu lassen
zB durch eigene Erlebnisse, Träume; durch einfache
Geschichten zu vorgegebenen oder selbst gefertigten
Bildern, zu Reizwörtern, zu einem Erzählkern; durch
Weitererzählen begonnener Geschichten; durch
Sprechblasentexte, erfundene Geschichten, lustige
Verse, Briefe, Karten
– vor allem, um andere zu informieren zB durch einfache Beschreibung, durch Anleitungen;
Einladungen, Ankündigungen; Aufgabenpläne, Verlustanzeigen;
durch Briefe und Karten
– vor allem, um an andere (um eventuell auch
an sich selbst) zu appellieren
zB durch Einladungen, einfache Werbetexte in Prospekt-,
Plakat-, Schildform und Ähnliches, Ge- und
Verbote
– vor allem, um etwas für sich zu notieren zB (telefonische) Mitteilungen, Einkaufswaren, Kochrezepte;
kurze Sachtexte, Liedtexte
4. Schulstufe
Begleitende Übungen zum Verfassen von
Texten
– Wichtiges von weniger Wichtigem bzw.
Unwichtigem unterscheiden
zB in Texten das Wichtigste unterstreichen; Stichwörter
und Sätze zu Gelesenem und Gehörtem aufschreiben
– Gedanken ordnen und damit Möglichkeiten
des Textaufbaus erkennen und finden
zB vorgegebene Bildfolgen und Textteile ordnen und
ergänzen; Anfang, Abschluss, Höhepunkt von Texten
erkennen und formulieren; sich die Reihenfolge und
Verknüpfung von Sätzen bewusst machen und diese
beim eigenen Schreiben beachten
– Gedanken möglichst klar, genau, anschaulich
und folgerichtig sprachlich darstellen
zB Dinge, Tätigkeiten, Eigenschaften, Sachverhalte,
Situationen usw. immer angemessener sprachlich darstellen
treffende Wörter finden, Begründungen formulieren,
die entsprechenden Zeitformen wählen, die
wörtliche Rede gezielt einsetzen
– Texte zu einer Erfahrungsgrundlage
gemeinsam erarbeiten
Texte, zB zu einem gemeinsamen Erlebnis, zu Bildern,
zu einem sachunterrichtlichen Thema und Ähnlichem
in kleinen Gruppen oder im Klassengespräch erarbeiten
– schriftliche Muster funktionsgerecht
anwenden
zB Formulare, Erlagscheine und Ähnliches ausfüllen;
Listen, Verzeichnisse und Ähnliches schreiben; eine
Kartei anlegen, etwa für die Klassenbücherei
Texte verfassen: Die Schüler sollen immer bewusster erkennen, dass die
Art der Abfassung eines Textes von der vorwiegenden
Schreibabsicht abhängt und hinsichtlich der Wahl der
Sprache auch davon, an wen sich der Text richtet
– vor allem, um andere zu unterhalten oder
Anteil nehmen zu lassen
zB durch das Erzählen von eigenen Erlebnissen, Träumen,
Geschichten zu vorgegebenen oder selbst gefertigten
Bildern, zu Reizwörtern, zu einem Erzählkern;
Anfang und Schluss zu Erzählungsfragmenten;
Sprechblasentexte, erfundene Geschichten, lustige
Collage von Wörtern und Sätzen, Geheimsprache,
Witze, Dialoge auch für zweisprachige Textsammlungen
wie Schülerzeitungen, Bücher; Briefe, Karten,
E-Mails
– vor allem, um andere zu informieren zB durch das Beschreiben von Personen, Tieren, Gegenständen,
Handlungsabläufen und Sachverhalten; durch
das Nacherzählen einfacher Texte (auch mit verändertem
Standpunkt); durch Gebrauchs- und Bastelanleitungen,
Einladungen, Verkaufs-, Tausch- und Verlustanzeigen;
durch Briefe, Karten, E-Mails zu verschiedenen
Anlässen
– vor allem, um an andere (und eventuell
auch an sich selbst) zu appellieren
zB durch Spielregeln, Einladungen, Programme, Werbetexte
(in Prospekt-, Plakat-, Schildform und Ähnlichem),
verschiedene Anzeigen; Flugblätter
– vor allem, um etwas für sich (und eventuell
auch für andere) zu notieren
zB Mitteilungen und Vormerkungen aller Art, Kochrezepte;
Wissenwertes, Sachtexte, Liedtexte; Erlebnisse
in einem Tagebuch
Rechtschreiben/Pravopis
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der
4. Schulstufe in beiden Sprachen
– einen allgemein gebrauchten, aber begrenzten Schreibwortschatz gründlich geübt haben und
möglichst sicher beherrschen;
– einige grundlegende Phänomene und Probleme der Rechtschreibung kennen, zB die gebräuchlichsten
Fälle der Großschreibung, der Interpunktion sowie im Deutschen die Bezeichnung von
Vokallänge und Vokalkürze, im Slowenischen die Schreibung aufeinander folgender Mitlautzeichen;
– zunehmend selbstständig Schreibstrategien anwenden können;
– sich Regelmäßigkeiten bewusst machen und daraus erarbeitete einfache Regeln formulieren und
anwenden.
