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333_1985 AT

333. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 333. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 14. Mai 1975,

BGBl. Nr. 268, mit der die Lehrberufsliste erlassen

wird, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 419/1984, wird wie folgt geändert

In der Anlage (Lehrberufsliste) lauten die

Bestimmungen hinsichtlich der Lehrberufe Damenkleidermacher,

Herrenkleidermacher und Wäschewarenerzeuger

wie folgt

Artikel II

1. Durch die Änderung der Lehrberufsliste

gemäß Artikel I wird in bestehende Lehrverhältnisse

nicht eingegriffen.

2. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1985

in Kraft.

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