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333_1986 AT

333. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 333. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes 1969,

BGBl. Nr. 422, in der Fassung der BGBl. Nr. 510/

1974, 335/1979 und 135/1986 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 27. Jänner 1981, BGBl. Nr. 71, über die

Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

in der Fassung der Verordnungen

vom 18. Mai 1982, BGBL Nr. 250, vom

21. April 1983, BGBl. Nr. 266, und vom 12. April

1985, BGBl. Nr. 19, wird wie folgt ergänzt

Die Grenzkontrollstelle Arnoldstein-Autobahn

wird zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken

ermächtigt.

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