3. Schulstufe
Motivation Das Bemühen um normgerechtes Schreiben erhalten und
festigen
Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten
Wortschatzes
– Auswahl des Wortschatzes Wörter, deren Bedeutung bereits erfasst wurde, nach
folgenden Kriterien auswählen: aktiver Wortschatz,
Häufigkeit, exemplarischer Wert auch im Hinblick auf
Analogie- und Regelbildungen
– Wörter durchgliedern Wörter akustisch, optisch und sprechmotorisch durchgliedern
Entsprechungen, Teilentsprechungen und Nichtentsprechungen
zwischen Lautung und Schreibung entdecken
In verschiedenen Wörtern gleiche Schreibungen feststellen
– Wortschreibungen festigen Wörter, Wortgruppen und Sätze mit zunehmender
Sprachbewusstheit schreiben
Den erarbeitenden Wortschatz in verschiedenen sprachlichen
Zusammenhängen anwenden
Von rechtschreibmäßig gesicherten Wörtern
zur Schreibung anderer Wortformen bzw.
anderer Wörter gelangen
Wortzusammensetzungen
Wortableitungen
Analogien
Einfache Wortfamilien; der Wortstamm als Hilfe
Besonderheiten der Rechtschreibung
– Großschreibung Festigung der Großschreibung von Namenwörtern im
Deutschen bzw. von Eigennamen im Slowenischen,
des ersten Wortes einer Überschrift in beiden Sprachen
Großschreibung des Anredefürwortes „Sie“ und des entsprechenden
besitzanzeigenden Fürwortes „Ihr“ sowie
deren Ableitungen im Deutschen
– Bezeichnung der Vokallänge Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokallänge
sammeln und üben (zB Saal; nahm; kam – keine
Gegenüberstellungen!)
– Bezeichnung der Vokalkürze Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokalkürze
sammeln und üben
Im Slowenischen Wörter mit Zentralvokal („Halblaut“)
sammeln und ordnen
– Häufungen von aufeinanderfolgenden
Konsonantenzeichen
Wörter üben, bei denen eine Häufung von aufeinander
folgenden Mitlautzeichen auftritt (zB pflegen, pflücken/
prst, odpreti; empfangen; Schlusssatz, Krepppapier)
– Konsonantenverbindungen und -zeichen Im Slowenischen ist das „j“ in den Konsonantenverbindungen
lj und nj auch dann zu schreiben, wenn es
nicht ausgesprochen wird
Die Schreibung der Buchstaben l und v (Gebrauch der
Selbstlautprobe: nov – nova, stol – stoli usw.), der
stimmhaften und stimmlosen Konsonanten und den
Gebrauch der Vorwörter s-z und k-h üben
– Trennung Zusammengesetzte Wörter in einzelne Wörter trennen
Wörter des Schreibwortschatzes nach Sprechsilben
trennen (razzlogovanje), zB Ap=fel, Wes=pe, ras=ten
Keine Trennung von „ck“ im Deutschen, zB Zu=cker
– Interpunktion Sichere Anwendung der Satzschlusszeichen Punkt,
Fragezeichen und Rufzeichen in einfachen Fällen
Einfache Fälle der Beistrichsetzung zB in Aufzählungen
Zeichen bei der einfachsten Form der wörtlichen Rede
(zB Eva fragt: „ ?“)
Hilfen für das Rechtschreiben Erworbenes Rechtschreibwissen zunehmend anwenden
Wörter alphabetisch ordnen, auch nach dem zweiten
Buchstaben
Übungen im Gebrauch des Wörterbuches
Das Wörterbuch als zuverlässige Rechtschreibhilfe nutzen
lernen
4. Schulstufe
Motivation Das Bemühen um normgerechtes Schreiben erhalten und
festigen
Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten
Wortschatzes
– Auswahl des Wortschatzes Wörter, deren Bedeutung bereits erfasst wurde, nach
folgenden Kriterien auswählen: aktiver Wortschatz,
Häufigkeit, exemplarischer Wert auch im Hinblick auf
Analogie und Regelbildungen
– Wörter durchgliedern Wörter akustisch, optisch und sprechmotorisch durchgliedern
Entsprechungen, Teilentsprechungen und Nichtentsprechungen
zwischen Lautung und Schreibung entdecken
In verschiedenen Wörtern gleiche Schreibungen feststellen
– Wortschreibungen festigen, Schreibstrategien
bewusst anwenden
Wörter, Wortgruppen und Sätze mit zunehmender
Sprachbewusstheit schreiben, dabei erworbenes Regelwissen
anwenden
Von rechtschreibmäßig gesicherten Wörtern
zur Schreibung anderer Wortformen bzw.
anderer Wörter gelangen
Wortzusammensetzungen, Wortableitungen, Analogien;
Wortfamilien; der Wortstamm als Hilfe
Besonderheiten der Rechtschreibung
– Großschreibung Anredefürwort „Sie“ und das entsprechende besitzanzeigende
Fürwort „Ihr“ sowie deren Ableitungen im
Deutschen
Großschreibung der Anredefürwörter „Ti, Vidva/Vedve,
Vi/Ve“ und der entsprechenden besitzanzeigenden
Fürwörter „Tvoj, Vajin, Vaš“ sowie deren Ableitungen
(auf individuellen Wunsch des Schreibenden auch
Kleinschreibung)
Das erste Wort einer wörtlichen Rede
Einfache Fälle nominalisierter Verben (das Lesen, beim
Schreiben und dergleichen)
Einfache Fälle nominalisierter Adjektive (etwas Neues,
alles Liebe und Gute)
Besondere Fälle der Großschreibung von Eigennamen im
Slowenischen (zB Dobrla vas, Železna Kapla)
– Bezeichnung der Vokallänge im Deutschen Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokallänge
rechtschreibmäßig sichern
Bezeichnungsformen der Vokallänge kennen und zunehmend
selbstständig richtig anwenden (Verdopplung,
„ie“, Dehnungs-h, „ß“)
– Bezeichnung der Vokalkürze im Deutschen Wörter mit bezeichneter und nichtbezeichneter Vokalkürze
rechtschreibmäßig sichern
Bezeichnungsformen der Vokalkürze kennen und zunehmend
selbstständig richtig anwenden (Verdopplung,
„tz“, „ck“)
– Besonderheiten der Schreibung von Vokalen
im Slowenischen
Wörter mit Zentralvokal („polglasnik“) bzw. mit einem
anderen Vokal (zB pes – psi; hiter – hitra bzw. bolan –
bolna, močan – močna) üben und ordnen
– aufeinander folgende Mitlautzeichen Wörter rechtschreibmäßig sichern, bei denen eine
Häufung von aufeinander folgenden Mitlautzeichen
(zB „Arzt“, „schnell“, odpreti – odprl, knjiga) und
stimmhafte und stimmlose Konsonanten bzw. die
Konsonantenpaare nj und lj, die Buchstaben l und v
auftreten bzw. die Vorwörter s / z und k / h üben
– Trennung Die Trennung von Wörtern des Schreibwortschatzes
sichern (zB Vorsilben, Wortbestandteile)
– Interpunktion Zeichen bei einfachen Formen der wörtlichen Rede (zB
„…!“, rief Markus. „…“, sagte Markus.) im Deutschen
und im Slowenischen (zB „…!“ je zaklical Marko.
„…,“ je rekel Marko.)
Hilfen für das Rechtschreiben Erworbenes Sprachwissen bewusst anwenden
Wörter alphabetisch ordnen, auch nach dem dritten (zB
Maler, Mann, Maus; milo, miš, miza) und nach dem
vierten Buchstaben (zB schauen, schief, schreiben;
hlače, hlapec, hladen)
Übungen zum Erwerb einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik
im Wörterbuch und am Computer
Die Verwendung des Wörterbuches ist bei allen schriftlichen
Arbeiten, bei der Überarbeitung von Diktaten
und auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen
Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der
4. Schulstufe in beiden Sprachen
– Satzglieder durch die Verschiebeprobe ermitteln können;
– Wortarten unterscheiden und mit der Fachbezeichnung benennen können;
– erste Einsichten in Wortbildung und Wortbedeutung – auch beim Vergleich der Sprachen –
gewonnen haben.
3. Schulstufe
Ersten Einblick in Funktion und Bau von
Sätzen gewinnen
– Der Satz als Sinneinheit Sinnvolles Ergänzen von Satzfragmenten
Unsinnige Sätze richtig stellen
Durch die Betonung verschiedener Wörter den Sinn
eines Satzes etwas ändern
– Satzarten unterscheiden Sätze nach ihren Leistungen unterscheiden; aussagen,
fragen, auffordern, ausrufen (in konkreten Situationen
erproben)
Den Satz in gleichen Wortfolgen mit verschiedener
Intonation sprechen
Die entsprechenden Satzschlusszeichen anwenden
– Satzglieder als umstellbare Elemente
erkennen
Umstellung erproben und dabei Unterschiede hinsichtlich
Bedeutung oder Wirkung angeben („zerschnittene“
Sätze)
Die wichtigsten Wortarten kennen
– Zeitwörter als Wörter zur Benennung von
Tätigkeiten, Vorgängen und Zuständen
zB Tätigkeiten ausführen und benennen
Zu bestimmten Sachbereichen Tätigkeiten finden
Hinführen zu den Zeitstufen – Gegenwärtiges, Vergangenes,
Zukünftiges – in möglichst natürlichen Situationen
– Namenwörter als Wörter zur Benennung
von Menschen, Tieren, Pflanzen, Dingen,
Gedanken und Vorstellungen
Wortreihen aus verschiedensten Sachbereichen zusammenstellen
(Benennung von Tieren, Pflanzen und
Dingen)
Abstraktes mit Namenwörtern bezeichnen, zB Freude,
Angst, Glück
Namenwörter nach Einzahl, Mehrzahl und im Slowenischen
auch nach der Zweizahl unterscheiden und
ordnen
Namenwörter in die Einzahl, Mehrzahl und im Slowenischen
auch in die Zweizahl setzen
– Artikel als mögliche Begleiter des Namenwortes
Namenwörter nach dem Artikel ordnen
Namenwörter im Slowenischen nach der Endung ordnen
– Eigenschaftswörter zur Kennzeichnung von
Eigenschaften
Eigenschaftswörter als Mittel zur genaueren Beschreibung
von Eigenschaften, von Lebewesen und Dingen
Zu Namenwörtern inhaltlich passende Eigenschaftswörter
suchen
Einblick in Wortbildung und Wortbedeutung
– Zusammensetzen von Wörtern Einfache Zusammensetzungen aus Namenwörtern bilden
Genauere Bezeichnungen durch Zusammensetzen von
Wörtern finden (zB Tiergarten, hellgelb, fingerbreit)
Unterschiede der Wortzusammensetzung im Deutschen
und Slowenischen beachten
Vorsicht bei wortwörtlichen Übersetzungen (zB živalski
vrt – Tiergarten)
– Sammelnamen Zusammenfassen von Personen, Speisen, Pflanzen,
Tieren und Gegenständen durch Sammelnamen
– Wortfamilien Zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln, ihre
Bedeutung besprechen
4. Schulstufe
Einsichten in Funktion und Bau von Sätzen
gewinnen
– Die Stellung des Zeitwortes in
verschiedenen Satzarten
Mit Satzgliedern spielerisch umgehen (Satzstreifen)
Entdecken, wo das Zeitwort in einzelnen Satzarten steht
– Unterschiede in den beiden Sprachen kennen lernen
–Üben der Wortstellung im Slowenischen (zB Bil sem
doma. Danes sem bil doma.)
– Verfahren zur Ermittlung von Satzgliedern
(Verschiebe-, Ersatz-, Weglass- und
Erweiterungsprobe)
Sätze mit Hilfe der Verschiebeprobe untersuchen
Information durch Austausch eines Satzgliedes oder
durch Umstellung verändern
Ausgebaute Sätze verkürzen
Kurze Sätze durch Ergänzungen erweitern und die auf
diese Weise veränderte Information besprechen
– Satzteile (Subjektsteil, Prädikatsteil) Ausgebaute Sätze bis auf den Subjekts- und Prädikatsteil
verkürzen
Zusätzliche Information durch Ergänzungen feststellen
Die wichtigsten Wortarten kennen
– Zeitwörter Die wichtigsten sprachlichen Zeitformen einander gegenüberstellen,
Formveränderungen besprechen
Im Deutschen unterscheiden der Vergangenheitsform
beim mündlichen Erzählen (Vergangenheit – ich habe
gespielt) und in schriftlichen Erzählungen (Mitvergangenheit
– ich spielte)
Im Slowenischen Wortstellung des Hilfszeitwortes und
des Mittelworts bei der Bildung der Zeitformen erkennen
und anwenden
Die Person des Zeitworts erkennen und anwenden (zB
vidim, greva)
– Namenwörter Verschiedene Formen (Fälle) des Namenwortes in
Texten entdecken
Im Deutschen vier, im Slowenischen sechs Fälle des
Namenwortes (unter Berücksichtigung der Einzahl und
Mehrzahl bzw. Einzahl, Zweizahl und Mehrzahl) anwenden
– Fürwörter als Stellvertreter für Namenwörter
In Spielen und Gesprächen Fürwörter durch Gesten ersetzen
Namenwörter durch Fürwörter ersetzen
Das Zeitwort im Slowenischen überwiegend ohne Fürwort
verwenden
– Eigenschaftswörter Lebewesen und Dingen bestimmte Eigenschaften zuordnen
Gleichheit und Unterschiede mit Hilfe von Eigenschaftswörtern
feststellen
Veranschaulichen der Vergleichsformen (Grundstufe,
Mehrstufe, Meiststufe; osnovnik, primernik, presežnik
Einblick in Wortbildung und Wortbedeutung
– Zusammensetzen von Wörtern Bilden zusammengesetzter Wörter aus verschiedenen
Wortarten (zB kaufen – Haus: Kaufhaus; Kohle –
schwarz: kohlschwarz; knjiga – vezati: knjigovez; dolg
– čas: dolgčas)
– Vor- und Nachsilben Neue Wörter durch Nachsilben bzw. Vorsilben bilden
– Wortfamilien Zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln und
nach schon bekannten Wortarten ordnen
– Wortfelder Sinnverwandte Wörter sammeln (zB sich fortbewegen)
Bedeutungsunterschiede beschreiben“
10. In Anlage 1 siebenter Teil Unterabschnitt A lauten die didaktischen Grundsätze samt Überschrift
„Didaktische Grundsätze
Sprechen/Ustno sporočanje
Ausgangspunkt für sprachliches Lernen sowie für eine gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung
in der Grundschule sind die individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder. Diese
sind im bilingualen Unterricht durch differenzierte und individualisierende Lernangebote zu berücksichtigen.
In allen sprachlichen Lernsituationen ist es erforderlich, das Vertrauen des Kindes in seine
eigene Sprechfähigkeit zu wecken bzw. zu stärken. Um sprachliche Hemmungen zu vermeiden bzw.
abzubauen, soll das Hinführen zu den Formen der Standardsprache keinesfalls unter Leistungsdruck
erfolgen. Die Kinder sind behutsam, mit positiver Wertung ihrer (auch dialektalen) sprachlichen Herkunft
an die Standardsprache heranzuführen.
Vielfältige Anregungen zum Sprechen sowie eine behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch
werden die Sprechfähigkeit der Kinder erweitern.
Erzählen, Informieren, Zuhören; situationsbezogenes Sprechen; Gespräch
Innnerhalb dieser Teilbereiche ist es wichtig, dass die aufgegriffenen Themen aus der Erfahrungswelt
und dem Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler kommen, wobei auf die Schaffung einer sozial-
emotional angenehmen Atmosphäre zu achten ist. Dies erfolgt durch grundsätzliches Akzeptieren von und
Ermutigen zu Äußerungen der Schülerinnen und Schüler in ihrer Herkunftssprache; Unterstützung der
jeweils schwächeren Sprache durch angemessene Hilfestellung; Anregung zum gemeinsamen Spracherwerb
(zB Helfen beim Erlernen der jeweils anderen Sprache); Maßnahmen zur ausgewogenen Gesprächsbeteiligung
aller Kinder; aktives Zuhören der Lehrerin bzw. des Lehrers und Verringerung seines
Sprechanteils zu Gunsten der Kinder. Bei allen Formen der mündlichen Sprachverwendung muss durch
günstige äußere Bedingungen (Sitzordnung, Gruppenbildung uam.) ein entsprechender Kontakt der
Schülerinnen und Schüler untereinander gewährleistet sein. Es sind natürliche Sprechsituationen zu
schaffen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler auch der slowenischen Sprache spontan bedienen.
Durch äußere Zeichen (zB Plakat, Marionette) kann auf die in der jeweiligen Gesprächssituation
verwendete Sprache aufmerksam gemacht werden. Die Schülerinnen und Schüler sind zu ermutigen, auch
bei geringeren Sprachkenntnissen jeweils in jener Sprache zu antworten, in der sie angesprochen werden;
dafür ist das Erarbeiten von Hilfen (zB Fragen nach der Bedeutung, sich an einen anderen wenden) als
unterstützende Maßnahme bedeutsam.
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
Sprachübung gründet auf dem Sprachkönnen, das die Schülerin bzw. der Schüler in der Familie und
der sprachlichen Umwelt erworben hat. Der Übergang von der Mundart oder der regionalen Umgangssprache
zur jeweiligen Standardsprache soll sich ohne Bruch vollziehen. Für die Erweiterung der
kindlichen Sprachfähigkeit ist es wichtig, dass Gesprächsthemen aus der Erfahrungswelt und dem
Interessenbereich der Kinder entnommen werden. Jede Abwertung der Herkunftssprache der Kinder ist
unbedingt zu vermeiden. Die slowenische Sprache soll in zweisprachig geführten Klassen auch in Form
von gemeinsam erarbeiteten Bezeichnungen bzw. Aufschriften optisch präsent sein. Für die Entwicklung
ihrer Sprachfähigkeit brauchen die meisten Schülerinnen und Schüler gezielte Sprachübung, jedoch
sollten mechanisierende Übungsformen vermieden werden. Der Spracherwerb in Sinnzusammenhängen
ist gegenüber reinen Übersetzungsübungen zu bevorzugen.
Grundlegende Bedeutung kommt auch der Lehrersprache zu. Beim Sprechen wird die Lehrerin bzw.
der Lehrer beachten, dass ihre/seine Sprechmuster einerseits die kindliche Sprachentwicklung anregen,
andererseits aber die sprachlichen Äußerungen der Lehrerin bzw. des Lehrers von den Kindern verstanden
werden müssen.
Lesen/Branje
Erstlesen
Schulanfängerinnen und Schulanfänger weisen in Bezug auf den Teilbereich Lesen sehr unterschiedliche
Lernvoraussetzungen auf. Diesen hat der Leseunterricht durch differenzierte Lernangebote aus
beiden Sprachen gerecht zu werden. Jedenfalls ist dem Erwerb der für das Lesenlernen im engeren Sinn
erforderlichen Grundleistungen durch jede einzelne Schülerin bzw. jeden einzelnen Schüler besondere
Beachtung zu schenken, dh. erst wenn die einzelne Schülerin bzw. der einzelne Schüler (Schülergruppe)
die für das Lesenlernen erforderlichen Voraussetzungen erreicht hat, ist mit dem Erstleseunterricht
(Leselehrgang) zu beginnen. Erstleseunterricht hat sowohl den Erwerb dieser Grundlagen als auch das
Lesenlernen im engeren Sinn in geeigneten Lernsituationen und durch entsprechende Lernmittel zu
ermöglichen. Dem Kind ist ausreichend Lernzeit zur Verfügung zu stellen und dem Selbstentdecken
genügend Raum zu geben.
Übungen zur Steigerung der Lesefähigkeit und Lesefertigkeit sollen abwechslungsreich sein und so
lebendig wie möglich in den Unterricht eingebaut werden. Sinnerfassung und Lesevergnügen sollen den
Unterricht von Anfang an leiten, wobei auch ganzheitliches („naives“, „erratendes“) Lesen zum Tragen
kommt (zB Lesen von Kinderreimen, die die Kinder auswendig können; Namenskärtchen der Kinder,
Aufschriften, Plakate, Ge- und Verbotstafeln).
Weiterführendes Lesen
Da das Lesenlernen sehr individuell erfolgt, wird der Übergang vom Erstleseunterricht zum
weiterführenden Leseunterricht für die einzelnen Kinder zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden.
Deshalb werden einerseits die Übungen zur Steigerung der Lesefertigkeit bis zum Ende der Grundstufe I
und darüber hinaus durchgeführt und andererseits die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten für
einzelne Kinder schon sehr frühzeitig ermöglicht.
Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schülerinnen und Schüler zunehmend erfahren,
dass sie durch Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen aus Texten beider
Kulturkreise über ihre reale Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis für sich selbst und für andere
vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können.
Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art in beiden
Sprachen dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit
der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und zu festigen.
Grundsätzlich ist bei der Auswahl der jeweiligen Texte auch auf das Sprachverständnis der
Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen. Bei schwierigeren Texten sind Verstehenshilfen (zB
Bilder) anzubieten.
Schreiben (nur Grundstufe I)/Pisanje (samo za osnovno stopnjo I)
In der Regel hat das Kind schon vor seinem Schuleintritt im Umgang mit Schreibmaterial Erfahrung
gesammelt. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Schreibmuskulatur, der Stützapparat der
Schreibhand, die Bewegungssteuerung und die Koordinationsfähigkeit der Schulanfängerin bzw. des
Schulanfängers für den Schreibunterricht nicht voll entwickelt sind und dass der jeweils erreichte
Entwicklungsstand dieser Bereiche innerhalb einer Schulklasse oft erhebliche Unterschiede aufweist.
Daraus ergibt sich für den Erstschreibunterricht die Notwendigkeit einer gründlichen Vorschulung
und Differenzierung. Durch sie soll die Schülerin bzw. der Schüler auf den eigentlichen Schreibvorgang
sowie auf das Erfassen der Funktion der Schrift vorbereitet werden. Kinder mit ausgeprägter Linkshändigkeit
dürfen nicht gezwungen werden, mit der rechten Hand zu schreiben. In Grenzfällen kann jedoch die
Lehrerin bzw. der Lehrer das Schreiben mit der rechten Hand behutsam anregen.
Alphabetisierung
Ausgehend von den unterschiedlichen sprachlichen Vorkenntnissen der Kinder, dem soziokulturellen
Umfeld der Schule und dem Sprachmilieu in der Familie kann die Alphabetisierung
– in der Sprache, in der die Kinder die besseren Voraussetzungen mitbringen,
– aber auch in beiden Sprachen, gleichzeitig oder zeitlich versetzt,
erfolgen.
Verfassen von Texten/Pisno sporočanje
Der Lernbereich „Verfassen von Texten“ geht von der Mitteilungsbereitschaft des Kindes und von
dessen Bedürfnis aus, etwas schriftlich festzuhalten.
In diesem komplexen Lernbereich wirken in beiden Sprachen einander bedingende unterschiedliche
Teilleistungen unmittelbar ineinander, und zwar vor allem das Sprechen, das Schreiben und das
Rechtschreiben. Das Verfassen von Texten stellt daher hohe Ansprüche an das Kind.
Da auch die Ausgangslage und der Lernverlauf der Schülerinnen und Schüler in diesem Teilbereich
individuell sehr unterschiedlich sind, müssen die Anforderungen an Umfang und Selbstständigkeit der
Niederschriften und die Fördermaßnahmen im Unterricht entsprechend den schreibmotorischen (eventuell
auch den rechtschreibmäßigen) Fähigkeiten, dem Wortschatz und dem Satzbau in beiden Sprachen
differenziert werden. Keinesfalls dürfen Texte der Schülerinnen und Schüler auf der Grundstufe I
hinsichtlich ihrer rechtschreibmäßigen Mängel eingeschätzt bzw. beurteilt werden. Vielmehr muss jede
schriftliche Arbeit so organisiert werden, dass die Schülerinnen und Schüler während der Niederschrift
bzw. vor der Abgabe im Zweifelsfall lexikale Lösungswege einschlagen können. Die unsicheren
Schreibungen werden Gegenstand des nachfolgenden Rechtschreibunterrichts. Es können aber auch die
Schülerinnen und Schüler auf der Grundstufe I zB der Lehrerin bzw. dem Lehrer ihre eigenen
Geschichten ansagen.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat geeignete Schreibgelegenheiten zu schaffen bzw. aufzugreifen.
Im Lernbereich „Verfassen von Texten“ sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage
ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben
in beiden Sprachen schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen,
als auch partnerbezogen, zB in Wünschen, Fragen.
Auch auf der Grundstufe II bildet die Mitteilungsbereitschaft der Kinder eine wesentliche Grundlage
für das Lernen in diesem Teilbereich. Ihre Fähigkeit, etwas schriftlich auszudrücken, darzustellen bzw.
anderen mitzuteilen, ist wegen der Abhängigkeit von den Teilleistungen vor allem im Sprechen,
Schreiben und Rechtschreiben sehr unterschiedlich. Deshalb sind sowohl das eigentliche Verfassen von
Texten wie dessen begleitende Übungen entsprechend den individuellen Lernerfordernissen in beiden
Sprachen zu differenzieren bzw. zu individualisieren.
Entsprechend der Steigerung ihrer Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben sollen
sich die Schülerinnen und Schüler in kontinuierlicher Fortführung der Arbeit auf der Grundstufe I
selbstständig und immer angemessener ich-, partner- und sachbezogen schriftlich äußern.
Rechtschreiben/Pravopis
Das Erlernen der Rechtschreibung ist ein komplexer Vorgang, der in engem Zusammenhang mit
anderen Teilbereichen des Deutschunterrichts steht
Bevor die normgerechte Schreibung eines Wortes eingeprägt wird, sollen die Schülerinnen und
Schüler die Bedeutung verstehen (Sprechen). Außerdem sollen sie die Lautbestandteile eines Wortes und
deren Abfolge wahrnehmen und den Schriftzeichen zuordnen können (Erstlesen). Schließlich müssen die
Grundformen der Schrift erworben sein und die Schülerinnen und Schüler Geschriebenes auch lesen
können (Schreiben, Lesen).
Der Rechtschreibunterricht legt schon auf der Grundstufe I in beiden Sprachen großen Wert auf
Üben und sicheres Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes, um eine bloß oberflächliche
Aneignung möglichst vieler Wörter zu vermeiden.
Wörter sollen in verschiedenen Zusammensetzungen, in unterschiedlichen Textvarianten und in
vielseitigen Lernsituationen geübt werden.
Für den Lernprozess sind
– das Verstehen der Wortbedeutung,
– das bewusste Wahrnehmen des Lautbestandes,
– das Einprägen der normgerechten Schreibung sowie
– das gründliche Einüben des Bewegungsablaufes
wesentliche Komponenten.
Bloß eindimensionale Vermittlungsweisen können demnach diese Aufgabe nicht zufrieden stellend
lösen.
Daneben sollen durch das Zusammenstellen gleichartiger Formen bestimmte Einzelphänomene der
Rechtschreibung bewusst gemacht werden. Die Gegenüberstellung unterschiedlicher Schreibungen ist
dann sinnvoll, wenn dies als Lösungsweg unverzichtbar ist bzw. sich daraus Rechtschreibsicherheit ergibt
(zB Lärche – Lerche; cvet – svet; gut – das Gute; schreiben – beim Schreiben). Wenig sinnvoll erscheint
jedoch im Deutschen eine Gegenüberstellung bei der Bezeichnung oder Nichtbezeichnung der Vokallänge
(zB Wörter mit „a“ – „aa“ oder „i“ – „ie“ – „ih“). Auch im Rechtschreiben gibt es Fehler, die von der
Schreibung der einen in die Schreibung der anderen Sprache hineinwirken (zB Schule –šola, Mai – maj);
dazu sind dementsprechende Übungen anzubieten. Die Vermittlung der Interpunktion ist in engem
Zusammenhang mit der Sprachbetrachtung zu sehen.
Auf der Grundstufe II soll die gründliche Vermittlung eines begrenzten Schreibwortschatzes fortgesetzt
werden. Durch vielseitige methodische Maßnahmen wird sich auf der Grundlage dieses Wortschatzes
die Rechtschreibfähigkeit der Schülerinnen und Schüler erweitern.
Das wiederholte Zusammenstellen gleichartiger Formen soll zu ersten Regelbildungen führen; diese
sollen von den Schülerinnen und Schülern auch angewendet werden.
Die Vermittlung einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik führt in der Regel dazu, dass sich
die Schülerinnen und Schüler an den Gebrauch des Wörterbuches sowie des Computers als verlässliche
Hilfe bei ihren Rechtschreibproblemen schneller und leichter gewöhnen. Diese Technik soll bei allen
schriftlichen Arbeiten, zB bei der Überarbeitung von Diktaten, angewendet werden.
Die Verwendung des Wörterbuches ist auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen.
Bei der Beurteilung von schriftlichen Leistungsfeststellungen, ist insbesondere § 15 Abs. 1 und 3 der
Leistungsbeurteilungsverordnung zu berücksichtigen.
Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika
Grundstufe I
Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen ist eine gewisse Sicherheit im
Gebrauch der Sprache. Da zudem die Fähigkeit zur Abstraktion und Begriffsbildung bei den meisten
Schülern der Grundstufe I noch auf konkrete Erfahrung angewiesen und daher begrenzt ist, kommt der
Sprachbetrachtung geringere Bedeutung zu als der Erweiterung der Sprachfähigkeit. Sprachbetrachtung
ist überall dort besonders angebracht, wo es gelingt, die Freude am Spracherleben und am Umgang mit
sprachlichen Elementen zu fördern. Dies schließt die Überbetonung grammatischer Begriffsbildung aus.
Eigenheiten bzw. Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten der slowenischen und deutschen Sprache können
sowohl interessante als auch kindgemäße Anstöße zu einer lustvollen Sprachbetrachtung bieten.
Grundstufe II
Auch auf der Grundstufe II ist die Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen
eine gewisse Sicherheit im Gebrauch der Sprache.
Da sich die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu Abstraktion und Begriffsbildung erst auf der
Grundstufe II entsprechend entwickelt, bleibt Sprachbetrachtung mit Ausnahme der Beobachtung einiger
leicht zu erfassender sprachlicher Erscheinungen der Unterrichtsarbeit der 3. und 4. Schulstufe vorbehalten;
aber auch hier ist das Lernziel nicht das Beherrschen einer vordergründigen Begrifflichkeit.
Sprachbetrachtung erfolgt möglichst im Rahmen solcher Unterrichtsformen, die Gespräche über
Sprache ermöglichen und bei denen die Kinder Einsichten in Sprachstrukturen durch Entdecken, Ordnen
und Vergleichen gewinnen. Dabei wird sowohl die gesprochene als auch die geschriebene Sprache zum
Gegenstand der Betrachtung.
Fachbegriffe werden erst dann eingeführt, wenn die Schülerinnen und Schüler durch vielfältigen
Umgang mit Sprachmaterial eine Sprachform in ihrer Funktion erkannt haben. Werden Fachbegriffe ohne
entsprechende Einsicht, also zu früh, verwendet, bleiben sie leere Worthülsen. Zu einer ersten Benennung
können auch Vorbegriffe herangezogen werden. Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll jedoch vermeiden, bei
der Einführung dieser Bezeichnungen im Unterricht vordergründige inhaltliche Deutungen zu verwenden,
die das grammatische Phänomen unzureichend oder irreführend beschreiben.
Auf der 4. Schulstufe sind die wichtigsten Fachbegriffe zu sichern. Auch auf dieser Schulstufe ist
jedoch die Überbetonung grammatischen Begriffswissens zu vermeiden.
Schularbeiten
Im Unterrichtsgegenstand Deutsch, Slowenisch, Lesen auf der 4. Schulstufe sind insgesamt vier bis
sechs Schularbeiten vorgesehen, davon jedenfalls drei im zweiten Semester. Von diesen drei
Schularbeiten im zweiten Semester sind zwei in Deutsch und bei den Aufgabenstellungen der übrigen
Schularbeiten ist darauf zu achten, dass jede der beiden Sprachen in annähernd gleichem Ausmaß zu
berücksichtigen ist.
Die Dauer der einzelnen Schularbeit kann auch Teile einer Unterrichtseinheit umfassen, darf aber
jedenfalls nicht eine Unterrichtseinheit überschreiten.“
11. In Anlage 1 siebenter Teil Unterabschnitt A lautet nach der Überschrift „Elementarer Spracherwerb“
der erste Satz
„Elementarer Spracherwerb ist im Sinne eines differenzierten Sprachunterrichts in „Deutsch, Slowenisch,
Lesen, Schreiben“ und „Deutsch, Slowenisch, Lesen“ eine Art „Sprachlehrgang“ des Slowenischen, der
integrativ zu führen ist und keine zusätzliche Unterrichtsveranstaltung darstellt.“
12. In Anlage 1 siebenter Teil Unterabschnitt A entfällt der den Pflichtgegenstand „Slowenisch, Lesen –
4. Schulstufe“ betreffenden Text.
13. In Anlage 1 achter Teil (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff sowie didaktische Grundsätze der
verbindlichen Übungen) Unterabschnitt A (Grundschule) wird nach der Überschrift „Verkehrserziehung“
die Wendung „Siebenter Teil“ durch die Wendung „achter Teil“ ersetzt.
14. Anlage 1 achter Teil Unterabschnitt B (Volksschuloberstufe) lautet samt Überschrift
„B. VOLKSSCHULOBERSTUFE
Berufsorientierung
Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der
jeweils geltenden Fassung findet sinngemäß Anwendung.“